Strafanzeige gegen übergriffigen Giganetz-„Medienberater“
Die Methoden, mit denen die von Giganetz Deutschland beauftragten „Medienberater“ zu Werke gehen, sind schon mehrfach in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Sowohl aus Künzelsau als auch aus anderen Gemeinden sind Berichte bekannt, in denen die von Giganetz beauftragten Subunternehmen mit üblen Mitteln zu Werke gehen. Nicht nur von penetranten Hausbesuchen wird berichtet, auch vom Aufbau regelrechter Drohszenarien. Werber sollen Menschen belogen haben, indem sie Ihnen erklärt haben, dass sie bei Giganetz unterschreiben müßten, damit sie überhaupt noch Internet hätten, denn die Leitungen der anderen Anbieter würden durchtrennt werden. Dass trotz Schulung technische Falschinformationen vermittelt werden, ist gegenüber den Vorwürfen fast schon zu vernachlässigen.
35% der Anschlüsse fast erreicht
In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2022 konnte Bürgermeister Stefan Neumann zwar berichten, dass das Quorum von 35%, bei dem Giganetz das Glasfasernetz für Künzelsau und die Teilorte in Eigenregie und ohne Kosten für Bürger:innen und die Stadt Künzelsau legt, fast erreicht wurde. Allerdings wurde auch berichtet, dass der Besuch des „Medienberaters“ in mindestens einem Falle derart eskaliert ist, dass ein Nachbar eingreifen mußte und ein Polizeieinsatz notwendig wurde. „Medienberater“ ist der Ausdruck, den Giganetz in der Kommunikation benutzt – von einer „Drückerkolonne“ sprach Erhard Demuth in der Gemeinderatssitzung.
Polizeiliche Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs
Die Polizei bestätigt: „Der Polizei ist im Hohenlohekreis eine Anzeige gegen einen Beauftragten der Deutschen Giganetz bekannt. Der Person wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Ermittlungen dauern noch an.“
„bis dahin eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Team ausgeschlossen“
Auch der Deutschen Giganetz ist der Vorfall bekannt, auf GSCHWÄTZ-Anfrage bestätigt Frank Wittich-Böcker, der Unternehmenssprecher: „Die Deutsche GigaNetz hat von dem Vorfall mit einem der Vertriebsteams unseres Vertriebspartners Kenntnis erlangt.“ Der Frage, warum es weiterhin zu solchen Vorfällen kommen kann, nachdem doch nach jedem bekanntgewordenen Fall Maßnahmen getroffen wurden und man nur ausgesuchte und zuverlässige Partner einsetze, weicht Wittich-Böcker aus: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Vertriebspartner haben auch in ihrem Auftreten gegenüber Interessentinnen und Interessenten Verhaltensvorgaben. Daher dulden wir grundsätzlich kein individuelles, persönliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter von uns beauftragter Vertriebspartner gegenüber Dritten. Im konkreten Fall klären wir aktuell noch den Sachverhalt gemeinsam mit unserem Vertriebspartner und haben bis dahin eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Team ausgeschlossen.“
Bezahlung der „Medienberater“
Auf die Frage, wie die Mitarbeiter bezahlt werden und wie hoch ggf. die Provision für einen Abschluß ist, antwortet er gar nicht. Man darf aber davon ausgehen, dass die Provision mindestens 60 Euro beträgt – das ist nämlich der Betrag, den man spart, wenn man den Vertrag nicht beim „Medienberater“ sondern im Internet abschließt. Für Menschen, die möglicherweise mit Mindestlohn oder sogar rein provisionsbasiert, also quasi-selbstständig sind, bezahlt werden, mag eine solche Provision Anreiz genug sein, die Verhaltensvorgaben nicht einzuhalten.
Text: Matthias Lauterer