Überall sind die Plakate der Parteien hinsichtlich des baden-württembergischen Landtagswahlkampf zu sehen, von DIN A 3-Größe bis hin zum Großplakat, das 356 cm mal 252 cm misst. Die Parteizentralen der großen Parteien in Berlin sind teils repräsentative Bauwerke, in denen viele Mitarbeiter arbeiten. Doch wie finanzieren die Parteien dies alles?
Parteiengesetz regelt die Parteienfinanzierung
Die Einnahmen der Parteien kann man in drei Gruppen einteilen: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Zuschüsse. Dazu kommen gegebenenfalls noch Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten der Parteien.
Spenden steuerlich absetzbar
Spenden an politische Parteien sind in gewissem Rahmen steuerlich absetzbar, Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen von den Parteien unmittelbar gemeldet werden und werden vom Bundestag veröffentlicht, die Spender und die Spendenhöhe kann man auf den Seiten des Bundestags einsehen. Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro müssen die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten offenlegen, diese sind mit Zeitverzug ebenfalls einsehbar. Stand 21. Februar 2021 ist für das Jahr 2019 nur der Bericht der CDU veröffentlicht.
Staatliche Zuschüsse
Die Verteilung der staatlichen Zuschüsse an die Parteien regelt der Paragraf 18 des Parteiengesetzes. Dieser sieht eine Deckelung der Gesamtzuschüsse an alle Parteien vor – im Jahre 2019 lag dieser Maximalbetrag bei 190 Millionen Euro.
Auszahlung pro Wählerstimme
Pro abgegebener Stimme bei einer Landtags- oder Bundestagswahl werden 0,83 Euro an die Partei ausgezahlt, sofern die Partei bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen Listenstimmen oder bei der jeweils letzten Landtagswahl 1 Prozent der abgegebenen Listenstimmen erreicht hat.
Auszahlung nach Zuwendungen
Dazu kommt ein Betrag von 0,45 Euro für jeden Euro, den die Partei als Zuwendung von Privatpersonen erhält, sei es ein Mitgliedsbeitrag oder eine Spende, sofern die Partei „nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat“. Allerdings werden pro Person maximal 3.300 Euro / Jahr berücksichtigt.
Ausnahmen und Obergrenzen
Maximal erhält eine Partei staatliche Zuschüsse in Höhe der von ihr selbst erwirtschafteten Einnahmen aus Beiträgen, Spenden und wirtschaftlicher Tätigkeit. Parteien, deren Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt ist, erhalten keine Gelder aus der Parteienfinanzierung – das betrifft momentan die NPD. Der entsprechende Artikel 21 Abs.3 wurde 2017 ins Grundgesetz eingefügt.
„indirekte Parteienfinanzierung“
Auch weitere Zahlungen aus öffentlichen Quellen kann man als Finanzierung der Parteien auffassen, so zum Beispiel Zahlungen staatlicher Quellen an parteinahe Stiftungen zur politischen Bildung, sowie staatliche Zuschüsse an Fraktionen. Diese fließen zwar nicht in die Parteikasse, werden aber natürlich für Zwecke der jeweiligen Partei verwendet. Nennenswert sind auch die meist als Spenden deklarierten Zahlungen von öffentlichen Mandatsträgern an die Parteikasse, oft als „Parteisteuer“ bezeichnet. Diese Zahlungen sind für den Spender steuerbegünstigt und auch für diese Spenden gibt es selbstverständlich den Zuschuss von 0,45 Euro (bis zu einer maximalen Höhe von 3.300 Euro/Jahr). Laut Rechenschaftsbericht hat zum Beispiel die CDU von Christian von Stetten im Jahr 2019 eine Summe von 13.313,31 Euro erhalten.
Ungefähr 1/3 der Einnahmen der Parteien sind Staatszuschüsse
Allein die beiden größten Zuschussempfänger CDU/CSU und SPD erhalten mehr als 125 Millionen der insgesamt verteilten 190 Millionen Euro. Abhängig von der Struktur der Parteien sorgen die staatlichen Zuschüsse für etwa 1/3 der Gesamteinnahmen der Parteien. Bei den kleineren Parteien ist der Anteil der Staatszuschüsse an den Einnahmen tendenziell etwas höher als bei den großen Parteien.

Parteienfinanzierung Bundestagsparteien 2018. Die AfD ist die einzige Bundestagspartei, die weniger Geld durch Mitgliedsbeiträge einnimmt als durch Spenden natürlicher Personen.

Parteienfinanzierung nicht im Bundestag vertretene Parteien 2018Die Entwicklung vor allem der kleineren Parteien ist sehr dynamisch, wie man an den Beispielen PARTEI und VOLT sehen kann, bei denen der Rechenschaftsbericht für 2019 bereits einsehbar ist:

Parteienfinanzierung, Vergleich VOLT, PARTEI 2018 versus 2019
Kuriose Gesetzeslücke
Im Jahre 2016 wurde eine kuriose Gesetzeslücke geschlossen: Bis dahin wurden staatliche Zuschüsse auf „Einnahmen“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit gewährt. Das wurde ausgenutzt: Die AfD verkaufte Gold zum Marktpreis und erzielte damit hohe Umsätze, wenn auch keine Gewinne. DIE PARTEI trieb das satirisch auf die Spitze und „verkaufte“ Geldscheine. Ein Gerichtsverfahren bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Geldbeschaffungsstrategien. Aufgrund dieser Auswüchse wurde das Gesetz geändert und rückwirkend seit 2015 werden nur noch „Gewinne“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit für die Berechnung staatlicher Zuschüsse herangezogen, nicht mehr die Umsätze. Das führte unter anderem dazu, dass die AfD im Jahre 2016 nicht die maximalen Zuschüsse erhielt, weil ihre selbst erwirtschafteten Einnahmen geringer waren als die errechneten Zuschüsse.
Text: Matthias Lauterer