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Wer im Glashaus sitzt …

Wenn sich die AfD jetzt vehement und in deftigen Worten gegen das vom grünen Finanzminister Bayaz ins Gespräch gebrachte Portal zur anonymen Anzeige von Steuervergehen wehrt, dann muss man sich fragen, auf welcher Seite die AfD steht:

Anton Baron, der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis  schreibt: „Statt dem Steuerzahler, der den Staatsapparat durchfinanziert, mit derart üblen Methoden zu begegnen, (…)“.

Die AfD nennt es also „Denunziation“, wenn ein steuerzahlender Bürger sich darüber aufregt, dass sich ein anderer ander „Durchfinanzierung des Staatsapparats“ nicht beteiligt und diese  mutmaßliche Straftat zur Anzeige bringt. Damit wird der ehrliche Steuerzahler zum Täter und der Hinterzieher zum Opfer deklariert, denn wie das Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Sprichwort sagt: Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Die AfD macht also den „braven Bürger“ zum Schuft und schützt den Straftäter. Was für eine Umkehr der Begrifflichkeiten.

Steht die AfD auf der Seite der Kriminellen?

Es scheint, als stelle sich die AfD auf die Seite der Steuerhinterzieher, wo doch die Bekämpfung der Kriminalität eines der großen Wahlkampfthemen der AfD ist.

AfD hat selbst das Denunziantentum sogar gefördert

Man erinnert sich noch an sogenannte „Lehrermeldeportale“. Diese wurden von AfD-Politikern oder sogar Landesverbänden eingerichtet, damit Schüler und Eltern der AfD unliebsame politische Aussagen von Lehrern anonym im Internet melden können. Teilweise waren persönliche Daten der gemeldeten Personen öffentlich sichtbar. Das waren damals für die AfD wohl keine „üblen Methoden“, das war für die AfD wohl keine Denunziation. Wohl aber für Bundesjustizministerin Barley, die diese Portale „organisierte Denunziation“ nannte.

Anonyme Strafanzeigen bereits heute möglich

Straftaten aller Art können übrigens bereits heute den Behörden anonym mitgeteilt werden, zumindest wenn man sich mit den Werkzeugen des Internets ein wenig auskennt. Die „Internetwachen“ der Polizeibehörden stehen dafür zur Verfügung.
Und die Behörden werden auch bei anonymen Anzeigen tätig.

Eine grundlose Anschuldigung sollte man tunlichst vermeiden, denn auch in diesem Falle werden die Behörden tätig: Die falsche Verdächtigung ist ebenfalls eine Straftat, die mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt ist.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer

 




Steuerhinterziehung? Interne Prüfung beim DRK Hohenlohe

Es knirscht hörbar in den Mühlen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Hohenlohe (DRK). Es sind nicht nur die massiven Personalengpässe im Rettungsdienst, die das DRK beschäftigt (wir berichteten).

Im Mittelpunkt der derzeitigen internen Untersuchungen: Die Kleidercontainer des DRK. Genauer gesagt: die nicht abgeführten Steuern in diesem Rahmen.

Doch fangen wir von vorne an. Das DRK und so auch der Kreisverband Hohenlohe hat überall im Ländle Kleidercontainer. Die Bürger können hier gebrauchte Kleidung
hineinwerfen, die sie nicht mehr brauchen.
Den Rest – die Leerung und die Weiterverwertung beziehungsweise den Verkauf – erledigt im Fall der Hohenloher eine Fremdfirma, die Firma FWS. Die Kleidercontainer wurden damit praktisch outgescourct. Der DRK erhält lediglich Geld für den Inhalt der Container, also für die Spenden.

Das ist zunächst nichts Unübliches und auch nichts Verwerfliches, denn mit dem durch die Kleiderspenden erwirtschafteten Gewinn werden wiederum andere Dinge wie Essen auf Rädern und Krankentransporte finanziert. So steht es zumindest auf den DRK-Kleidercontainern.

Ähnlich verhält es sich bei anderen Sozialverbänden. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat in Baden-Württemberg die Altkleidersammmlung über die Kleidercontainer ebenfalls an eine Partnerfirma übertragen, die sich baden-württembergweit um die Leerung der Container kümmert. „Diese Partnerfirma kümmert sich auch um die Weiterverwertung, den Weiterverkauf oder die Entsorgung der gesammelten Kleidungsstücke. Saubere und zeitlos moderne Kleidung wird in Second-Hand-Geschäften verkauft, geht nach Osteuropa oder Afrika. Nicht brauchbare oder stark verschmutzte Kleidung wird recycelt oder umweltgerecht entsorgt“, so Simone Baumgartner vom ASB auf GSCHWÄTZ-Nachfrage. „Mit dem Erlös finanziert der Landesverband beziehungsweise die regionalen Gliederungen soziale sowie ehrenamtliche Projekte wie den ASB Wünschewagen (von dem es in Baden-Württemberg mittlerweile zwei gibt), Erste-Hilfe-Kurse, Schulsanitätsdienste, Projekte in der Altenhilfe und vieles mehr.“ Auch die Malteser machen von dem Prinzip des Weiterverkaufs der Spenden Gebrauch.

„Die Malteser verwerten einen kleinen Teil der gesammelten Kleiderspenden selbst und geben gut erhaltene Kleidungsstücke in Kleiderkammern oder im Rahmen von „Wohlfühlmorgen für Obdachlose“ nahezu kostenlos an Bedürftige ab. Der überwiegende Teil der gesammelten Kleiderspenden geht gegen Bezahlung an kommerzielle Verwerter. Sie sortieren und verkaufen sie zum Beispiel in Afrika und Osteuropa“, so Petra Ipp-Zavazal, Leiterin Kommunikation der Region Baden-Württemberg/Diözese Rottenburg-Stuttgart der Malteser Hilfsdienste gegenüber GSCHWÄTZ.

Man muss bem DRK Hohenlohe ebenfalls unterscheiden, ob man seine gebrauchte Kleidung in die Container wirft, in der Kleiderkammer in der Geschäftsstelle in Gaisbach oder in einer der DRK-Kleiderläden in Künzelsau oder Öhringen abgibt. Die Kleidung in den Kleiderkammern und den Läden gehen zu 100 Prozent an Bedürftige in der Region, die dort für ein geringes Entgelt (80 Cent / ein Euro pro Stück) Kleidung kaufen können.
Kommen wir wieder zurück zu den Kleidercontainern. Der DRK Hohenlohe weicht in einem Punkt von anderen Sozialverbänden ab: Versteuert wurden die Gewinne, die durch den Weiterverkauf erzielt wurden, offenbar nicht. Seit es einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben hat, prüft nun das DRK intern, inwieweit sie hätten in diesem Punkt Steuern ans Finanzamt zahlen müssen.

Malteser und ASB versteuern die Spenden einheitlich mit 19 Prozent. In den vergangenen Jahren nahm der Landesverband des ASB durch die Kleiderspenden aus den Kleidercontainern über 100.000 Euro jährlich ein. Das sind bei 100.000 Euro immerhin 19.000 Euro Steuern an das Finanzamt. Andere DRK-Verbände in Baden-Württemberg versteuern die Spenden beim Weiterverkauf ebenfalls mit 19 Prozent. Was bedeutet das nun für den DRK Hohenlohe?
Es drohen Steuernachzahlungen im fünfstelligen Bereich. Strafzahlungen könnten hinzukommen.

Wie weit die Nicht-Abführung der Steuer zurückreicht, ist GSCHWÄTZ bislang nicht bekannt. Karl Heer war 36 Jahre DRK-Kreisgeschäftsführer – bis Juli 2017. Danach übernahm Bernd Thierer. Von DRK-Präsident und Landrat Dr. Matthias Neth lag uns bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu unserer Anfrage bezüglich den internen Prüfungen vor. Allerdings befand sich Neth eine Woche im Urlaub und hatte im Dezember einen sehr vollen Terminkalender.

// Hintergrund Steuerhinterziehung

„Wenn jemand Steuern zu zahlen hat und diese nicht zahlt, spricht man von Steuerhinterziehung
oder Steuerbetrug“, so die Staatsanwaltschaft auf GSCHWÄTZ-Nachfrage.
Über den konkreten Fall wurde allerdings nicht gesprochen.

 

Fotos // GSCHWÄTZ; ASB; Malteser