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Clever oder geht der Schuss nach hinten los?

Paukenschlag zum Koalitionsauftakt der neuen Großen Koalition: Noch-Innenministerin Nancy Faeser verkündet, dass der Verfassungsschutz die AfD nun nicht länger nur in einzelnen Bundesländern, sondern auf bundesweiter Ebene als gesichert rechtsextrem eingestuft habe.

Der Zeitpunkt der Entscheidung ist auffällig

Der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist auffällig: Die Gründe, die genannt wurden, für ein Verbotsverfahren, hätte man auch bereits wesentlich früher anbringen können. Es sind keine neuen Gründe. Was sich allerdings geändert hat in den vergangenen Jahren: Die Umfragewerte der AfD befinden sich in schwindelerregender Höhe. Wenn heute Bundestagswahlen wäre, könnte die AfD stärkte Kraft werden. Auch in Baden-Württemberg erreichte die AfD bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 30 Prozent und mehr. Im Frühjahr 2026 stehen die Landtagswahlen im Schwabenland an. Hat die Regierung möglicherweise einfach nur – zu Recht – Angst, dass die AfD das Rennen im Schwabenländle machen und einen Dominoeffekt auslösen könnte?

Le-Pen-Verbot als Blaupause für AfD-Verbot?

Auch auffällig: Im März wurde Marine LePen, die Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National, wegen Veruntreung von EU-Geldern in Frankreich verurteilt und darf nun bei den kommenden Präsidentschaftswahlen 2027 nicht antreten. Auch hier zeichnete sich ein Umfragehoch für Le Pens Partei ab. Galt das Verfahren mit Le Pen vielleicht sogar als Blaupause für das Verbotsverfahren der AfD in Deutschland?

Kommt es zu Straßenprotesten von AfD-Anhänger:innen?

In Deutschland wählt laut diversen aktuellen Umfragen aktuell jede:r dritte wahlberechtige Bürger:in die AfD. Eine gesichert rechtsextreme Einstufung könnte ein Verbotsverfahren in die Wege leiten. Dies wiederum würde einen hohen Frust bei AfD-Wähler:innen auslösen. Es würde vermutlich zu Demonstrationen kommen. Bereits jetzt kündigen manche AfD-Anhänger:innen derartige Straßenproteste im digitalen Netz an.

Auch auffällig: In den sozialen Medien wie etwa Instagram findet man auch bei gezielter Suche keine AfD-nahen Posts mehr, es werden lediglich diffamierende Posts angezeigt.

Es ist keine Frage, dass die AfD gegen Migrant:innen hetzt und diese zum großen Feindbild erkoren hat. Wenn man nur die große Abschiebeaktion begönne, würden sich alle Probleme in Deutschland in Luft auflösen, lautet das zentrale Mantra der AfD. Es gibt massive rechtsextreme und auch frauenfeindliche Äußerungen von hohen AfD-Mitgliedern.

Worum es eigentlich geht

Die eigentliche Frage ist: Ob mit diesem Weg des vermutlichen Verbotsverfahrens, das derzeit in Erwägung gezogen wird, nicht noch mehr Unmut in der Bevölkerung geweckt wird, als Probleme gelöst werden. Denn man darf eben nicht vergessen, warum ein Drittel der Wahlberechtigen die AfD wählen: nicht, weil sie rechtsextrem sind, sondern weil die aktuelle Politik so schlecht ist, dass viele Menschen einfach nur verzweifelt sind. Das politische Versagen der vergangenen Jahre ist die eigentliche Ursache. Und da hilft es nicht, das daraus resultierende Symptom zu cutten. Das wird dadurch nicht wie Zauberhand verschwinden.

 




„Den Versuch, sich moderat zu geben, hat die AfD Baden-Württemberg damit aufgegeben.“ 

„Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg bearbeitet den AfD-Landesverband im Phänomenbereich Rechtsextremismus nun als Beobachtungsobjekt, und zwar als Verdachtsfall.“ So drückte es Innenminister Strobl am 14. Juli 2022 bei der Vorstellung des Berichtes des Landesverfassungsschutzes aus. Damit schließt sich das LfV der Ansicht des Bundesamts für Verfassungsschutz an. Bisher schon wurden die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der (offiziell nicht mehr bestehende) rechtsnationale »Flügel« der Partei nachrichtendienstlich beobachtet. Wie Strobl erklärte, reiche der Einfluß dieser beiden Organisationen aus, um die Beobachtung der Gesamtpartei zu rechtfertigen.

Mit der Einstufung als Beobachtungsfall ist es dem Verfassungsschutz, dem Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik, jetzt möglich, einzelne Mitglieder zu observieren und gezielt Informanten anzuwerben oder einzuschleusen. Die so erlangten Informationen sollen zu klären, ob die Partei zur Gänze als erwiesen extremistisch eingestuft werden muss.

Reaktion der lokalen AfD

Der AfD-Kreisverband Hohenlohe-Schwäbisch-Hall äußert sich zur Beobachtung durch das LfV am 15. Juli 2022 wie folgt:

„Mit scharfen Worten kritisieren die beiden Sprecher der AfD Hohenlohe- Schwäbisch Hall Udo Stein und Anton Baron die Einstufung des AfD-Landesverbandes durch das Landesamt für Verfassungsschutz, einer dem Innenministerium direkt unterstellten Behörde.

Beide bezeichnen die Einstufung als ungerechtfertigt und einen reinen Willkürakt.  Die AfD als harte Oppositionspartei solle offensichtlich mundtot gemacht und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gestört werden. Als besonders perfide ist die Bekanntgabe durch Innenminister Strobl zwei Tage vor dem Landesparteitag zu bezeichnen. Der Verdacht liege nahe, dass die stärkste regierungskritische Partei in Anbetracht der heraufziehenden größten Krise unseres Landes in der Nachkriegsgeschichte weiter beschädigt werden soll, dass für den Bürger keine wählbare Alternative zu der desaströsen aktuellen Politik verbleiben darf.

Durch den Missbrauch der abhängigen Verfassungsschutzbehörde zum reinen Regierungsschutz werde das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter massiv beschädigt.  Die AfD werde sich auf allen Ebenen sich gegen diese staatliche Willkür, die zunehmend an die Stasimethoden der früheren DDR erinnert, gerichtlich wehren, so Stein und Baron.“

Bemerkenswert inhaltsleer

Es ist erstaunlich: Mit keinem Wort geht diese Reaktion inhaltlich auf das Verbot ein. Kein Wort darüber, dass es möglicherweise in der AfD Kräfte oder Personen gibt, die mit rechtsextremistischem und verfassungsfeindlichem Gedankengut die Partei prägen würden. Genausowenig distanziert sich diese Erklärung generell von rechtsextremistischem und verfassungsfeindlichem Gedankengut.

Auffälliger Markus Frohnmaier zum Vorstand gewählt

Wolfgang Frohnmaier und Emil Sänze, AfD Vorstände. Foto: AfD BW

Wie weit verfassungsfeindliches Gedankengut in der Partei aber tatsächlich vertreten ist, zeigt das Ergebnis der Vorstandswahl auf dem Landesparteitag am 16. Juli 2022: In die Doppelspitze wurde Markus Frohnmaier gewählt. Frohnmaier hat sich mehrfach verfassungsfeindlich geäußert, so forderte er beispielsweise, das Bundesverfassungsgericht nach einer Regierungsübernahme durch die AfD durch parteikonforme Richter zu ersetzen.

(…) sollten aufgrund der politisch beeinflussten und linksideologisch gefärbten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsänderungen notwendig sein, müssen diese vorgenommen werden. Alternativ ist das Bundesverfassungsgericht mit Richtern zu besetzen, die beim Lesen der Verfassung nicht irgendwelche ‚Rechte‘ in den Text halluzinieren, von denen 1949 im Parlamentarischen Rat gar nicht die Rede war.“ [facebook-Eintrag von M.Frohnmaier]

Das Bundesverfassungsgericht, ein Organ der Verfassung, mit linientreuen Richtern zu besetzen, das erinnert in der Tat fatal an die Gleichschaltung zu Beginn der Nazi-Herrschaft, aber auch an das, was Donald Trump im Laufe seiner Amtszeit getan hat. Auf jeden Fall ist die Aussage verfassungsfeindlich.

