In einem elfseitigen Text nimmt Querdenken 711 Stuttgart Stellung dazu, dass sie durch den Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet wird (wir berichteten). In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Durch die Medien wurden wir damit konfrontiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg auf politische Weisung von Innenminister Thomas Strobl Querdenken 711 und ihre regionalen Ableger als Beobachtungsobjekt einstuft. Zunächst wundern wir uns darüber, dass die Pressemitteilung zu einem Großteil aus Zitaten von Herrn Strobl besteht. Die Basis für die Einschätzung des Verfassungsschutzes wird nicht genannt. Wir freuen uns jedoch gleichzeitig darüber, dass Herr Strobl in der Pressemitteilung bestätigt: „Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Querdenken-Demonstrationen sind keine Extremisten“ – entgegengesetzt zu der Darstellung der Demonstrationen in den Medien.“
„Eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“
Grundsätzlich sei die Entscheidung zur Beobachtung einer Organisation „eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“, so Querdenken 711 weiter: „Behördenintern wird die Entscheidung, eine Organisation zum Beobachtungsobjekt zu machen, durch den Behördenleiter – in einigen Ländern im Einvernehmen mit dem Innenminister – getroffen.“ Diese verweise nach Meinung der Gruppe auf Thomas Strobl als Initiator der Beobachtung. Dem voraus gehe aber immer zwingend eine Vorprüfung dahingehend, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und die ebenfalls von einer Behörde beschlossen werden müsse. Außerdem müsse sich eine Beobachtung „auf Bestrebungen beziehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“.
„Es kann lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“
Querdenken 711 selbst schreibt, dass es „eine Organisation Querdenken-711 in einer rechtlichen Organisationsform noch gar nicht gibt“ und folgert daraus, dass „eine Beobachtung als Organisation auch nicht geben kann, sondern es könnte lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“. Querdenken sei „keine hierarchisch gegliederte Gruppe, sondern ein dezentral aufgestellter Zusammenschluss von Menschen, der völlig unabhängig voneinander demokratische und rechtsstaatliche Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen bündelt und punktuell vernetzt“. Der daraus in dem Schreiben gezogene Schluss: „Offenbar sind diejenigen der Regierung ein Dorn im Auge, die die Demonstrationen organisieren.“
„Die Vorraussetzungen der Beobachtung sind nicht erfüllt“
Querdenken 711 weist ausdrücklich darauf hin, dass sie „ausweislich seines Manifestes uneingeschränkt“ für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat stehe. Die Voraussetzung der Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz – nämlich, „dass die beobachteten Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ – sieht Querdenken 711 nicht erfüllt: „Das bloße Haben (und Äußern) von Meinungen als solches ist verfassungsschutzrechtlich irrelevant.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe betont, „dass man Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisieren darf, ohne dass dies den Verfassungsschutz etwas angeht“.
„Wir wollen einen Debattenraum eröffnen“
Relevant sei erst „die Entwicklung von Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen“. Aber Querdenken wolle „einen Debattenraum eröffnen, in dem alle gesellschaftlichen Meinungen, Schichten, Ideen vorurteilsfrei miteinander kommunizieren können, um den Grundprinzipien Menschenwürde – Demokratie – Rechtsstaat gerade auch in Krisenzeiten zu einer bestmöglichen Entfaltung zu verhelfen“.
Gerüchte rechtfertigen keine Beobachtung
Wenn sich der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bloß auf „Gerüchte, Behauptungen von Politikern oder Wertungen in Medien stützt“, rechtfertige das noch nicht die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz. Vielmehr müsse es hier Tatsachen geben, die „darauf schließen lassen, dass die Organisation möglicherweise darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder jedenfalls eines ihrer notwendigen Elemente zu beseitigen“. Auch dürften die Verfassungsschutzbehörden nicht einfach eine verfassungsfeindliche Gesinnung unterstellen.„Es wird interessant sein, auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte sich die Verfassungsschutzbehörden für die Beobachtung von Querdenken berufen wollen“, schreibt Querdenken 711 weiter. „Aus der Pressemitteilung gehen nur allgemeine, völlig substanzlose Gerüchte und Anschuldigungen hervor.“ Die Gruppierung fühle sich „sehr an die Zeit erinnert, als das Stasi-Handbuch und der Zersetzungsbegriff der Denunzierung und gesellschaftlichen und politischen Diskreditierung von Regimekritikern noch in der DDR angewandt wurde“.
