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„Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“

Das Thema hatte im vergangenen Herbst 2020 hohe Wellen geschlagen: Auf der Landesstraße 1045 sollen am Ortsein- und -ausgang von Weißbach die Ortsschilder abgebaut und Tempo 70 erlaubt werden. Die Weißbacher befürchten, dass an der Kreuzung ein Unfallschwerpunkt entsteht.

Nachdem die Stadtverwaltung eine Resolution eingereicht hatte, ist es momentan ruhig in der Angelegenheit, wie Bürgermeister Rainer Züfle auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt: „Mir ist noch kein Termin fürs Entfernen der Ortsschilder an der L 1045 bekannt. Auch sonst ist es in dieser Angelegenheit momentan absolut ruhig – was allerdings nicht heißt, dass sich das Thema erledigt hätte.“ Der Gemeinde Weißbach gehe es auch nicht darum, „dass die Ortsschilder bleiben müssen“, so der Stadtchef weiter. „Unser Anliegen ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in jenem Bereich aus Gründen der Sicherheit und des Lärmschutzes auf 50 Stundenkilometer begrenzt bleibt.“ Das könne auch durch das Zeichen 274-50 StVO (Anmerkung der Redaktion: Das 50er-Schild mit runder Form und weißem Grund sowie roter Umrandung und einer 50 in der Mitte) erfolgen.

Antwort vom Landratsamt

Mittlerweile hat sich auch das Landratsamt Hohenlohekreis zu der Sache geäußert. Pressesprecher Sascha Sprenger schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Derzeit werden in diesem Bereich die Daten zur Verkehrssituation aktualisiert. Danach werden wir über eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung entscheiden und einen konkreten Termin festlegen. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Wochen der Fall sein wird.“

Bürgermeister Züfle möchte weiterhin 50 haben

Zu dem Thema hat der Landtagsabgeordnete Anton Baron eine Kleine Anfrage eingereicht, weil „eine Zunahme von Verkehrsunfällen und insbesondere eine Gefährdung aus Weißbach und vonseiten des Hornschuch-Betriebsgeländes kommender Personen, die bereits jetzt zu Stoßzeiten nur schwerlich auf die Landesstraße einbiegen können“, befürchtet werde. Insbesondere an der Einmündung der L 1045 hätte es der Gemeinde zufolge bereits Unfälle gegeben. Geantwortet hat auf die Anfrage nun das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Dieses schreibt unter anderem: „Für die rechtsfehlerfreie Entscheidung ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis in eigener Verantwortung zuständig.Die maßgeblichen Kriterien des Standortes einer Ortstafel seien außerdem in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als verbindliche Anweisung des Gesetz- und Verordnungsgebers an die Straßenverkehrsbehörden geregelt.

Zuständig für die Geschwindigkeitsregulierung sei das Landratsamt

Auf die Frage, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung verpflichtend erhöht werden müsse, wenn die Ortstafeln entfernt werden, heißt es: „Ortstafeln haben nicht die Funktion, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt zu regulieren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ergibt sich nur indirekt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich bei 50 Stundenkilometer liegt.“ Somit gelten dort, wo Straßenverkehrsbehörden die Entfernung von Ortstafeln anordnen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern sie nicht von der Behörde begrenzt wird. Doch dafür sei eine auf die örtlichen Verhältnisse bezogene konkrete Gefahrenlage nötig, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Zuständig für straßenrechtliche Maßnahmen sei im Fall Weißbach außerdem das Landratsamt Hohenlohekreis. Regierungspräsidien führen lediglich die Fach- und Rechtsaufsicht und stehen den unteren Straßenverkehrsbehörden bei Bedarf beratend zur Verfügung.

Gibt es an dieser Stelle viele Unfälle?

Doch davon abgesehen können auch Behörden nicht so einfach Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen. „Vielmehr ist es erforderlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen gegeben sind“, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums. „Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Sicherheitsgründen werden dann erforderlich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nach den Erfahrungen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde mit Unfällen zu rechnen ist oder eine Unfallhäufung vorliegt.“ Entscheidungsbefugt ist hier wiederum die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis, deren Anordnungen rechtssicher sein müssen, weil Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrolliert und Überschreitungen sanktioniert werden müssen. Häufig werde auch der Standort der Ortstafel von einem Gericht überprüft.

