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Bei Maskenpflicht klatschen auch Mitarbeiter:innen nicht immer Applaus

Seit Mittwoch, 24. November 2021, gelten neue, schärfere Corona-Regelungen. Diese sehen unter anderem vor, dass in Einzelhandelsgeschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, die 3G-Regel anzuwenden ist (beziehungsweise sogar die 2G-Regel, wenn, wie im Hohenlohekreis die Inzidenz über 500 liegt). In den Discountermärkten, die der Grundversorgung dienen, gilt außer der allgemeinen Maskenpflicht, keine weitere Beschränkung.

Stichprobe ergibt Verstösse in zwei von drei besuchten Märkten

GSCHWÄTZ hat eine, zugegeben kleine und nicht repräsentative, Stichprobe in Hohenloher Discounterfilialen durchgeführt und die Discounter zu ihren Maßnahmen befragt. Bei drei besuchten Filialen konnte nur in einem Fall kein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt werden, in einer der besuchten Filialen war es eine Kundin, die auf Ansprache die Maske korrekt über die Nase zog. In dieser und einer weiteren besuchten Filiale wurde aber auch ein Mitarbeiter angetroffen, der die Maske „auf Halbmast“ über der Nase trug. In beiden Fällen war dies kein Versehen, denn die Erklärungsversuche der beiden Mitarbeiter waren gut vorbereitet und der eine Mitarbeiter hat auch die Maske, nachdem er sich unbeobachtet fühlte, direkt wieder heruntergezogen.

Konsequenzen für die Pandemie

Inzidenz-Entwicklung im HOK. Der neue Höchststand von 671 ist noch nicht enthalten.

Der Hohenlohekreis meldet am heutigen Freitag, 26.November 2021, eine Inzidenz von über 671, Tendenz weiter rasant steigend. Dazu kommen die Fälle, die noch nicht erkannt sind, die aber infektiös sind. Man muß also durchaus damit rechnen, dass man beim Einkauf in einem gut besuchten großen Discountermarkt auf eine infizierte Person trifft, die Viren verbreiten kann, dies aber nicht weiß. Man könnte sich auch selber bereits infiziert haben und ein Verbreiter sein, ohne das zu wissen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich in einem gut besuchten Discountermarkt auch ungeimpfte – und damit besonders gefährdete – Personen befinden.

Video zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verbreiten

Ein Video der finnischen Aalto-Universität zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verteilen und wie lange sie in der Luft bleiben.  Die Maske als relativ zuverlässiger Schutz vor dem Verbreiten aber auch vor dem Anstecken, ist also das wichtigste Mittel der Coronabekämpfung. Im Interesse ihrer Mitarbeiter- hier gilt für den Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht – und ihrer Kunden sollten die Märkte also die Maskenpflicht durchsetzen. Das fällt natürlich schwer, wenn die eigenen Mitarbeiter mit schlechtem Beispiel vorangehen.

GSCHWÄTZ hat nachgefragt

Natürlich hat GSCHWÄTZ auch die Discounter um Information darüber gebeten, wie das Personal auf  Verstöße gegen die Maskenpflicht reagiert und welche Konsequenzen Kunden oder Mitarbeitern drohen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten:

ALDI SÜD baut auf Verständnis

So antwortet ALDI-SÜD: „Hinsichtlich der Maskenpflicht sind für uns die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer maßgebend. Selbstverständlich halten wir uns an diese Vorgaben. Demnach ist für unsere Kund:innen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske – einer OP-Maske oder FFP2-Maske – im Verkaufsraum obligatorisch. Dabei bauen wir auf das Verständnis unserer Kunden, welche die Schutzmaßnahmen bislang überwiegend bereitwillig mittragen. Unsere Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Sorgen selbstverständlich jederzeit vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden.“

Wie die Filialleitungen bei den Fällen reagieren, wo die Kunden die Maßnahmen nicht bereitwillig mittragen, wird nicht gesagt. An wen sich Kunden bei Fragen oder Sorgen wenden sollen, ebenfalls nicht.

LIDL appelliert an die Verantwortung der Kunden

Ähnlich unkonkret antwortet auch Lidl: „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Die Aussage, dass die Mitarbeiter nur dann „dahingehend sensibilisiert“ werden, Kunden anzusprechen, „wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist“, läßt aufhorchen.

Bei Kaufland sollen die Kunden gezielt angesprochen werden

Ein wenig ausführlicher antwortet Kaufland:  „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Keine Wort über das Verhalten der Mitarbeiter oder über Verhaltensregeln für Mitarbeiter

Aber auch Kaufland geht mit keinem Wort auf die Fragen ein, wie man sich gegenüber Kunden oder Mitarbeitern verhält, die sich nicht an die Maskenpflicht halten und auf die höfliche Ansprache nicht reagieren. Auf die Frage nach möglichen Hausverboten oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen geht keiner der befragten Discounter ein.

EDEKA-Personal ist angehalten, Kunden anzusprechen

Die deutlichste Wortwahl von allen hat die Antwort von EDEKA, es ist auch die einzige Antwort, die auf die Frage nach bisherigen Fällen eingeht: „Grundsätzlich können wir Ihnen aber Folgendes mitteilen: Die Mitarbeitenden in den Märkten sind angehalten, Kundinnen und Kunden auf die geltenden Regelungen hinzuweisen. Kundinnen und Kunden, für die bzgl. der Maskenpflicht ein Ausnahmefall (z.B. gesundheitliche Gründe) zutrifft, müssen dies glaubhaft machen und ggf. einen entsprechenden Beleg vorzeigen.

Unser übergeordnetes Ziel ist es, allen Kundinnen und Kunden einen sicheren Einkauf zu ermöglichen, bei dem sie sich trotz der herausfordernden Umstände wohl fühlen. Hier sind wir auf das Verständnis aller und eine gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Der weitaus größte Teil unserer Kundinnen und Kunden respektiert die Maßnahmen und hält sich vorbildlich daran. Besondere Vorkommnisse sind uns bis dato nicht bekannt.“

Es gibt aber „besondere Vorkommnisse“

Solche „besonderen Vorkommnisse“ stellen einen Ordnungswidrigkeit dar (siehe § 24 Nr. 1 CoronaVO), teilt das Landratsamt des Hohenlohekreises mit. „Das Landratsamt hat in insgesamt fünf Fällen diesbezüglich eine Geldbuße verhängt. Dabei wurde ein Verwarnungsgeld von jeweils 35 Euro (Erstverstoß) festgesetzt. Gegen Ladenbetreiber wurden bisher keine Bußgelder verhängt.“ Wie Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, sind primär die Ortspolizeibehörden „zuständig für die Überwachung der CoronaVO. Der Polizeivollzugsdienst unterstützt bei Bedarf. Zuständig für den Erlass von Bußgeldbescheiden sind wiederum die unteren Verwaltungsbehörden (im Hohenlohekreis das Landratsamt und die Verwaltungsgemeinschaft Öhringen für ihren Zuständigkeitsbereich).“

Stadt Künzelsau antwortet ausweichend

Wo das Landratsamt auf die Ortspolizeibehörden verweist, antwortet die Stadt Künzelsau auf den Fragenkatalog von GSCHWÄTZ mit „Bitte wenden Sie sich in Bezug auf Ihre Anfrage an die Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis“. GSCHWÄTZ hatte unter anderem gefragt: „Prüft die Stadt (sofern zuständig) gezielt die Einhaltung der Maskenpflicht, etwa durch stichprobenhafte Begehungen?“ Man darf also davon ausgehen, dass durch die Stadt Künzelsau keine Prüfung der Situation in den Verbrauchermärkten stattgefunden hat.

Öhringen gibt detailliert Auskunft

„In erster Linie müsste das Personal im Discounter einen Kunden ansprechen, der keine Maske trägt. Möglicherweise liegt ja ein Ausnahmetatbestand vor, der plausibel gemacht werden kann. Weigert sich der Kunde trotz allem guten Zureden eine Maske zu tragen, kann der Marktleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Kunden des Marktes verweisen. Wenn ein solches Gespräch eskaliert, kann der Marktleiter selbstverständlich den Polizeivollzugsdienst anfordern, der dann den Sachverhalt klären kann und ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren einleitet.“

Eigene Kontrollen führt aber auch die Stadt Öhringen nicht durch: „In einem Discounter gilt vorrangig das Hausrecht. Unser Vollzugsdienst oder unsere Ortspolizeibehörde macht keine stichprobenhaften Begehungen im Discounter.“ Trotzdem gibt es in Öhringen eine ganze Reihe von Bußgeldern: „Grundsätzlich hat das Ordnungsamt Öhringen natürlich bereits Bußgelder gegen Maskenverweigerer verhängt (ca. 25 bis 30) nach dem Bußgeldkatalog für die CoronaVO in Verbindung mit dem IfSG (Infektionsschutzgesetz). Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 50 und 250 Euro. Bei Erstverstößen in der Regel 70 Euro. Bußgelder gegen Ladenbetreiber wegen Verstoß gegen die Coronaverordnungen hinsichtlich von Maskenverweigerern gab es nicht, da der Bußgeldkatalog hier nicht die Betreiber unter Strafe stellt.“

Mit Fehlverhalten der Mitarbeiter konfrontiert

Die beiden betroffenen Unternehmen haben wir mit dem Fehlverhalten der Mitarbeiter (in beiden Fällen waren es Männer) konfrontiert – ALDI SÜD antwortet: „Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir die strenge Einhaltung sämtlicher Vorschriften seitens der Gesundheitsbehörden. Die Umsetzung wird dokumentiert und durch regelmäßige Hygiene-Schulungen und -Kontrollen sichergestellt. Sollten Sie diesbezüglich eine negative Erfahrung in einer unserer Filialen gemacht haben, tut uns das sehr leid.“ Eine Antwort des anderen Discounters haben wir bis jetzt noch nicht erhalten – man versprach allerdings eine konkrete Prüfung, die ein wenig Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Kommunikation wäre vielleicht hilfreich

Das Landratsamt verweist auf die Ortspolizeibehörden, die Stadt Künzelsau verweist auf das Landratsamt. LIDL „sensibilisiert“ seine Mitarbeiter erst dann, wenn das „zudem behördlich vor Ort angeordnet“ ist, die Behörden haben aber  keine speziellen Anforderungen oder Maßnahmenkataloge erlassen.

Discountermärkte potentiell die nächsten Hotspots

Vielleicht sollten die zuständigen Behörden untereinander sowie mit den Discountern kommunizieren – die Discountermärkte könnten sich in der nächsten Zeit nämlich zu Hotspots entwickeln, da diese Märkte für alle Menschen, ob geimpft oder ungeimpft, getestet oder ungetestet, ob Risikogruppe oder nicht, Zutritt haben und ihre Aerosole dort verteilen.

Text: Matthias Lauterer