Frohnmaier als Musterbeispiel für die Beobachtung der AfD

Im Gutachten des Verfassungsschutzes, aufgrund dessen die AfD zum Verdachtsfall erklärt, wird Frohnmaier mehrfach persönlich erwähnt und sein Einfluß als ehemaliger JA-Funktionär herausgehoben. Auch soll er Mitglied einer islamfeindlichen „German Defence League“ sein, die ebenfalls vom VS beobachtet wird. Seine Wortwahl zum Flüchtlingsthema kann als Hetze eingestuft werden: „Heute ist es Bürgerpflicht, die todbringende ‚Messermigration’ zu stoppen!“ (nebenbei ein Aufruf zur Selbstjustiz) oder „(…) mit dem Lumpenproletariat Afrikas und des Orients überschwemmt“. Die FAZ nennt ihn einen „Scharfmacher“. Im Gutachten des Verfassungsschutzes (mehr dazu) wird die Person Frohnmaier, seine Äußerungen, sein Verhalten und seine Vernetzung in rechtsextremistische Kreise – er beschäftigte beispielsweise einen bekannten Rechtsextremisten als Mitarbeiter – geradezu zum Musterbeispiel dafür aufgebaut, weshalb der VS die AfD beobachtet.

Emil Sänze ist durch fremdenfeindliche Aussagen bekannt geworden

Auch Frohnmaiers Co-Vorstand Emil Sänze ist durch fremdenfeindliche öffentliche Aussagen bekannt geworden, beispielsweise gegen die Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Der Mannheimer Morgen bezeichnete die Aussagen als „rassistisch“ und als einen „neuen Tiefpunkt“. Auch ist er Mitunterzeichner „des Stuttgarter Aufrufs, dessen Erstunterzeichner mehrheitlich zum nationalkonservativen bis rechtsextremen Spektrum der Partei zählen“ [wikipedia]. Der Verfassungsschutz stellt fest, dass Sänze „die Notwendigkeit gewaltsamen Widerstands“ gegen „das Merkel-Regime“ proklamiere.

Junge Alternative im Landesvorstand gut vertreten

Zu Stellvertretern des Vorstandes wurden Rüdiger Klos und Marc Jongen gewählt. Nachdem sich auch für die Kandidaten für das Amt des dritten Stellvertreters keine Mehrheit fand, wurde schließlich Udo Stein – Mitverfasser der oben genannten Stellungnahme – zum dritten Stellvertreter gewählt. Der SWR sagt dazu: „Inhaltlich bestehen zwischen allen fünf kaum Unterschiede – sie äußern sich nur mehr oder weniger offen radikal.“
Weitere Vorstandsposten gingen an Severin Köhler, derzeit im JA-Landesvorstand, und Reimond Hoffmann, ehemaliger JA-Funktionär. Damit ist der Einfluß der JA (auch Frohnmaier war Top-Funktionär der JA) deutlich angewachsen. Gerade der Einfluß der JA war ja mit ein Grund, die Gesamtpartei in Baden-Württemberg zu beobachten. Auch hier findet der SWR klare Worte: „Den Versuch, sich moderat zu geben, hat die AfD Baden-Württemberg damit aufgegeben.“

AfD-Parteitag gibt Innenminister Strobl recht

Wenn man die Ergebnisse des Landesparteitags der AfD vom 16. und 17. Juli betrachtet, hat die Partei dem Innenminister recht gegeben. Gewählt wurden viele Vertreter, die schon im rechtsextremen Umfeld in Erscheinung getreten sind.

Text: Matthias Lauterer

 




Bürgermeister und Verfassungsschutz wußten über das rechtsextreme Treffen in Herboldshausen Bescheid

Das Treffen bekannter Rechtsextremisten in Herboldshausen (GSCHWÄTZ berichtete) war doch nicht so geheim wie diverse Presseartikel andeuteten. Öffentliche Stellen wußten über das Treffen sehr wohl Bescheid.

Es ist nicht verwunderlich, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) derartige Umtriebe kennt und sie beobachtet – genau das ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Franz Hubert*) von der Pressestelle des LfV bestätigt sowohl das Treffen als auch das Motto der Veranstaltung. Zu einzelnen Teilnehmern will er sich nicht äußern, „da das LfV, gemäß dem gesetzlichen Auftrag, primär Informationen über Personenzusammenschlüsse sammelt und auswertet.“

Vereinsaktivitäten im Widerspruch zu m Grundgesetz

Über den Verein „Bund für Gotterkenntnis“ (BfG) schreibt Hubert, dieser falle „durch fremdenfeindliche, antisemitische und revisionistische Argumentationsmuster auf, die die allgemeine Gültigkeit der Menschenrechte negieren.“ Mit anderen Worten: Der Verein bewegt sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Allerdings, so die Erkenntnisses des LfV, zeigt der Verein in Baden-Württemberg nur wenig Aktivitäten: „Der Verein hat keine regionalen Strukturen. Die Mitgliederzahl in Baden-Württemberg bewegt sich nach Einschätzung des LfV im einstelligen Bereich. Dem dreiköpfigen Vorstand des BfG gehört eine Person aus Baden-Württemberg an.“

Arbeit des Verfassungsschutzes geht über das hinaus, was im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht wird

Hubert legt Wert auf die Feststellung, dass sich der Landesverfassungsschutz auch mit Gruppierungen beschäftigt, die nicht im jährlichen  Verfassungsschutzbericht erwähnt werden: „Der Bericht informiert über die wesentlichen, während eines Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse über die relevantesten Beobachtungsobjekte.“

Dem LfV sind weitere rechtsextremistische Veranstaltungen bekannt

Weiterhin bestätigt Hubert, „dass der „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V.“ das in Rede stehende Anwesen vereinzelt auch anderen rechtsextremistischen Organisationen zur Verfügung stellt. So wurde die Immobilie etwa im August 2020 für eine Veranstaltung der „Jungen Nationalisten“, der Jugendorganisation der NPD, genutzt.“

Auch die Stadt Kirchberg wußte von der Veranstaltung

Auch Stefan Ohr, Bürgermeister der Stadt Kirchberg, war über die Veranstaltung informiert. Er hat sich mit den zuständigen Polizeibehörden vorab darüber besprochen und, wie es auch das Polizeipräsidium Aalen bestätigt, die Veranstaltung als „privat“ eingestuft. Über den Teilnehmerkreis war er nicht informiert: „Nein, wir hatten keine belastbaren Informationen zu teilnehmenden Personen.“

Es hat „bisher keine Anstände gegeben“

Er betont, dass bisherige Veranstaltungen des Vereins ohne Zwischenfälle abgelaufen seien: „Bei der Stadt Kirchberg hat es bezüglich des Bund für Gotterkenntnis bisher keine Anstände gegeben. Vereinzelt wurden ordnungsrechtliche Fragen (z. B. zu Sonnwendfeiern) in verlässlicher Weise mit unserem Ordnungsamt geklärt“.

Kein Anlass für ordnungsrechtliches Handeln

Eine Möglichkeit oder Notwendigkeit des Eingreifens der Gemeinde sieht er nicht: „Der gesamte Sachverhalt gibt keinen Anlass für weiteres ordnungsrechtliches Handeln der Stadt Kirchberg.“

Text: Matthias Lauterer

*) Der richtige Name des Pressesprechers lautet anders. Er hat GSCHWÄTZ gebeten, seinen korrekten Namen nicht zu nennen.




„Missbrauch des Verfassungsschutzes als Machtinstrument der Regierung“

Die AfD rückt nun offiziell ins deutschlandweite Visier des Verfassungsschutzes.

Das berichtet unter anderem der Spiegel. Der AfD wird unter anderem Rechtsextremismus vorgeworfen. Für die Partei bedeutet diese Einstufung nun laut dem Spiegel: „Die Behörde kann die Partei nun geheim beobachten.“

1000 Seiten dickes Gutachten

Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron kritisiert diesen Schritt scharf. Anbei veröffentlichen wir seine Stellungnahme:

„Dass dieser Schritt kommt, war für mich nicht überraschend“

„Dass dieser Schritt kommt, war für mich nicht überraschend – allerdings nicht, weil wir als durch und durch demokratische Partei dafür zahlreiche Anlässe geboten hätten, sondern wegen des Missbrauchs des Verfassungsschutzes als Machtinstrument der Regierung. Der letzte seriöse Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hatte schließlich mehrfach beklagt, welcher Druck auf ihn von Seiten der Regierungspolitik ausgeübt worden sei, die AfD beobachten zu lassen.

