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Clever oder geht der Schuss nach hinten los?

Paukenschlag zum Koalitionsauftakt der neuen Großen Koalition: Noch-Innenministerin Nancy Faeser verkündet, dass der Verfassungsschutz die AfD nun nicht länger nur in einzelnen Bundesländern, sondern auf bundesweiter Ebene als gesichert rechtsextrem eingestuft habe.

Der Zeitpunkt der Entscheidung ist auffällig

Der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist auffällig: Die Gründe, die genannt wurden, für ein Verbotsverfahren, hätte man auch bereits wesentlich früher anbringen können. Es sind keine neuen Gründe. Was sich allerdings geändert hat in den vergangenen Jahren: Die Umfragewerte der AfD befinden sich in schwindelerregender Höhe. Wenn heute Bundestagswahlen wäre, könnte die AfD stärkte Kraft werden. Auch in Baden-Württemberg erreichte die AfD bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 30 Prozent und mehr. Im Frühjahr 2026 stehen die Landtagswahlen im Schwabenland an. Hat die Regierung möglicherweise einfach nur – zu Recht – Angst, dass die AfD das Rennen im Schwabenländle machen und einen Dominoeffekt auslösen könnte?

Le-Pen-Verbot als Blaupause für AfD-Verbot?

Auch auffällig: Im März wurde Marine LePen, die Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National, wegen Veruntreung von EU-Geldern in Frankreich verurteilt und darf nun bei den kommenden Präsidentschaftswahlen 2027 nicht antreten. Auch hier zeichnete sich ein Umfragehoch für Le Pens Partei ab. Galt das Verfahren mit Le Pen vielleicht sogar als Blaupause für das Verbotsverfahren der AfD in Deutschland?

Kommt es zu Straßenprotesten von AfD-Anhänger:innen?

In Deutschland wählt laut diversen aktuellen Umfragen aktuell jede:r dritte wahlberechtige Bürger:in die AfD. Eine gesichert rechtsextreme Einstufung könnte ein Verbotsverfahren in die Wege leiten. Dies wiederum würde einen hohen Frust bei AfD-Wähler:innen auslösen. Es würde vermutlich zu Demonstrationen kommen. Bereits jetzt kündigen manche AfD-Anhänger:innen derartige Straßenproteste im digitalen Netz an.

Auch auffällig: In den sozialen Medien wie etwa Instagram findet man auch bei gezielter Suche keine AfD-nahen Posts mehr, es werden lediglich diffamierende Posts angezeigt.

Es ist keine Frage, dass die AfD gegen Migrant:innen hetzt und diese zum großen Feindbild erkoren hat. Wenn man nur die große Abschiebeaktion begönne, würden sich alle Probleme in Deutschland in Luft auflösen, lautet das zentrale Mantra der AfD. Es gibt massive rechtsextreme und auch frauenfeindliche Äußerungen von hohen AfD-Mitgliedern.

Worum es eigentlich geht

Die eigentliche Frage ist: Ob mit diesem Weg des vermutlichen Verbotsverfahrens, das derzeit in Erwägung gezogen wird, nicht noch mehr Unmut in der Bevölkerung geweckt wird, als Probleme gelöst werden. Denn man darf eben nicht vergessen, warum ein Drittel der Wahlberechtigen die AfD wählen: nicht, weil sie rechtsextrem sind, sondern weil die aktuelle Politik so schlecht ist, dass viele Menschen einfach nur verzweifelt sind. Das politische Versagen der vergangenen Jahre ist die eigentliche Ursache. Und da hilft es nicht, das daraus resultierende Symptom zu cutten. Das wird dadurch nicht wie Zauberhand verschwinden.

 




Bussgeld von bis zu 50.000€ bei Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern möglich

Bereits seit dem 22. Juli 2022 und vorläufig bis 31. August 2022 hat der Hohenlohekreis per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern, also aus Seen, Teichen, Flüssen oder Bächen eingeschränkt. Das Landratsamt teilt dazu mit:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 31. August 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.

