Fast 1.500 Hohenloher besitzen eine Waffe
Waffenbesitzer müssen künftig Gebühren an das Landratsamt des Hohenlohekreises zahlen, wenn sie vom Landratsamt bezüglich ihres Waffenbesitzes geprüft werden. Darauf verweist das Landratsamt in einer Pressemitteilung vom 08. November 2018.
Seit dem Amoklauf von Winnenden vor neun Jahren gibt es ein verschärftes Waffenrecht. Die Behörden sollen seitdem verdachtsunabhängige Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchführen.
Landratsamt hat gemerkt, das der Aufwand zu groß ist, um die Kosten selbst zu tragen“
„Bislang haben die Waffenbehörden den Aufwand dafür selbst übernommen, sofern die Kontrollen keine Beanstandungen der Aufbewahrung von Waffen und Munition ergeben haben“, erklärt das Landratsamt des Hohenlohekreises. Im Verlauf eines ersten Kontrollumlaufs, also der einmaligen Kontrolle aller Waffenbesitzer, für die das Landratsamt Hohenlohekreis zuständig ist, habe sich allerdings herausgestellt, „dass durch die zusätzlichen Kontrollen erhebliche Mehrkosten entstehen. Der hohe Aufwand der Kontrollen besteht vor allem darin, dass sie von zwei Mitarbeitern gemeinsam vorgenommen werden müssen und dass bei unangekündigten Hausbesuchen die Kontrolleure oft wiederholt ausrücken müssen, bis sie den Waffenbesitzer antreffen.“
Waffenbesitzer oft nicht zu Hause
Diese Mehrkosten werde das Landratsamt Hohenlohekreis künftig den Waffenbesitzern über eine Verwaltungsgebühr zumindest teilweise in Rechnung stellen: „Die Gebührenerhebung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 50 Waffengesetz. Da es sich bei der Kontrolle um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handelt, wird der entstandene Verwaltungsaufwand dem Waffenbesitzer, als Veranlasser der Verwaltungstätigkeit, in Form einer Gebühr in Rechnung gestellt. Der Waffenbesitzer ist in diesem Fall der Veranlasser der Verwaltungstätigkeit, weil er Waffen aufbewahrt, die aufgrund der Gefährlichkeit von Waffen und Munition eine Kontrolle durch die Behörden notwendig macht. Die Kontrolle selbst knüpft an die gesetzliche Verpflichtung des Waffenbesitzers an, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass in seinem Besitz befindliche Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Waffengesetz).“
Gebühren
Für verdachtsunabhängige Kontrollen wird zukünftig eine Festgebühr erhoben, die sich an der Anzahl der zu kontrollierenden Waffen orientiert. Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt: bei bis zu 10 Waffen fallen 60 Euro an, ab 11 Waffen sind es 80 Euro. Für Waffensammler liegt die Gebühr bei 100 Euro je Kontrolle.
Denkbar wäre auch eine Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gewesen. Diese Möglichkeit wurde jedoch verworfen. „Das wäre für die Waffenbesitzer im Normalfall teurer geworden“, erklärt Mike Weise, Leiter des Amtes für Ordnung und Zuwanderung im Landratsamt Hohenlohekreis: „Wir wollen den Waffenbesitzern aber vor allem die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und sich beraten zu lassen, ohne dass sich das auf die Kosten auswirkt.“
Mit ausnahme von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen
Diese Regelung gilt für alle Waffenbesitzer im Hohenlohekreis, mit Ausnahme von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen, für die die Waffenbehörde der Großen Kreisstadt Öhringen zuständig ist. Allerdings werden beide Behörden zukünftig ähnlich verfahren, damit im gesamten Hohenlohekreis möglichst gleiche Bedingungen für Waffenbesitzer vorherrschen.
Im Hohenlohekreis gibt es laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises insgesamt 1.415 legale Waffenbesitzer (Stand: September 2018). Diese Zahl verändere sich jedoch durch Zuzüge, Verkäufe und Neuanträge ständig.