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Bundestag prüft Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Wird es nun zu einer Vermögensabgabe wie nach den ersten beiden Weltkriegen kommen? https://www.diw.de/de/diw_01.c.412461.de/presse/glossar/vermoegensabgabe.html

Auf der Internetseite des Bundestages ist derzeit ein Dokument einsehbar, dass den Namen trägt: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“. Erstellt wurde es von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages. Ein Erstellungsdatum ist nicht ersichtlich. https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Notlage des Staates

In dem Dokument heißt es: „Der folgende Sachstand befasst sich mit der Möglichkeit der erneuten Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise. Auf diese Weise könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden.“ Eine erste rechtliche Einordnung habe laut den Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eine Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe ergeben. Allerdings müsse sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es werde „eine existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates vorausgesetzt“ wird, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist. Wann eine solche finanzielle Notlage besteht, ist eine Frage des Einzelfalls und wurde von den beiden Autoren nicht abschließend geklärt. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Tatsache, dass die Grenzen der Steuerbelastung und der Kreditaufnahme erreicht sind, nicht ausreichend ist. Vielmehr wird im Ergebnis gefordert, dass es sich um ein Ereignis handelt, das in seinen außerordentlichen Finanzwirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird.“

Vor der Coronakrise stand der Staat laut dem Dokument sehr gut da. So heißt es: „Seit 2014 bis jetzt musste der Bund keine neuen Kredite aufnehmen. Der Überschuss des Bundesbetrug am Ende des Jahres 2019 13,3 Milliarden Euro. Die Verschuldung Deutschlands in Prozent des Bruttoinlandsprodukts gemäß des Maastricht-Vertrages wurde seit 2012 kontinuierlich von 80,7 Prozent auf 60,9 Prozent im Jahr 2018 zurückgeführt.

Zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag nun einen Nachtragshaushalt für 2020 mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 155,987 Milliarden Euro beschlossen. „Die Corona-Pandemie stelle eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige. Deshalb sei im Jahr 2020 eine Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze gemäß Art. 115 des Grundgesetzes geboten.

Wie lange hält Deutschlands Wirtschaft einen Shut-down durch?

Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung zeigt sich auch beim Ökonomenpanel auf die Frage, wie lange Deutschland den gegenwärtigen Shutdown durchhalten kann, bevor das Risiko einer wirtschaftlichen Destabilisierung zu groß wird. Im Durchschnitt ergebe sich aus den Einschätzungen der teilnehmenden Ökonomen ein Zeitraum von maximal 11 Wochen, die Schätzungen variierten aber wegen der großen Unsicherheiten und der Unmöglichkeit einer seriösen Berechnung von 0 bis 50 Wochen, wobei 95 Prozent zwischen 0 und 24 Wochen lägen.