Wer im Glashaus sitzt …
Wenn sich die AfD jetzt vehement und in deftigen Worten gegen das vom grünen Finanzminister Bayaz ins Gespräch gebrachte Portal zur anonymen Anzeige von Steuervergehen wehrt, dann muss man sich fragen, auf welcher Seite die AfD steht:
Anton Baron, der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis schreibt: „Statt dem Steuerzahler, der den Staatsapparat durchfinanziert, mit derart üblen Methoden zu begegnen, (…)“.
Die AfD nennt es also „Denunziation“, wenn ein steuerzahlender Bürger sich darüber aufregt, dass sich ein anderer ander „Durchfinanzierung des Staatsapparats“ nicht beteiligt und diese mutmaßliche Straftat zur Anzeige bringt. Damit wird der ehrliche Steuerzahler zum Täter und der Hinterzieher zum Opfer deklariert, denn wie das Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Sprichwort sagt: Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Die AfD macht also den „braven Bürger“ zum Schuft und schützt den Straftäter. Was für eine Umkehr der Begrifflichkeiten.
Steht die AfD auf der Seite der Kriminellen?
Es scheint, als stelle sich die AfD auf die Seite der Steuerhinterzieher, wo doch die Bekämpfung der Kriminalität eines der großen Wahlkampfthemen der AfD ist.
AfD hat selbst das Denunziantentum sogar gefördert
Man erinnert sich noch an sogenannte „Lehrermeldeportale“. Diese wurden von AfD-Politikern oder sogar Landesverbänden eingerichtet, damit Schüler und Eltern der AfD unliebsame politische Aussagen von Lehrern anonym im Internet melden können. Teilweise waren persönliche Daten der gemeldeten Personen öffentlich sichtbar. Das waren damals für die AfD wohl keine „üblen Methoden“, das war für die AfD wohl keine Denunziation. Wohl aber für Bundesjustizministerin Barley, die diese Portale „organisierte Denunziation“ nannte.
Anonyme Strafanzeigen bereits heute möglich
Straftaten aller Art können übrigens bereits heute den Behörden anonym mitgeteilt werden, zumindest wenn man sich mit den Werkzeugen des Internets ein wenig auskennt. Die „Internetwachen“ der Polizeibehörden stehen dafür zur Verfügung.
Und die Behörden werden auch bei anonymen Anzeigen tätig.
Eine grundlose Anschuldigung sollte man tunlichst vermeiden, denn auch in diesem Falle werden die Behörden tätig: Die falsche Verdächtigung ist ebenfalls eine Straftat, die mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt ist.
Ein Kommentar von Matthias Lauterer