„Weniger als zwei Wochen vor der Wahl war ein solcher Schritt bislang undenkbar“

Was mich jedoch überrascht, ist der Zeitpunkt. Weniger als zwei Wochen vor einer Wahl war ein solcher Schritt bislang undenkbar. Zwar gab es keine offizielle Veröffentlichung. Dass eine solche Information aus einer Videokonferenz von insgesamt 17 Ämtern nach außen dringt, war jedoch absehbar. Insofern dürfte der Zeitpunkt der internen Verkündung bewusst gewählt worden sein. Dieses Vorgehen hat eine neue Qualität. Gäbe es in Ungarn oder Polen eine vergleichbare Stigmatisierung der größten Oppositionspartei durch eine Regierungsbehörde im Wahlkampf, wäre der Aufschrei zurecht enorm. Gegen die AfD kann man sich so etwas aber anscheinend erlauben, da diese politisch nicht links von der Mitte verortet ist.

kein „fairer demokratischer Wettbewerb“

Für unsere politische Arbeit hat dieses Vorgehen dementsprechend keine Auswirkungen – abgesehen von der Tatsache, dass uns die Ablehnung eines fairen demokratischen Wettbewerbs durch Bundes- und Landesregierung noch klarer vor Augen geführt wurde. 

„Darum geht es der Bundesregierung auch: Um eine maximale politische Beschädigung der AfD bis zu diesem Zeitpunkt.“

Selbstverständlich wird gegen diesen Schritt auch mit juristischen Mitteln vorgegangen, wie Angehörige unseres Bundesvorstandes schon heute deutlich gemacht haben. Ich gehe fest davon aus, dass wir dabei letztlich Recht bekommen werden, weil die Justiz noch weitgehend unabhängig urteilt. Der Weg durch sämtliche Instanzen kann sich jedoch über Jahre hinziehen. Darum geht es der Bundesregierung auch: Um eine maximale politische Beschädigung der AfD bis zu diesem Zeitpunkt. Unsere Wähler dürften dieses Spiel zwar durchschauen, in anderweitiger Hinsicht wird damit allerdings sehr wohl Schaden verursacht, womit ich bei Ihrer zweiten Frage bin. Eine Suspendierung von Beamten mit AfD-Parteibuch ist nur aufgrund des Verdachtsfalls zwar nicht vorstellbar, sehr wohl aber ein Beförderungs- oder Einstellungsstopp. Was hier unbescholtenen Bürgern angetan wird, sollte eigentlich jeden wahrhaftigen Demokraten empören.

„Die Mehrheit der Mitglieder ist jedoch ganz klar für eine eindeutige Abgrenzung gegenüber solchen politischen Irrlichtern, die bei anderen Parteien übrigens auch existieren“

Abschließend möchte ich versichern, dass mir natürlich bewusst ist, dass es innerhalb der AfD einzelne Mitglieder gibt, mit denen ich aufgrund ihrer Aussagen, ihrer Vergangenheit oder ihrer ideologischen Prägung nichts zu tun haben möchte. Die Mehrheit der Mitglieder ist jedoch ganz klar für eine eindeutige Abgrenzung gegenüber solchen politischen Irrlichtern, die bei anderen Parteien übrigens auch existieren. Nicht umsonst sind Herr Gedeon und Herr Räpple keine Mitglieder mehr, und auch in Baden-Württemberg gibt es weitere dementsprechende Verfahren. Die AfD steht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes.




„Offenbar sind diejenigen der Regierung ein Dorn im Auge, die die Demonstrationen organisieren“

In einem elfseitigen Text nimmt Querdenken 711 Stuttgart Stellung dazu, dass sie durch den Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet wird (wir berichteten). In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Durch die Medien wurden wir damit konfrontiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg auf politische Weisung von Innenminister Thomas Strobl Querdenken 711 und ihre regionalen Ableger als Beobachtungsobjekt einstuft. Zunächst wundern wir uns darüber, dass die Pressemitteilung zu einem Großteil aus Zitaten von Herrn Strobl besteht. Die Basis für die Einschätzung des Verfassungsschutzes wird nicht genannt. Wir freuen uns jedoch gleichzeitig darüber, dass Herr Strobl in der Pressemitteilung bestätigt: „Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Querdenken-Demonstrationen sind keine Extremisten“ – entgegengesetzt zu der Darstellung der Demonstrationen in den Medien.“

„Eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“

Grundsätzlich sei die Entscheidung zur Beobachtung einer Organisation „eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“, so Querdenken 711 weiter: „Behördenintern wird die Entscheidung, eine Organisation zum Beobachtungsobjekt zu machen, durch den Behördenleiter – in einigen Ländern im Einvernehmen mit dem Innenminister – getroffen.“ Diese verweise nach Meinung der Gruppe auf Thomas Strobl als Initiator der Beobachtung. Dem voraus gehe aber immer zwingend eine Vorprüfung dahingehend, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und die ebenfalls von einer Behörde beschlossen werden müsse. Außerdem müsse sich eine Beobachtung „auf Bestrebungen beziehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“.

