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Amrichshausen: Bazooka aufgefunden und gesprengt

Bei Bauarbeiten am Mittwochvormittag, 27. Juli 2022, in Künzelsau-Amrichshausen wurde eine amerikanische Bazooka aufgefunden. Die Arbeiter meldeten, dass sie bei Arbeiten an einem Wasserrückhaltebecken im Heideweg gegen 10.15 Uhr möglicherweise eine Granate freigelegt haben.

Eine Überprüfung ergab, dass es sich um eine amerikanische Panzerabwehrwaffe handelte. Die Arbeiten wurden zunächst eingestellt und die Waffe durch den Kampfmittelbekämpfungsdienst gesprengt.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Öhringen: Schüler mit Waffe bedrohte laut Polizei niemanden

Am Dienstag, den 04. Dezember 2018, kam es in einer Berufsschule in der Straße Am Maßholderbach in Öhringen zu einem Einsatz der Polizei. Die Meldung lautete, dass in der Schule ein 17-jähriger Schüler mit einer Schusswaffe bewaffnet damit drohte „alle umzulegen“.

Als Ergebnis der weiteren Sachverhaltsabklärung ergab sich, dass es entgegen der ersten Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn zu keinerlei Bedrohungen durch den Schüler kam.

Nach bisherigem Erkenntnisstand soll der 17-Jährige seinen Mitschülern die zuvor besorgte Schreckschusswaffe gezeigt und mit dieser geprahlt haben. Die Mitschüler meldeten dies umgehend dem Schulleiter, der seinerseits die Polizei verständigte. Die Polizeibeamten trafen den 17-jährigen Schüler in der Schule an und konnten ihn widerstandslos festnehmen.

Der Schüler befindet sich mittlerweile in stationärer ärztlicher Behandlung.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 05. Dezember 2018

Foto: GSCHWÄTZ/Archiv/Öhringen Innenstadt




Öhringen: Schüler droht, alle umzubringen

Am Dienstag, den 04. Dezember 2018, kam es zu einem Einsatz der Polizei an der Richard-von-Weizsäcker-Berufsschule in Öhringen. Die Polizei wurde verständigt, nachdem ein 17-jähriger Schüler mutmaßlich damit gedroht hatte mit einer Schusswaffe „alle umzulegen“. Um zirca 14 Uhr konnte der 17-Jährige durch Polizeibeamte im Schulgebäude angetroffen werden. Eine Schusswaffe konnte bei ihm aufgefunden werden. Diese stellte sich als Soft-Air Pistole heraus. Ermittlungen zu den Hintergründen und zu dem Motiv des Schülers dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Heilbronn

Foto: GSCHWÄTZ/Archiv/Öhringen Innenstadt




Landratsamt bittet Waffenbesitzer zur Kasse

Fast 1.500 Hohenloher besitzen eine Waffe

Waffenbesitzer müssen künftig Gebühren an das Landratsamt des Hohenlohekreises zahlen, wenn sie vom Landratsamt bezüglich ihres Waffenbesitzes geprüft werden. Darauf verweist das Landratsamt in einer Pressemitteilung vom 08. November 2018.

Seit dem Amoklauf von Winnenden vor neun Jahren gibt es ein verschärftes Waffenrecht. Die Behörden sollen seitdem verdachtsunabhängige Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchführen.

Landratsamt hat gemerkt, das der Aufwand zu groß ist, um die Kosten selbst zu tragen“

„Bislang haben die Waffenbehörden den Aufwand dafür selbst übernommen, sofern die Kontrollen keine Beanstandungen der Aufbewahrung von Waffen und Munition ergeben haben“, erklärt das Landratsamt des Hohenlohekreises. Im Verlauf eines ersten Kontrollumlaufs, also der einmaligen Kontrolle aller Waffenbesitzer, für die das Landratsamt Hohenlohekreis zuständig ist, habe sich allerdings herausgestellt, „dass durch die zusätzlichen Kontrollen erhebliche Mehrkosten entstehen. Der hohe Aufwand der Kontrollen besteht vor allem darin, dass sie von zwei Mitarbeitern gemeinsam vorgenommen werden müssen und dass bei unangekündigten Hausbesuchen die Kontrolleure oft wiederholt ausrücken müssen, bis sie den Waffenbesitzer antreffen.“

Waffenbesitzer oft nicht zu Hause

Diese Mehrkosten werde das Landratsamt Hohenlohekreis künftig den Waffenbesitzern über eine Verwaltungsgebühr zumindest teilweise in Rechnung stellen: „Die Gebührenerhebung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 50 Waffengesetz. Da es sich bei der Kontrolle um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handelt, wird der entstandene Verwaltungsaufwand dem Waffenbesitzer, als Veranlasser der Verwaltungstätigkeit, in Form einer Gebühr in Rechnung gestellt. Der Waffenbesitzer ist in diesem Fall der Veranlasser der Verwaltungstätigkeit, weil er Waffen aufbewahrt, die aufgrund der Gefährlichkeit von Waffen und Munition eine Kontrolle durch die Behörden notwendig macht. Die Kontrolle selbst knüpft an die gesetzliche Verpflichtung des Waffenbesitzers an, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass in seinem Besitz befindliche Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Waffengesetz).“

Gebühren

Für verdachtsunabhängige Kontrollen wird zukünftig eine Festgebühr erhoben, die sich an der Anzahl der zu kontrollierenden Waffen orientiert. Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt: bei bis zu 10 Waffen fallen 60 Euro an, ab 11 Waffen sind es 80 Euro. Für Waffensammler liegt die Gebühr bei 100 Euro je Kontrolle.

Denkbar wäre auch eine Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gewesen. Diese Möglichkeit wurde jedoch verworfen. „Das wäre für die Waffenbesitzer im Normalfall teurer geworden“, erklärt Mike Weise, Leiter des Amtes für Ordnung und Zuwanderung im Landratsamt Hohenlohekreis: „Wir wollen den Waffenbesitzern aber vor allem die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und sich beraten zu lassen, ohne dass sich das auf die Kosten auswirkt.“

Mit ausnahme von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen

Diese Regelung gilt für alle Waffenbesitzer im Hohenlohekreis, mit Ausnahme von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen, für die die Waffenbehörde der Großen Kreisstadt Öhringen zuständig ist. Allerdings werden beide Behörden zukünftig ähnlich verfahren, damit im gesamten Hohenlohekreis möglichst gleiche Bedingungen für Waffenbesitzer vorherrschen.

 

Im Hohenlohekreis gibt es laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises insgesamt 1.415 legale Waffenbesitzer (Stand: September 2018). Diese Zahl verändere sich jedoch durch Zuzüge, Verkäufe und Neuanträge ständig.