„Straßenbeleuchtungen, Werbeflächen, Gartenbeleuchtung und Schaufenster hellen den nächtlichen Himmel auf und sind dafür verantwortlich, dass wir die Sterne nicht mehr sehen“
Ganz so deutlich wie auf dem Beitragsbild wird man die Milchstrasse in Künzelsau wohl nie sehen, auch wenn Frank Nowicki, Beleuchtungsplaner, in der Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 ein Lichtkonzept für Künzelsau vorstellte, das die Sichtbarkeit des Sternenhimmels deutlich verbessern dürfte.
Künzelsau will sich als „Sternenstadt“ zertifizieren lassen: „Die Auszeichnung Sternenstadt wird an jene Gemeinden und Orte verliehen, die sich mit konkreten Maßnahmen für den Schutz der Nacht und zum Schutz nachtaktiver Insekten engagieren. Falsches und fehl gerichtetes Kunstlicht verursachen „Lichtmüll“. Straßenbeleuchtungen, Werbeflächen, Gartenbeleuchtung und Schaufenster hellen den nächtlichen Himmel auf und sind dafür verantwortlich, dass wir die Sterne nicht mehr sehen.“ – so erklärt die Stadt auf ihrer Homepage.
„Damit Künzelsau die Auszeichnung erhält und die erste Sternstadt in Baden-Württemberg wird, haben wir zur fachlichen Unterstützung das Stuttgarter Lichtplanungsbüro Frank Nowicki GmbH engagiert“, so Bürgermeister Stefan Neumann in einer Pressemeldung.
Wird Künzelsau erste Sternenstadt in Baden-Württemberg?
„In den Nachtstunden war es dunkel“, weiß Nowicki und die Natur habe sich über Millionen Jahre an diese dunklen Nächte und das Mondlicht angepaßt. Erst seit rund 100 Jahren sei flächendeckendes elektrisches Kunstlicht aufgekommen. Und mit dem Aufkommen der LED-Beleuchtung – „viel Licht für wenig Geld“, sagt er – seien inzwischen „alle Gärten flächendeckend gut beleuchtet“. Nicht nur die private Beleuchtung, auch die Gewerbebeleuchtung werde immer stärker: „Im Gewerbepark hat ein Wettbewerb stattgefunden, wer ist heller“, berichtet Nowicki. In den letzten Jahren sei die Lichtemission Künzelsaus sogar gestiegen, um fast 5,5 Prozent in der Kernstadt, mehr als 10 Prozent in Gaisbach und sogar 17 Prozent im Gewerbepark an der A6.
Die Hälfte des Lichts sei „öffentlich“ durch Straßenbeleuchtung oder Beleuchtung von Gebäuden erzeugt, die andere Hälfte erzeugen private oder gewerbliche Verursacher, so Nowicki. Im Rahmen der Energieeinsparverordnung hat die Stadt Künzelsau die Beleuchtung bereits reduziert, beispielsweise wird das Schloß nicht mehr die ganze Nacht angestrahlt.
Zielorientierte und effiziente Beleuchtung
Nowicki stellt moderne Möglichkeiten der Beleuchtung vor: sein Ziel ist es, blendende und verschwenderische Beleuchtung durch zielorientierte und effiziente Beleuchtung zu ersetzen. Moderne Leuchten könnten programmiert werden, berichtet er, und sogar miteinander kommunizieren („Smart City“). Und durch die LED-Technik sei auch die Farbtemperatur einstellbar. Und vor allem könne man moderne Leuchten so aufbauen, dass das Licht nur noch dorthin abgestrahlt wird, wo es benötigt wird, beispielsweise nur noch auf einen Weg und nicht einfach rundum. Ein anderes Beispiel nennt Nowicki, wenn er auf die Beleuchtung von Gebäuden zu sprechen kommt: Wenn die Konturen des Gebäudes im Strahler mittels eines Klischees abgebildet sind, dann wird tatsächlich nur das Gebäude bestrahlt, die Umgebung bleibt von der Beleuchtung verschont.
Weniger Beleuchtungsstärke und einheitliche Farbtemperatur
Generell fordert Nowicki eine geringere und vereinheitlichte „Leuchtdichte“, die als „Helligkeit“ empfunden wird, für alle angestrahlten Objekte. Nützlicher Nebeneffekt ist ein geringerer Energieverbrauch – und wenn alle solchen Flächen einheitlich beleuchtet sind, erscheinen sie dem Beobachter trotzdem noch als „hell“. Das Ziel sei, dass alle öffentlichen Beleuchtungspunkte – das sind in Künzelsau etwa 4.500 – die gleiche Leuchtdichte und die gleiche Farbtemperatur abstrahlen.
Lichtrichtlinie
Auf dieser Basis hat Nowicki eine „Lichtrichtlinie“ für Künzelsau erarbeitet, die der Stadt Künzelsau, privaten Hauseigentümern und dem Gewerbe eine Leitlinie für Beleuchtung im Außenbereich an die Hand gibt. In zukünftige Bebauungspläne soll diese Richtlinie als Bedingung mit aufgenommen werden:
Für das Gewerbe, so Nowicki, ergebe sich ohnehin die Notwendigkeit, über die Beleuchtung nachzudenken, nachdem die EU gewisse Leuchtkörper „abgekündigt“ habe. Es sei also „ein guter Moment, da das Gewerbe ohnehin am Zug“ sei.
„gefühlte Sicherheit“
Wolfgang Kubat fordert, dass die Beleuchtung lokal programmierbar sein müsse, dass beispielsweise bei einem Dorffest die Wege länger hell beleuchtet werden können. Verena Löhlein-Ehrler sorgt sich um die Sicherheit, vor allem um die gefühlte Sicherheit, wenn die Wege nicht mehr so hell beleuchtet sind wie bisher: „Wir dürfen an gefühlter Sicherheit nicht einsparen“. Für die modernen Leuchten sei beides kein Problem, meint Nowicki: Die Zeitsteuerung sei leicht programmierbar und die Leuchten könnten mit Bewegungsmeldern ausgerüstet werden, dass jeweils der Bereich von zwei Leuchten um Personen herum hell ausgeleuchtet sei.
Die gefühlte Sicherheit dürfte auch ein Anliegen der Gewerbetreibenden werden: Für einige der hellsten Stellen Künzelsaus zeichnen Gewerbebetriebe verantwortlich.
Zuschüsse noch nicht genehmigt
Hans-Jürgen Saknus fragt nach dem Stand des Förderantrags für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung. Dieser sei noch nicht zuteilungsreif, kann Bürgermeister Stefan Neumann noch nicht Vollzug melden. Die Stadt rechne aber zuversichtlich mit einer Förderung von rund 700.000 Euro, was mehr als einem Drittel der Gesamtkosten der energetischen Sanierung entspricht. Die Umsetzung des Programms kann daher wahrscheinlich erst ab Frühjahr 2023 beginnen.
Abstimmung
Die Argumente Nowickis haben die Gemeinderät:innen wohl überzeugt: Der Antrag, den „Maßnahmen zur nachhaltigen und smarten Lichtnutzung und Reduzierung von Lichtimmission im Gemeindegebiet Künzelsau“ zuzustimmen, wurde einstimmig angenommen. Die Lichtrichtlinie ist daher künftig die Grundlage für die Gestaltung der Außenbeleuchtung sowie für die Aufstellung von Bebauungsplänen und gilt ebenfalls für die energetische Sanierung und den Austausch der Straßenbeleuchtung, sowie für die genehmigungspflichtigen Außenbeleuchtungen.
Text: Matthias Lauterer
