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Zufallsfund: Zoll findet Dopingmittel auf der A6

 

Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf der Autobahn 6 zwischen den Anschlussstellen Kupferzell und Neuenstein stellten Zöllnerinnen und Zöllner über 6.000 Verpackungseinheiten mit anmeldepflichtigen Substanzen sicher.

Rund 6.000 Dosen muskelaufbauender Präparate versteckt

Der 46-jährige Fahrer eines LKW mit türkischer Zulassung gab zu Beginn der Befragung nach anmeldepflichtigen Waren an, nichts dergleichen mitzuführen, bei der Überprüfung des Transportmittels fanden die Beamten jedoch im Verborgenen die ihnen verschwiegenen Präparate, wie beispielsweise Insulininjektionen und Somatropin. In drei bauartbedingten Hohlräumen waren die nicht verkehrsfähigen Arznei- und Dopingmittel versteckt. Die aufgefundenen Substanzen können u.a. auch zum Muskelaufbau eingesetzt werden und sind daher auch in Bodybuilderkreisen bekannt. Vor Ort wurde durch die Einsatzkräfte des Zolls noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen den Fahrer des LKW eingeleitet. Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot in die Bundesrepublik Deutschland einführt, ausführt oder durchführt. Für weitere Ermittlungen wurde der Sachverhalt an den Zollfahndungsdienst abgegeben.

Zusatzinformationen:

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Be-darf des Reisenden entsprechenden Menge mitgebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurückverbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Hierunter fallen gefälschte Arzneimittel, zum Beispiel die Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt, oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe, die in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz (zum Beispiel Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol) aufgelistet sind, und deren Besitz oder Verbringen nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport in einer „nicht geringen Menge“ bereits verboten ist Die Festsetzung der „nicht geringen Menge“ für die einzelnen Stoffe erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.

Pressemitteilung Hauptzollamt Heilbronn

 




Zigaretten unter Kohlköpfen und Petersilie versteckt

Nachdem der 33-jährige Fahrer eines in Rumänien zugelassenen Transporters nach anmeldepflichtigen Waren befragt angab, keine nennenswerten Waren zu befördern, entschlossen sich die Einsatzkräfte des Zolls am Freitagabend, 20. November 2020, zu einer genauen Überprüfung des Frachtraums. Unter einer Tarnladung von Dutzenden Kohlköpfen, zahlreichen Sträußen Petersilie und einigem anderen Gemüse entdeckten Heilbronner Zöllner über 12.000 Zigaretten.

Mobiler Scanner entdeckt Schmuggelgut

Neben einigen Gepäckstücken fanden die Zöllner, versteckt unter einer Ladung von frischem, unverarbeiteten Gemüse, zwei großvolumige Taschen. Diese wurden mit dem im Einsatz befindlichen Scan-Van noch vor Ort durchleuchtet.

Vermutlich auf dem Weg nach Grossbritannien

Schon auf den Röntgenbildern zeichneten sich die versteckten hochsteuerbaren Waren in Form der Zigaretten ab. Diese sollten mutmaßlich zu gewerblichen Zwecken nach Großbritannien verbracht und dort mit Gewinnerzielungsabsicht auf dem Schwarzmarkt in den Verkehr gebracht werden. Die Zigaretten wurden noch vor Ort sichergestellt, ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet und ein Steuerbescheid von über 2.000 Euro für die insgesamt 12.400 zu gewerblichen Zwecken verbrachten Zigaretten erstellt.

Quelle: Pressemitteilung Zoll

In den Gepäckstücken versteckte Zigaretten
Quelle: Zoll

 

Mobiler Scanner, hier bei einer Kontrolle auf der A6. Foto: GSCHWÄTZ




Verbotene Waffen und über 30.000 geschmuggelte Zigaretten

Sowohl verbotene als auch zahlreiche unversteuerte Waren stellten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn am späten Freitagabend vergangener Woche sicher. Bei der Kontrolle eines rumänischen Reisebusses mit Fahrtziel Großbritannien auf der Rastanlage Hohenlohe Nord fanden die Zöllner im Gepäck sowohl in Deutschland verbotene Waffen als auch annähernd 170 Stangen unversteuerter Zigaretten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Heilbronn hervor.

Im persönlichen Reisegepäck aufbewaht

„Im persönlichen Reisegepäck, das dem Busfahrer zugeordnet werden konnte, fanden wir zunächst eine weit über die zulässige Reisefreimenge hinausgehende Menge an Zigaretten mit ausländischen Steuerbanderolen“, so der Einsatzleiter. Für diese 15 Stangen Zigaretten musste der 37-jährige Mann Tabaksteuer in Höhe von 450 Euro noch vor Ort entrichten.

21 in Deutschland verbotene Springmesser

Bei der anschließenden zunächst stichprobenartigen Kontrolle des Kuriergepäcks stellten die Zöllner in einem verdächtigen Gepäckstück ohne Adressangabe zehn verbotene Elektroschocker sowie 21 dem deutschen Waffengesetz unterliegende Springmesser fest. Derartige Gegenstände sind in Deutschland vom Waffengesetz erfasst und unterliegen einem umfassenden Handels- und Verkehrsverbot.

Steuerbescheid über 4.600 Euro

Bei der vollständigen Kontrolle aller Behältnisse des restlichen Kuriergepäcks wurden weitere 30.730 in Deutschland unversteuerte Zigaretten entdeckt. Laut Fracht- und Ladepapieren, die der Ersatzfahrer verwahrte, waren diese Zigaretten mutmaßlich für Empfänger in Großbritannien bestimmt und alle mit rumänischen Steuerzeichen versehen. Für den fälligen Tabaksteuerbescheid in Höhe von 4.600 Euro muss der 41 Jahre alte Mann aufkommen.

Nach der knapp dreistündigen Kontrollmaßnahme und drei eingeleiteten Strafverfahren stellte der Zoll die verbotenen Waffen und die 33730 Schmuggelzigaretten sicher.




Heilbronner Zoll stoppt 750.000 chinesische Mundschutzmasken

Beschäftigte des Zollamts Heilbronn verhinderten am 12. Mai 2020 die Einfuhr 750.000 minderwertiger Masken, indem sie Zweifeln an deren Schutzklasse nachgingen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Heilbronn hervor.

Die Großlieferung in 375 Kartons mit insgesamt 15.000 Boxen von Verpackungseinheiten zu je 50 Stück wurde mit einem Warenwert von fast 200.000 Euro zur Verzollung angemeldet. Der Einführer hatte die Ware in China als hochwertige FFP2-Masken bestellt und dem Zoll als Mundschutzmasken angemeldet. Nach Kontaktaufnahme und Austausch mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Tübingen, wurde die Überlassung der Importware ausgesetzt.

Der Einführer kann die Masken mit minderwertiger Schutzfunktion nun nur noch als Alltags- beziehungsweise Behelfsmasken vertreiben, so der Zoll in seiner Pressemitteilung. Die vom Lieferanten unzulässigerweise angebrachte CE-Kennzeichnung muss der Einführer dazu jedoch entfernen, da die Masken auch die Voraussetzungen der Medizinproduktrichtlinie der EU für sogenannte Mund-Nasen-Schutzmasken nicht erfüllen.

Engpass an Corona-Schutzausrüstung

Im Zusammenhang mit der weltweiten Covid-19-Pandemie ist der Bedarf an Schutzgütern und -ausrüstung auch in Deutschland stark angestiegen. Um den Bedarf decken zu können, wird ein Großteil der Schutzgüter und -ausrüstung aus Drittländern eingeführt. Alle Produkte, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig davon, ob sie in der EU produziert oder aus Drittländern importiert werden, die in der EU geltenden Standards, also die Vorschriften zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Der Zoll wirkt im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Produktsicherheitsvorschriften gemäß Art. 15 Abs. 5 i.V.m. Art. 27 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 mit. Entstehen bei der Abfertigung Zweifel, ob eine angemeldete Ware den in der EU geltenden Vorschriften entspricht oder ob ein erforderliches Konformitätsverfahren durchlaufen wurde, so informiert der Zoll die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die bevorstehende Einfuhr und führt deren Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit herbei. Der Zoll und somit das abfertigende Zollamt ist an diese Entscheidung der Marktüberwachungsbehörde gebunden und darf nur zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, wenn die Marktüberwachungsbehörde dem auch zustimmt. Dies gilt auch bei der Einfuhr von Schutzgütern und Schutzausrüstung.

Gezielte Informationen zu den Produktanforderungen gibt es bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.




