Geplante Verschiebung der Straßen um 6 von 8 Meter zum neuen Krankenhaus in Öhringen
Bei der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses im Hohenlohekreis am 28. Juni 2021 um 14 Uhr in der Stadthalle in Niedernhall soll der Verkehrsausschuss eine Linksabbiegespur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Krankenhauses in Öhringen genehmigen.
Dabei soll der Verkehrsausschuss laut der Vorlage des Verkehrsausschusses eine überplanmäßige Auszahlung von 80.000 Euro genehmigen.
Hintergrund: Im Zusammenhang mit dem Neubau des Krankenhauses in Öhringen sollen die Kastellstraße und der Einmündungsbereich in die Kreisstraße 2332 (Hindenburgstraße) umgestaltet werden. „Die Straßenbauverwaltung und die Stadt Öhringen kommen überein, dass in der Kreisstraße 2332 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Linksabbiegespur sinnvoll ist“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Die Baumaßnahme umfasst neben der Anlage einer Linksabbiegespur in der K 2332 auch die Verlegung der Kastellstraße um zirka 6 bis 8 m in westliche Richtung sowie die erforderliche verkehrsbedingte Ausstattung. Sie beinhaltet zudem alle notwendigen Veränderungen an den Geh- und Radwegen entlang der K 2332, welche im Zuge der Verbreiterung der Kreisstraße erforderlich werden, den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltepunkten sowie den Bau einer Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer. Der Anteil des Hohenlohekreises bezieht sich auf den Bau der Linksabbiegespur, welcher in der Anlage 3 der Vereinbarung dargestellt ist.Es ist vorgesehen, die Arbeiten als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landkreis und der Stadt Öhringen im 2. Halbjahr 2021 durchzuführen, wobei die Stadt Öhringen die Projektleitung übernimmt.
Auswirkungen / Kosten / Alternativen
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Sanierung der Kastellstraße betragen 2,893 Mio. Euro. Der Anteil des Hohenlohekreises an den vorläufig geschätzten Baukosten für die Linksabbiegespur beträgt zirka 380.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Baukosten. Für diese Maßnahme wurden 300.000 Euro in den Haushalt investiv eingestellt. Somit sind noch weitere Mittel in Höhe von 80.000 Euro erforderlich und als überplanmäßige Auszahlungen zu genehmigen. Gemäß § 3 Abs.3 der Hauptsatzung des Hohenlohekreises ist der Kreistag für die Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen über 50.000 € zuständig.
Die Deckung erfolgt, so die Vorlage des Verkehrsausschusses, „über nicht benötigte Mittel aus der Straßenbaumaßnahme K 2342“.