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Arbeiten am KÜNFit schreiten flott voran

Fünf Millionen Euro kostet das neue Sportvereinszentrum des TSV1846 Künzelsau e.V. am Hallstattweg, das im Oktober eröffnen will – rechtzeitig zum 175-jährigen Jubiläum des Vereins. Mit dem KünFIT, so wird es heißen, möchte man zur gesundheitsfördernden Anlaufstelle für alle Mitglieder aus den Sportvereinen aus dem Städtle und zahlreichen Nachbarorten werden. Nach einjähriger Bauzeit steht der Rohbau, der Innenausbau schreitet zügig voran.

Rundgang durch die Baustelle

TSV-Präsident Erwin Bergmann hat GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann vorab durch die heiligen Hallen geführt und erklärt, was den Besucher an Gesundheitssport, Fitness und Gymnastik alles erwarten wird. Mit dabei auf der Besichtigungstour waren vom TSV-Präsidium Bianca Vogel und Robert Beck sowie der KÜNFit-Studioleiter Florian Welk.

Alles wird behindertengerecht

Voller Stolz präsentierte der Vorstand die Pläne. Erwin Bergmann: „Da sieht man die 100 Quadratmeter für den Fußball, dann kommt der Gymnastikraum mit 140 Quadratmeter. Wir haben einen Aufzug drin und es ist alles behindertengerecht eingebaut.“ Jeweils 70 Spinde soll es in den Damen- und Herrenumkleiden geben. Außerdem eine große Sauna mit Ruheraum und Saunagarten, „damit man hier nach dem Training seine Muskeln entspannen kann“.

Ausblick ins Grüne soll motivieren

Im Kursbereich soll „alles angeboten werden, was das Herz begehrt“ – von Pilates und Yoga bis hin zu Bauch-Beine-Po-Kursen. Der Trainingsbereich, „wo die Geräte stehen zum Schwitzen und um die Muskulatur zu kräftigen“ besticht durch einen erstklassigen Ausblick ins Grüne und auf den Sportplatz. Laut Bergmann das Hauptverkaufsargument: „Dass man während dem Sport immer ins Grüne, in den Sportplatz schaut und hofft, dass sich auch am Sportplatz Menschen und Kinder bewegen und selber bewegt man sich auch.“ Man sei „ganz anders motiviert, wenn man hier ins Grüne reinschaut“.

Leben in die Bude

Aktuell sucht der TSV Künzelsau noch verschiedene Kursleiter, wie Florian Welk erklärte: „Wir haben ja zwei große Kursräume mit 135 und 140 Quadratmetern, wo wir natürlich von morgens bis abends im Idealfall Leben reinbringen wollen. Dementsprechend suchen wir quer durch alle Sportarten Kursleiter.“ Zusätzlich sei eine Stelle für ein duales Studium im Bereich Gesundheitsmanagement und Fitnesstrainings in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheit ausgeschrieben worden.

Keine Konkurrenz zu Fitnesscentern

Auch Bianca Vogel zeigte sich zufrieden mit den Baufortschritten. Sie sieht das KÜNFit nicht als Konkurrenz zu bereits bestehenden Fitnesscenter in der Umgebung, mit denen der TSV Künzelsau zudem im Austausch sei. „Wir sind ja auch kein kommerzielles Fitnessstudio in der Hinsicht, sondern wir sind ja ein Sportvereinszentrum. Das heißt, wir werden ja von einem Verein – also vom TSV Künzelsau – geleitet. Aber wir haben auch ganz viele Kooperationen mit den umliegenden Sportvereinen, die natürlich auch unter den Kooperationsvertrag mit uns dieses Gebäude nutzen können.“

Monatliche Beiträge

Robert Beck erläuterte die Struktur des Mitgliedsbeitrags, der zukünftig für die Nutzung des KÜNFit fällig werden soll: „Wir haben einen Grundbeitrag pro Monat von 49,50 Euro und dann einen erweiterten Beitrag für zehn Euro für die Sauna und zehn Euro zusätzlich für die Kurse, die der TSV in den Kursräumen anbietet. Somit ergibt sich der Gesamtbetrag als monatlicher Studio-Beitrag.“ Hinzu komme der Jahresbeitrag als TSV-Mitglied beziehungsweise bei den jeweiligen Kooperationsvereinen.

Text: Dr. Felix Kribus

Detaillierter Plan des KÜNFit. Foto: GSCHWÄTZ

Der Rohbau am Sportplatz in seiner vollen Größe. Foto: GSCHWÄTZ

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12.000 Euro Förderung für Vereine

Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb laut einer Pressemitteilung mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen – Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge – und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Vereine im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

„Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen“, betonte Sozialminister Manne Lucha am Dienstag, den 01. September 2020, in Stuttgart. „Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden.“

Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis