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„Die Sitzung ist abgesagt und damit fertig, schönes Wochenende“

Kurz und knapp war die Information, dass die geplante Gemeinderatssitzung des Ingelfinger Rats am 26. April 2022 abgesagt ist: „Der vorgesehene Sitzungstermin am 26.4.2022 findet nicht statt“ besagte die Mitteilung aus dem Ingelfinger Rathaus. Eine Begründung für die Absage wurde den Stadträt:innen nicht mitgeteilt. Auch GSCHWÄTZ erhielt keine Information über den Grund der Absage: „Die Sitzung ist abgesagt und damit fertig, schönes Wochenende“, war die Aussage, die aus dem Rathaus zu erhalten war.

Gemeindeordnung fordert monatliche Sitzungen

„Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden“, sagt die Gemeindeordnung. Eine derartige Soll-Bestimmung  bedeutet allerdings nicht, dass das Abhalten oder Nichtabhalten der geforderten regelmäßigen Gemeinderatssitzung eine Ermessensentscheidung ist. Es bedeutet vielmehr, dass das Abweichen von der Bestimmung die Ausnahme sein muss und einer Begründung bedarf.

Aktuelle Themen stehen an

Im Gespräch mit einem Ratsmitglied erfuhr GSCHWÄTZ, dass es durchaus aktuelle Themen gegeben hätte, die eine Sitzung gerechtfertigt hätten: Aus dem Bauausschuß stünden Entscheidungen an und das vertagte Thema „Photovoltaik“ sei akut. Und auch für den nichtöffentlichen Bereich gebe es aktuelle Themen. Ein anderes Ratsmitglied kann sich vorstellen, dass die Absage mit der bevorstehenden Bügermeisterwahl zu tun hat.

Gemeinderäte könnten versuchen, eine Sitzung zu erzwingen

Ein Viertel der Gemeinderäte können allerdings eine Sitzung erzwingen, wenn sie einen konkreten Beratungsgrund nennen: „Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragt.“ Sollte es also ein Anliegen geben, das sechs Gemeinderät:innen dringend genug für eine Sitzung ist, könnte der Gemeinderat auch noch vor der Wahl am 08. Mai 2022 zusammenkommen.

Text: Matthias Lauterer




Coronaviren: Ingelfinger Bürgermeister immun

Die Stadtverwaltung Ingelfingen lud am 25. Januar 2022 Gemeinderät:innen und interessierte Bürger:innen zur ersten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr in die Stadthalle ein. Der Saal war denn auch gut besucht. Zuvorderst, direkt unter der Bühne, saß mittig Bürgermeister Michael Bauer. Zu seiner jeweils linken und rechten Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung.

Dahinter, auf Einzelstühlen, das Volk

Ihm gegenüber saßen jeweils an Einzeltischen die Gemeinderäte, dahinter auf Einzelstühlen, das Volk beziehungsweise Vertreter dessen in Form von interessierten Bürger:innen. Auffällig war bei diesem Bild vor allem eines: Diverse Gemeinderäte und die Stadtverwaltung samt Bürgermeister, die vor der Sitzung noch einen Mundschutz umhatten, saßen die mehrstündige Sitzung dann aber hauptsächlich ohne Maske ab, während die Bürger:innen während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen mussten.

Offensichtlich befallen Coronaviren per Amtswegen keine Politiker und Staatsbedienstete oder vielleicht sind diese gegen die Viren immun. Immerhin besitzen sie ja auch von Staats wegen Immunität.

Laut der Ludwigsburger Kreiszeitung ist das Tragen der Maske, mit Verweis auf die aktuell gültige Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, nur dem Volk zuzumuten, „die Vertreter sind davon befreit“. Und das, obwohl doch jeder Politiker öffentlich stets zur Vorsicht und Umsicht mahnt und die Bürger:innen darauf hinweist, das Maske tragen „extrem wichtig“ ist und man jetzt „zusammenhalten“ müsse in dieser schweren Zeit. Wir „sitzen ja schließlich alle im selben Boot“. Na, zumindest, im selben Raum. Und doch haben manche Bürger:innen dann doch mehr Freiheiten als andere.

Die Ludwigsburger Kreiszeitung hat dies schon in einem ihrer Artikel moniert, der den schönen Titel trägt: „Coronaregeln in den Kommunen. Jeder brät seine eigene Bratwurst“.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

Kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung in Ingelfingen am Dienstag, den 25. Januar 2022. Foto: GSCHWÄTZ

Kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung in Ingelfingen am Dienstag, den 25. Januar 2022. Foto: GSCHWÄTZ




„Wir haben immer noch eine Krisenzeit und die Folgen davon sind noch nicht absehbar“

„Wir haben immer noch eine Krisenzeit und die Folgen davon sind noch nicht absehbar“, begann Claudia Müller, Leiterin des Jugendamtes im Hohenloher Landratsamt, die Vorstellung des Teilhaushaltes 2022 für die Kinder- und Jugendhilfe. „Wir haben bereits Schritte eingeleitet“, sagte sie bei der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Künzelsauer Stadthalle am Dienstag, den 23. November 2021. „Doch die Herausforderungen werden nicht kleiner.“ Für das Jahr 2022 ist im Haushaltsentwurf des Hohenlohekreises für die Kinder- und Jugendhilfe ein finanzieller Aufwand von knapp 22 Millionen Euro veranschlagt. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Haushaltsplan zu, über die endgültige Annahme entscheidet der Kreistag am Montag, den 13. Dezember 2021.

Steigerung im Vergleich zu 2021

Etwa 5,5 Millionen Euro davon stammen aus Erträgen, rund 16,5 Millionen kommen aus Zuschüssen, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (15,4 Millionen Euro) von rund einer Million entspricht. Die Steigerung im Haushaltsplan sei vor allem auf tarifliche Steigerungen bei den frühen Hilfen zurückzuführen, aber auch auf die Pandemie-Folgen. „Corona fordert immer noch“, meinte Müller in ihrem Vortrag. „Auch wenn wir die Herausforderungen bisher gut gemeistert haben.“

„Damit soll eine gute Entwicklung sichergestellt werden“

„Das sind hauptsächlich Zusatzbedarfe durch Corona“, erklärte die Amtsleiterin. „Die Auswirkungen der Pandemiebekämpfung sind noch nicht klar zu sehen.“ Wir haben in dem Haushalt abgebildet, was notwendig ist, um eine gute Entwicklung sicherzustellen, gerade auch unter den speziellen Rahmenbedingungen, wie wir sie jetzt eben haben. “ Im kommenden Jahr fördert das Amt im Bereich der Schulsozialarbeit knapp 23 Stellen an 25 Schulstandorten. „Im laufenden Jahr sind es dann noch 23 Standorte und eine Stelle weniger“, erläuterte Müller weiter. „Das beinhaltet auch zwei Neuanträge für Schulsozialarbeit an den beiden SBBZ in Künzelsau und Öhringen.“

„Hier sind auch die Elternbildungsprojekte enthalten“

Eltern frühzeitig in ihrer Erziehungsverantwortung stärken ist das Ziel des Teilbereichs Förderung der Erziehung in der Familie. „Das beinhaltet unter anderem die Elternbildungsprojekte, die frühen Hilfen, aber auch den betreuten Umgang, die Betreuung und Versorgung in Notsituationen und die gemeinsame Unterbringung von Vätern oder Müttern mit Kindern sowie unser Modellprojekt sozialpädagogische Beratung in der Kita“, so Müller weiter. Erträge für 2022 sind einmal 10.000 Euro aus Transferleistungen – beispielsweise Beiträge der Eltern in der gemeinsamen Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern. „Diese sind aber nur zu haben, wenn die Eltern ein eigenes Einkommen haben“, relativierte Müller. Rund 75.000 Euro sind aus Kostenerstattungen und -umlagen. Hier sind Zuschüsse vom Land sowie aus der Bundesstiftung für die Projekte Stärke und frühe Hilfen dabei.