So ein Salat – Heilbronner Zoll stoppt 16.000kg Feldsalat-Saat, weil Verpackung nicht korrekt war

Am Montag, den 20. April 2020,  dieser Woche hatten die Zöllner des Zollamts Heilbronn, so geht es aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes hervor, „den richtigen Riecher“. Sie stoppten die Einfuhr von zwei 40-Fuß-Überseecontainer mit über 16.000 kg Feldsalat-Saatgut aus Neuseeland mit einem Warenwert von knapp über 100.000 EUR. Die Reise der beiden Container, die am anderen Ende der Welt ihren Anfang nahm, endete abrupt vor dem eigentlichen Ziel, weil die Verpackung des Saatguts und dessen Etikettierung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Darf nicht nach Deutschland eingeführt werden

„Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung dient letztlich dem Schutz der Verbraucher in der Europäischen Union. Der Sendung hier fehlt ein Lieferantenetikett an der Außenseite der Verpackungseinheiten und eine Firmenplombe des Lieferanten.“, erklärt der stellvertretende Leiter des Zollamts Heilbronn, Sven Figula.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, erfüllt das Saatgut nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung und darf daher nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Einführer aus dem Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn muss das Saatgut auf eigene Kosten neu verpacken und neu etikettieren oder wieder ausführen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, werden die 16 Tonnen sichergestellt und auf Kosten des Einführers vernichtet.

Feldsalat-Saatgut muss neu etikettiert werden

Produkte aus Drittländern müssen sicher sein, erklärt der Zoll in seiner Pressemitteilung. „Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat. Ein Ziel der Europäischen Union (EU) ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen.“

Weiter Informationen unter http://www.zoll.de >

Hier endete vorerst die Reise des Feldsalat-Saatgutes. Quelle: Hauptzollamt Heilbronn




Girl’s day telefonisch – Zoll sucht Nachwuchs

Die außergewöhnliche Situation, bedingt durch die Coronavirus Pandemie, hat uns veranlasst, neue Wege zu wählen und dabei auf ein lang bewährtes Kommunikationsmittel zu setzen,“ so Thomas Wahl, stellvertretender Leiter der über 500-köpfigen Bundesbehörde in Heilbronn. „Da leider die so wichtigen persönlichen Kontakte aufgrund der vielen abgesagten Präsenzveranstaltungen wegfallen, schenken wir den jungen Leuten unser Ohr für ihre Fragen am Telefon,“ so Wahl weiter. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor.Am 26. März 2020 zwischen 09:00 und 16:00 Uhr können Jugendliche den Telefontag des Hauptzollamtes Heilbronn unter der Nummer 07131 / 8970 – 1050 nutzen, um im persönlichen Gespräch alles rund um Ausbildung, Studium und mögliche spätere berufliche Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Zusatzinformationen:

Der Zoll ist heute eine moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes, deren Tätigkeitsspektrum von der reinen Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln reicht. In ganz Deutschland sind rund 39.000 Zöllnerinnen und Zöllner für die Sicherung der Staatsfinanzen, den Schutz der Sozialsysteme sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig.

Interesse geweckt? Für alle, die sich für eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Zoll interessieren, sind neben einem persönlichen Gespräch die Homepages http://www.zoll.de und http://www.talent-im-einsatz.de unerlässlich. Hier erhält man alle Infos, die man über den Zoll als Arbeitgeber, die verschiedenen Berufswege und eine mögliche Bewerbung wissen muss.




Zwei Reisende hatten sich leicht verrechnet

Die Rechnung ohne den Zoll machten vergangenen Freitag, den 14. Juni 2019,  zwei Reisende, die in einem Kleintransporter auf dem Weg nach Frankreich unterwegs waren. Bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle nach anmeldepflichtigen Waren befragt, gaben die beiden Reisenden aus Rumänien an, lediglich 400 Zigaretten mit sich zu führen.

Bei der Prüfung des Fahrzeuginnenraums im Verlauf der Kontrolle stellten die Zöllner jedoch ohne größeren Mühen oder Suchen die vierzehnfache Menge, 5.600 Zigaretten, und damit insgesamt 28 Stangen unversteuerte Zigaretten fest.

Bei einer derart deutlichen Überschreitung der Reisefreimenge für Zigaretten (800 Stück pro Person können im persönlichen Reisegepäck transportiert innerhalb der EU als Richtmenge abgabenfrei akzeptiert werden) stehen der 23- und 26-jährige Mann im Verdacht, die Zigaretten zu gewerblichen Zwecken verbracht zu haben.

