Soforthilfe Ba-Wü: Seit Mittwochabend über 100.000 Anträge – Verweis auf Umsatzeinbußen wegen Corona reichen nicht aus
Seit dem Start des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind bis Samstag, den 28. März 2020, 15 Uhr, laut einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums über 100.000 Anträge eingegangen. Damit hat sich die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vortag (46.400) nahezu verdoppelt. Seit Mittwochabend, den 25. März 2020, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise existentiell bedroht sind, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen laut dem Wirtschaftsministerium vier Milliarden Euro bereit.
Der Antrag muss laut der Wirtschaftsministerin plausibel ausgefüllt sein
Derzeit mehren sich jedoch vermehrt Stimmen von Betroffenen, die den Soforthilfeantrag kritisieren. Unter anderem wird moniert, dass – laut dem Soforthilfenantrag – „ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfälle,
massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche kein ausreichender Grund für eine Förderung“ seien.
Betroffene sollen vielmehr ihren Liquiditätsengpass definieren, unter anderem geht es dabei um die laufenden Kosten und Belastungen einer Firma. „Je sorgfältiger und plausibler ein Antrag ausgefüllt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden“, hob Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hervor. In Zweifelsfällen sollte man die Beratungsangebote der Kammern nutzen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag habe große Chancen, innerhalb weniger Tage bewilligt zu werden, so die Ministerin.
„Existenziell bedrohte Betrieben sollen offene Rechnungen weiterbezahlen können“
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden. Sie zielen aber nicht darauf ab, Betrieben ihre coronabedingten Umsatzeinbußen auszugleichen, sondern dass existentiell bedrohte Betriebe offene Rechnungen weiterbezahlen oder Mieten weiter überweisen können. Nicht alle Branchen und Betriebe sind gleichermaßen in Not. Es liegt im Interesse aller, dass die Soforthilfen passgenau eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie auch wirklich nötig sind.
Dennoch soll es Nachjustierungen geben. So soll das private Vermögen von Gewerbekunden besser geschützt sein. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums von Samstag, den 28. März 2020, hervor.
Vorprüfung übernehmen die Handwerkskammern
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.
Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie z. B. die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.
Die Antragsformulare sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/
Das Wirtschaftsministerium weißt darauf hin, dass im Internet derzeit Seiten kursieren, die Hilfe beim Ausfüllen der Anträge für die Soforthilfe Corona anbieten würden. Diese Seiten stünden jedoch in keinem Zusammenhang mit unserem Programm. Bei Fragen zum Verfahren helfen die Hinweise auf unserer Website oder die ebenfalls dort aufgeführten kostenlosen Service-Hotlines der Kammern. https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/