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„Er lag total verdreht darunter“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidte ihn wohl als „Down-Syndom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu souken. Der angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „tark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstreien“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß

Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist  Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.

Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage

In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.

Heftige Bilder am Unfallort

In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.

„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn.  Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.

Vorsatz oder fahrlässig?

Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.

Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt

In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.

 




Opfer-Bashing nach Drama in Niedernhall

Opfer-Bashing nach dem Drama in #Niedernhall? Vor einer Woche wurde ein 12-Jähriger auf einem Supermarktplatz in dem kleinen hohenlohischen Kocherstädtchen totgefahren.

Kritische Stimmen hinter den Kulissen und auch in öffentlichen Kommentaren gegenüber den Eltern des Opfers mehren sich

Ein 18-Jähriger muss sich deswegen derzeit verantworten. Nun mehren sich Stimmen, die Kritik an dem Opfer und seiner Familie üben. Warum war der Junge um 20.30 Uhr noch unterwegs? Wo waren seine Eltern zu diese Zeit? Wo aber bleiben die Fragen an den vermeintlichen Täter? Falls der Junge nicht „nur“ versehentlich angefahren, sondern vorsätzlich überfahren wurde, müsste doch eines klar sein. Die Hintergründe bezüglich beider Elternhäuser hat eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden

Die zentrale Aussage muss sein: Ein Mensch darf niemals einen anderen Menschen vorsätzlich verletzen. Hier haben diese Verletzungen bis zum Tod geführt. Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden.

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann. #GSCHWÄTZ #Kommentar #drsandrahartmann #Polizei #Unfall #edeka #Gericht




Nach Drama in Niedernhall: Mutter des überfahrenen Jungen (†12) meldet sich zu Wort

Niedernhall – Nachdem ein 18-Jähriger einen Zwölfjährigen mit seinem Auto auf einem Parkplatz in Niedernhall (Baden-Württemberg) am Donnerstagabend angefahren hatte und dieser tödlich verunglückt war, meldeten sich nun seine Eltern zu Wort.

Das verstorbene Kind war das einzige von Vanessa und ihrem Ehemann.

„Niemand auf dieser Welt kann unseren Schmerz fühlen“, sagte sie gegenüber BILD.

Die Eltern saßen auf dem Parkplatz, direkt gegenüber einem Blumenmeer, an der Stelle, an der ihr Sohn getötet worden war. Aus einem Bluetooth-Lautsprecher erklang leise melancholische Musik.

Fremde und Freunde der Familie legten Blumen und Kerzen an der Unglücksstelle nieder und versuchten, die trauernden Eltern zu unterstützen.

Vanessa erinnerte sich: Ihr Sohn war gegen 20.20 Uhr mit seinem besten Freund zum Supermarkt gefahren – die beiden kannten sich seit dem Kindergarten und waren immer zusammen unterwegs gewesen.

So soll sich der tragische Vorfall in Niedernhall abgespielt haben

Die Tragödie ereignete sich auf diesem Parkplatz bei einem Supermarkt.© Montage: Marius Bulling/dpa, Marius Bulling/dpa

Auf dem Parkplatz gerieten die beiden Kinder in Streit mit dem 18-Jährigen und dessen 16-jährigem Freund.

Als die Jungen mit einem Fahrrad und einem Tretroller davonfahren wollten, setzten sich die Älteren in das Auto des Volljährigen.

Sie sollen die Kinder verfolgt haben und fuhren schließlich den Zwölfjährigen an – er stürzte und verstarb noch an der Unglücksstelle an seinen schweren Verletzungen.

Bisher ist unklar, ob sich Opfer und Täter kannten. Der 18-Jährige konnte am Freitag festgenommen werden und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft – gegen ihn wird nun wegen Totschlags ermittelt.

Am Wochenende fand der traditionelle Marathon in der baden-württembergischen Gemeinde statt – allerdings unter veränderten Bedingungen.

Für das verstorbene Kind wurde eine Schweigeminute abgehalten, zum Start des Laufes erklang keine Musik, und die Fahnen wurden als Zeichen der Trauer auf halbmast gesetzt.




Polizeiauto kollidiert mit vierjährigem Mädchen

In Öhringen ist es am Donnerstag zu einem Unfall gekommen. Dabei kollidierte ein Streifenwagen der Polizei mit einem vier Jahre alten Mädchen. Das Kind erlitt leichte Verletzungen.

Bei einem Unfall mit einem Polizeiauto ist am Donnerstag, 9. Januar, ein Kind leicht verletzt worden. Das vier Jahre alte Mädchen war in Öhringen mit dem Streifenwagen zusammengestoßen. Das berichtete die Polizei am Freitag.

Die Besatzung des Streifenwagens fuhr gegen 13 Uhr durch die Rathausstraße. Plötzlich rannte das kleine Mädchen hinter einem Auto hervor und lief über die Straße. Der Fahrer war mit langsamer Geschwindigkeit unterwegs und leitete sofort eine Gefahrenbremsung ein.

Trotzdem konnten die Polizisten einen Zusammenstoß mit dem Kind nicht verhindern. Das Mädchen erlitt eine leichte Verletzung.




Schwerer Unfall auf Höhe des Edeka

Am Freitagabend ereignete sich ein schwerer Unfall in Niedernhall auf Höhe des Supermarktes Eedka, Es gab wohl einen Frontalzusammenstoß aus bislang noch unbekannter Ursache. Mehrere Fahrzeuge waren wohl beteiligt.

Die Feuerwehr, der Rettungsdienst und die Polizei waren vor Ort.

 




19-Jährige gerät in Gegenverkehr – Vollsperrung

Am Samstagnachmittag gegen 12:30 Uhr geriet eine 19-jähriger VW-Fahrerin, die von Forchtenberg in Richtung Sindringen unterwegs war, laut Polizeiangaben in einer Rechtskurve in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Mercedes.

Das Auto der 19-Jährigen fuhr einen Hang hinunter.

Dem Mercedes folgte ein weiterer Mercedes, der von umherfliegenden Fahrzeugteilen ebenfalls beschädigt wurde. Der VW kam nach der Kollision wieder auf seine Fahrbahnseite und fuhr einen Hang hinunter. Der 63-jährige Fahrer und seine 64-jährige Beifahrerin des ersten Mercedes wurden bei der Kollision leicht verletzt. Die VW-Fahrerin wurde ebenfalls leicht verletzt und zwecks weiterer Untersuchungen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.

Die Polizei und Rettungskräfte waren vor Ort.

Bei dem ersten Mercedes und dem VW entstand Totalschaden. Der Gesamtschaden wird auf ca. 250.000 Euro beziffert. Neben Kräfte der Polizei waren drei Rettungsfahrzeuge mit einem Notarzt vor Ort. Die Freiwillige Feuerwehren von Forchtenberg, Sindringen und Öhringen waren ebenfalls im Einsatz. Die Straße war für die Unfallaufnahme, Bergungs- und Reinigungsarbeiten für eine Stunde voll gesperrt. Ab 16 Uhr war die Fahrbahn wieder vollständig befahrbar.




Großer Feuerwehreinsatz bei Unfall

Der Rüstzug Künzelsau und die Abteilung Gaisbach wurden zu einem Verkehrsunfall zwischen Kemmeten und Neufels alarmiert.

Nach einem Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge wurden insgesamt drei Personen verletzt. Eine Person musste möglichst schonend aus dem Fahrzeug gerettet werden. Hierzu wurde mit einem hydraulischen Gerät das Dach abgenommen. Außerdem wurden austretende Betriebsstoffe aufgenommen.

Ein hinzugerufener Rettungshubschrauber wurde doch nicht benötigt und konnte ohne Patient wieder abheben.

Quelle: Feuerwehr Künzelsau




Wiedermal kracht es auf der B19

Der Rüstzug der Feuerwehr Künzelsau wurde am Montag, den 12. Dezember 2022, zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen alarmiert. Eine Person wurde in einem Fahrzeug eingeschlossen und musste von der Feuerwehr befreit werden. Zur schonenden Rettung wurde hierfür das Fahrzeugdach geöffnet. Im Anschluss konnte die Person dem Rettungsdienst übergeben werden.

Quelle: Feuerwehr Künzelsau




Mann überrollt Frau mit Traktor

Eine Frau ist am Donnerstag, den 03. November 2022, gegen 18 Uhr, in Schrozberg-Sigisweiler im Kreis Schwäbisch Hall von einem Traktor überrollt worden und gestorben. Der Notarzt konnte sie nicht mehr retten. Der 59 Jahre alte Traktorfahrer habe die 49-Jährige am Donnerstagabend offenbar übersehen, teilte die Polizei mit.

Für die Frau kam jede Hilfe zu spät: Offenbar übersieht ein Traktorfahrer im Landkreis Schwäbisch Hall eine 49-Jährige. Sie erliegt noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.