„Es kann lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“

Querdenken 711 selbst schreibt, dass es „eine Organisation Querdenken-711 in einer rechtlichen Organisationsform noch gar nicht gibt“ und folgert daraus, dass „eine Beobachtung als Organisation auch nicht geben kann, sondern es könnte lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“. Querdenken sei „keine hierarchisch gegliederte Gruppe, sondern ein dezentral aufgestellter Zusammenschluss von Menschen, der völlig unabhängig voneinander demokratische und rechtsstaatliche Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen bündelt und punktuell vernetzt“. Der daraus in dem Schreiben gezogene Schluss: „Offenbar sind diejenigen der Regierung ein Dorn im Auge, die die Demonstrationen organisieren.“

„Die Vorraussetzungen der Beobachtung sind nicht erfüllt“

Querdenken 711 weist ausdrücklich darauf hin, dass sie „ausweislich seines Manifestes uneingeschränkt“ für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat stehe. Die Voraussetzung der Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz – nämlich, „dass die beobachteten Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ – sieht Querdenken 711 nicht erfüllt: „Das bloße Haben (und Äußern) von Meinungen als solches ist verfassungsschutzrechtlich irrelevant.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe betont, „dass man Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisieren darf, ohne dass dies den Verfassungsschutz etwas angeht“.

„Wir wollen einen Debattenraum eröffnen“

Relevant sei erst „die Entwicklung von Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen“. Aber Querdenken wolle „einen Debattenraum eröffnen, in dem alle gesellschaftlichen Meinungen, Schichten, Ideen vorurteilsfrei miteinander kommunizieren können, um den Grundprinzipien Menschenwürde – Demokratie – Rechtsstaat gerade auch in Krisenzeiten zu einer bestmöglichen Entfaltung zu verhelfen“.

Gerüchte rechtfertigen keine Beobachtung

Wenn sich der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bloß auf „Gerüchte, Behauptungen von Politikern oder Wertungen in Medien stützt“, rechtfertige das noch nicht die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz. Vielmehr müsse es hier Tatsachen geben, die „darauf schließen lassen, dass die Organisation möglicherweise darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder jedenfalls eines ihrer notwendigen Elemente zu beseitigen“. Auch dürften die Verfassungsschutzbehörden nicht einfach eine verfassungsfeindliche Gesinnung unterstellen.Es wird interessant sein, auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte sich die Verfassungsschutzbehörden für die Beobachtung von Querdenken berufen wollen“, schreibt Querdenken 711 weiter. „Aus der Pressemitteilung gehen nur allgemeine, völlig substanzlose Gerüchte und Anschuldigungen hervor.“ Die Gruppierung fühle sich „sehr an die Zeit erinnert, als das Stasi-Handbuch und der Zersetzungsbegriff der Denunzierung und gesellschaftlichen und politischen Diskreditierung von Regimekritikern noch in der DDR angewandt wurde“.

„Querdenken ist momentan die größte Demokratiebewegung Deutschlands“

In dem Schreiben reklamiert Querdenken für sich, momentan „die größte Demokratiebewegung Deutschlands aus der Mitte der Gesellschaft“ sowie „der lauteste Vertreter für die Stärkung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu sein. Und weiter heißt es: „Gerade zum Vorwurf des Rechtsextremismus durch den Verfassungsschutz, müssen wir daran erinnern, dass die Rolle der VLeute des Verfassungsschutzes bei der Gründung der Bande, die unter dem Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt wurde, bis heute nicht geklärt ist.“ Querdenken rate deshalb dem Geheimdienst „dringend, seine jüngste Vergangenheit aufzuklären, statt eine Bewegung zur Verteidigung der Verfassung zu verleumden“. Forscher hätten „bei den Teilnehmern der Telegram-Gruppen die klassischen Muster des rechtsradikalen oder rechtsautoritären Denkens abgefragt“. Dabei hätte sich gezeigt, „dass unter den Querdenkern – zumindest verdeckt – antisemitische Stereotype verbreitet sind, anderen klassisch rechtsautoritären oder rechtspopulistischen Einstellungen stimmen die Befragten weniger zu.“ 64 Prozent der Befragten seien der Meinung, „dass man Kindern nicht beibringen müsse, auf Autoritäten zu hören. „Der Nationalsozialismus werde seltener verharmlost als in der Gesamtbevölkerung. Eine Mehrheit der Befragten bestreitet, dass auf Minderheiten zu viel Rücksicht genommen wird in Deutschland. Fremden- und Islamfeindlichkeit sind schwach ausgeprägt“, so Querdenken weiter. Man gehe davon aus, „dass die verdeckten antisemitischen Stereotype in der Querdenken-Bewegung ebenfalls geringer ausgeprägt sind, als in der Gesamtbevölkerung“.

