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Sozialministerium warnt auch im Hohenlohekreis vor „explosionsartig nach oben schießenden“ Coronazahlen

Nachdem der Hohenlohekreis (Stand: 21.01.2021) insgesamt neue Corona-Fälle gemeldet und eine Sieben-Tage-Inzidenz bei lediglich 55,9 pro 100.000 Einwohner vorzuweisen hat, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn der Inzidenzwert noch weiter sinkt? Der magische Wert von 50 steht hier im Raum.

Die magische Zahl 50

Schon seit fast einem Jahr befindet sich Deutschland in einem (Teil-)Lockdown, der mit mehr oder weniger harten Coronamaßnahmen verbunden ist. Bund und Länder betonen immer wieder das Ziel der Maßnahmen: Der Inzidenzwert muss auf 50 oder weniger gedrückt werden. Sprich: Pro 100.000 Einwohner dürfe es nur noch maximal 50 neu coronapositiv Getestete pro Woche geben. Dann erst könnten die regionalen Gesundheitsämter wieder Kontaktpersonen zurückverfolgen, diese anschreiben und in Quarantäneverpflichtung nehmen, damit sich Virus nicht noch weiter ausbreitet.

Hohenlohekreis bald von allen Verordnungen befreit?

Nun steht der Hohenlohekreis kurz vor dem Ziel. Vor einigen Monaten versprachen führende Politiker, Landkreise mit einem Inzidenzwert von 50 oder wneiger von den Maßnahmen auszunehmen. Doch wie schaut es heute aus? Darf sich der Hohenlohekreis freuen, bald von den Verordnugnen befreit zu sein?

Ernüchternde Antwort vom Sozialministerium

GSCHWÄTZ hat beim zuständigen Sozialministerium in Stuttgart nachgefragt und am 22. Januar 2021 folgende ernüchternde Antwort erhalten von Pressesprecher Markus Jox erhalten: „In dieser Woche haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der  Länder einvernehmlich beschlossen, den derzeitigen Lockdown – unabhängig von den Inzidenzen einzelner Landkreise oder Städte – bis Mitte Februar 2021 zu verlängern. Hintergrund dieser Verlängerung der Maßnahmen ist vor allem das Auftauchen aggressiver Virusvarianten (Mutationen) aus England und Südafrika auch bei uns im Land. Wir müssen unbedingt verhindern, dass diese sich flächendeckend rasant bei uns ausbreiten – andernfalls kann es (wie etwa in Irland) passieren, dass die derzeit leicht sinkenden Inzidenzwerte binnen weniger Tage explosionsartig nach oben schießen.“

Corona: Eine never ending story?

Das heißt für den Hohenlohekreis: Selbst wenn der Inzidenzwert auf unter 50 fällt, bleiben die Coronaverordnungen weiter bestehen. Wie lange und in welcher Form, das ist derzeit angesichts der ständig neuen Entwicklungen und Entscheidungen völlig ungewiss.

Text: Dr. Sandra Hartmann




12.000 Euro Förderung für Vereine

Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb laut einer Pressemitteilung mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen – Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge – und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Vereine im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

„Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen“, betonte Sozialminister Manne Lucha am Dienstag, den 01. September 2020, in Stuttgart. „Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden.“

Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis