1

„Ich frage mich, wie das Landratsamt so viele Einwendungen in vier Wochen genau geprüft haben kann.“

In einer Pressemitteilung teilt das Landratsamt Hohenlohekreis Mitte Juni mit, dass der Erörterungstermin zum Windkraftanlagenbau in Wald südlich von Waldenburg, der für den 29. Juni 2021 geplant war, abgesagt wird. Grund sei, so das Landratsamt, dass die neuen Einwendungen „weitgehend inhaltsgleich“ mit den bisher schon bekannten Einwendungen seien (GSCHWÄTZ berichtete): „Die sorgfältige Prüfung und Abwägung der Einwendungen unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 23. Oktober 2007 hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese keiner Erörterung mehr bedürfen.“ schreibt das Landratsamt.

Bürgermeister Herzog kann der Argumentation nicht folgen

Bernd Herzog, Bürgermeister der Stadt Waldenburg, ist irritiert über diesen Beschluss des Landratsamts. Auf GSCHWÄTZ-Anfrage teilt er mit: „Aus vielen Gesprächen kann ich der Argumentation nicht folgen, dass es keine neuen Erkenntnisse oder Argumente gibt.“ Die Stadt Waldenburg hat selbst Einwendungen erhoben, sie ist im Detail auf das Thema „Brandgefahr – Auswirkungen“ eingegangen. Die Einwendung sei prinzipiell „zwar nicht neu- jedoch mit vielen noch nie in der Tiefe angesprochenen Details gespickt.“ Eine Antwort des Landratsamts habe er noch nicht erhalten.
Auch bemängelt er, dass das Thema „Standortgüte“, das bereits in den Einwendungen von 2019 angesprochen sei, „aus meiner Sicht seit 2019 nicht weiter aufgearbeitet oder mit uns abgestimmt“ wurde.

Bürgerinitiative Gegenwind nennt Details der Einwendungen

In diese Kerbe schlägt auch Sandra Schulz von der Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V.: Es wurden „vom Landratsamt keine Gutachten nachgefordert, die jetzt öffentlich ausgelegt waren.“ Als Beispiel nennt sie das Artenschutzgutachten, das Daten von 2014 bis 2016 enthält. Bereits im November 2019 sei dem Landratsamt ein Bericht zugegangen: „Bereits damals [im Artenschutzgutachten. Anm. der Red.] wurde festgestellt, dass nicht alle Anlagenstandorte untersucht wurden.“ Sie meint dazu: „Hierzu hätte an dem für nun im Juni geplanten Erörterungstermin vom Landratsamt vorgestellt werden müssen, in wie weit diese Untersuchungen in der Zwischenzeit durchgeführt wurden.“

Soll etwas verschleiert werden?

Sie habe alle rund 400 Seiten der ausgelegten Unterlagen durchgelesen, sagt Sandra Schulz. Ein Dokument zum Thema „Windhöffigkeit und Standortgüte“ sei ihr besonders aufgefallen: Dieses Dokument, ein „Gutachten zur Standortgüte“, wurde „aus Datenschutzgründen nicht für die Offenlage freigegeben“. Welche „Datenschutzgründe“ das sein sollen, wurde nicht erläutert. „Dies sind Daten, die ausschlaggebend zur
Effizienzberechnung der Anlagen sind. Diese Daten sind unabdingbar.“, so Schulz. Sie fragt sich, ob hier etwas verschleiert werden soll. 

Gutachten über Winddaten veraltet?  

Ganz entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist die „Windhöffigkeit“. Auch diesbezüglich fordert Schulz ein neues Gutachten über einen langen Zeitraum. Das bestehende Gutachten ist von 2017 und bezieht sich noch auf die ursprünglich geplanten neun Windräder – von denen es aber für vier bereits einen Teilablehnungsbescheid des Landratsamts gibt.

Logo der BI Gegenwind

Sie verweist auf die Einwendung von Ralf Neumeier, der sich als Ingenieur intensiv mit Strömungstechnik beschäftigt. Neumeier habe eine 35-seitige Einwendung verfasst, die neue Aspekte bezüglich Windhöffigkeit und Schall einbringt.

Grundwasser könnte versiegen

Wichtigste Einwendung ist für Sandra Schulz allerdings der im Februar 2021 überarbeitete „Landschaftspflegerische Begleitplan“. Einwendungen gegen dieses neue Dokument können gar nicht „weitgehend inhaltsgleich“ mit den Einwendungen von 2019 sein. Dort steht wörtlich: „Die Flächenversiegelung und Teilversiegelung durch die Fundamente und Kranaufstellflächen führt zu einem völligen Verlust der Grundwasserneubildung und  der Retentionsfunktion“ – kurz gesagt: Die im Gebiet vorhandenen Bäche würden deutlich weniger Wasser führen, was letztendlich zu einer Veränderung des Gebiets und der Vegetation führen würde. „Absolut inakzeptabel ist ein vollständiger Verlust der Grundwasserneubildung! So ein Risiko kann man doch unmöglich eingehen wollen!“, ist Schulz entsetzt. 

Wolfgang Bommes (links), Mitglied des Vereins Gegenwind und Gemeinderat Rolf-Dieter Kempis gehen für Transparenz im Umgang mit dem geplanten Windpark auf die Straße. Foto: GSCHWÄTZ

Dreistellige Anzahl von Einwendungen

Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamtes spricht von einer „dreistelligen Anzahl“ von Einwendungen. Sandra Schulz ist verwundert: „Ich frage mich, wie das Landratsamt so viele Einwendungen in vier Wochen genau geprüft haben kann.“

Bei so vielen neuen Aspekten allein in ihrer eigenen Einwendung, kann sie die Begründung des Landratsamts nicht verstehen – sie spricht von einer „absurden Begründung“.

Wie geht es weiter?

Sowohl Sandra Schulz als auch Bürgermeister Herzog können jetzt nur die Entscheidung des Landratsamts abwarten. Parallel, so Herzog, „wird die Gemeinde dem Landratsamt unsere Irritation schriftlich formulieren.“ Egal, wie die Entscheidung ausfällt, steht sowohl den Windradgegnern als auch den Befürwortern der Klageweg offen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Text: Matthias Lauterer

 




Neue Einwände „weitestgehend inhaltsgleich“ mit alten Einwendungen

Im Genehmigungsverfahren zum geplanten Windpark Karlsfurtebene wird es keinen neuen Erörterungstermin für Einwendungen geben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Zahlreiche neue Einwände

Zwar habe es nach der erneuten Auslegung der aktualisierten Antragsunterlagen im Zeitraum vom 1. April bis 1. Mai 2021 innerhalb der Einwendungsfrist (1. Juni 2021) erneut zahlreiche Einwendungen gegeben, so das Landratsamt in seiner Begründung. Das Landratsamt sagte hierzu: „Die Einwendungen wurden zur Kenntnis genommen und werden im Entscheidungsprozess berücksichtigt.“

Kein neuer Termin mehr von Nöten

Das Landratsamt Hohenlohekreis, Umwelt- und Baurechtsamt, hat jedoch die neuen Einwendungen den bereits erörterten Einwendungen gegenübergestellt und dabei festgestellt, „dass diese weitestgehend inhaltsgleich sind. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Ausführungen der neu erhobenen Einwendungen und der bereits erörterten Einwendungen, sind dem Landratsamt auch die Begründungen der Einwendungen bekannt. Die sorgfältige Prüfung und Abwägung der Einwendungen unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 23. Oktober 2007 hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese keiner Erörterung mehr bedürfen.“

Dies bedeutet, dass der für den Fall einer erneuten Erörterung eingeplante Termin am Dienstag, 29. Juni 2021, in der Sporthalle Michelbach entfällt.

Ziel eines Erörterungstermins sei es, die Informationsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbessern und sofern rechtzeitig erhobene Einwendungen weitere Fragen aufwerfen, diese zu klären. Im laufenden Verfahren haben zu diesem Zwecke bereits zwei Erörterungstermine an insgesamt vier Tagen stattgefunden, in welchen die Themen der Einwendungen erörtert wurden, erklärt das Landratsamt.

Neun Windräder sollen auf den Gemarkungen Michelbach und Waldenburg gebaut werden

Die Firma ABO Wind AG beantragt die Errichtung und den Betrieb von neun typgleichen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT 3.6 – 130 auf den Gemarkungen Michelbach (sieben Anlagen) und Gemarkung Waldenburg (zwei Anlagen). Mit Bescheid vom 30. Oktober 2020 wurden durch das Landratsamt Hohenlohekreis vier Windenergieanlagen, zwei auf Gemarkung Waldenburg (WEA 3 und WEA 6) und zwei auf Gemarkung Michelbach (WEA 5 und WEA 9), abgelehnt.

Gegner des Baus kritisieren unter anderem, dass die Windräder in einem Waldgebiet gebaut werden.

 




Windkraft-Ausbau: Landesregierung beantwortet AfD-Anfrage mit süphisanter Bemerkung

Unlängst haben diverse Ministerien der Landesregierung Baden-Württemberg eine Anfrage der AfD beantwortet. Unter anderem ging es um Windkrafträder in Hohenlohe und eine geplante Freilandleitung zwischen Rot am See und Kupferzell. Bei der Beantwortung der 29 Fragen der AfD konnte sich die Landesregierung zu Beginn einen süphisanten Einstieg nicht verkneifen.