Zusammenarbeit mit Professor Oliver Nachtwey

Querdenken-Initiator Michael Ballweg wolle Professor Oliver Nachtwey ausdrücklich seine Zusammenarbeit für wissenschaftliche Studien über die Demokratiebewegung in Deutschland anbieten.
Die Aussagen von Berlins Innensenator Andreas Geisel, der die Querdenken-Demonstration am 29. August 2020 verbot, betrachtet Querdenken als bloße
Narrative und Diffamierungen, die „als üble Nachrede von den Medien ungeprüft übernommen“ worden seien. Auch seien die Medien „bis heute nicht in der Lage, richtigzustellen, dass der Treppensturm am Reichstag am 29. August 2020 eine völlig andere Demonstration war, die nichts mit der Querdenken-Initiative zu tun hat“. Bedenklich dabei sei auch, dass die Medien nicht bei Herrn Geisel nachfragten, „warum er nicht versucht hat, exakt diese Demonstration am Reichstag zu verbieten, wo dort doch offensichtlich genau die Gruppierungen demonstrierten, die er als Reichsbürger und Rechtsextreme bezeichnet“ habe. Querdenken 711 verwies außerdem auf eine verbotene Demonstration von Querdenken-421 in Bremen bei acht erlaubten Gegendemonstrationen für die Maßnahmen der Regierung. Auch hier habe das Verwaltungsgericht „darauf hingewiesen, dass aus dem Verbotsbescheid hervorgehe, dass das Verbot auch auf politische Gründe (Ablehnung der CoronaMaßnahmen) gestützt“ sei.

„Bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten, ist Aufgabe der Polizei“

Die Verfasser der Stellungnahme verweisen außerdem darauf hin, dass Querdenken „für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ stehe. Sie sehen es „als Aufgabe der Polizei und des Verfassungsschutzes, über die Gefährderansprache bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten“ – und nicht die von Querdenken. Michael Ballweg habe den anerkannten Extremismus-Experten Olaf Sundermeyer angefragt und um Unterstützung beim Erkennen bekannter gewaltbereiter Extremisten gebeten https://twitter.com/querdenken711/status/1333030715462742021.

„Ein weiterer Versuch, friedliche Demonstranten einzuschüchtern“

Querdenken betrachtet die Beobachtung durch den Verfassungsschutz „als einen weiteren Versuch der Regierung, friedliche Demonstranten einzuschüchtern und über diese Nachricht zu spalten – nachdem bisher alle klassischen Spaltungsversuche durch üble Nachrede gescheitert sind“. Das jedoch werde dazu führen, „dass die schikanierten Menschen noch mehr zusammenhalten“. Außerdem fordert Querdenken die Verfassungsschutzbehörden dazu auf, „öffentlich zu erklären, dass in die Querdenken-Demonstrationen und Querdenken-Organisation keine V-Leute eingeschleust worden sind“ und verweist auf die Grund- und Menschenrechte, die für alle europäischen Regierungen bindend seien.

Quelle: Pressemitteilung von Querdenken 711 Stuttgart




Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet „Querdenken-0711“

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat am Mittwoch, 09. Dezember 2020, mitgeteilt, dass die Organisation „Querdenken 0711“ und deren regionale Ableger im Land vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz lägen „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor“.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten.“, sagt Inneminister Thomas Strobl. „Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar.“

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“, Rechtsextremismus und QAnon

 Die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, erläutert: „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, sie sieht  mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus diesem Milieu  sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat.

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Widerspruch zu den Erklärungen der Querdenken-Organisatoren

Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stünden in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren, so Strobl und Bube.

Klarstellung: Nur die Organisationsstrukturen werden beobachtet, nicht die Teilnehmer

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen.“

Strobl: Mehrheit der Demonstranten keine Extremisten.

„Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Text: Matthias Lauterer