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Verkehrsministerium Ba-Wü mehr als deutlich: „Offenbar ist die Bahn mit diesem Großprojekt überfordert“

Wann die ersten Fahrgäste am Tiefbahnhof Stuttgart 21 ein- und aussteigen werden, ist wieder völlig offen. Die für Ende 2026 geplante Teileröffnung ist wohl vom Tisch. Neues Datum? Fehlanzeige.

Nun kritisierte auch das baden-württembergische Verkehrsministerium in einer Pressemitteilung die Deutsche Bahn.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärt zu den Berichten über eine mögliche Verschiebung der Eröffnung von Stuttgart 21 auf unbestimmte Zeit: „Die erneute Verschiebung von Stuttgart 21 auf unbestimmte Zeit ist für Region, Stadt und Land und vor allem für die Fahrgäste eine fatale Nachricht. Die Fahrgäste ächzen seit Jahren unter den Folgen der Großbaustelle und es ist einfach kein Ende des angeblich „best geplanten“ Bauprojekts absehbar. Das letzte bisschen Vertrauen in die Bahn wird mit dieser Ankündigung verspielt. Noch vor einem Monat hat uns die Bahn den Eröffnungstermin im nächsten Jahr bestätigt – auch auf Rückfragen. Diese Zusagen waren offensichtlich windig oder falsch. Wir fühlen uns getäuscht.

Es bestätigt sich abermals, dass die Bahn politisch in ein unfassbar kompliziertes und teures Mega-Projekt getrieben wurde. Stuttgart 21 zeigt seit Jahren ein Muster: Die Deutsche Bahn vertröstet, beschönigt, verzögert und die Kosten steigen. Offenbar ist die Bahn mit diesem Großprojekt überfordert. Sie hat Schwierigkeiten beim Bauen und beim Digitalisieren. Beides gemeinsam zu organisieren, gelingt ihr noch weniger. Jetzt scheint die Digitalisierung das Problem zu sein. Dabei ist schon seit vielen Jahren klar, dass dieser Knoten und die Schiene in Deutschland digitalisiert werden müssen. Eine mögliche Verschiebung auf unbestimmte Zeit kann nicht das letzte Wort sein. Wir fordern von der neuen Bahnchefin Evelin Palla echte Transparenz. Wir wollen keine neuen Termine ohne Substanz. Wir erwarten Ehrlichkeit statt weiterer Vertröstungen. Deshalb ist ein Sonderlenkungskreis zu Stuttgart 21 dringlich erforderlich.“

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 19. November 2025




Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung

In manchen ländlichen Regionen mit dünner Besiedelung ist öffentlicher Personennahverkehr mit einem festen Linienbustakt nicht wirtschaftlich. Um auch in diesen Gebieten einen flächendeckenden ÖPNV zu garantieren, sind hier öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung (On Demand) ein Mittel der Wahl. So können beispielsweise Kleinbusse oder Ruf-Taxis via Smartphone bestellt werden. Das Verkehrsministerium fördert deshalb diese On-Demand Verkehre.

Förderung von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten

Das Ministerium für Verkehr hat neue Förderrichtlinien für On-Demand Verkehre veröffentlicht. Mit dem Programm sollen die kommunalen Aufgabenträger bei der
Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote finanziell unterstützt werden. Insgesamt stellt das Land 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Geld können voraussichtlich zehn Vorhaben über drei Jahre gefördert werden.
„Gerade in ländlichen Räumen müssen wir das ÖPNV-Angebot angepasst ausbauen. On-Demand Verkehre sind hier ideal um ein wirtschaftlich tragfähiges und ökologisch sinnvolles ÖPNV-Angebot in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage sicherzustellen. Mit dem neuen Programm schaffen wir dafür ein passgenaues Instrument“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.

On-Demand-Projekte werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro unterstützt

Die Stadt- und Landkreise können bis zum 14. Oktober 2022 beim Ministerium für Verkehr ihre Anträge für die Einrichtung von On-Demand Verkehren einreichen. Das Förderprogramm sieht eine abschmelzende, dreijährige Förderung der Vorhaben vor. Dabei werden im ersten Jahr bis zu 50 Prozent der Kosten, im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 Prozent der Kosten durch das Land übernommen. Je Vorhaben können maximal 2,5 Millionen Euro gewährt werden.

Das Förderprogramm reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, mit denen die Landesregierung das Nahverkehrsangebot in der Fläche weiter ausbauen
möchte. Seit 2015 konnten mit der Förderung von inzwischen 36 Regiobuslinien zahlreiche Unter- und Mittelzentren stündlich an den regionalen Schienenverkehr
angebunden werden.

Mobilitätsgarantie von morgens bis abends

Hier setzt nun das neue Programm an, indem bestehende Taktlücken geschlossen und auch kleinere Gemeinden und Ortschaften mit On-Demand Verkehren im Landestakt attraktiv angebunden werden. Die geförderten Verkehre sollen zusammen mit vorhandenen Buslinien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7:00 Uhr) sicherstellen. Die Buchung soll mittels Internet, App und Telefon möglich sein. Auch der barrierefreie Transport von Rollstühlen, Gehhilfen und Kinderwagen wird verbindlich vorgeschrieben.

Ziel des Landes ist, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Bahn und Busangebote
in Baden-Württemberg als eine Alternative zum Pkw-Verkehr auszubauen, um ein bedarfsangepasstes, verlässliches und flächendeckendes Grundangebot
sicherzustellen. Nach dem Leitbild der im Koalitionsvertrag verankerten Mobilitätsgarantie sollen alle Räume in Baden-Württemberg von frühmorgens bis
spätabends an den ÖPNV angeschlossen sein.

Link zum Förderprogramm: https://vm.badenwuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv/

Pressemitteilung Verkehrsministerium Baden-Württemberg




Land finanziert zusätzliches Sicherheitspersonal zum Schutz von Fahrgästen und Kontrollpersonal im Öffentlichen Nahverkehr

GSCHWÄTZ berichtete über Masken- und 3G-Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämtern im öffentlichen Nahverkehr. Dabei wurde eine große Zahl von Verstößen dokumentiert. Jetzt hat das Verkehrsministerium reagiert und unterstützt die Verkehrsunternehmen dabei, die gesetzlich geforderten stichprobenartigen Kontrollen durchzuführen: 

Das Verkehrsministerium teilt zu diesem Thema mit: 

Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf, Genesenen oder Testnachweis benutzen (3GRegel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren.

Kontrollaufwand kann mit vorhandenem Betriebspersonal nicht geleistet werden

Das stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern und das Prüfpersonal kann neben den Fahrscheinkontrollen nur in sehr geringem Umfang die 3GRegel kontrollieren. Leider ist das Personal der Verkehrsunternehmen dabei mitunter auch unkooperativen Fahrgästen ausgesetzt. Daher ist notwendig, dass das Fahr und Kontrollpersonal durch zusätzliche und qualifizierte Sicherheitskräfte unterstützt und entlastet wird.

Land unterstützt bei den Kosten für externes Sicherheitspersonal 

Verkehrsminister Minister Hermann sagte am Dienstag (28.12.): „Der Einsatz von externem Sicherheitspersonal entlastet das Fahr und Kontrollpersonal und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Umsetzung der 3GRegel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen mit der Übernahme der Kosten für externe Sicherheitskräfte mit bis zu 6 Mio. Euro. Der  wirksamste Schutz gegen Infektionen mit dem CoronaVirus ist und bleibt die Impfung. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere Fahrgäste. So bleibt der ÖPNV auch in PandemieZeiten sicher.

Die Kosten für die Sicherheitskräfte sind im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende COVID 19Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen haben.

Unternehmer und Verbände begrüßen die Unterstützung

Der Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer, WBO, begrüßt die Unterstützung. WBOGeschäftsführer Dr. Witgar Weber sagte: Für das Fahrpersonal bedeuten externe Prüfer eine erhebliche Entlastung. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich wieder auf die sichere Beförderung der Fahrgäste und auf die Einhaltung der Fahrpläne konzentrieren ihre eigentliche Aufgabe.

Ulrich Weber, Geschäftsführer VDVLandesgruppe BadenWürttemberg erklärte:
Wir freuen uns und danken dem Land, dass es die Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der vom Bund beschlossenen Regelung zur 3GKontrolle im ÖPNV unterstützt. Wir hoffen, dass die 3GRegelung im ÖPNV nur von kurzer Dauer sein wird und wir im kommenden Jahr mit einer Entspannung der Lage wieder mehr Fahrgäste in den ÖPNV bekommen können. Vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele muss dies unser vorrangiges Ziel sein.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg




Neue Sanktionen und höhere Bußgelder sollen Verkehrssicherheit verbessern

Der Bundesrat hat am Freitag, den 8. Oktober 2021, der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist aufgrund eines juristischen Formfehlers des Bundes erforderlich. Die erhöhten Bußgelder werden drei Wochen nach Unterzeichnung durch Verkehrsminister Andreas Scheuer wirksam. 

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt Gesetzesnovelle  

„Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. “

Maßnahmen sollen im Geldbeutel spürbar werden

Der Minister sagte vor der Länderkammer: „Wer die Regeln verletzt, gefährdet sich und andere. Mit 50 km/h durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt. All diese Regeln haben einen Sinn: Es geht um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass es alle, die sich nicht daran halten, an ihrem Geldbeutel spüren müssen.“

Ziel ist der Schutz der Schwächsten: Fußgänger und Radfahrer

Der überarbeitete Bußgeldkatalog soll die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) flankieren und soll diesen den erforderlichen Nachdruck verleihen. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Die Sanktionen werden also spürbarer.

Im Europavergleich moderat

Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat, sagt das Verkehrsministerium. Hermann rechnet durch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionierung von  Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einer hohen Wirkung auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten. „Bei Tempo 30 ist für Menschen, die zu Fuß gehen, ein Zusammenstoß mit einem Auto in einem von zehn Fällen tödlich, bei Tempo 50 sind es bei zehn Unfällen bereits sieben Tote“, erläuterte Herr Minister Hermann die von überhöhten Geschwindigkeiten ausgehende Gefahr gerade für Fußgängerinnen und Fußgänger. 

Auch Schutz von Radfahrern im Fokus 

Auch die weiteren Änderungen haben vor allem den Schutz der sog. „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick. Falls LKW beim Rechtsabbiegen künftig innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro
Bußgeld geahndet. Immer wieder kommen Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende LKW ums Leben, erst Anfang des Monats starb eine Radfahrerin in Berlin

Falschparken mit Behinderung wird teuer

Falsches Parken oder Halten wird künftig deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. All diese Regelungen kämen, darauf legt das Verkehrsministerium Wert, auch der Verkehrswende zu Gute.

Mißachtung der Rettungsgasse führt zu Fahrverbot 

Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen. Missachtung der Rettungsgasse wird beispielsweise zukünftig neben einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten auch ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben. 

Die Bußgeldbehörden müssen mitziehen

Minister Hermann rief die Bußgeldbehörden auf, die neuen Sanktionsmöglichkeiten konsequent umzusetzen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Denn es sei wissenschaftlich erwiesen, dass erst das Zusammenwirken von Kontrolldruck und Sanktionshöhe die erforderliche abschreckende Wirkung gegenüber Verkehrsverstößen entfalte.

Eine Übersicht über die neuen Bußgelder ist an beispielsweise unter www.bussgeldkatalog.org einsehbar.

Text: Matthias Lauterer, unter Verwendung einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg




Verkehrsministerium spendiert Brezeln für Radpendler

Die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums belohnt klimafreundliche und gesunde Mobilität mit einer Gratis-Brezel – auch im Hohenlohekreis. Vom 20. bis 24. September 2021 können sich Radfahrende über eine besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche erhalten in Baden-Württemberg alle, die morgens mit dem Fahrrad unterwegs sind, bis 10 Uhr eine Brezel gratis. Dafür muss lediglich in einer der teilnehmenden Bäckereifilialen der Fahrradhelm als Nachweis vorgezeigt werden und ist unabhängig von einem Einkauf.

Mehrere Bäckereien im Hohenlohekreis machen mit

Auch im Hohenlohekreis werden an mehreren Stellen kostenlose Brezeln ausgegeben. Die teilnehmenden Bäckereien sind auf einer interaktiven Karte unter www.radkultur-bw.de/pendlerbrezel verzeichnet.

