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„Sterben Geimpfte?“ – Corona-Leaks zeigen politische Beeinflussung auf das RKI – Bislang nicht veröffentliche Dokumente

Der Wirtschaftswissenschalfter Stefan Homburg hat vor zwei Tagen ein Video auf youtube veröffentlicht, das bereits über 50.000 Mal geklickt wurde. Darin spricht er vermutlich in Berlin im Rahmen eines Symposiums der AfD bezüglich einer Aufarbeitung der Coronapandemie.

Homburg bezieht sich dabei auf angebliche RKI-Leaks – also interne Dokumente des Robert-Koch-Instituts, die ein Whistleblower aus RKI-Reihen veröffentlicht beziehungsweise zur Veröffentlichung weitergereicht hat und die unter anderem belegen sollen, dass es eine politische Einflussname auf das RKI während der Coronapandemie gab. Das RKI gab in dieser Zeit unter anderem Empfehlungen zu Coronaverordnungen, Impfungen sowie Schulschließungen und veröffentliche Zahlen angeblicher Corona-Infektionen und Bettenbelegungen in Krankenhäusern.

Als die ersten Dokumente im August teilweise ihren Weg an die Öffentlichkeit fanden, gab Gesundheitsminister Karl Lauterbach  zu, was er zuvor monatelang abgestritten hat, nämlich, dass Coronaexperten politisch beeinflusst wurden.

RKI-Protokolle – Lauterbach gibt zu: Corona-Experten politisch beeinflusst | Politik | BILD.de

Politische oder auch rechtliche Konsequenzen gab es hierfür bis heute nicht.

Wie aber sah die politische Beeinflussung konkret aus?

Wie sah die politische Beeinflussung konkret aus? Dem RKI wurde unumwunden gesagt, wenn sie nicht die Wünsche der Politik aufgreift und die Coronamaßnahmen, die politisch gewünscht waren, ebenfalls „empfehlen“, wie etwa „testen, testen, testen“ werde das RKI bei Folgeaufträgen nicht mehr berücksichtigt (siehe folgender Screenshot, der einen Auszug aus den RKI-Dokumenten zeigt):

Ausschnitte aus internen Protokollen des RKI

So forderte unter anderem Jens Spahn, „auf Teufel komm raus, so Homburg, zu testen, und zwar „nicht nur kranke, sondern auch gesunde Menschen“.

Fast schon ein Skandal – Um Biden die Präsidentschaft zu sichern, verschob man die Zulassung des Impfstoffes

Fast schon ein Skandal ist der wohl wichtigste Satz aus den internen Protokollen des RKI vom September 2021: Die Zulassung des MRNA-Impfstoffs bei der FDA vor den US-Wahlen sei nicht gewünscht – auch nicht bei der zuständigen europäische Behörde. Homburg hat dafür folgende Erklärung: „Nach außen gab man vor, so viele Menschen wir möglich retten zu wollen durch den Impfstoff, aber noch wichtiger war, dass Biden die US-Wahl gewinnt. Denn Trump wollte vor den Wahlen mit dem Impfen beginnen und das haben die politischen Kräfte vermasselt.“

Im Dezember, also drei Monate später, kam es dann erst zur „Not-Zulassung“ von Biontec.

Ausschnitte aus internen Protokollen des RKI.

Inwieweit gab es grundsätzlich einen medizinischen Notstand, wie es die Politik und das RKI immerwährend nach außen postuliert hatten?

Laut den RKI-Dokumenten lautet die Antwort: gar nicht. Im März 2020 stellte das RKI fest, dass SARS-COV „nicht breit zirkuliert“. Das war am zweiten Tag des ersten Lockdowns, erklärt Homburg. Weiter hießt es in den internen Protokollen, dass es derzeit sogar mehr freie Betten in den Krankenhäusern gibt als die Jahre zuvor am Ende einer Grippesaison (50 Prozent freie Betten, eigentlich um diese Jahreszeit oft nur 10 Prozent freie Betten in den Krankenhäusern.“ Nach außen wurde der Bevölkerung jedoch eine akute Bettennot vermittelt.

Auch GSCHWÄTZ hat damals regelmäßig die Situation der Bettenbelegung dem RKI nachgefragt und die Zahlen des RKI während der Coronapandemie veröffentlicht. Schon damals wichen die vom RKI unserem Nachrichtenportal vermittelten Zahlen massiv on dem ab, was Politiker und andere Medien kolportierten, und zwar, eine angebliche Bettenknappheit in den Krankenhäusern aufgrund von Covid.

Welchen Zweck verfolgten die Politiker aber mit diesem Vorgehen?

Das Wichtigste, so Homburg, scheinen die politisch geforderten Corona-Maßnahmen gewesen zu sein, die es irgendwie zu legitimieren galt. Sprich: Laut Homburg sollten die Coronaverordnungen, die darauf folgten, dadurch legitimiert werden.

Welche Wirkung die Impfstoffe haben werden, wusste keiner, auch das RKI nicht

In den Protokollen ist auch von der Wirksamkeit der Impfstoffe die Rede. Es heißt darin, dass es nicht absehbar ist, welche Wirkung die Impfstoffe haben und dass man das dann erst nach den Impfungen sehen werde. Das heißt, so Homburg, „wir verspitzen erstmal das Ganze und dann hinterher sehen wir ja, ob es nutzt oder schadet.“ auch nicht, ob es alte Menschen mehr schützt und dadurch weniger alte sterben.

Auszüge aus internen Dokumenten des RKI.

Kein Fremdschutz

Was ebenfalls in den RKI-Leaks dokumentiert ist, dass der Impfstoff vermutlich keinen Fremdschutz, lediglich vermutlich einen besseren Selbstschutz bieten wird. Ohne den damals öffentlich postulierten Fremdschutz wäre es jedoch rechtlich nicht durchsetzbar gewesen, die Bevölkerung zum Impfen zu verpflichten, was man ja eigentlich vorhatte. Unter anderem Lauterbach postulierte, obwohl besseres Wissens, nach außen, dass man, wenn man auch die anderen wie etwa Ältere schützen wollte, sich impfen lassen müsse: „Das ganze Land werde ansonsten in der Geiselhaft dieser [ungeimpften] Menschen sein.“ – wohlwissentlich, dass die Impfstoffe aber vermutlich gar keinen Fremdschutz bieten.

Weiter heißt es 2021, als auch AstraZeneca auf den Markt kam, dass es unter anderem bei den Nebenwirkungen eine Vervielfachung von Sinusvenenthrombosen gibt (etwa ein20fach höheres Risiko als ein Ungeimpfter), woran man laut dem Wirtschaftswissenschaftler auch sterben könne. Allein 45.000 offizielle Nebenwirkungsmeldungen zählte das RKI laut den internen Dokumenten in den ersten Wochen. Die Politiker ließen trotz dieses Wissens nicht davon ab, weiter zum Impfen aufzurufen.

Kinder und Schulschließungen

Deutschland war eines der führenden Länder bezüglich Lockdown und wochenlangen deutschlandweiten Schulschließungen. Dabei hatte das RKI laut den Dokumenten ausdrücklich betont: „Schulschließungen in Gebieten, die nicht besonders betroffen sind, sind nicht zu empfehlen.“ Weiter heißt es darin (Screenshot):

Ausschnitte aus internen Dokumenten des RKI

Nur 5 Wochen später schloss man trotz der Warnungen des RKI sämtliche Schulen.

Auch Gerichte befanden sich trotz zahlreicher Klagen letztendlich bei ihren Urteilen diesbezüglich in einem Teufelskreis, denn, so Homburg: Das demokratische Problem daran sei, dass die politisch weisungsgebundenen Behörden wie etwa das RKI die Politik bestätigen vor Gericht. Das Problem sei, wenn Richter nur auf Behörden hören. „Dasselbe Problem haben wir meiner Meinung nach auch beim Bundesverfassungsschutz und beim Umweltbundesamt“, so Homburg weiter.

Corona: Ausschnitte aus internen Dokumenten des RKI.

Welche Gründe steckten hinter diesem Vorgehen?

Die große Frage lässt Homburg indes unbeantwortet: Warum wurden alle diese Coronaverordnungen beschlossen und umgesetzt, wenn anscheinend gar keine Not da war, dies zu tun? Eine mögliche Erklärung wäre eine Angst-Spirale, die, einmal in Gang gesetzt, bewirkt, dass jeder nur noch selektiv Informationen aufnimmt und zwar die, für die man sich entschieden hat. Hat man einmal das schreckliche Video aus Italien gesehen, das reihenweise Menschen in Intensivstationen am Anfang der Pandemie zeigt, nimmt man die alle im Alarmmodus war –  wen nicht sogar in einem vermeintlichen Überlebensmodus und die Fakten werden völlig ignoriert – Bürger:innen wie auch Politiker:innen, die letztlich ja auch nur Menschen sind. als man dann irgendwann gemerkt hat, dass diverse Maßnahmen völlig übertrieben waren, gab es vielleicht schon kein weg mehr zurück, ohne sich völlig lächerlich zu machen.

Eine weitere mögliche Erklärung wären monetäre Gründe. Die Pharmaindustrie war schon immer eine der stärksten politischen Lobbys in Deutschland. Zahlreiche Politiker haben an Masken-Deals verdient, Pharmaunternehmen haben in dieser Zeit Milliarden von der Politik bekommen.

Ein weiterer Faktor: Bereits damals befand sich die Wirtschaft in einem massiven Sinkflug, ohne dass die Politik adäquate Mittel ergriffen hätte, um dem gegenzusteuern. Eine Ablenkung in Krisenzeiten sind Kriege und/oder Pandemien, um den Fokus auf andere Probleme zu lenken.

Das RKI-Leak im Bundestag! (youtube.com)




Nur frisch geimpfte sind gut geimpfte Bürger:innen

Da ärgert man sich schon ein bisschen, wenn man als vorbildlicher Bürger:in, seiner vermeintlichen politischen Pflicht nachkam und sich sofort am Anfang einer jeden Coronawelle impfen hat lassen – einmal, zweimal, dreimal, der ein oder andere auch viermal oder noch öfter. Wer hier gleich vorne mit dabei war, dessen Impfungen liegen nun schon eine Weile zurück. Wer Pech hat, mehr als drei Monate. Die Übereifrigen werden mit der neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch, den 24. August 2022, vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, nicht belohnt für ihr Pflichtbewusstsein. Im Gegenteil. Laut den Beschlüssen gelten nur vollständig sowie „frisch“ (Impfung nicht älter als drei Monate) geimpfte Bürger:innen als gut geimpte Bürger:innen. Die Länder können entscheiden, ob sie den frisch Geimpften daher im Herbst und Winter 2022/2023 die Maskenpflicht in Innenräumen erlassen. Dies soll auch für Genesene gelten.

Zunächst war vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dann verbindlich erfolgen soll. Kritiker hatten bemängelt, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen. Daher obliegt die Entscheidung nun wieder jedem einzelnen Bundesland. So gelten wiedermal in allen 16 Ländern andere Regeln.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt derweil vor der nächsten Welle, die im Herbst und Winter über uns hereinbrechen wird – obwohl die aktuelle Coronavariante sich deutlich von den Vorgängervarianten abhebt und oftmals deutlich milder in Form einer einfachen Erkältung oder leichten Grippe verläuft.

Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie des DIVI-Intensivregisters. Baden-Württemberg liegt hier an der Spitze mit einem Rückgang der Covid-Intensivpatienten von 19 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Gleichwohl befürchtet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die nächste Covid-Welle im Herbst / Winter 2022. Die Frage ist nur: Ist das Virus tatsächlich in dem Krankheitsverlauf noch so gefährlich, dass die ganzen Corona-Maßnahmen immernoch erforderlich sind?

Text: Dr. Sandra Hartmann




„Wichtig ist es, in dieser schweren Zeit, menschlich zu bleiben“

Das zweite Coronajahr geht zu Ende. Es war geprägt von Coronaverordnungen, Maskenpflicht, Öffnungen im Sommer, um dann wieder im Winter auf die Bremse zu treten. Dazwischen gab es eine Bundestagswahl, einen neuen Bundestrainer und einen immer tieferen Graben in der Gesellschaft zu den unterschiedlichsten Themen wie Impfpflicht, Klimawandel und Migration. GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann wünscht allen GSCHWÄTZlern in dieser schweren Zeit: „Menschlich bleiben ist die höchste Tugend, insbesondere in Krisenzeiten.“ „Bleibt stark, zuversichtlich, haltet zusammen und seid achtsam mit der Welt, in der ihr lebt.“

Text: Dr. Sandra Hartmann

 




Hohenlohekreis schrammt knapp an „Notbremse-Regelungen“ vorbei

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 06. März 2021, insgesamt 25 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Darunter ein neuer Fall in einer Kindergarteneinrichtung in Öhringen mit 12 Kontakten und ein Fall in einer Kindergarteneinrichtung in der Gesamtgemeinde Künzelsau mit 21 Kontaktpersonen. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 93,2 pro 100.000 Einwohner.

Neuer Rekord: 2.500 Impfungen im Kreisimpfzentrum am vergangenen Wochenende

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 2.500 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech (1.150 Impfungen) und AstraZeneca (1.350 Impfungen) durchgeführt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, dass Impfwilligen erst kurz vor dem gebuchten Termin beim Kreisimpfzentrum erscheinen. Auch die Möglichkeiten einer Vorabregistrierung über www.impfen-bw.de helfen, Wartezeiten im Impfzentrum zu verringern.

Erste Lockerungen für den Hohenlohekreis

Mit der am Montag, 8. März 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg werden die Beschlusse der Bund-Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch umgesetzt. Die Lockerungen treten für alle Landkreise mit einer Inzidenz von 50 bis 100 pro 100.000 Einwohner in Kraft und gelten somit auch für den Hohenlohekreis. Weitere Erleichterungen gibt es für Landkreise mit einer Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner, strengere Regelungen für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner. „Mit der neuen Corona-Verordnung werden möglichst viele Öffnungen erlaubt, aber eben nur da wo es aufgrund niedriger Infektionszahlen vertretbar ist. Daher werden die Regelungen komplizierter in der Umsetzung und erfordern ein wachsames Auge durch die Landkreisverwaltungen“, so Erster Landesbeamter Gotthard Wirth über die neue Landesverordnung.

Ein Überblick über die ab 8. März gültigen Veränderungen ist unter www.baden-wuerttemberg.de oder auch unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de eingestellt.

Die 2 wichtigsten Änderungen

Es ändert sich nicht allzu viel durch den aktuellen Inzidenzwert, die zwei wesentlichen Änderungen: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: Hier dürfen sich nun wieder 2 Haushalte (maximal 5 Personen + Kinder unter 14 Jahren) treffen. Zuvor durfte sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Und: Ab 15. März sollen die Grundschulen sowie die 5. und 6. Klasse wieder im Klassenzimmer unter Coronabedingungen unterrichtet werden. Das Kultusministerium Baden-Württemberg spricht hier von „eingeschränktem Präsenzbetrieb“. Was das genau bedeutet, ist noch nicht klar.

Aber der Inzidenzwert liegt derzeit knapp unter 100. Über 100 gelten wieder die „alten“ Kontaktbeschränkungen mit einem Haushalt sowie einer weiteren Person. Jeden Tag können sich dadurch die Verhaltensregeln ändern.




Polizei in Hohenlohe: Über 700 zusätzliche Stunden wegen Corona

Seit Montag, den 11. Mai 2020, wurden die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg weiter gelockert. Nun dürfen beispielsweise auch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum unterwegs sein. Dennoch gelten weiterhin Hygiene- und Schutzvorschriften, deren Einhaltung von der Polizei auch kontrolliert wird.

Über 700 zusätzliche Stunden

GSCHWÄTZ fragte bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn nach, ob die Polizei aktiv kontrolliert oder ob das nur nach Meldungen aus der Bevölkerung geschieht. Yannick Zimmermann von der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit schreibt dazu in einer Antwort-Mail: „Die Polizei überwacht die Einhaltung der Corona-Verordnung im Rahmen der Streife. Hinweise auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Bevölkerung werden überprüft. Dies umfasst auch Hinweise auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung“. Mit Stand 11. Mai 2020 seien allein im Hohenlohekreis über 700 zusätzliche Stunden an Präsenzmaßnahmen durchgeführt und dabei 100 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt worden.

„Kontrollen sind immer dynamisch.“

„Kontrollen sind immer dynamisch und der Verlauf hängt von vielen Faktoren ab“, schreibt der Polizeisprecher weiter. Deshalb sei ein Standardablauf schwer darzustellen. „Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Der Kollege schreibt dann gegebenenfalls eine Anzeige und schickt diese an die Bußgeldstelle.“ Über die Verhängung eines Bußgeldes und dessen Höhe entscheide dann die jeweils zuständige Bußgeldstelle – in diesem Fall das Landratsamt des Hohenlohekreises.

„Grundsätzlich widerspricht das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVo.“

Mit der Corona-Verordnung vom 9. Mai dürfen nun auch wieder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sein. Dabei empfiehlt die Landesregierung allen Insassen, eine Maske zu tragen, „da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht“. Doch ist das überhaupt zulässig, schließlich muss der Fahrer identifizierbar sein, wenn der Wagen beispielsweise geblitzt wird. Dazu schreibt Yannick Zimmermann: „Grundsätzlich widerspricht  das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVO“. Jedoch sei darauf hinzuweisen, „dass das Tragen von weiteren Accessoires, wie zum Beispiel einer Mütze oder einer Sonnenbrille in Kombination mit einem Mundschutz gegen die StVO verstoßen können“. Hier sei allerdings eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Text: Sonja Bossert