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Land zahlt bis zu 1.180 Euro fiktiven Unternehmerlohn pro Monat

Das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung hat am Dienstag, den 29. September 2020, die Verlängerung der landesseitigen Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird das Land weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch keineswegs überwunden und treffen gerade die Branchen weiterhin hart, in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder komplett still steht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut laut der Mitteilung. „Im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe werden wir deshalb auch die landesseitige Ergänzungsförderung bis zum Jahresende fortführen. Der fiktive Unternehmerlohn schließt eine ganz wesentliche Förderlücke und sichert die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Er kommt insbesondere Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zugute.“

„Die Absenkung und Flexibilisierung der Förderhürden ist ein wichtiger Schritt.“

Die Bundesregierung hatte am 18. September 2020 verkündet, dass die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt und ausgeweitet wird. Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt. Künftig können auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten die volle Förderung von bis zu 50.000 Euro je Monat erhalten. Außerdem wird die maximale Fixkostenerstattung von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Zudem wird die Eintrittsschwelle von 60 auf 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten beziehungsweise mindestens 30 Prozent im Durchschnitt mehrerer Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum abgesenkt. „Die Absenkung und Flexibilisierung der Förderhürden ist ein wichtiger Schritt, damit die Überbrückungshilfe auch im letzten Quartal des Jahres zielgenau bei den Unternehmen ankommen kann. Viele Betriebe, die vorher trotz erheblicher Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben, werden jetzt berücksichtigt“, so Hoffmeister-Kraut in der Mitteilung.

Drei gestaffelte, feste Beträge

Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln. Ein fiktiver Unternehmerlohn wird drei gestaffelten, festen Beträgen für den jeweiligen Fördermonat gewährt: 590 Euro Bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gibt es 590 Euro, 830 Euro gibt es bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und bis zu 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. 1.180 Euro werden bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ausgezahlt.

Antragstellung ab Oktober 2020

Der fiktive Unternehmerlohn kann ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte im ersten Antragsschritt unter „Antragsteller erfassen“ durch Auswahl des entsprechenden Kontrollkästchens beantragt werden. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück. Der Bund hat angekündigt, dass Anträge für die zweite Phase ab Oktober 2020 gestellt werden können. Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe Corona gibt es unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg