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Aktion „wirmachenauf“ wahrscheinlich vertagt

Der Aufruf „wirmachenauf“ ging durchs Internet, erst klein in Telegram-Gruppen, dann immer größer, bis er auch zum Beispiel auf offiziellen Kanälen von Organisationen, etwa der AfD Thüringen, veröffentlicht wurde: Geschäftsinhaber und Gastronomen sollten am 11. Januar 2021, also nach dem ursprünglich geplanten Ende des „Dezember-Lockdowns“ ihre Türen für Kunden öffnen, ganz egal, was die dann gültigen Coronaverordnungen der Länder sagen.

Deckmantel „ziviler Ungehorsam“

Ein Akt des zivilen Ungehorsams sei das, so die Unterstützer des Aufrufs. Als Urheber des Aufrufs wird inzwischen  Macit Ucbay, Betreiber eines Kosmetiksalons in Krefeld, angesehen. Ein Beispiel eines der Kleinunternehmer, die von den coronabeedingten Ladenschließungen  besonders stark getroffen sind. Der symbolische Akt eines einzelnen wurde schließlich von eher rechtsstehenden Kreisen und den üblichen Corona-Leugner-Gruppen in den sozialen Netzwerken übernommen. Zum Beispiel hat der Publizist Robert Tichy die Aktion zu einem Rundumschlag gegen die Regierung auf twitter genutzt. Auch auf den Seiten der AfD Thüringen wird die Aktion heute noch unterstützt und die Followerliste des Twitteracounts @wirmachenauf liest sich wie ein Who-is-who des Querdenker- und AfD-Umfelds, von Michael Ballweg, über viele Querdenker-Gruppen bis hin zu einigen AfD-Bundestagsabgeordneten.

Strafen drohen

Wie das Landratsamt des Hohelohekreises mitteilt, drohen Ladenbesitzern und Gastronomen, die dem Aufruf folgen, empfindliche Bußgelder: „Im Falle der Öffnung eines Geschäftes oder einer Lokalität entgegen den Bestimmungen der derzeit geltenden Corona-Verordnung besteht für die Ortspolizeibehörden die Möglichkeit, ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und ein Bußgeld zu verhängen. Der Bußgeldrahmen beträgt 250 – 5.000 EUR.“

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-Jo Jun, der öffentlichkeitswirksam Mandanten gegen Corona-Leugner vertritt, geht sogar davon aus, dass Gewerbetreibenden, die im Rahmen des Aufrufs öffnen, eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit drohen könnte. „Eine Gewerbeuntersagung wird in der Regel nicht erfolgen, da die Voraussetzung hierfür die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist und die Öffnung des Geschäftes nicht automatisch als Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden anzusehen ist“, meint dazu allerdings das Landratsamt. Jun geht sogar davon aus, dass schon der Aufruf als solcher strafbar sein könnte.

Keine Erkenntnisse  im Hohenlohekreis

Sowohl der Polizei als auch dem Landratsamt lagen am Donnerstag, dem 07. Januar 2021, noch keine konkreten Erkenntnisse vor, dass Ladenbesitzer oder Gastronomen im Hohenlohekreis die Öffnung planten. Die Polizei sei vorbereitet: „Der Polizei ist der Aufruf  bekannt“, eine Bewertung der Lage werde täglich vorgenommen und man könne „entsprechend reagieren“, so ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn in einem Telefonat.

Aktion verschoben?

Aktuellen Meldungen in einschlägigen Telegramgruppen ist zu entnehmen, dass die Aktion auf den 18. Januar verschoben sei. Uzbay wird mit „Wir geben der Regierung nun eine Woche Zeit, die Evidenz für die Maßnahmen darzulegen und sofort für die nötige finanzielle Unterstützung zu sorgen. Sollte das nicht passieren, werden wir am 18. Januar öffnen.“ Ob diese Meldungen eine Finte sind, wird man am Montag sehen.

Hashtag #wirmachenauf war schon belegt

Ironischerweise war der Hashtag #wirmachenauf auf Twitter schon ganz anders belegt, nämlich von Gruppen, die die Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria fordern. Wie in den sozialen Medien üblich, wurden daraufhin die Aufrufe zur Ladenöffnung mit Aufrufen zur Flüchtlingsaufnahme beantwortet.

Text: Matthias Lauterer