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„Gewalt gegen Frauen ist keine Migrations-Frage – ebenso viele Hans Müller von nebenan sind gegenüber ihren Frauen gewalttätig, nur keiner spricht darüber“

„Gewalt gegen Frauen ist keine Rassenfrage – ebenso viele Hans Müller von nebenan werden gegenüber ihren Frauen gewalttätig, nur keiner spricht darüber“, betont GSCHWÄTZ Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann anlässlich der morgigen Bundestagswahlen in ihrem aktuellen Videoclip. Die Journalistin kritisiert die wochenlange Debatte um das gefühlt einzige Wahlkampfthema der AfD: Die Abschiebung von Flüchtlingen und Migranten.

„Gewalt gegen Frauen hat nichts mit Flüchtlingen oder Migration zu tun“

Dabei werde vergessen, so Hartmann, dass wir noch immer ein generelles Gewaltproblem gegenüber Frauen auch in Deutschland haben. Das sei keine Frage der Herkunft. Ebenso viele Hans Müller von nebenan werden gewalttätig gegenüber Frauen und/oder deren Partnerin. Nur darüber spreche kaum jemand – aus Angst, Scham, aus Sorge, dass einem nicht geglaubt werde oder das man übertreibe.

„Wer heute zur Polizei geht und eine Anzeige gegen einen Afghanen macht, hat es nach wie vor wesentlich leichter, als wenn eine Ehefrau zur Polizei geht und ihren Ehemann wegen Gewalt anzeigt“, so Hartmann auf die Argumentation diverser AfD-Wähler:innen und AfD-Politiker:innen, dass die Statistiken diesbezüglich eine „klare Sprache“ sprächen. In diesem Bereich sind Statistiken kaum valide, da es einen sehr hohen Anteil von Gewalt in Deutschland gibt, der weder angezeigt noch geahndet wird, so Hartmann, insbesondere, wenn Familienmitglieder diese ausüben.

Strafanzeigen werden nicht weiter verfolgt und/oder fallengelassen

Strafanzeigen sind daher für diese betroffenen Frauen mit ganz besonders hohen (insbesondere emotionalen und sozialen) Hürden verbunden und nicht selten werden sie von der Staatsanwaltschaft auch nicht weiter verfolgt – wegen Überlastung, weil das Problem nicht ernst genommen wird oder weil Männer dann doch nicht gegen andere [weiße] Männer oder Männer, die sie vielleicht sogar noch privat kennen, vorgehen möchten.

Ganz zu schwiegen davon, dass emotionale Gewalt noch immer auch bei der Polizei häufig nur belächelt wird. Emotionale Gewalt sei doch keine „richtige“ Gewalt, heißt es dann.




„Wer auch immer sowas tut, sollte sich bewusst sein, dass er allen Kandidaten schadet.“

Die Demokratie in Deutschland lebt von Wahlen, die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführt werden. Jeder Bürger, jede Bürgerin soll gleichwertig sein, alle Stimmen sollen gleichviel zählen. Jeder soll das Recht haben, sich aus verschiedenen Quellen zu informieren und seine Wahlentscheidung aufgrund seiner Informationen und seines Gewissens zu treffen.

Wenn nun Menschen ein Schreiben unter dem Briefkopf der Stadt Ingelfingen verteilen, in dem ein hanebüchener Unsinn verbreitet wird, dann vergehen sich diese Menschen an der Demokratie. Über die Motivation dieser Menschen ist noch nichts bekannt – möglicherweise kommen Sie sich besonders witzig vor und betrachten den Brief als Maischerz. Möglicherweise wollen sie aber auch tatsächlich politisch Einfluß nehmen und haben diese Aktion in einen Maischerz verkleidet, das ist nicht ganz abwegig.

Inhalt des Schreibens ist Unsinn

Eine Doppelspitze, wie in dem Schreiben genannt, gibt es im baden-württembergischen Wahlrecht nicht, insofern kann das Landratsamt einer „Änderung der Wahl“ nicht zugestimmt haben. Und schon gar nicht nach einem ominösen §17(2) einer ominösen Gemeindewahlordnung.

Die Kandidaten sind sich einig

In einem Punkt hat der Brief aber recht: Die beiden Kandidaten, Bürgermeister Michael Bauer und sein Gegenkandidat Klaus Schmitt sind sich einig – zumindest, was die Art und Weise des Vorgehens des oder der Briefschreiber angeht.

„Strafanzeige gegen Unbekannt bezüglich der von mir aufgeführten Zitate gestellt.“

Bauer kommentiert gegenüber GSCHWÄTZ: „Ich habe eine Strafanzeige gegen Unbekannt bezüglich der von mir aufgeführten Zitate gestellt.“ Auf die Frage nach Konsequenzen für den Wahlablauf antwortet er:  „Ich persönlich sehe hier, dass es keine Konsequenzen für die Wahl und den Wahltermin haben wird.“

„allen Wählern versichern, dass dies Humbug ist“

Gegenkandidat Schmitt bekräftigt: „Wer auch immer sowas tut, sollte sich bewusst sein, dass er allen Kandidaten schadet. Egal für wen er stimmen mag. Und vor allem, dass er sich in mehrfacher Hinsicht strafbar macht. Wir sollten jetzt so schnell wie möglich allen Wählern versichern, dass dies Humbug ist und von mir dementiert wird. Diese Sache ist äußerst ärgerlich, denn Sie kostet wieder unnötig Energie und vielleicht sogar Redezeit, die für inhaltliche Themen viel besser eingesetzt werden könnte.“

„In den Wahllokalen wird am kommenden Wahlsonntag die Wahlhandlung wie gewohnt durchgeführt werden.“

Heidrun Weiß, Hauptamtsleiterin der Stadt Ingelfingen sagt: „Bezüglich des von Ihnen erwähnten Schreibens wurde Strafanzeige erstattet. Die polizeilichen Ermittlungen laufen, federführend in der Angelegenheit ist nun die Staatsanwaltschaft. Das Landratsamt wurde über den Sachverhalt informiert. In den Wahllokalen wird am kommenden Wahlsonntag die Wahlhandlung wie gewohnt durchgeführt werden.“

Wählertäuschung als Straftatbestand

Die Pressestelle der Polizei Heilbronn bestätigt den Eingang der Strafanzeigen, zumindest in einem Fall wurde Anzeige nach §108a StGB erstattet. Der §108a StGB Wählertäuschung, sagt:

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Der Nachweis, dass jemand tatsächlich „falsch“ gewählt hat, wird schwer fallen, aber bereits der Versuch der Wahlbeeinflussung ist strafbar. Und zusätzlich kommen noch weitere Delikte infrage, wie zum Beispiel die Verletzung der Persönlickeitsrechte der im Brief namentlich genannten und „zitierten“ Personen oder die Verwendung des Logos der Stadt Ingelfingen.

Landratsamt: „entbehrt jeglicher Grundlage“

In einer Stellungnahme geht das Landratsamt von einem mißglückten Maischerz aus. „Die Ausführungen entbehren jeglicher Grundlage. Es bestehen keine entsprechenden Erklärungen der beiden Bewerber und das Landratsamt hat in der Sache auch keine Prüfung vorgenommen. Weder die Gemeindeordnung noch das Kommunalwahlrecht ermöglichen eine Kandidatur als Doppelspitze.“ Auch das Landratsamt ist sich sicher: „Das Schreiben hat damit keine Auswirkungen auf die weitere Wahlvorbereitung und die Durchführung der Bürgermeisterwahl der Stadt Ingelfingen am 8. Mai 2022.“

Text: Matthias Lauterer

 




Doch noch eine Gemeinderatssitzung vor der Wahl in Ingelfingen

GSCHWÄTZ berichtete darüber, dass die letzte planmäßige Gemeinderatssitzung vor der Bürgermeisterwahl am 08. Mai 2020 ohne nähere Begründung abgesagt wurde. Gemeinderäte waren darüber überrascht, gibt es doch Themen, die ihnen dringlich erschienen. Sie warfen Bauer Wahlkampftaktik vor.

Ungewöhnlicher Termin: Samstag, 07.Mai 2022, 13:00

Nun findet doch noch eine Sitzung statt: am Samstag, 07. Mai 2022, um 13:00 wird der Gemeinderat in der Stadthalle zusammenkommen. Aus dem Gemeinderat fand sich das notwendige Quorum von mindestens einem Viertel der Ratsmitglieder, um eine Sitzung zu beantragen.

Baugebiet in Eberstal auf der Tagesordnung

Insbesondere für die Bürger von Eberstal dürfte diese Sitzung von hohem Interesse sein: Neben einem Buswartehäuschen an der Krone steht ein Baugebiet für Eberstal auf der Tagesordnung – ein Thema, das seit vielen Jahren immer wieder heiß diskutiert wird. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung des Bauausschusses, über die der Gemeinderat diskutieren und  abstimmen wird.

Samstags-Termin wäre wohl nicht nötig gewesen

Laut GSCHWÄTZ-Informationen war beantragt, die Sitzung bereits am Mittwoch, 04.Mai 2022, stattfinden zu lassen. Bürgermeister Bauer bzw. die Stadt Ingelfingen soll erst noch einen Rechtsrat eingeholt haben, obwohl die Formulierung „unverzüglich“, das bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, in der Gemeindeordnung doch eigentlich unmißverständlich ist. Das dürfte wohl auch die Ansicht des befragten Anwalts gewesen sein.

Text: Matthias Lauterer

 




Ingelfinger Bürgermeisterwahlkampf wird komplett zur Farce

Mit harten Bandagen wird in Ingelfingen um Wähler gekämpft. Nun wird ein Brief bekannt, der mit dem Logo der Stadt Ingelfingen versehen ist und einen offiziellen Eindruck macht:

Dieser Brief ist nicht von der Stadt Ingelfingen

Um es klar zu sagen: Dieser Brief ist keine offizielle Mitteilung der Stadt Ingelfingen. Ein „Maischerz“ ist solch ein Brief gewiss auch nicht – denn dieser Brief ruft genaugenommen dazu auf, ungültige Stimmen abzugeben – dieses Schreiben ist damit eine Wahlbeeinflussung und damit strafbar.

Das Wahlrecht gibt eine solche Situation gar nicht her

Das baden-württembergische Wahlrecht kennt keine Doppelspitze. Wer also so stimmen würde, würde eine ungültige Stimme abgeben.

GSCHWÄTZ hat das Landratsamt, das ja in diesem Brief erwähnt wird, um eine Stellungnahme gebeten, auch die Pressestelle der Polizei wird sich dazu äußern.

Wem nutzt es?

In solchen Fällen fragt sich der Krimileser immer Cui bono – Wem nutzt es?

Text: Matthias Lauterer




Start der kleinen Wahlkampftournee von Klaus Schmitt in Diebach

Pressemitteilung Bürgermeisterkandidat Klaus Schmitt




Laut Rechenschaftsbericht hat die CDU von Christian von Stetten 2019 über 13.000 Euro erhalten

Überall sind die Plakate der Parteien hinsichtlich des baden-württembergischen Landtagswahlkampf zu sehen, von DIN A 3-Größe bis hin zum Großplakat, das 356 cm mal 252 cm misst. Die Parteizentralen der großen Parteien in Berlin sind teils repräsentative Bauwerke, in denen viele Mitarbeiter arbeiten. Doch wie finanzieren die Parteien dies alles?

Parteiengesetz regelt die Parteienfinanzierung

Die Einnahmen der Parteien kann man in drei Gruppen einteilen: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Zuschüsse. Dazu kommen gegebenenfalls noch Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten der Parteien.

Spenden steuerlich absetzbar

Spenden an politische Parteien sind in gewissem Rahmen steuerlich absetzbar, Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen von den Parteien unmittelbar gemeldet werden und werden vom Bundestag veröffentlicht, die Spender und die Spendenhöhe kann man auf den Seiten des Bundestags einsehen. Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro müssen die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten offenlegen, diese sind mit Zeitverzug ebenfalls einsehbar.  Stand 21. Februar 2021 ist für das Jahr 2019 nur der Bericht der CDU veröffentlicht.

Staatliche Zuschüsse

Die Verteilung der staatlichen Zuschüsse an die Parteien regelt der Paragraf 18 des Parteiengesetzes. Dieser sieht eine Deckelung der Gesamtzuschüsse an alle Parteien vor – im Jahre 2019 lag dieser Maximalbetrag bei 190 Millionen Euro.

Auszahlung pro Wählerstimme

Pro abgegebener Stimme bei einer Landtags- oder Bundestagswahl werden 0,83 Euro an die Partei ausgezahlt, sofern die Partei bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen Listenstimmen oder bei der jeweils letzten Landtagswahl 1 Prozent der abgegebenen Listenstimmen erreicht hat.

Auszahlung nach Zuwendungen

Dazu kommt ein Betrag von 0,45 Euro für jeden Euro, den die Partei als Zuwendung von Privatpersonen erhält, sei es ein Mitgliedsbeitrag oder eine Spende, sofern die Partei „nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat“. Allerdings werden pro Person  maximal 3.300 Euro / Jahr berücksichtigt.

Ausnahmen und Obergrenzen

Maximal erhält eine Partei staatliche Zuschüsse in Höhe der von ihr selbst erwirtschafteten Einnahmen aus Beiträgen, Spenden und wirtschaftlicher Tätigkeit. Parteien, deren Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt ist, erhalten keine Gelder aus der Parteienfinanzierung – das betrifft momentan die NPD. Der entsprechende Artikel 21 Abs.3 wurde 2017 ins Grundgesetz eingefügt.