Daher leiteten die Zöllner noch vor Ort an der Kontrollstelle auf der A 6 auf Höhe Waldenburg gegen die beiden Männer zwei Steuerstrafverfahren ein.

Die Zigaretten wurden sichergestellt und die Männer erhielten für die ihnen jeweils zugeordneten Tabakwaren einen Steuerbescheid, der eine in Höhe von mehr als 480 Euro für 3.000, der andere in Höhe von knapp 420 Euro für 2.600 mutmaßliche Schmuggelzigaretten.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamtes Heilbronn

 




Zoll beschlagnahmt über 40.000 Zigaretten auf Höhe von Waldenburg

42.020 Zigaretten mit einem Steuerwert von 6.913,04 Euro haben Zöllner bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Transporter aus Bulgarien entdeckt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung vom 03. August 2018 hervor.

Kurz vor Mitternacht am 27. Juli 2018 prüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Heilbronn das Fahrzeug aus Richtung Nürnberg kommend in Höhe von Waldenburg auf der Autobahn A6. In nahezu allen bauartbedingten Hohlräumen hinter den Seitenverkleidungen des Fahrzeugs, in dem sich mehrere Personen auf der Durchreise in die Niederlande befanden, stellten die Zöllner versteckte Glimmstengel fest.

Geschmuggelte Waren wurde eingezogen

Die Zigaretten acht unterschiedlicher Marken waren zwar mit Steuerzeichen ausgestattet – da es sich dabei jedoch um bulgarische und nicht um deutsche handelte, durften die Tabakwaren nicht in den Verkehr gebracht werden. Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb vom Zoll sichergestellt und vernichtet.

Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Ohne die geschmuggelten Zigaretten, dafür jedoch mit einem Steuerbescheid, durfte der Fahrer die Weiterreise fortsetzen. Die Ermittlungen dauern an.

2017 stellte der Zoll rund 77 Millionen an Schmuggel-Zigaretten sicher

Zusatzinfo: Die Tabaksteuer auf Zigaretten in Bulgarien beträgt im Vergleich zu Deutschland nur knapp die Hälfte. Grundsätzlich können Reisende auch Zigaretten abgabenfrei und ohne Zollformalitäten aus anderen Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland bringen. Dies gilt nur für Zigarettenmengen, für die eine rein private Verwendung zweifelhaft gegebenen ist. Konkret wird bei Zigaretten eine Richtmenge von 800 Stück angenommen.

Laut Jahresstatistik der Generalzolldirektion des Zolls wurden alleine im Jahr 2017 insgesamt 77 Millionen Zigaretten durch Zöllner in Deutschland sichergestellt. Heilbronner Zöllner stellten im vergangenen Jahr davon mehr als 447.000 Zigaretten sowie zusätzlich eine Menge von 2,5 Tonnen Feinschnitttabak hinter einer Tarnladung sicher.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Zoll Heilbronn beschlagnahmte 2016 fast eine halbe Million Schmuggelzigaretten

Im Zuge einer Kontrolle des Hauptzollamtes Heilbronn auf der Autobahn 6 in Hohenlohe stellten vergangene Woche Beschäftigte der Kontrolleinheit Verkehrswege 145 illegal eingeführte Kleinverkaufspackungen unterschiedlicher Tabaksorten sicher. Anbei veröffentlichen wir eine aktuelle Pressemitteilung des Hauptzollamtes Heilbronn:

Auf Befragen nach mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren gab der Lenker eines bulgarischen Lastkraftwagens zunächst nur eine geringe Menge Tabak an. Bei der Kontrolle der Fahrerkabine fand der Zoll immer größere Mengen an Feinschnitt, versteckt in diversen Fächern und Schubladen. Am Ende der Kontrolle hatten sich auf diese Weise 45 Dosen á 190 Gramm sowie weitere 100 Päckchen á 50 Gramm Feinschnitttabak angesammelt. Der vorschriftswidrig eingeführte Tabak war mit luxemburgischen Tabaksteuerzeichen versehen und angeblich für seine Kollegen bestimmt. Laut Frachtpapieren hatte der Fahrer des Gespanns Großbritannien als Fahrtziel.

Der Zoll leitete vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer wegen des gewerblichen Verbringens verbrauchsteuerpflichtiger Waren ein und stellte den Tabak sicher. Seine Fahrt, ohne die sichergestellten 13,55 kg Feinschnitt, durfte der Schmuggler erst fortsetzen, nachdem er die fällige Tabaksteuer in Höhe von mehr als 1.000 Euro entrichtet hatte.

„Die Kontrolleinheiten Verkehrswege des Zolls sind bundesweit präsent und tragen dem Umstand offener Grenzen Rechnung“, so David Martin Einsatzleiter vor Ort. „Ihre Aufgaben sind die Bekämpfung des Schmuggels von verbrauchsteuerpflichtigen Waren und der Geldwäsche, sowie die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, einschließlich der sogenannten Verbote und Beschränkungen. Zum Schutz der Bevölkerung ziehen sie dabei Arzneimittel, Produktfälschungen, Rauschgift oder Waffen aus dem Verkehr“.

// Wieviel Tabak ist erlaubt?

Grundsätzlich können Privatpersonen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union für ihren persönlichen Bedarf Waren abgabenfrei mitbringen, ohne diese beim Zoll anmelden zu müssen. Bei Tabak unterstellen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine Richtmenge von einem Kilogramm, bis zu der eine Verwendung zu privaten Zwecken nicht angezweifelt wird. Bei Mengen wie im vorliegenden Fall ist jedoch von gewerblichem Handeln auszugehen. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn hat im Kalenderjahr 2016 mehr als 7.500 Personen kontrolliert und fast eine halbe Million Schmuggelzigaretten aus dem Markt genommen. Ferner beschlagnahmte sie unter anderem 19 Waffen, darunter Spring- und Butterflymesser und Schlagringe.

Foto // Vergangene Woche bechlagnahmte das Zoll in einem Lkw auf der A6 13,5 Kilo Tabak. Foto: Zoll Heilbronn




Fast jeder zweite bezahlt zu wenig, jeder vierte beschäftigt illegal Ausländer

// Zoll untersucht Gastronomiegewerbe – auch im Hohenlohekreis

Bei einer bundesweit durchgeführten Prüfung im Gastronomiesektor am Donnerstag und Freitag, den 09. und 10. November 2017, waren 51 Beschäftigte des Hauptzollamts Heilbronn eingebunden. Die Prüfobjekte wurden sowohl verdachtsunabhängig als auch risikoorientiert aufgesucht. Hierbei hat der Zoll laut einer aktuellen Pressemitteilung Personenbefragungen der vor Ort angetroffenen Beschäftigten in Restaurants, Schnellimbissen und Gaststättenbetrieben in mehreren Städten und Gemeinden im Großraum Heilbronn, Ludwigsburg, Öhringen sowie dem Main-Tauber-Kraus und Hohenlohe durchgeführt.

„Die konzertierte Maßnahme sollte unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sicherstellen, Fälle von Scheinselbstständigkeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt aufdecken“ erklärt Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn. Daneben ermittelt der Zoll auch Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung und Fälle von Leistungsbetrug. Mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe wurde ein Segment des Arbeitsmarkts überprüft, das den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zuzurechnen ist. Der vom Gesetzgeber verankerte Mindeststundenlohn im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe beträgt 8,84 Euro.

Neben den Beschäftigten kontrollierte der Zoll in insgesamt 61 Betrieben auch deren Arbeitgeber und hat dabei folgende Feststellungen getroffen:

//  In insgesamt 26 Fällen, also in fast jedem zweiten Betrieb, besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz

// In 25 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung

// In 14 Fällen, also bei fast jedem vierten Betrieb, besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung

// In 9 Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs

„Leider belegen die festgestellten Verdachtsfälle, dass „fairer Lohn und fairer Wettbewerb“ trotz wirtschaftlich günstiger Zeiten keine Selbstverständlichkeiten sind, die sich auf dem Arbeitsmarkt von alleine einstellen“, begründet Marcel Schröder die Prüfungsmaßnahmen und ergänzt: „Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll auch, das in der Bevölkerung vorhandene Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in allen ihren vielfältigen Ausgestaltungen zu stärken und diesen Beschäftigungsformen somit die gesellschaftliche Akzeptanz zu entziehen“. Seit 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro auch für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der überwiegende Teil der Beschäftigungsverhältnisse in diesem Tätigkeitsfeld besteht aus geringfügig Beschäftigten.

Foto // Putzkäfte gibt es jetzt auch schon ganz günstig, etwa bei Playmobil.