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„Überstunden in hohem vierstelligen Bereich“

Viele Firmen haben in den vergangenen Monaten im Zuge der Coronakrise Kurzarbeit anmelden müssen. Die Mitarbeiter des baden-württembergisches Wirtschaftsministeriums wiederum haben allein im März und April 2020 Überstunden im „hohen vierstelligen Bereich“ angesammelt.

„In besonderem Maß beansprucht“

Das geht aus einer Presseanfrage von GSCHWÄTZ hervor. Marius Ritter von der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums begründete diese Mehrarbeit damit, dass nicht nur der Dienstbetrieb während der Coronazeit  ohne Unterbrechung und uneingeschränkt weiter gelaufen sei. Darüber hinaus  „waren und sind die Beschäftigten des Wirtschaftsministeriums angesichts der Bereitstellung von vielfältigen zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen (zum Beispiel Bereitstellung und Abwicklung von Förderprogrammen, Einrichtung von Hotlines, Eingehende Beratung und Bereitstellung von Informationen für die Unternehmen, Erlass von Rechtsverordnungen in Ergänzung zur CoronaVO) für die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene baden-württembergische Wirtschaft in besonderem Maße beansprucht.“

Nur in einzelnen Bereichen weniger Arbeit, etwa im Bereich Veranstaltungsbetrieb

Nur in einzelnen Bereichen hätten Mitarbeiter weniger zu tun gehabt, etwa im Veranstaltungsbetrieb. Ritter: „Die von der Landesregierung verordneten infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben im Wirtschaftsministerium nur in einzelnen Bereichen (vorrangig im Veranstaltungsbetrieb) zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben beziehungsweise zu einer Aufgabenverlagerung geführt.“ Ritter verweist dabei wiederum auf die Mehrarbeit hinsichtlich der Abwicklung von Förderprogrammen und vielem mehr.

Beamte  des Wirtschaftsministeriums seien daher in der Coronazeit im März nicht in Kurzarbeit gewesen, so Ritter weiter.

Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg waren zum Stichtag 1. Januar 2020 294 Beamte sowie 159 Arbeitnehmer beschäftigt. Von den insgesamt 453 Beschäftigten waren 95 Beschäftigte in Teilzeit tätig. Es gibt keine geringfügig Beschäftigten.

 




Ba-Wü: „Gastrobranche steht vor gewaltiger Insolvenzwelle“ – Daher möglicherweise Öffnungen ab 05. Mai 2020

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat laut einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums mit ihren Ministerkollegen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vereinbart, bis zur Besprechung der Regierungschefs von Bund und Ländern am Mittwoch, den 29. April 2020, ein gemeinsames Konzept für eine weitere und gestufte Öffnung des Einzelhandels sowie von Gastronomie und Hotellerie auszuarbeiten. Bei der am heutigen Donnerstag, den 23. April 2020, stattfindenden Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz im Rahmen einer Telefonkonferenz wollen demnach die Ministerin und die Minister außerdem über mögliche Lockerungen mit ihren Ressortkollegen sprechen und um Unterstützung für ihre Initiative werben.

„Es muss uns gelingen, diese einzigartigen Strukturen zu erhalten.“

„In unseren drei Ländern haben Tourismus, Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie eine besondere Bedeutung. Angesichts der Vielzahl attraktiver Ausflugsziele und Erholungsgebiete und der hohen Qualität der Angebote prägen Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie unser Wirtschaftsgefüge nachhaltig. Es muss uns gelingen, diese einzigartigen Strukturen zu erhalten. Die Unternehmen der Tourismuswirtschaft, insbesondere der Hotellerie und Gastronomie und ihre Beschäftigten sind in der aktuellen Krisensituation durch den nahezu vollständigen Ausfall ihrer Wirtschaftstätigkeit stark belastet, der Bestand zahlreicher Betriebe und der damit verbundenen Arbeitsplätze ist gefährdet. Deshalb benötigen wir jetzt schnell eine wohlüberlegte, zielgerichtete und zwischen unseren Ländern abgestimmte Vorgehensweise, zumal der Öffentlichkeit eine uneinheitliche Strategie für das Gastgewerbe kaum vermittelbar ist“, erklärten Hoffmeister-Kraut, der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in der Mitteilung. Ihre Ministerien erarbeiten derzeit ein Konzept, das unter Einhaltung strenger Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weitere Öffnungsschritte nach dem 04. Mai ermöglichen sollen. Ziel ist es, das Papier bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 29. April vorzulegen.

„Gesundheisschtz und differenzierte Öffnungsstrategien sind möglich.“

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister Kraut: „Die Hotel- und Gaststättenbranche steht vor einer gewaltigen Insolvenzwelle, sollten die Schließungen noch länger andauern. Das dürfen wir nicht zulassen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Deshalb sei es das gemeinsame Ziel, den Betrieben und ihren Kunden klare Orientierung zu bieten. Gesundheitsschutz und differenzierte Öffnungsstrategien seien möglich und dringend notwendig, um dem Gastgewerbe eine Zukunftsperspektive aufzuzeigen.

„Tourismus und Gastronomie brauchen einen Fahrplan.“

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann schloss sich dem an: „Tourismus und Gastronomie brauchen einen Fahrplan. Der Shutdown wurde von den Branchen ohne Wenn und Aber akzeptiert, trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen um der Gesundheit willen“. Deshalb müsse schnellstmöglich ein gestuftes Wiederanfahren zugelassen werden unter konsequenter Berücksichtigung der Regeln des Gesundheitsschutzes.

„Wir wollen Spielräume für eine vorsichtige Öffnung nutzen.“

Auch Wirtschafts Prof. Dr. Andreas Pinkwart meinte: „Auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität brauchen auch die Unternehmer im Bereich Gastronomie und Hotellerie eine Perspektive“. Dazu würde nun nun gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, wie Schritt für Schritt wieder mehr ermöglicht werden könne. Dabei gelte es eine kluge Balance zu halten: „Wir wollen die Gesundheit schützen und die Spielräume für eine vorsichtige Öffnung nutzen, damit auch der Tourismussektor an der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben kann.“ 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg