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Auch GSCHWÄTZ-Chefredakteurin von Thomas-Cook-Pleite betroffen: So schwer ist es für Betroffene, ihr Geld zurückzubekommen

Am 25. September 2019 meldet auch die deutsche Tochter von Thomas Cook Insolvenz an. Auch GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann wollte mit Thomas Cook im Herbst in den Urlaub starten. Ein Teil des Betrages ist längst bezahlt. Die Restzahlung wäre am 25. September 2019  fällig gewesen. Vergangene Woche meldete sich Thomas Cook und teilte schriftlich mit, dass das Hotel sich in dem Reisezeitrum in Renovierungsarbeiten befinde, man aber problemlos umbuchen könne – was auch getan wurde. Sehr nett, fand Hartmann. Dann trudelten die ersten Schlagzeilen am vergangenen Wochenende auf den Online-Nachrichtenportalen ein: Thomas Cook kurz vor der pleite.

Thomas Cook hat sich seit der Umbuchung des Hotels nicht mehr gemeldet – auch nicht, um die Insolvenz zu verkünden. Die Restzahlung leistete Hartmann nicht, stattdessen die Frage: haben wir eine Chance, die Anzahlung zurückzubekommen?

Am 25. September 2019 schreibt Sandra Hartmann eine E-Mail an den Reiseveranstalter mit der Bitte um Rücküberweisung des Betrages unter Angabe der Versicherungsschein-Nummer auf der Buchungsbestätigung. Eine automatische Antwort trifft kurze Zeit später ein:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlungen zur geplanten Rekapitalisierung der Thomas Cook Group plc sind leider gescheitert. Wir wissen, dass dies im Moment für alle Betroffenen eine sehr sehr schwierige Situation ist.

Rein rechtlich sind wir dazu verpflichtet auf eine sogenannte Notgeschäftsführung umzustellen. Bis zur Klärung einer möglichen Refinanzierung, an der unsere Geschäftsführung derzeit intensiv für die deutsche Thomas Cook GmbH arbeitet, besteht diese Notgeschäftsführung. In dieser Zeit dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt. Wir setzen alles daran, dass es weitergeht und loten letzte Optionen aus. Sollten diese scheitern, sehen wir uns gezwungen für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch für weitere Gesellschaften einen Insolvenzantrag zu stellen.

Dies ist eine auch für uns eine Situation, die sehr schwer in Worte zu fassen ist und auch jeden Einzelnen von uns schmerzt.

Zur Thomas Cook GmbH gehören: Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature.

Auf jeden Fall bedanken wir uns bei Ihnen herzlich für Ihre Treue und Ihr Vertrauen, egal ob Sie ein neuer Reisegast oder langjähriger Kunde sind oder ob Sie zu unseren Reisebüropartnern gehören.

Sobald wir wissen, wie es für diesen Part der Thomas Cook Group und somit für Sie weitergeht, dürfen und werden wir Sie natürlich informieren. Wir Mitarbeiter, die wir ja selbst betroffen sind, werden unser Bestes für Sie geben und Sie unterstützen – sobald wir es dürfen.

Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können unsere Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin bis einschließlich 26.09.2019 ihre Reise nicht antreten, da sie im Moment weder von der Fluggesellschaft noch im Hotel als Gast akzeptiert werden.
Fluggesellschaften inklusive Condor dürfen Gäste der deutschen Thomas Cook Veranstaltermarken aus rechtlichen Gründen bis inklusive 26.09. nicht in ihr Urlaubsziel befördern. Für nachfolgende Termine wird eine baldmögliche Entscheidung getroffen und wir informieren Sie darüber.

Da es in der jetzigen rechtlich bedingten Situation überhaupt nicht möglich ist, Ihnen Auskünfte zu erteilen, bitten wir Sie, nicht in unseren Service Centern anzurufen.“

Versicherte Schadenshöhe zu gering

Hartmann ruft zwar nicht im Servicecenter an, aber bei der zuständigen Reiseversicherung, über die Thomas Cook zwar nur mit 110. Mio. (viel zu wenig angesichts der angehäuften Schulden) versichert ist, aber doch immerhin, besser als nichts. Die Telefonnummer der Zurich Versicherung steht auf dem Versicherungsschein. Beim ersten Klingeln geht ein automatischer Anrufbeantworter ran, der inhaltlich in etwa sagt, wenn man von der Thomas-Cook-Pleite betroffen ist, solle man die 1 drücken. Wenn man aber die 1 drückt, fliegt man aus der Leitung.

Aus der Leitung geflogen, Fehlermeldung auf der Internetseite

Auch gut. Dann eben der Versuch über die Internetseite der Zurich Versicherung. Sofort auf der Startseite empfängt einen der Verweis, dass für alle Thomas-Cook-Pleite-Betroffenen die Schadensabwicklung das Unternehmen KAERA macht. Bitte hier klicken. Klick. Dann erfahren die Thomas-Cook-Pleite-Betroffenen, was sie alles brauchen, um Ansprüche bei KAERA geltend zu machen, unter anderem: Ein Beweis, wann die Zahlungen geleistete worden sind, die original Buchungsbestätigungen und weitere Dokumente und Unterschriften werden verlangt, unter anderem ein Dokument, in dem der Buchende eine Unterschrift leisten soll, dass er „Kundengelder“ zahlt. Was heißt nun das? Für Nachfragen gibt es keinen Ansprechpartner. Es wird darauf verwiesen, dass alle Unterlagen vollständig upgeloaded werden müssen, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Das Beste: Klickt man auf den Button „Bearbeitung starten“ kann die Seite erst gar nicht geladen werden. Eine Fehlermeldung wird angezeigt. Vielleicht ist die Seite auch derzeit überlastet? Dr. Sandra Hartmann wird erstmal ein paar Tage abwarten und es dann noch einmal versuchen. Vielleicht klappt es ja dann.

Bekommen die Kunden am Ende überhaupt einen müden Cent?

Aber sind wir mal ehrlich: Ein Insolvenzverfahren in dieser Höhe erstreckt sich nicht selten über Jahre. Und hier geht der Insolvenzverwalter nach dem Prinzip vor: großer Fischer vor kleinem Fisch. Die Gläubiger mit den höchsten Ansprüchen werden als erstes gehört, dann erst geht es zu den kleinen Fischen. Ob für die Kunden am Ende überhaupt noch Geld zum Auszahlen übrig ist, ist mehr als fraglich.

Es war übrigens das erste Mal, dass Dr. Sandra Hartmann eine Pauschalreise gebucht hat. Jetzt geht es wieder zurück zum Individualurlaub.

http://www.thomascook.de