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Landratsamt verlängert restriktive Regeln zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Hohenlohekreis hat die Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern regelt, verlängert.

Damit gilt weiterhin und bis zum 30. September 2022, dass die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für private und landwirtschaftliche Zwecke stark eingeschränkt ist. Für die Bewässerung privater Gärten gilt beispielsweise:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) wird an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), in allen Gemeinden des Hohenlohekreises für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für diese Zwecke, gleich auf welche Art und Weise, verboten. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Als Begründung gibt das Landratsamt unter anderem die weiterhin sehr geringen Wasserstände und die sehr geringen Abflüsse an. „Wasserentnahmen verringern die geringen Abflüsse zusätzlich und verschärfen die Auswirkungen von Niedrigwasser auf das Gewässerökosystem“, so die Verordnung.  

Strafen angedroht

Strafen von bis zu 50.000 Euro werden in der Allgemeinverfügung angedroht, wenn jemand trotz des Verbots Wasser aus Oberflächengewässern entnimmt.

Volltext der Verordnung

Text: Matthias Lauterer




Bussgeld von bis zu 50.000€ bei Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern möglich

Bereits seit dem 22. Juli 2022 und vorläufig bis 31. August 2022 hat der Hohenlohekreis per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern, also aus Seen, Teichen, Flüssen oder Bächen eingeschränkt. Das Landratsamt teilt dazu mit:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 31. August 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.

Pegel Kocherstetten. Stand 14. August 2022

Zur Begründung gibt das Landratsamt die sehr niedrigen Wasserstände der Flüsse und Bäche an:

„Von Januar bis Juni 2022 fielen in Baden-Württemberg nur rund 80% des Gebietsniederschlages, der im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist, bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Lufttemperaturen. Auch der Juli ist bisher zu trocken und zu warm.
Zudem sind die Grundwasserverhältnisse insgesamt rückläufig. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegen sich auf unterdurchschnittlichem Niveau. Ein Zulauf aus Quellen bzw. dem Grundwasser in die Gewässer erfolgt daher nur in sehr begrenztem Maß.
Als Folge der trockenen Witterung der letzten Wochen ohne ergiebige Dauerniederschläge und der aktuell hohen Tagestemperaturen um die 30 Grad Celsius hat sich in zahlreichen Gewässern im Hohenlohekreis Niedrigwasser entwickelt.
Die an den hydrologischen Landespegeln im Hohenlohekreis gemessenen Abflüsse sind be¬eits unter den Mittelwert niedrigster jährlicher Abflüsse (MNQ) gefallen.“

Der Jahresgang des Kocherpegels bei Kocherstetten zeigt deutlich, dass der Kocher derzeit auf dem Niveau des über 40 Jahre erfaßten niedrigsten Wasserspiegels liegt – und das bereits seit etwa 4 Wochen.

Hohe Strafen bei Mißachtung

Auf die Mißachtung des Entnahmeverbots stehen hohe Bußgelder. Die Allgemeinverfügung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro an: „Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird überwacht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.“

Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940 18-1857 oder 07940 18-1367 zur Verfügung.

Text: Matthias Lauterer
unter Verwendung einer Pressemitteilung und der Allgemeinverfügung des LRA Hohenlohekreis

 

 




„Die Allgemeinverfügung liegt schon in der Schublade“

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 18. Juli 2022 teilte Landrat Dr.Neth mit, dass die Entnahme von Oberflächenwasser bei fortschreitender Trockenheit in Kürze gänzlich untersagt werden könnte. Noch „bittet das Landratsamt Hohenlohekreis um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Wasserentnahme“ (Pressemitteilung)

Anderswo ist Wasserentnahme bereits verboten

In einigen Landkreisen, beispielsweise in Tuttlingen, sind bereits Maßnahmen in Kraft. Dort ist es bei Androhung von Bussgeldern bis 10.000 Euro verboten, Wasser aus Seen, Flüssen oder Bächen abzuschöpfen.

„Die Allgemeinverfügung liegt sozusagen schon in der Schublade“ sagt Neth. Auf Nachfrage von Jürgen Kienzle (FWV) versprach Neth, dass weitergehende Maßnahmen intensiv kontrolliert würden.

Text: Matthias Lauterer




Trockene Zeiten in Hohenlohe

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern ab Dienstag, 11. August 2020, per Allgemeinverfügung eingeschränkt, heißt es in einer Pressemitteilung. Über das vergangene Wochenende sind die ohnehin schon niedrigen Wasserstände weiter gefallen, sodass die Flüsse und Bäche teilweise nur noch niedrigste Wasserstände führen.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2020 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer).

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter Telefon 07940/18 514 oder 852 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




Trockenheit: Landratsamt verbietet Wasserentnahme

Die weiter anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen haben dazu geführt, dass die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis nochmals gesunken sind. Das Landratsamt Hohenlohekreis hatte in seiner Pressemitteilung vom 7. August 2018 bereits um Zurückhaltung bei Wasserentnahmen gebeten. Um die Wassermengen nun nicht zusätzlich weiter zu verringern, untersagt das Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauches mit Wirkung vom 16. August 2018. Aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser darf ohne Erlaubnis kein Wasser zur Bewässerung und Beregnung entnommen werden. Auch bei den erlaubten Wasserentnahmen werden die Entnahmen zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung reduziert.

Weiterhin zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen mittels Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen.
Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.hohenlohekreis.de unter „Aktuelles“ und bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Tel.: 07940 18-254 erhältlich.

Schutz der Gewässerlebewesen

Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe Temperaturen und lang andauernder Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewässerlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise unkontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann völlig zerstört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes

Foto: adobe stock