„indirekte Parteienfinanzierung“

Auch weitere Zahlungen aus öffentlichen Quellen kann man als Finanzierung der Parteien auffassen, so zum Beispiel Zahlungen staatlicher Quellen an parteinahe Stiftungen zur politischen Bildung, sowie staatliche Zuschüsse an Fraktionen. Diese fließen zwar nicht in die Parteikasse, werden aber natürlich für Zwecke der jeweiligen Partei verwendet. Nennenswert sind auch die meist als Spenden deklarierten Zahlungen von öffentlichen Mandatsträgern an die Parteikasse, oft als „Parteisteuer“ bezeichnet. Diese Zahlungen sind für den Spender steuerbegünstigt und auch für diese Spenden gibt es selbstverständlich den Zuschuss von 0,45 Euro (bis zu einer maximalen Höhe von 3.300 Euro/Jahr). Laut Rechenschaftsbericht hat zum Beispiel die CDU von Christian von Stetten im Jahr 2019 eine Summe von 13.313,31 Euro erhalten.

Ungefähr 1/3 der Einnahmen der Parteien sind Staatszuschüsse

Allein die beiden größten Zuschussempfänger CDU/CSU und SPD erhalten mehr als 125 Millionen der insgesamt verteilten 190 Millionen Euro. Abhängig von der Struktur der Parteien sorgen die staatlichen Zuschüsse für etwa 1/3 der Gesamteinnahmen der Parteien. Bei den kleineren Parteien ist der Anteil der Staatszuschüsse an den Einnahmen tendenziell etwas höher als bei den großen Parteien.

Parteienfinanzierung Bundestagsparteien 2018. Die AfD ist die einzige Bundestagspartei, die weniger Geld durch Mitgliedsbeiträge einnimmt als durch Spenden natürlicher Personen.

Parteienfinanzierung nicht im Bundestag vertretene Parteien 2018Die Entwicklung vor allem der kleineren Parteien ist sehr dynamisch, wie man an den Beispielen PARTEI und VOLT sehen kann, bei denen der Rechenschaftsbericht für 2019 bereits einsehbar ist:

Parteienfinanzierung, Vergleich VOLT, PARTEI 2018 versus 2019

Kuriose Gesetzeslücke

Im Jahre 2016 wurde eine kuriose Gesetzeslücke geschlossen: Bis dahin wurden staatliche Zuschüsse auf „Einnahmen“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit gewährt. Das wurde ausgenutzt: Die AfD verkaufte Gold zum Marktpreis und erzielte damit hohe Umsätze, wenn auch keine Gewinne. DIE PARTEI trieb das satirisch auf die Spitze und  „verkaufte“ Geldscheine. Ein Gerichtsverfahren bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Geldbeschaffungsstrategien. Aufgrund dieser Auswüchse wurde das Gesetz geändert und rückwirkend seit 2015 werden nur noch „Gewinne“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit für die Berechnung staatlicher Zuschüsse herangezogen, nicht mehr die Umsätze. Das führte unter anderem dazu, dass die AfD im Jahre 2016 nicht die maximalen Zuschüsse erhielt, weil ihre selbst erwirtschafteten Einnahmen geringer waren als die errechneten Zuschüsse.

Text: Matthias Lauterer

 




Landtagsabgeordneter Anton Baron will zum Wahlkampf in jede Gemeinde

Der AfD-Landtagsabgeordnete und -kandidat Anton Baron hält in jeder Gemeinde des Wahlkreises einen Infostand ab. Baron wird unter Einhaltung der Coronaverordnung Infomaterial herausgegeben und Fragen beantworten.

Die ersten Termine sind am Montag, den 01. März 2021 von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Parkplatz Ochsentaler Straße in Mulfingen, am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr in Blaufelden auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle. Am Dienstag, den 02. März von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Marktplatz von Gerabronn sowie von 17 bis 18 Uhr auf dem Schrozberger Marktplatz. Am Dienstag, den 03. März, ist Anton Baron von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Krautheimer Marienplatz und von 17 bis 18 Uhr in Dörzbach auf dem Marktplatz.

Am darauffolgenden Mittwoch, den 04. März, kommt er Landtagsabgeordnete von 15.30 bis 16.30 Uhr nach Langenburg auf den Marktplatz und am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr nach Braunsbach ebenfalls auf den Marktplatz. Am Donnerstag, den 05. März, ist er von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bretzfeld sowie von 17 bis 18 Uhr vor dem Rathaus/der Kirche in Waldenburg. Am vorläufig letzten Tag, Freitag, den 06. März, ist er jeweils zwischen elf und 13 Uhr Künzelsau am Alten Rathaus und auf dem Öhringer Marktplatz.

Quelle: Pressemitteilung vom Landtagsbüro von Anton Baron