Realschule Künzelsau: Positiver Effekt von Luftreinigern
Seit zwei Wochen gilt nun die Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg: Bei einer Inzidenz unter 35 ist die Maskenpflicht im Klassenzimmer aufgehoben. Am 4. Juli 2021 lag kein Landkreis in Baden-Württemberg mehr über dieser Schwelle.
Ausnahme: Positiver PCR-Test in der Schule
Eine Ausnahme gibt es: Gibt es an der Schule einen positiven PCR-Test, gilt die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder, so lange, bis es 14 Tage lang keinen weiteren positiven PCR-Test gibt. Dieser Fall ist an einer Künzelsauer Schule bereits eingetreten.
Kultusministerin Schopper denkt vor allem an die Schüler
Die weiteren Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion und Lüften, blieben aber bestehen, darauf legt die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) Wert. Sie hält daher die Lockerung für vertretbar, auch da das Lehrpersonal zu einem großen Teil geimpft sei und ist derMeinung: „Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern.“ Sie denkt dabei vor allem an die Schüler: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist und obgleich die Masken natürlich grundsätzlich einen wichtigen Schutz darstellten.“
Kretschmann ists trotzdem „ganz mulmig“
Trotz der aktuell niedrigen Inzidenz in Baden-Württemberg ist Ministerpräsident Kretschmann, wie man ihn kennt, vorsichtig: Insbesondere die Bilder mit feiernden Fußballfans bei der Europameisterschaft gehen ihm nicht aus dem Kopf. „Wenn ich diese Bilder sehe, ist mir da ganz mulmig“, sagt er. Aufgrund der „erhöhten Reisetätigkeit“ befürchtet er, dass Urlauber das Coronavirus, insbesondere die Delta-Variante, aus den Reiseländern, wo die Inzidenz teilweise deutlich höher als in Deutschland ist, mitbringen.
Daher kündigte er für die ersten zwei Schulwochen nach den Sommerferien eine verbindliche Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg an, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Mit dieser Massnahme will er verhindern, dass sich möglicherweise mitgebrachte Viren im Unterricht verbreiten können und einen möglichst ungehinderten Schulbetrieb gewährleisten. Das teilte Kretschmann vor der Regierungspressekonferenz mit. Einige Wissenschaftler hätten die vierte Welle vorausgesagt, „und sie hatten meistens recht“, so Kretschmann.
Frühzeitige Information über Maßnahmenpakete notwendig
Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Künzelsauer Georg-Wagner-Schule, kann die Ankündigung Kretschmanns nachvollziehen. „Im Moment sind wir alle froh, die Masken in den Klassenzimmern ausziehen zu können. Wenn die Anordnung so kommt, dann setzen wir das auch um, der Effekt ist unstrittig, letztlich ist das nachvollziehbar.“ Allerdings fordert er, dass die Schulen über die Maßnahmen frühzeitig informiert würden, das war während des letzten Schuljahrs nicht immer der Fall.
Luftreiniger notwendig und sinnvoll
Im Gespräch verweist er auf den Effekt der Luftreiniger, die an der Georg-Wagner-Schule bereits erprobt wurden. Der Effekt sei, insbesondere in Räumen, die nicht gut zu lüften sind, deutlich spürbar. Die Landesregierung hat für „Anfang dieser Woche“ eine Aussage dazu angekündigt, wie es mit der Förderung von Luftreinigern für die Schulen in Baden-Württemberg weitergehen wird.
Text: Matthias Lauterer

Winfried Kretschmann bei einem Besuch im Hohenlohekreis im Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

