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Kinderarzt wegen Ausstellens von 554 Impfunfähigkeitsbescheinigungen angeklagt

Gegen den Kinder- und Jugendarzt Dr. Scheel (GSCHWÄTZ berichtete) aus Steinheim/Murr hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits im April 2022 Anklage zum Landgericht Heilbronn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, er habe in 554 Fällen „Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Kinder und Erwachsene im ganzen Bundesgebiet zur Vorlage bei Behörden ausgestellt, ohne die betroffenen Personen selbst untersucht oder die Angaben zur Krankheitsgeschichte geprüft oder auf sonstige Weise verifiziert zu haben.“ Der Hauptverhandlungstermin liegt noch nicht fest.

Auch Hohenloher Familien im Fokus der Staatsanwaltschaft

Über dieses Verfahren rückten auch einige Familien aus dem Hohenlohekreis in den Fokus der Staatsanwaltschaft: „Spiegelbildlich hierzu hat die Staatsanwaltschaft gegen die (ermittelbaren) Besteller ebenfalls einen Anfangsverdacht wegen Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses bzw. wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB) bejaht.“ GSCHWÄTZ berichtete bereits über zwei Fälle aus dem Bereich des Amtsgerichts Künzelsau, in denen die Eltern jeweils nennenswerte Geldsummen zu zahlen haben.

Vorwurf: Atteste ohne Untersuchung ausgestellt

Dr. Scheel hat – so die Staatsanwaltschaft – die Möglichkeit, eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, ggf. auch ohne Vorstellung in der Praxis, vom Beschuldigten auf seinem Internetauftritt ganz offen angeboten. Dieser Text findet sich auf seiner aktuellen Webseite nicht mehr.

„Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten zuvor nicht ordnungsgemäß untersucht hat.“

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt in einer Entscheidung vom 28. Juli 2022: „Damit ist zwar nicht gesagt, dass die mutmaßlich ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigungen sachlich falsch sein müssen; vielleicht treffen sie nach den dem Arzt schriftlich geschilderten Krankengeschichten sogar zu. Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten – wie hier der Verdacht besteht – zuvor nicht ordnungsgemäß untersucht hat.“

Ein Elternpaar wollte dort die Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung feststellen lassen. Das Gericht hielt die Hausdurchsuchung unter anderem mit dieser Begründung aber für rechtmäßig und angemessen.

Eigene Ansprüche nicht erfüllt?

Auf jeden Fall will die Vorgehensweise, ohne körperliche Untersuchung und gegen Einsendung von 10 Euro eine medizinische Bescheinigung auszustellen, so gar nicht zu dem passen, was Dr. Scheel auf seiner Homepage an Zielen formuliert, etwa „eine naturheilkundlich-ganzheitliche Betreuung ihrer Kinder bei uns zu erreichen“.

Eher Guru als Arzt?

Selbstbild Dr. Scheel. Screenshot www.dr-scheel.de, 09.08.22

Auf älteren Versionen seiner Hompepage, die beispielsweise mittels wayback-machine immer noch abrufbar sind, zeigt Scheel eine Nähe zu allerlei alternativmedizinischen Ansätzen, von durchaus angesehenen Therapien wie Akupunktur bis hin zu esoterischsten Methoden wie Antlitz-Diagnostik, energetisch-geistige Heilung, Rückführungen oder Störfeldsanierungen. Dass er auch Lebensberatung und Motivationstraining als Leistung der Praxis anbietet, passt gut dazu. Man kann ihn eigentlich kaum noch als einen klassischen Arzt bezeichnen, obwohl er das natürlich ist. Eher stellt er sich selbst als einen heilbringenden Guru dar – den Eindruck gewinnt man durch die Fotos von sich, die er veröffentlicht.
Selbst vor numerologischen Deutungen der aktuellen Jahreszahl schreckt er nicht zurück.

Siegertypen

In altbewährter Motivationstrainer-Manier erklärt Scheel alle seine Patienten – er ist Kinder- und Jugendarzt –  zu Siegertypen, die in dieser Welt alles erreichen können:

Screenshot dr-scheel.de, Version vom 18.2.2019

Und wenn die Behandlung den Patienten nicht zur Heilung führt, dann liegt es am Patienten, denn

Screenshot dr-scheel.de, Version vom 18.2.2019

dann hat der Patient einfach nicht genug getan. Die Methoden der evidenzbasierten Medizin bezeichnet er als „schlecht“.

Nähe zu Personen aus der Corona-Massnahmengegner-Szene

In früheren Versionen seiner Webseite zeigt Scheel noch 2019 auch eine Nähe zu Menschen, die später Führungsrollen in der Corona-Massnahmen-Gegner-Szene übernehmen sollten, wie zum Beispiel zu Heiko Schrang. Schrang ist ein Anhänger und Verbreiter von Verschwörungstheorien, der tief in der rechts-esoterischen Szene verwurzelt ist und sich, wie zum Beispiel auch Michael Ballweg, von seinen Anhängern Geld schenken läßt. Er nennt es allerdings, anders als Ballweg, „Freiwillige Zuwendung“.

Screenshot www.heikoschrang.de / 05.Aug.2022

In wikipedia wird über Schrang gesagt: „Er relativiert den von Menschen gemachten Klimawandel und wendet sich gegen eine angebliche »Corona-Lüge«. Er vertritt die Auffassung der Reichsbürger, wonach Deutschland kein souveräner Staat, sondern eine Firma sei. Er behauptet, dass die »Geheimorganisation« der Bilderberger die »Flutung Europas mit Flüchtlingen« geplant und gesteuert habe und er erkennt im »Kulturmarxismus« einen »teuflischen Plan« zur Zersetzung der Gesellschaft.“
Sein Verlag, der unter dem Motto „Macht steuert Wissen“ steht, vertreibt seine Bücher, die beispielsweise Titel wie „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen (Teil 1 und 2)“ oder „Im Zeichen der Wahrheit“ – schon die Titel verweisen auf esoterische Inhalte.  

Mobilisierung der Massen

Die Homepage von Dr. Scheel diente aber nicht nur zur Darstellung seiner Praxis und seiner Heilmethoden, sondern auch zur Mobilisierung seiner Anhänger. Im Rahmen eines Verfahrens, mit dem ihm die Kassenzulassung entzogen werden sollte, rief er zur Unterstützung auf – und erhielt sie auch: Mehrere Tausend Menschen demonstrierten dafür, dass er weiterhin als Kassenarzt arbeiten darf.

Screenshot dr-scheel.de, Version 11.07.2020

Die Mittel, die er verwendet, sind zweifelhaft: So hat er beispielsweise ein Foto einer ZDF-Redakteurin und deren Dienstadresse veröffentlicht. Diese Vorgehensweise, private Daten eines Gegners zu veröffentlichen, nennt man inzwischen Doxxing. Und Doxxing wird heute in sozialen Netzwerken massiv angewendet, um Gegner aus dem Weg zu schaffen oder zumindest mundtot zu machen. Und, Ironie oder nicht: Ausgerechnet bekannte Menschen aus der rechtspopulistischen Szene werfen allen anderen vor, gezielt mittels Doxxing eine „Cancel-Culture“ gegen sie zu betreiben.

Scheel hat bereits „Cancel-Culture“ betrieben, bevor das Wort überhaupt erfunden war. Auch hier entspricht das Handeln nicht den selbst aufgestellten Ansprüchen, denn als ein Zeichen von Frieden, Glück und Liebe wird man dieses Vorgehen sicher nicht bezeichnen können.

Text: Matthias Lauterer

 

 




6 Millionen Joints aus dem Verkehr „gezogen“

„Betäubungsmittelkriminalität ist Holkriminalität“, sagt Staatsanwalt Müller-Kapteina beim Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Er meint damit, dass es in diesem Bereich der Kriminalität selten zu Strafanzeigen kommt – weder die Lieferanten noch die Käufer werden gegen ihre Geschäftspartner anzeigen, ganz anders als etwa bei Betrugsdelikten (GSCHWÄTZ berichtete).

Trotzdem berichten die verantwortlichen Staatsanwälte von großen Erfolgen in den letzten Jahren, insbesondere beim „Handel in nicht geringer Menge“. Es konnten gleich mehrmals große Mengen von Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain und andere) sichergestellt werden. Wichtiger noch als die Sicherstellung der Drogen war die Verhaftung vieler Personen, die an Logistik und Vertrieb dieser Drogen beteiligt waren: Man konnte nicht nur die Endverkäufer und Konsumenten, sondern auch Hintermänner dingfest machen.

Viele Informationen sind dem EncroChat-Hack zu verdanken

Zu verdanken waren diese Erfolge nicht zuletzt ausländischen Strafverfolgungsbehörden, die es schafften, die Kommunikation der Täter mitzulesen. Es war ihnen gelungen, in die Telefone der Firma „EncroChat“ eine Software einzuschleusen, die die verschlüsselte Kommunikation direkt an die Behörden weiterleitete. Müller-Kapteina bestätigte, dass viele Erkenntnisse über Täter im Heilbronner Raum aus diesen EncroChat-Protokollen erlangt wurde: „Zahlreiche Verfahren beruhen auf Auswertung von Krypto-Kommunikation“.

Die beschlagnahmten Mengen waren größer als erwartet: „Wir wußten, dass in Heilbronn was geht, aber dass es soviel ist, war uns nicht klar“.  Allein 2 Tonnen Marihuana, das entspricht 6 Millionen Joints, konnten innerhalb von 18 Monaten eingezogen werden. Arbeitslos werde er sicher nicht, meint Müller-Kapteina, wenn die Regierung Marihuana legalisieren will, was sie ja versprochen hat. Zum einen werde – das sei abzuwarten – die Logisitk großer Mengen Rauschmittel sicherlich nicht legalisiert und zum anderen werde auch zukünftig Angriffspunkte im Bereich der BTM-Kriminalität geben.

Vermögensabschüpfung

Auch in derartigen Fällen wird das Vermögen der Beschuldigten abgeschöpft. Im Bereich der BTM-Kriminalität fielen den Behörden neben Geldbeträgen auch Luxusuhren und Luxusfahrzeuge in die Hände.

Großverfahren als Herausforderung

Diese großen Verfahren bedeuten eine Herausforderung an die Ermittlungbehörden. Ermittlungen wurden und werden gegen eine Vielzahl von Beschuldigten geführt, oft auch mit Auslandsbezug und sowohl Anklage als auch Verteidigung nutzen „alle Maßnahmen, die die Strafprozeßordnung bietet“. Diese umfangreichen Verfahren blockieren die Ermittlungsarbeit bei der  „Kleinkriminalität“, muss Müller-Kapteina zugestehen.

Langjährige Haftstrafen

Allein vor dem Landgericht Heilbronn wurden 23 Strafverfahren verhandelt, bis zu 13 Jahren Haft wurden verhängt. Viele Angeklagte wurden zu Strafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. „Häufig ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden“, teilt Lutz Hils, Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, mit.

Auf diesen sogenannten „Maßregelvollzug“ wird ein weiterer Beitrag eingehen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Unbürokratisch und eine niedrige Hemmschwelle führt dazu …“

Insgesamt 126 Menschen kümmern sich im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn um die Strafverfolgung in einem Gebiet, in dem rund 900.000 Menschen wohnen. In einem Jahrespressegespräch informierte Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) Dr. Frank Schwörer über aktuelle Themen aus seiner Dienststelle. Für ihn war es das erste solche Pressegespräch, er ist erst seit 2020 im Amt und coronabedingt konnte das Gespräch 2021 nicht vor Ort stattfinden.

Speziell pandemiebedingte Kriminalität

Bereits im Jahre 2020 seien insbesondere schwere Eigentumsdelikte (+35%), Gewaltdelikte (+16%) sowie Betrug und Untreue (+5%) signifikant angestiegen. Insbesondere bei den Gewaltdelikten dürfte ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Pandemie bestehen, denn die Polizeistatistik meldet einen Anstieg der Gewalt unter Partnern. Die Ausgangssperren im Jahr 2020 dürften hier zu Konflikten geführt haben.
Für Betrüger hat die Pandemie ganz „neue Betätigungsfelder“ hervorgebracht: Wenig strenge Prüfungen bei Corona-Beihilfen, Abrechnungen von Corona-Tests oder bei Angeboten von Schutzausrüstungen hätten es potentiellen Betrügern auch leicht gemacht – bekannt geworden ist ein Fall aus einer Öhringer Shisha-Bar, an deren Betreiber rund eine Million Euro für nicht ausgeführte Coronatests ausgezahlt wurde. Aufgeflogen sei er nicht durch einen Hinweis der auszahlenden Behörde sondern aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung durch eine Bank. „Unbürokratisch und eine niedrige Hemmschwelle führt dazu …“, kritisiert Schwörer auch die Art und Weise, wie Geld ausgezahlt wird.

Während der Pandemie sei die Fälschung von Impfausweisen als völlig neues Delikt aufgetaucht. Erst Ende November 2021 wurde gesetzgeberisch klargestellt, dass es sich selbst beim Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises um eine Straftat handelt. Rund 350 Verfahren gibt es im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn, davon sind die Hälfte bereits abgeschlossen. Der Strafrahmen geht dabei bis zu 90 Tagessätzen – also drei Nettomonatsgehältern. Schwörer wird deutlich: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“
Ein Verfahren ist auch gegen einen Arzt anhängig, der 500 „Maskenatteste“ ausgestellt haben soll, ohne die Patienten zu kennen. Ein Brief mit einem „in Silberfolie eingepackten“ Geldbetrag sei wohl ausreichend gewesen.

Helfer beim Betrug: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen“

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind Delikte, in denen Geld transferiert wird. Ohne sogenannte „Finanzagenten“, die mithilfe ihres eigenen, scheinbar „seriösen“ Kontos bei einer inländischen Bank Gelder entgegennehmen und diese an die Hinterleute des Betrugs weiterleiten, wären viele Betrugsdelikte gar nicht durchführbar. LOStA Schwörer: „Die Zunahme des Waren-Online-Betrugs beruht auf der Tätigkeit der Finanzagenten!“
Oftmals sind diese Finanzagenten gar nicht in den Betrug eingeweiht und haben mit den eigentlichen Tätern gar nichts zu tun. Sie meinen sogar, dass sie ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis eingegangen seien. Auch „Love-Scamming“ sei verbreitet, wobei Menschen aus vermeintlicher Liebe finanzielle Unterstützungsdienste für Betrüger leisten.

Man macht sich sehr schnell strafbar

Aber, so warnt Staatsanwalt Müller-Kapteina, schon „Leichtfertigkeit“ führe zur Strafbarkeit: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen!“. Das Geldwäschegesetz sei hier sehr streng und solche Delikte führen in der Regel auch zur Anklage. Gerade der Finanzagent sei oftmals leicht zu ermitteln – der Betrogene kennt ja das scheinbar seriöse Konto.

Vermögensabschöpfung – „das ist bitter“

Die schmerzhafteste Folge für einen ertappten Finanzagenten ist oft gar nicht das strafrechtliche Urteil, sondern die Vermögensabschöpfung bzw. die „Einziehung von Wertersatz“: Er muß nicht nur das Geld zurückzahlen, das er für seine Dienste erhalten hat, sondern kann auch für die Begleichung des gesamten Schadens herangezogen werden, Müller-Kapteina: „Das ist bitter“. Er weist darauf hin, dass diese Zahlungsverpflichtungen auch durch eine eventuelle Privatinsolvenz nicht wegfallen.

Die Anzahl der Geldwäschedelikte hat sich von 2020 auf 2021 verdoppelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt meist aufgrund einer Strafanzeige des Betrugsopfers oder aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige durch ein Kreditinstitut.

Schockanrufe

In die „gewerbsmäßige Kriminalität“ fällt das Phänomen der sogenannten Schockanrufe: Menschen werden angerufen und mittels psychologischer Tricks dazu gebracht, Geld irgendwohin zu überweisen oder Geld und Wertgegenstände an eine Person – gerne wird vorgegaukelt, dass ein Polizeibeamter vorbeigeschickt werde – zu übergeben. Meist wenden sich die Anrufer, die in Call-Centern im Ausland sitzen und falsche Rufnummern anzeigen lassen, an ältere Menschen aus allen sozialen Schichten. Diese Schockanrufe sind kein neues Phänomen – der sogenannte „Enkeltrick“ ist beispielsweise uralt, aber die psychologischen Tricks der Täter wirken auch heute noch.

Allein im Bereich der StA Heilbronn gibt es zwischen 2020 und 2022 etwa 50 Geschädigte und einen Gesamtschaden von rund 1,5 Millionen Euro.

Die Zugriffschance liegt bei den sogenannten „Läufern“, also den Menschen, die zur Wohnung des Opfers zur Übernahme der Wertsachen geschickt werden. Dazu ist es aber notwendig, dass die potentiellen Opfer aufmerksam sind und die Polizei vor der Übergabe schon informieren. Ein Trick ist, einen Rückruf zu vereinbaren und zu versuchen, die Telefonnummer des angeblichen Anrufers zu ermitteln und ihn anzurufen, etwa die Polizeidienststelle, die angeblich angerufen hat. Müller-Kapteina kann hier nur an die Aufmerksamkeit der potentiellen Opfer appellieren. Vor allem sagt er: „Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft werden niemals die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen vereinbaren“.

Im zweiten Teil der Serie wird es um Kriminalität im Umfeld von Betäubungsmitteln (BTM) gehen. Dort gelang den Behörden die Sicherstellung teils großer Lieferungen, einige große Prozesse führten zu teils langjährigen Haftstrafen.

Text: Matthias Lauterer