Aktion soll zum Radfahren motivieren

Verkehrsminister Hermann MdL sagt zu der Aktion: „Ich danke den teilnehmenden Bäckereien in Baden-Württemberg, dass sie das Engagement aller Fahrrad-Pendlerinnen und -pendler unterstützen und zum Radfahren motivieren. Es ist ganz egal, ob Sie zur Arbeit, in die Schule, zur Universität oder einfach nur zum Spaß radeln, ob Sie bereits täglich mit dem Fahrrad pendeln oder es im Aktionszeitraum ausprobieren: Lassen Sie sich Ihr Engagement für Ihre eigene Gesundheit und den Klimaschutz durch eine kostenlose PendlerBrezel belohnen.“

Info über die Aktion

Bei der PendlerBrezel handelt es sich um eine Kooperation der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg mit Bäckereibetrieben im Land und der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW). Die Aktion wurde für alle Betriebe in Baden-Württemberg geöffnet. Im ganzen Land nehmen mehr als 550 Filialen an der Aktion PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR teil. Je nach Filialgröße stehen während der Aktionswoche täglich 20 bis 75 Brezeln für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Verfügung – ausgegeben werden sie immer vom Zeitpunkt der jeweiligen Ladenöffnung an bis 10 Uhr, solange der Vorrat reicht.

Mit der Initiative RadKULTUR fördert das Land Baden-Württemberg eine moderne und nachhaltige Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilität. Weitere Informationen: www.radkultur-bw.de.

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von mehr als 85 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen die aktive Mobilität fördern. Radfahren und Zufußgehen sollen als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Arten der Fortbewegung gefördert werden. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de.

Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis




Es geht auch mit nicht überfüllten Bussen

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Die Finanzierung der Verstärkerfahrten im Schülerbusverkehr wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt, zunächst bis zu den Pfingstferien 2021.“ Damit soll mehr Abstand zwischen den Fahrgästen in den Bussen der Schülerbeförderung sichergestellt werden. Die Landesförderung für Bestellungen von zusätzlichen Fahrten durch die zuständigen Stadt- und Landkreise in Höhe von 95 Prozent bleibt somit weiterhin bestehen.

30 Millionen bis Mai bereitgestellt – anschließend Neubewertung der Lage

Für den Zeitraum von Januar bis Ende Mai stellt das Land 30 Millionen Euro bereit, um diese Verstärkerbusse für den Schülerverkehr zu fördern. „Damit können wie zuvor zum regulären Fahrplan zusätzliche Fahrzeuge und Fahrten bestellt werden. Finanziert werden auch Zusatzfahrten bei einer Entzerrung der Unterrichtszeiten, welche sich nicht im Fahrplan abbilden lassen“, so Verkehrsminister Hermann. Nach den Osterferien soll die Entwicklung neu bewertet werden. Anschließend wird über eine Fortsetzung des Programms entschieden.

Rettungsschirm des Landes für den ÖPNV wird fortgesetzt

Das Förderprogramm für den Schülerverkehr ist ein Teil des Rettungsschirms des Landes Baden-Württemberg für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der fortgesetzt wird. Am 23. Dezember hatte das Landeskabinett im Zuge eines Umlaufbeschlusses ein Maßnahmenbündel zur Überbrückung der ersten Monate des Jahres 2021 beschlossen. Dazu werden 65 Millionen Euro Rettungsschirmmittel aus dem Jahr 2020 in das kommende Jahr übertragen.

Land ersetzt den Verkehrsunternehmen vorab die Hälfte der Fahrgeldausfälle für 2021

Das Land signalisiert damit die Bereitschaft für einen erneuten gemeinsamen Rettungsschirm mit dem Bund. In der Erwartung, dass auch der Bund wieder hälftig in einen Rettungsschirm einsteigen wird, geht das Land voran und wird den Verkehrsunternehmen seinerseits bereits vorab die Hälfte der Corona-bedingten Fahrgeldausfälle 2021 ersetzen.

Verkehrsminister Herrmann unterstreicht für beide Vorhaben: „Mit der Fortsetzung der Programme senden wir ein klares Signal. Damit wird auch im neuen Jahr der ÖPNV von uns unterstützt und der Infektionsschutz auf dem Schulweg sichergestellt. Ich erwarte, dass jetzt auch von Seiten des Bundes und auch von den Kommunen ein Bekenntnis kommt. Die Auswirkungen der Pandemie können nur mit vereinten Kräften eingedämmt werden. Wir streben als Land eine faire Lastenverteilung an.“

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums