1

In der ersten Woche nach den Ferien jeden Tag Testungen für nicht-gebosterte Schüler:innen

Am Montag, den 10. Januar 2021, startet die Schule in Baden-Württemberg wieder.Um eine weitere Verbreitung vor allem der Omikronvariante, entgegenzutreten, sollen in der ersten Woche alle Schüler:innen, die nicht geboostert sind, sich jeden Tag tesen lassen. Das geht aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg hervor.

„Aufrechterhaltung Präsenzunterricht oberste Priorität“

Mehr als 26 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern. „Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität“.

Tägliche Testpflicht auch für nicht-geboostertes Personal

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind. Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt. Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag wird der Ministerrat in Kürze entscheiden.

Nach aktuellen Erkenntnissen kann der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte: „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert. Weiterhin bleibt es unheimlich wichtig, alle weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, denn das Virus können wir nach wie vor nicht wegtesten. Es hilft nur Impfen und Boostern. Alle sollten die guten Angebote in Baden-Württemberg annehmen.“




Landrat Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen“

An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, den 01. Juni 2021, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, den 2. Juni (56,8), sowie Donnerstag, den 3. Juni (52,4).

Damit treten laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises bereits am Freitag, den 04. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1.

Anbei veröffentlichen wir die Übersicht des Landratsamtes über die Änderungen diesbezüglich:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.

Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“