Moderate Steigerung der Unfallzahlen

Laut Angaben der Polizei im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt sind die Unfallzahlen auf der L1045 in Weißbach seit 2014 moderat gestiegen. „Die Kriterien für die Bestimmung von Unfallhäufungen richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Merkblatts zur örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung in Unfallkommissionen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung“, schreibt das Ministerium zur Frage, warum die Straße noch nicht als Unfallschwerpunkt gilt. „Eine Unfallhäufung kann nicht festgestellt werden.“ Denn obwohl es immer mehr Unfälle in den vergangenen Jahren gegeben hat, gibt es ein K.-o.-Kriterium, um als Unfallschwerpunkt bezeichnet zu werden: Der Grenzwert für eine Stelle mit Unfallhäufung betrage fünf Unfälle gleichen Unfalltyps – zum Beispiel Unfälle beim Einbiegen oder Kreuzen in zwölf Monaten, fünf Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren.

Nähere Untersuchung bei einer Unfallhäufung

Aber welche Stelle ist für die Festlegung von Unfallschwerpunkten und für die diesbezügliche Erfassung der Unfälle anhand der in Frage sechs thematisierten Kriterien zuständig? „Die Unfälle werden in der elektronisch geführten 1-Jahres-Karte aller Unfälle und in der elektronisch geführten 3-Jahres-Karte der Unfälle mit Personenschaden und der Unfälle mit schwerem Personenschaden von der Polizei erfasst und ausgewertet. Sobald sich abzeichnet, dass sich eine Unfallhäufung ergibt, ist eine nähere Untersuchung erforderlich und die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Übermittlung der vorhandenen Daten in Kenntnis zu setzen. Nach Eingang der Unfallhäufungsmeldung prüft die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich, ob bei der Unfallhäufung grobe und offensichtliche verkehrsrechtliche oder bauliche Mängel vorliegen, die sofort beseitigt werden können, oder ob eine Behandlung der Unfallhäufung in der Unfallkommission aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei erforderlich ist.“

Manche Bürger wünschen sich einen Kreisverkehr anstatt einer Ampelkreuzung

Laut der kleinen Anfrage von Anton Baron möchten Weißbacher Bürger einen Kreisverkehr anstatt eine Ampelkreuzung an der Landesstraße. Unterstützt die Landesregierung die Überlegungen aus der Bürgerschaft hinsichtlich einer Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Crispenhofer, fragt der Hohenloher Landtagsabgeordnete das Stuttgarter Verkehrsministerium. Dieses sagt: „Derartige Überlegungen aus der Bürgerschaft sind bisher weder der Landesregierung noch der Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium Stuttgart bekannt. Schon aufgrund der nahen Lage am Kocher kann ohne eine qualifizierte Verkehrsuntersuchung keine belastbare Aussage getroffen werden.“

Anton Baron (AfD) möchte weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern

Anton Baron kommentiert er wie folgt: „Auch wenn es sich nicht offiziell um einen Unfallschwerpunkt handelt, hat sich die Zahl der Unfälle von 2014 bis 2019 dennoch verfünffacht. Die Befürchtungen der Bürger und des Gemeinderats in Weißbach, dass diese Zahlen bei einer Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit weiter zunehmen dürften, sind nicht von der Hand zu weisen. Das Regierungspräsidium und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises haben das bei ihrer Entscheidung zu bedenken. Ich plädiere aufgrund dieser Daten jedenfalls ebenso für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Ein Problem ist zu Stoßzeiten insbesondere die Einmündung der Crispenhofener Straße in die Kochertalstraße. Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“, so der Landtagsabgeordnete Anton Baron.

 

 

Unfallzahlen der Polizei für die L1045 in Weißbach. Screenshot: GSCHWÄTZ

Die zweite Einmündung in Weißbach auf die L1045. Foto: GSCHWÄTZ