„Querdenken ist momentan die größte Demokratiebewegung Deutschlands“
In dem Schreiben reklamiert Querdenken für sich, momentan „die größte Demokratiebewegung Deutschlands aus der Mitte der Gesellschaft“ sowie „der lauteste Vertreter für die Stärkung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu sein. Und weiter heißt es: „Gerade zum Vorwurf des Rechtsextremismus durch den Verfassungsschutz, müssen wir daran erinnern, dass die Rolle der VLeute des Verfassungsschutzes bei der Gründung der Bande, die unter dem Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt wurde, bis heute nicht geklärt ist.“ Querdenken rate deshalb dem Geheimdienst „dringend, seine jüngste Vergangenheit aufzuklären, statt eine Bewegung zur Verteidigung der Verfassung zu verleumden“. Forscher hätten „bei den Teilnehmern der Telegram-Gruppen die klassischen Muster des rechtsradikalen oder rechtsautoritären Denkens abgefragt“. Dabei hätte sich gezeigt, „dass unter den Querdenkern – zumindest verdeckt – antisemitische Stereotype verbreitet sind, anderen klassisch rechtsautoritären oder rechtspopulistischen Einstellungen stimmen die Befragten weniger zu.“ 64 Prozent der Befragten seien der Meinung, „dass man Kindern nicht beibringen müsse, auf Autoritäten zu hören. „Der Nationalsozialismus werde seltener verharmlost als in der Gesamtbevölkerung. Eine Mehrheit der Befragten bestreitet, dass auf Minderheiten zu viel Rücksicht genommen wird in Deutschland. Fremden- und Islamfeindlichkeit sind schwach ausgeprägt“, so Querdenken weiter. Man gehe davon aus, „dass die verdeckten antisemitischen Stereotype in der Querdenken-Bewegung ebenfalls geringer ausgeprägt sind, als in der Gesamtbevölkerung“.
Zusammenarbeit mit Professor Oliver Nachtwey
Querdenken-Initiator Michael Ballweg wolle Professor Oliver Nachtwey ausdrücklich seine Zusammenarbeit für wissenschaftliche Studien über die Demokratiebewegung in Deutschland anbieten.
Die Aussagen von Berlins Innensenator Andreas Geisel, der die Querdenken-Demonstration am 29. August 2020 verbot, betrachtet Querdenken als bloße Narrative und Diffamierungen, die „als üble Nachrede von den Medien ungeprüft übernommen“ worden seien. Auch seien die Medien „bis heute nicht in der Lage, richtigzustellen, dass der Treppensturm am Reichstag am 29. August 2020 eine völlig andere Demonstration war, die nichts mit der Querdenken-Initiative zu tun hat“. Bedenklich dabei sei auch, dass die Medien nicht bei Herrn Geisel nachfragten, „warum er nicht versucht hat, exakt diese Demonstration am Reichstag zu verbieten, wo dort doch offensichtlich genau die Gruppierungen demonstrierten, die er als Reichsbürger und Rechtsextreme bezeichnet“ habe. Querdenken 711 verwies außerdem auf eine verbotene Demonstration von Querdenken-421 in Bremen bei acht erlaubten Gegendemonstrationen für die Maßnahmen der Regierung. Auch hier habe das Verwaltungsgericht „darauf hingewiesen, dass aus dem Verbotsbescheid hervorgehe, dass das Verbot auch auf politische Gründe (Ablehnung der CoronaMaßnahmen) gestützt“ sei.
„Bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten, ist Aufgabe der Polizei“
Die Verfasser der Stellungnahme verweisen außerdem darauf hin, dass Querdenken „für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ stehe. Sie sehen es „als Aufgabe der Polizei und des Verfassungsschutzes, über die Gefährderansprache bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten“ – und nicht die von Querdenken. Michael Ballweg habe den anerkannten Extremismus-Experten Olaf Sundermeyer angefragt und um Unterstützung beim Erkennen bekannter gewaltbereiter Extremisten gebeten https://twitter.com/querdenken711/status/1333030715462742021.
„Ein weiterer Versuch, friedliche Demonstranten einzuschüchtern“
Querdenken betrachtet die Beobachtung durch den Verfassungsschutz „als einen weiteren Versuch der Regierung, friedliche Demonstranten einzuschüchtern und über diese Nachricht zu spalten – nachdem bisher alle klassischen Spaltungsversuche durch üble Nachrede gescheitert sind“. Das jedoch werde dazu führen, „dass die schikanierten Menschen noch mehr zusammenhalten“. Außerdem fordert Querdenken die Verfassungsschutzbehörden dazu auf, „öffentlich zu erklären, dass in die Querdenken-Demonstrationen und Querdenken-Organisation keine V-Leute eingeschleust worden sind“ und verweist auf die Grund- und Menschenrechte, die für alle europäischen Regierungen bindend seien.
Quelle: Pressemitteilung von Querdenken 711 Stuttgart