Pegel Kocherstetten. Stand 14. August 2022

Zur Begründung gibt das Landratsamt die sehr niedrigen Wasserstände der Flüsse und Bäche an:

„Von Januar bis Juni 2022 fielen in Baden-Württemberg nur rund 80% des Gebietsniederschlages, der im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist, bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Lufttemperaturen. Auch der Juli ist bisher zu trocken und zu warm.
Zudem sind die Grundwasserverhältnisse insgesamt rückläufig. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegen sich auf unterdurchschnittlichem Niveau. Ein Zulauf aus Quellen bzw. dem Grundwasser in die Gewässer erfolgt daher nur in sehr begrenztem Maß.
Als Folge der trockenen Witterung der letzten Wochen ohne ergiebige Dauerniederschläge und der aktuell hohen Tagestemperaturen um die 30 Grad Celsius hat sich in zahlreichen Gewässern im Hohenlohekreis Niedrigwasser entwickelt.
Die an den hydrologischen Landespegeln im Hohenlohekreis gemessenen Abflüsse sind be¬eits unter den Mittelwert niedrigster jährlicher Abflüsse (MNQ) gefallen.“

Der Jahresgang des Kocherpegels bei Kocherstetten zeigt deutlich, dass der Kocher derzeit auf dem Niveau des über 40 Jahre erfaßten niedrigsten Wasserspiegels liegt – und das bereits seit etwa 4 Wochen.

Hohe Strafen bei Mißachtung

Auf die Mißachtung des Entnahmeverbots stehen hohe Bußgelder. Die Allgemeinverfügung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro an: „Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird überwacht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.“

Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940 18-1857 oder 07940 18-1367 zur Verfügung.

Text: Matthias Lauterer
unter Verwendung einer Pressemitteilung und der Allgemeinverfügung des LRA Hohenlohekreis

 

 




„Wir holen uns so viel Stress rein“

Am Dienstag, 08. Dezember 2020, verkündete das Land Rheinland-Pfalz, dass die geplanten Lockerungen der Corona-Beschränkungen an Silvester zurückgenommen werden. Insbesondere verbietet das Land Alkohol, Partys und große Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Auch in Baden-Württemberg gelten an Silvester bereits strengere Regeln als zu Weihnachten. Gleichzeitig werden die Stimmen lauter, an Silvester das Böllern zu verbieten, weil man damit rechnet, dass es dabei auch zu größeren Menschenansammlungen auf den Straßen kommen wird und die Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden können.

Neumann will Stimmungsbild einholen

Die Meldung aus Rheinland-Pfalz wurde nur wenige Minuten, bevor die Diskussion über „Untersagung von Silvesterfeuerwerk auf belebten Straßen und Plätzen?“ im Künzelsauer Gemeinderat, begann, veröffentlicht. Bürgermeister Stefan Neumann wollte ein Stimmungsbild des Rates einholen, ob ein „Böllerverbot“, insbesondere in der Innenstadt und auf dem zentralen Platz auf Taläcker, sinnvoll oder erwünscht ist.

Sprengstoffgesetz, Coronaverordnung oder Poizeigesetz?

Günter Voit gab einen Überblick über die Rechtslage: Über das Sprengstoffgesetz ist bereits heute ein Feuerwerksverbot in bestimmten Gebieten möglich, hier geht es insbesondere um den Brandschutz und den Denkmalschutz. Ein Böllerverbot in der Innenstadt könne über das Sprengstoffgesetz begründet werden, auf Taläcker eher nicht. Die Coronaverordnung erlaubt ein Verbot auf „belebten Plätzen“, wie es in einigen Großstädten schon angekündigt ist. Zu guter Letzt könnte auch das Polizeigesetz für ein Alkoholverbot herangezogen werden – allerdings nur, wenn bereits in der Vergangenheit alkoholbedingte Straftaten festgestellt wurden. Das sei aber in Künzelsau nicht der Fall. Eine Abwägung zwischen Tradition auf der einen Seite und Brandschutz bzw. Corona sei nötig. Er wies darauf hin, dass es durchaus noch zu einer Ausgangssperre von Seiten des Landes kommen könne.

Polizei an Silvester immer mit starken Kräften

Bürgermeister Stefan Neumann hat von der Polizei die Information erhalten, dass sie wie jedes Jahr mit starken Kräften im Einsatz sein wird und wie üblich stark bestreifen wird.

Bei Verbot Kontrolle und Konsequenzen notwendig

Reintraut Lindenmaier (SPD) war der Meinung, dass bei einem Verbot auch Kontrollen und Konsequenzen nötig seien: „Wenn ichs nicht kontrollieren kann, kann ichs auch sein lassen“. Es sei schwierig, die Menschen zu reglementieren, insbesondere den Russlanddeutschen und den Griechen könne man die Traditionen nicht verbieten.

Eine Besserstellung von Privilegierten, die einen Balkon haben, sieht Verena Löhlein-Ehrler (Die Freien).

Auch Hans-Jürgen Saknus (SPD) befürchtet bei einem Verbot Akzeptanzprobleme: „Wir holen uns so viel Stress rein.“

Steuerausfälle vs. Infektionszahlen

Rolf Hamprecht (CDU) fürchtet Steuerausfälle für die Stadt, da die Einnahmen aus dem Feuerwerk für den Einzelhandel wegfallen. Dem widerspricht Reintraut Lindenmaier: „Ich habe keine Lust, dass die Zahlen wieder auf 200 gehen – der Schaden wäre sicherlich größer“.

„Öffentliche Feuerwerke sind untersagt“

Den Vorschlag von Rainer Süßmann (Die Freien), ein zentrales Feuerwerk auf den Wertwiesen zu veranstalten, muß Günter Voit sofort vom Tisch wischen: „Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.“

Eine Beschlußfassung war ohnehin nicht vorgesehen.




LKW-Verbot in Ingelfingens Innenstadt

Eng ist es in Ingelfingens Innenstadt und besonders eng in Höhe des Schlosshotels. Nun hat das Landratsamt Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit in diesen engen Stellen zu erhöhen: Ingelfingens Innenstadt wird für den LKW-Verkehr gesperrt.

Ab Ende Juli kein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr

„Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in Ingelfingen zu erhöhen, werden die Kreisstraße 2382 und die Criesbacher Straße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tatsächlichem Gewicht ab Ende Juli in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Der Anliegerverkehr ist davon ausgenommen. Darauf verständigte sich das Straßenverkehrsamt des Hohenlohekreises mit der Stadt Ingelfingen und der Verkehrspolizei“, so Catharina Allerborn, Dezernentin für Verkehr im Landratsamt Hohenlohekreis.

Im Detail betrifft die Sperrung die K 2382, welche ab der L 1045, Kelterkreuzung in Ingelfingen durch die Mühl-, Schloß- und Bühlhofer Straße in Richtung Eberstal/ Dörrenzimmern verläuft. Ebenso wird die Criesbacher Straße als Zubringerstraße zur Kreisstraße 2382 für den Verkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt. Die Anlieger sind auch hiervon ausgenommen.

Gefährliche Rangiermanöver & Behinderungen des Busverkehrs

Grund für die Sperrung sind die Engstellen in der Schloßstraße. Diese behindern den Schwerverkehr, führen zu Verkehrsstauungen und lösen teilweise gefährliche Rangiermanöver aus. Weiter werden die Linien des NVH im Begegnungsverkehr beeinträchtigt, wodurch Fahrplanabweichungen entstehen.

„Die Beschilderung der Sperrung in und um Ingelfingen erfolgt in den kommenden Wochen schrittweise durch die Straßenmeisterei Künzelsau in Zusammenarbeit mit der Stadt Ingelfingen“, so Catharina Allerborn.

Mehr Informationen unter www.hohenlohekreis.de

Durchfahrtsverbot für LKWs in der Ingelfingens Innenstadt ab Ende Juli 2018. Grafik: Landratsamt des Hohenlohekreises