Neue Einwände „weitestgehend inhaltsgleich“ mit alten Einwendungen
Im Genehmigungsverfahren zum geplanten Windpark Karlsfurtebene wird es keinen neuen Erörterungstermin für Einwendungen geben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.
Zahlreiche neue Einwände
Zwar habe es nach der erneuten Auslegung der aktualisierten Antragsunterlagen im Zeitraum vom 1. April bis 1. Mai 2021 innerhalb der Einwendungsfrist (1. Juni 2021) erneut zahlreiche Einwendungen gegeben, so das Landratsamt in seiner Begründung. Das Landratsamt sagte hierzu: „Die Einwendungen wurden zur Kenntnis genommen und werden im Entscheidungsprozess berücksichtigt.“
Kein neuer Termin mehr von Nöten
Das Landratsamt Hohenlohekreis, Umwelt- und Baurechtsamt, hat jedoch die neuen Einwendungen den bereits erörterten Einwendungen gegenübergestellt und dabei festgestellt, „dass diese weitestgehend inhaltsgleich sind. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Ausführungen der neu erhobenen Einwendungen und der bereits erörterten Einwendungen, sind dem Landratsamt auch die Begründungen der Einwendungen bekannt. Die sorgfältige Prüfung und Abwägung der Einwendungen unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 23. Oktober 2007 hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese keiner Erörterung mehr bedürfen.“
Dies bedeutet, dass der für den Fall einer erneuten Erörterung eingeplante Termin am Dienstag, 29. Juni 2021, in der Sporthalle Michelbach entfällt.
Ziel eines Erörterungstermins sei es, die Informationsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbessern und sofern rechtzeitig erhobene Einwendungen weitere Fragen aufwerfen, diese zu klären. Im laufenden Verfahren haben zu diesem Zwecke bereits zwei Erörterungstermine an insgesamt vier Tagen stattgefunden, in welchen die Themen der Einwendungen erörtert wurden, erklärt das Landratsamt.
Neun Windräder sollen auf den Gemarkungen Michelbach und Waldenburg gebaut werden
Die Firma ABO Wind AG beantragt die Errichtung und den Betrieb von neun typgleichen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT 3.6 – 130 auf den Gemarkungen Michelbach (sieben Anlagen) und Gemarkung Waldenburg (zwei Anlagen). Mit Bescheid vom 30. Oktober 2020 wurden durch das Landratsamt Hohenlohekreis vier Windenergieanlagen, zwei auf Gemarkung Waldenburg (WEA 3 und WEA 6) und zwei auf Gemarkung Michelbach (WEA 5 und WEA 9), abgelehnt.
Gegner des Baus kritisieren unter anderem, dass die Windräder in einem Waldgebiet gebaut werden.