Ausschlaggebend hierfür war der Titel der Anfrage der AfD. Dieser lautete: „Ableitung des in der Region nicht benötigten und deshalb am lokalen und regionalen Bedarf weitgehend vorbei produzierten regenerativen Stroms.“ Dieser Titel sei, so die Ministerien (Ministerium für Umwelt, Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Finanzen und Ministerium für den Ländlichen Raum) der Landesregierung Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Stellungnahme „wertend“, suggeriere er doch damit, dass zu viel produzierter Strom unsinnig sei. Daher sehe sich die Landesregierung zu der „folgenden Vorbemerkung veranlasst“:

Um diese Bemerkung geht es

„Seit der Jungsteinzeit, der Sesshaftwerdung des Menschen und dem Beginn der
bäuerlichen Landwirtschaft haben die Menschen örtliche Überschüsse zu produzieren
versucht, um mit den produzierten Überschüssen Handel zu treiben. Damit
wurde es der Menschheit möglich, nicht selbst produzierbare Güter zu erwerben.
Daraus hat sich unsere heutige Wirtschaftsweise entwickelt. Gerade Baden-Württemberg
ist ein Paradebeispiel dafür, dass die systematische Produktion von Gütern
über den lokalen und regionalen Bedarf hinaus zu erfolgreichem Wirtschaften
und zu Wohlstand führt. Gerade Baden-Württemberg ist das Land mit besonders
vielen Weltmarktführern. Viele sind international bekannt, viele andere sind
„hidden champions“. Weltmarktführer wird man nicht durch eine eingeengte lokale
Denkweise, wenn man also nur einen lokalen Bedarf deckt und damit nur zu
einer lokalen Selbstversorgung beiträgt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg
ist stolz auf unsere Wirtschaftsstruktur mit vielen erfolgreichen, innova –
tiven Unternehmen und ihren findigen und fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die aufgrund ihrer beständigen Produktion „über den lokalen Bedarf hinaus“
zum Erfolg dieses Landes beitragen.“

Letztendlich geht es um die Frage, die sich auch viele Bürger hinsichtlich Erneuerbarer Energien immer wieder stellen: Was geschieht mit dem zu viel produziertem Strom, etwa aus Windkrafträdern? Kann er sinnvoll gespeichert werden? Der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis, Anton Baron, sieht Windkrafträder zudem als „mörderisch“ im Bezug auf diverse Vögel an. Ausserdem würden sie auf „unseren Hügeln“ wie „Fremdkörper“ wirken. Zudem seien sie im, so Baron, „windärmsten Bundesland [Baden-Württemberg] höchst ineffektiv“.

Die Landesregierung sieht das indes anders: „Die gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben nach wie vor Gültigkeit“ und auch ein „weiterer Zubau von EEG-Anlagen un Raum Hohenlohe sei künftig zu erwarten“. Laut der Landesregierung befinden sich in den Landkreisen Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis derzeit 110 Windkraftanlagen in Betrieb, neun Anlagen waren genehmigt und 22 Anlagen waren beantragt, aber noch nicht genehmigt (Stand: 31. Oktober 2018). Zudem sei ein weiterer Zubau von EEG-Anlagen im Raum Hohenlohe zu erwarten. Die Ministerien betonen: Derzeit könne der in EEG-Anlagen erzeugte Strom über Leitungsanlagen der Mittelspannung, welche in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebaut wurden, abtransportiert werden.

Windräder noch näher an Häusern

Auch die Abstände zu Wohnsiedlungen soll laut der Anfrage der AfD verringert werden. So fragt die AfD, ob die Landesregierung Bürgerproteste nachvollziehen könne, falls es bei der von Netze BW vorgeschlagenen Abstandsregelung bei Siedlungen verbliebe, wonach als geplante „Abstandsmaximierung“ Abstände von 400m zu geschlossenen Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern geplant werden sollen. Die Ministerien beantworten diese Frage wie folgt: „Infrastrukturprojekte gleich welcher Art rufen Betroffenheit bei den berührten Kommunen und der Öffentlichkeit hervor. Es ist Aufgabe der verfahrensbeteiligten Behörden, die teils gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und die Umsetzung der Genehmigungserfordernisse zu gewährleisten.“

Häusle-Bauer enthalten keine Entschädigung

Die AfD fragt in ihrer Anfrage ebenfalls, ob Häusle-Bauer eine Entschädigung für ihr Eigenheim zusteht, sollte es zu seinem Wertverlust durch in der Nähe errichetete Windkraftanlagen kommen. Dies weisen die Ministerien zurück :“Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz schützt grundsätzlich nicht gegen eine Minderung der Wirtschaftlichtkeit.“

Kosten schwanken um 12 Millionen Euro

Des Weiteren geht es im Zuge der Windkfraftanlagen auch um eine geplante Freilandleitung zwischen Kupferzell und Rot am See. Während die AfD hier auch aus optischen Gründen eine Erdverkabelung befürwortet (Baron: „Der weitere negative Aspekt einer Freilandleitung wird durch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geradezu multipliziert, weshalb sie abzulehnen ist“), verweist die Landesregierung darauf, dass sich die Kosten für die Freilandkorridore zwischen knapp 10 Millionen und 12,7 Millionen Euro, die Kosten für die Erdverkabelung sich jedoch zwischen rund 24 Millionen und 36 Millionen bewegen würden. Ein großer finanzieller Unterschied. Die Freilandkorridore wären um einige Millionen Euro günstiger. Zudem betonen die Ministerien, dass die Öffentlichkeit hier seit 2013 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung „informiert und angehört“ worden sei.

Quellen: Drucksache 16/5139 des Landtages von Baden-Württemberg; Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Anton Baron (AfD)

Fotos: Windräder. Quelle: Nabu; Anton Baron. Quelle: GSCHWÄTZ/Archiv