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Landratsamt verlängert restriktive Regeln zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Hohenlohekreis hat die Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern regelt, verlängert.

Damit gilt weiterhin und bis zum 30. September 2022, dass die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für private und landwirtschaftliche Zwecke stark eingeschränkt ist. Für die Bewässerung privater Gärten gilt beispielsweise:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) wird an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), in allen Gemeinden des Hohenlohekreises für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für diese Zwecke, gleich auf welche Art und Weise, verboten. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Als Begründung gibt das Landratsamt unter anderem die weiterhin sehr geringen Wasserstände und die sehr geringen Abflüsse an. „Wasserentnahmen verringern die geringen Abflüsse zusätzlich und verschärfen die Auswirkungen von Niedrigwasser auf das Gewässerökosystem“, so die Verordnung.  

Strafen angedroht

Strafen von bis zu 50.000 Euro werden in der Allgemeinverfügung angedroht, wenn jemand trotz des Verbots Wasser aus Oberflächengewässern entnimmt.

Volltext der Verordnung

Text: Matthias Lauterer




„Die Allgemeinverfügung liegt schon in der Schublade“

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 18. Juli 2022 teilte Landrat Dr.Neth mit, dass die Entnahme von Oberflächenwasser bei fortschreitender Trockenheit in Kürze gänzlich untersagt werden könnte. Noch „bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Wasserentnahme“ (Pressemitteilung)

Anderswo ist Wasserentnahme bereits verboten

In einigen Landkreisen, beispielsweise in Tuttlingen, sind bereits Maßnahmen in Kraft. Dort ist es bei Androhung von Bussgeldern bis 10.000 Euro verboten, Wasser aus Seen, Flüssen oder Bächen abzuschöpfen.

„Die Allgemeinverfügung liegt sozusagen schon in der Schublade“ sagt Neth. Auf Nachfrage von Jürgen Kienzle (FWV) versprach Neth, dass weitergehende Maßnahmen intensiv kontrolliert würden.

Text: Matthias Lauterer




Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis nehmen ab

Als Folge der Witterung der vergangenen Wochen sind die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis erheblich gesunken. Um die Wassermengen nicht zusätzlich zu verringern, bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen verantwortungsbewussten Umgang bei der Wasserentnahme.

Der Pegel des Kochers stand am 13. Juli 2022 bei 37cm. Normalhöhe ist ungefähr 80cm.

Aus oberirdischen Gewässern darf nur begrenzt Wasser entnommen werden. Ohne Erlaubnis zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen für den Gemeingebrauch, darunter das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Landwirte, Gartenbaubetriebe und die Forstwirtschaft dürfen hierzu zwar auch Pumpen benutzen, allerdings darf der Abfluss des Gewässers insbesondere an den Nebengewässern von Kocher und Jagst nicht maßgeblich weiter verringert werden. Ein Aufstauen des Gewässers zur Entnahme ist ebenfalls nicht erlaubt.

Weitere Maßnahmen denkbar

Sollte sich die Niedrigwassersituation weiter verschärfen, kann es notwendig werden, dass das Landratsamt die Wasserentnahmen weiter einschränken muss. Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Telefon 07940 18-1367 erhältlich.

Hintergrund

Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe Temperaturen und lang andauernde Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewässerlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise unkontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann auf Dauer zerstört werden.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis