Bis vor gar nicht langer Zeit waren die sozialen Netzwerke wie twitter, youtube oder facebook nahezu völlig unkontrolliert. Seit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind die Betreiber allerdings verpflichtet, gesetzeswidrige Beiträge zu löschen und sie kommen dem auch größtenteils nach, zumindest wenn ihnen derartige Beiträge gemeldet werden. Das hat geradezu zu einer „Meldeindustrie“ geführt, Meldeaufrufe -teils mit hanebüchensten Begründungen- werden von einflußreichen Accounts veröffentlicht und von deren Followern gerne befolgt. Bei den Entscheidungen, was gelöscht wird, ist seitens der Betreiber keine einheitliche Linie festzustellen.
Kennzeichnung „fragwürdiger Beiträge“ von Donald Trump
Twitter hat zusätzlich ein eigenes Beurteilungssystem eingeführt und kennzeichnet Beiträge, die es als „fragwürdig“ einstuft. Berühmt für derartige Beiträge wurde ausgerechnet der amerikanische Präsident Donald Trump. youtube bezieht sich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auf seine „Community-Richtlinien“, wenn es Einträge sperrt oder löscht.
Dokumentarisches Video gelöscht
Ein dokumentarisches Video von der Öhringer Querdenker-Demonstration vom 06. Dezember 2020, das von GSCHWÄTZ veröffentlicht wurde, wurde jetzt gelöscht, wegen „unangemessener Inhalte“. Das gelöschte Video zeigt nichts weiter als die dort gehaltenen Reden. Reden, mit deren Inhalten man nicht übereinstimmen muss, die aber im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Freiheit des Wortes auf einer behördlich genehmigten öffentlichen Demonstration gehalten wurden. Und um entscheiden zu können, ob man mit den getätigten Aussagen übereinstimmen will, muss man sie sich ja erst einmal anhören können.
Michael Ballweg darf noch reden auf youtube
Allerdings wurden dort Aussagen gemacht, die möglicherweise den neu eingeführten Community-Richtlinien zu Covid19 widersprechen. Zum Beispiel behauptete ein Vater, dass das Tragen von Mund-Nasenschutz bei Kindern zu Hirnschäden führen könne. Zwar bietet youtube an, dass man als Betroffener nachfragen könne, warum ein Video gesperrt wurde. Aber auch auf mehrmaliges Nachfragen, bekam die Redaktion GSCHWÄTZ bislang keine Antwort. GSCHWÄTZ wurde darauf hingewiesen, dass bei einem nochmaligen Auftreten solcher Inhalte, unser kompletter Kanal gesperrt werden kann. Nach der Sperrung haben wir das Videointerview mit dem Querdenken-Initiator Michael Ballweg veröffentlicht. Dieses wurde bislang jedoch (noch) nicht gesperrt.
Hier Beispiele von youtube, warum Videos gesperrt werden können:

Screenshot youtube-Richtlinien, 28. Dezember 2020
Auch hier könnte man auf den ersten Blick der Ansicht sein, dass diese Regeln doch ganz vernünftig aussehen. Auf den zweiten Blick stellt sich heraus, dass youtube und auch die anderen so genannten sozialen Medien kein Format der freien Veröffentlichung von Meinung sind: Denn schon morgen können die Plattformen willkürlich weitere Regeln einführen, die beliebige Meinungen nicht mehr gelten lassen und das mit ihrem „digitalen Hausrecht“ begründen.
Soziale Medien gewährleisten nicht die Meinungsfreiheit
Eine gefährliche Situation, da die beiden größten Internet-Meinungskonzerne facebook (zu facebook gehören auch WhatsApp und instagram) und alphabet (dazu gehören google, youtube, aber auch das Betriebssystem Android) fast schon eine Monopolstellung haben. Beide Konzerne sind zum Beispiel auch sehr aktiv in den Bereichen des Videoconferencing und Datenauswertung mithilfe künstlicher Intelligenz und können heute schon in großem Stil die bei ihnen erfassten persönlichen Daten von Nutzern als auch Nichtnutzern auswerten und in neue Zusammenhänge bringen.
Die EU-Kommission hat es jetzt unternommen, die Marktmacht der großen Konzerne zu beschränken und Konkurrenz zu ermöglichen. Allerdings nur im kommerziellen Bereich – das Thema Meinungsfreiheit spielt in den Vorlagen keine Rolle.
Text: Matthias Lauterer