Urteilsspruch der Jugendkammer: 3 Jahre für Kupferzeller Bankräuber – Einer der Täter arbeitete bei der Bank
Am Mittwoch, den 08. April 2020, wurde im Landgericht Heilbronn vor einer Jugendkammer das Urteil im Verfahren gegen die Bankräuber von Kupferzell gesprochen. https://www.gschwaetz.de/2020/02/09/kupfzell-kuenzelsau-bank-fuehrte-laut-staatsanwaltschaft-geldtransport-in-privat-pkw-durch-und-wird-ausgeraubt/
Ungewöhnlich ist der Bankraub deshalb gewesen, weil es letztlich eigentlich kein Bankraub, sondern ein Raubüberfall war. Denn die betreffende Volksbank ist nicht in einer Bankfiliale ausgeraubt worden, sondern eine Mitarbeiterin hat am 01. August 2019 einen Geldtransport in einem privaten Pkw vorgenommen und wurde auf dem Parkplatz vor der Filiale ausgeraubt. Nur wenige Monate zuvor wurde die Filiale der Volksbank in Neuenstein ausgeraubt. Manche Stimmen sahen damals einen Zusammenhang zwischen den beiden Überfällen.
Der Überfall von Neuenstein wurde in diesem Zuge allerdings nicht verhandelt.
Bezüglich des Überfalls in Kupferzell standen nun zwei Männer vor Gericht, einer davon war zum Zeitpunkt des Überfalls bei der Bank angestellt. Ein dritter Mann, bei dem es sich um den Bruder des damaligen Bankangestellten handelt, war schon vorher aus der Untersuchungshaft entlassen worden, das Verfahren gegen ihn wurde mangels hinreichendem Tatverdacht nach §170 Abs.2 StPO eingestellt, das heißt, es wurde gegen ihn gar nicht verhandelt.
Da einer der beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch „Heranwachsender“, also noch nicht 21 Jahre alt war, wurde das Verfahren vor einer Jugendkammer durchgeführt.
Angeklagt war gemeinschaftlich begangener schwerer Raub nach §250 StGB, ein Straftatbestand, der eine Mindeststrafe von 3 Jahren vorsieht. Genau diese Mindeststrafe wurde vom Gericht auch verhängt – für den jüngeren Angeklagten als Jugendstrafe, für den älteren als Freiheitsstrafe. Eine Jugendstrafe wird dann verhängt, wenn ein „Heranwachsender“ zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichsteht. Verbüßt wird die Jugendstrafe in der Regel in Jugendstrafanstalten.
Sollten sowohl die Staatsanwaltshaft als auch die Verteidigung bis zum 15. April 2020 keine Rechtsmittel einlegen, wird das Urteil rechtskräftig.
Laut Auskunft des Landgerichts „ist ein weiterer Verdächtiger ohne Verwandtschaftsverhältnis zu den Angeklagten flüchtig. Gegen ihn wird von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren geführt.“ Der Flüchtige hat sich möglicherweise ins Ausland abgesetzt.
Text: Mattias Lauterer