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„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.

Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall

18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag

Fahrfehler

Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.

Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt

Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.

„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“

„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser  Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“

„Ich spuke euch ins Auto“

Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“

An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“

Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.

Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.

 

 

 




„Mit dem Leben nicht mehr vereinbar“

Am dritten Prozesstag (18. März 2026) um den Tod eines 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2025 vor dem Landgericht Heilbronn sagten diverse Feuerwehrkräfte aus, die als eine der ersten am Ort des Geschehens eintrafen.

Kein Puls mehr feststellbar

Der Gruppenführer vom erstausrückenden Fahrzeug aus Niedernhall erklärte, dass der Junge komplett unter dem Auto begraben war, lediglich ein Arm herausragte. An diesem wurde sein Puls gemessen, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt bereits kein Puls mehr feststellbar gewesen. Man habe sich daraufhin für eine Sofortrettung mit einem hydraulischen Rettungsgerät entschieden.

Das sei relativ schnell gegangen. Zu dritt habe man de Jungen dann, nachdem as Fahrzeug angehoben war, an der Seit des Fahrzeuges zur Fahrertüre hin, herausgezogen.

„Kopf extrem überstreckt

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Junge tot ist“, so der 49-Jährige. Vermutlich durch einen Genickbruch, da der „Kopf extrem überstreckt“ gewesen sei. Der Kopf sei wohl, so beschreiben es auch andere Einsatzkräfte, so weit umgeknickt gewesen, dass er sich zwischen Oberkörper und Asphalt befand. Auch das Anschließen an das EKG zeigte nur noch eine Null-Linie.

Es werden Bilder des toten Jungen angeschaut und besprochen, aber nicht öffentlich im Gerichtssaal, sondern am Richtertisch, gemeinsam mit den Anwälten und den Gutachtern.

Eltern verlassen den Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Kurz wirft in den Raum, dass noch ein technische Gutachter etwas dazu erklären wird, ob es sein kann, dass der Junge unter dem Auto das eventuell versuchte Bremsen des Fahrers verhindert haben könnte.

Der Einsatzleiter, ebenfalls aus Niedernhall beschreibt in seiner Zeugenaussage vor Gericht eindrücklich: „Als ich die eine Kopfhälfte gesehen habe, das sind Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Während die Feuerwehr aussagt, befinden sich die Eltern des 12-Jährigen nicht im Raum, um weiteren seelischen Schmerz zu vermeiden.

„Der hat ihn einfach überfahren“

Der Einsatzleiter berichtet überdies, dass der Beifahrer zusammengebrochen sei, er habe geschluchzt, gejammert, hyperventiliert und sich auch eingenässt. Er habe wohl auch gesagt: „Der hat ihn einfach überfahren.“ Die Kollegen von der Feuerwehr Künzelsau hätten sich irgendwann mit den Worten verabschiedet: „Wir können die Schreie nicht mehr hören, wir müssen gehen.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Schreie der Eltern). Für alle Einsatzkräfte sei diese Situation eine extreme Belastung gewesen. Er selbst sei gegen 3 Uhr nachts zu Hause gewesen. „An Schlaf war nicht zu denken. In den ersten 2 bis 3 Nächten hatte ich die Bilder. Aber die Schreie haben sich bleibend eingebrannt. Ich weiß, dass es Kameraden gibt, die haben heute noch dran zu knabbern, die haben Schwierigkeiten, dort einzukaufen.“

„Ach du scheisse“

Eine 19-Jährige Feuerwehrkraft berichtet davon, wie sie an diesem Abend, die Lampe gehalten hat, als ihre Kollegen den Jungen unter dem Auto hervorzogen. Der Fahrradhelm sei „komplett zermatscht“ gewesen.  Er habe viele Kratzer am Bauch gehabt, erinnert sie sich. Als der Junge sichtbar wurde, habe ein Kollege wohl nur hervorgebracht: „Ach du scheiße.“

Die Feuerwehr, so berichteten es nun die Feuerwehrkräfte vor Gericht, gab dem 12.Jährigen, der in der Jugendfeuerwehr war, als der Leichenwagen den Jungen vom Supermarktplatz fuhr, das letzte Geleit und stand Spalier.

Der 18-Jährige, der angeklagt ist, wegen Mordes aus niederen Beweggründen an dem 12-Jährigen, saß während der Zeugenaussagen der Feuerwehr ruhig an seinem Platz. Er zeigte keine größere Mimik oder Gestik.




„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Ein Träumchen

Am Rande des Dorfes Hollenbach (Hohenlohekreis) steht ein hochmoderner, etwas futuristischer Quader, 12 auf 10 Meter groß, der innerhalb von einem halben Tag aufgebaut war. Dort kann man seit vier Monaten rund um die Uhr einkaufen, Personal gibt es nicht, die Kunden machen alles selbst. Auch das Laden von E-Autos ist möglich.

Beliefert von regionalen Bäckern und Landwirten

Solch ein autonomer Einkaufsmarkt ist nichts Neues, doch der Betreiber André Haun hat in Mulfingen-Hollenbach ein ganz anderes Konzept aufgezogen als andere Anbieter. Hier kümmert sich beispielsweise der örtliche Verein „die Hollenbäcker“ um die Brote, Brötchen und das Gebäck.

Zusätzlich hat sich der Betreiber André Haun die Erzeuger und Landwirte aus dem Umkreis mit in den Laden geholt – das war die Grundidee: 17 Anbieter hat er bisher gewinnen können.

Es gibt auch fast 1.700 Alltagswaren wie Toilettenpapier, Tierfutter oder Kaffee. Die Kunden können in einem Wunschbuch eintragen, was ihnen fehlt; dementsprechend wird das Angebot verändert.

Die Kunden im Hollenbacher „dahoom“-Regionalmarkt heißen Mitglieder. Denn die elektronische Eintrittskarte kostet einmalig zehn Euro, so soll es größere Sicherheit im Laden geben. Das Geschäft ist gut angelaufen. André Haun zählt bis heute gut 1.050 Mitglieder und verschickt pro Tag weitere zehn bis 20 elektronische Mitgliedskarten. Die Einkaufsgemeinde wächst also. „Jetzt ist noch wichtig, dass natürlich auch der Umsatz wächst, das muss wirtschaftlich sein“, betont André Haun. Die Mitgliedskarte kann man unter folgendem Link bestellen: https://www.dahoom-markt.de/mitgliedskarte-bestellen

E-Ladesäule gibt es auch

Ein Bündnis aus Kirchen und Gewerkschaften, die „Allianz für den freien Sonntag“, fordert die Schließung von autonomen Läden im Land an Sonn- und Feiertagen, sechs Tage reichen für die Nahversorgung. Da grinst Betreiber André Haun im hohenlohischen Hollenbach nur verschmitzt, denn der Laden ist eine Tankstelle: „Ja, wir sind Hohenloher Schlitzohren, man muss nur wissen, wie.“

Durch eine Kooperation mit den Stadtwerken Tauberfranken ist am „dahoom“-Regionalmarkt in Mulfingen-Hollenbach eine E-Ladesäule mit zweimal elf KW installiert, das ist die gesetzliche Vorgabe. Somit kann hier rund um die Uhr getankt und logischerweise auch rund um die Uhr eingekauft werden – auch an Sonn- und Feiertagen.

Damit sich der autonome Regionalmarkt ohne Personal überhaupt gut rechnet, ist das Gebäude ein Modul mit 120 Quadratmetern Fläche, deren Fertigteile in einem halben Tag aufgebaut sind. Weil es immer die gleichen Teile sind, können sie kostengünstig und schnell hergestellt werden. Die Idee zum modularen Dorfladen hatte der Langenburger Unternehmer Wolfgang Maier. „Modulbau ist wie Lego spielen, […] dass man vereinfacht bauen kann zu günstigen Konditionen“, erklärt Maier.

 




Rewe überlegt Supermarkt in Künzelsaus Innenstadt

Bekommt Künzelsaus Innenstadt bald wieder einen Supermarkt? Die Handelskette REWE bestätigte nun auf GSCHWÄTZ-Nachfrage, dass „Künzelsau ein interessanter Standort für uns ist“, so Susanne Amann, Pressesprecherin der Region Südwest. Weiter heißt es: „Wir sind auch an dem Mustanggelände (Anm. der Redaktion: in der Lindenstraße, gegenüber von Metzger Reisen und hinter Zoo Schierle) interessiert, da wir hier Potenzial für einen Supermarkt mit Nahversorgerfunktion sehen.“ Konkreter wollte Susanne Amann aber nicht werden, da  „noch nichts spruchreif“ sei, „sodass wir Ihnen keine weiteren Auskünfte geben können“. Ein Kauf des Geländes stehe aber nicht zur Disposition. Viele Künzelsauer werden sich noch an den HL-Markt erinnern, der kleine Supermarkt direkt in Künzelsaus Innenstadt, nur ein paar Meter hinter der Eisdiele am alten Rathaus entfernt. Dieser wurde 2006 trotz Bürgerprotesten geschlossen – und gehörte REWE.