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Besserer Schutz für Whistleblower

Alle, die etwas tun, das ein „Gschmäckle“ hat, sei es in Betrieben, der Verwaltung oder in sonstigen Organisationen, haben Angst vor ihnen: den Whistleblowern. Das sind Menschen, die Vorgänge in ihrer Umgebung beobachten, die sie mit ihrem Gewissen, mit ihrem Rechtsempfinden oder gar ihrem Amtseid nicht vereinbaren können, und die meinen, innerhalb der Organisation keine Chance zu haben, diese Vorgänge zu unterbinden. Also gehen sie mit ihren Informationen nach außen: An Strafverfolgungsbehörden, an Aufsichtsorgane, ans Finanzamt, an die unabhängige Presse – oder ins Internet.

Manche nennen das „Denunziation“. In der Tat ist es schwierig, die Begriffe „Whistleblower“ und „Denunziant“ voneinander abzugrenzen. Eine einfache Abgrenzung könnte sein, dass der Whistleblower aus Gewissensgründen handelt und der Denunziant eher mit einer bösen Absicht. Eine weiterer Unterschied könnte sein, dass der Whistleblower innerhalb seiner Organisation eher Nachteile erleidet, der Denunziant sich eher Vorteile erhofft.

Nachteile für Whistleblower

Einem der ersten Whistleblower, Daniel Ellsberg, der die Pentagon-Dokumente an die New York Times weitergab und damit den Startschuß zur Watergate-Affäre und letztlich zum Rücktritt von Präsident Nixon gab, drohte ein Strafmaß von 115 Jahren wegen Spionage. Einzig durch Nixons diverse Rechtsbrüche bei der Verfolgung Ellsbergs platzte dieser Prozeß.

Verurteilt wurde Chelsea Manning: Sie hatte, damals noch unter dem Namen Bradley Manning, als US-Soldat eine große Zahl von Dokumenten über US-Einsätze in Afghanistan und im Irak an die Plattform wikileaks weitergegeben. Sie wurde enttarnt und in einem Prozeß zu 35 Jahren Haft verurteilt. Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß, da sie von Präsident Obama begnadigt wurde. Die Dokumente wurden von Julian Assange auf der Plattform wikileaks veröffentlicht – auch Julian Assange wurde daraufhin von den US-Behörden verfolgt und flüchtete in die Botschaft von Ecuador in London, wo er mehrere Jahre im politischen Asyl verbrachte. Derzeit sitzt er in einem britischen Gefängnis ein – formal wegen eines Verstoßes gegen Kautionsbestimmungen. Eine Auslieferung an die USA hat die britische Justiz im Januar 2021 abgelehnt.

Rechtslage in Deutschland

Es ist also nachvollziehbar, wenn Whistleblower ihre Namen nicht preisgeben wollen. In Deutschland genießen Whistleblower sogar gesetzlichen Schutz – zumindest in einigen Bereichen: So bietet das Landeskriminalamt ein „anonymes Hinweisgebersystem“ für spezielle Straftaten an: Bei Korruption,  Wirtschaftskriminalität, im Bereich des Staatsschutzes sowie bei herausragenden Kapitaldelikten wie Mordfällen. Auch im Kreditwesengesetz ist ein anonymes Verfahren vorgeschrieben.

Der Rechtsweg ist lang

Trotzdem kann es lange dauern, bis einem Whistleblower auf dem Rechtsweg Gerechtigkeit widerfährt. Der Fall einer Altenpflegerin, die Mißstände bei ihrem Arbeitgeber öffentlich gemacht hat und der deshalb fristlos gekündigt wurde, ging bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser stellte klar: „Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Eine wegen Whistleblowing ausgesprochene Kündigung ist daher unzulässig und löst Schadensersatzansprüche aus.“ ( Quelle ) Die Gerichtsverfahren dauerten rund 8 Jahre.

Aktuell hat der EGMR in einem auf den ersten Blick ähnlichen Fall anders entschieden: In diesem Fall waren dem EGMR die Vorwürfe nicht konkret genug, der Whistleblower habe nicht sorgfältig genug geprüft, ob die von ihm weitergegebenen Informationen „zutreffend und zuverlässig waren“.

Europäische Regelung bereits verabschiedet

Die EU hat bereits 2019 eine Richtlinie zum besseren Schutz von Hinweisgebern verabschiedet, die bis Ende 2021 in nationales Recht umzuwandeln ist. Ab 2022 soll die Richtlinie in Betrieben ab 250 Mitarbeitern gelten, ab 2023 dann auch für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. In Deutschland gibt es noch diverse Meinungsunterschiede zwischen den einzelnen Ministerien und den Parteien der großen Koalition, insbesondere über die Bereiche, in denen der Schutz bestehen soll.  Laut EU-Richtlinie wäre laut Justizministerin Lambrecht „zwar geschützt, wer einen Hinweis auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften gibt, nicht aber beispielsweise derjenige, der Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel oder auch beispielsweise sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz meldet“.

Regierungsparteien CDU und SPD uneinig

Unionssprecher argumentieren mit Corona: „Viele Unternehmen kämpfen in der Pandemie aber um ihr wirtschaftliches Überleben. Deswegen dürfen wir diese nicht durch weitere Auflagen, Vorschriften und aufwendige Schulungsprogramme belasten, die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zwingend vorgegeben sind.“, während die SPD kontert: „„Die Union verkennt den Wert der Whistleblower für die Unternehmen selbst. Fälle von Korruption oder Missbrauch in der eigenen Firma können aufgedeckt werden, wenn Whistleblower sich sicher fühlen.“

Guter Rat für anonyme Whistleblower

Übrigens: Ein Whistleblower, der aus guten Gründen anonym bleiben will, tut gut daran, sich trotzdem einen Kommunikationskanal offenzuhalten. Sei es, dass er sich selber vergewissern will, dass seine Meldung angekommen und in Bearbeitung ist, sei es, dass seine Schilderungen Anlass zu weiteren Nachfragen geben. Gerade das Internet bietet für anonyme Kommunikation den ein oder anderen Weg.

Text: Matthias Lauterer