Modellprojekt gestartet

Endlich konnte auch das Modellprojekt „Beratung in der Kita“ starten, das wegen Corona um ein Jahr verschoben wurde. „Wir freuen uns sehr, dass das Projekt inzwischen an beiden Standorten begonnen hat“, sagte Müller. „Es läuft seit 01. Oktober in Niedernhall und seit dem 01. November in Pfedelbach.“ Bei der gemeinsamen Unterbringung von Vätern und Müttern mit ihren Kindern sei der Ansatz unverändert, aber dennoch wurde diese Hilfeart gestärkt und es sollen unter Umständen beide Elternteile oder ein Elternteil zusammen mit Partner untergebracht werden kann. „Eine Voraussetzung ist hier, dass hier ein wesentlicher Teil der Versorgung des Kindes übernommen wird.“

„Hier steckt der größte Teil der Steigerung drin“

„Unser Haupt- und Kernprodukt sind die individuellen Hilfen für junge Menschen und Familien“, führte die Jugendamtsleiterin weiter aus. „Hier steckt auch der größte Teil der Steigerung drin.“ Darin ist auch der gesamte Bereich der Hilfe zur Erziehung und die Erziehungsberatungsstelle enthalten. Hier wird im Jahr 2022 mit einem Bedarf von rund 11 Millionen Euro kalkuliert, was einem Mehraufwand von etwa 1 Million entspricht. „Der Schwerpunkt der Erhöhung liegt im ambulanten Bereich“, so Müller. „Da haben wir massive Erhöhungen in den Teilzahlen, die scheinen sich auf einem hohen Niveau einzupendeln.“ Sie steigen momentan nicht mehr, gehen laut Müller aber auch nicht wesentlich zurück. Auch im Teilbereich der Heimerziehung gebe es Entwicklungen. „Insgesamt steckt auch hier eine Entgeltsteigerung um zwei Prozent drin.“

Erhöhung bei den flexiblen Hilfen

Besondere Veränderungen gibt es vor allem im Bereich der ambulanten Hilfen. Eine deutliche Erhöhung der Aufwendungen gibt es bei den flexiblen Hilfen – vor allem aufgrund des Angebots in Pfedelbach, deretwegen dort die soziale Gruppenarbeit eingestellt wurde. „Wir haben weiterhin hohe Kosten vor allem bei der Schulbegleitung“, erläuterte Müller. „Wir gehen davon aus, dass die Aufwendungen weiterhin nach oben gehen.“ Für das Jahr 2022 sind für die ambulanten Hilfen Aufwendungen von rund 1,3 Millionen Euro eingeplant. Das sind 50.000 Euro mehr als im Jahr davor. „Es ist nach wie vor so, dass wir sehr hohe Stundenumfänge vor allem in der Schulbegleitung haben.“ Noch nicht abschließend einschätzbar sind die Auswirkungen der Schul- und Kitaschließungen und sonstigen pandemiebedingten Einschränkungen auf bereits vorhandene psychische Störungsbilder.

„Das ist eher ein symbolischer Beitrag“

„Das Land beteiligt sich mit einer Pauschale für die Aufwendungen, die sowohl dem Jugendhilfeträger als auch dem Sozialhilfeträger für die Schulbegleitung entstehen“, führte Müller weiter aus. Das ist aber laut der Jugendamtsleiterin eher ein symbolischer Beitrag. Außerdem steht seit dem Schuljahr 2019/2020 eine Einigung mit dem Kultusministerium aus, wie dieser Beitrag weiterhin gestaltet sein soll. „Die Beträge, die wir bisher erhalten haben, sind im Rahmen von Abschlagszahlungen geleistet worden.“ Umgerechnet auf einen Pro-Kopf-Betrag erhalte die Jugendhilfe so einen Ausgleichsbetrag von 3.500 Euro pro Kind und Schuljahr.

„Hier sind auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dabei“

Zum ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gehören unter anderem die Teilbereiche Erziehungsbeistand und sozialpädagogische Familienhilfe. Auch hier sei eine deutliche Zunahme der Fallzahlen festzustellen – rund 40 Prozent davon sei auf coronabedingte Umstände zurückzuführen. Was eine Steigerung für 2022 um rund 355.000 Euro auf etwa 1,3 Millionen bedeutet. „In diesem Ansatz sind noch fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beziehungsweise Volljährige drin, die auch noch Unterstützung erhalten.“ Auch bei den teil- und vollstationären Hilfen gibt es „einige Entwicklungen“. Hier sind noch drei unbegleitete minderjährige Ausländer dabei. Insgesamt sind hier Aufwendungen über rund 2,5 Millionen Euro eingeplant, 300.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt gibt es Aufwendungen für 13 minderjährige und junge volljährige Ausländer in einer Höhe von rund 427.530 Euro. „Welche Entwicklungen hier möglicherweise auf die Jugendhilfe zukommen, ist aktuell nicht absehbar“, so Müller. Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen könne man nicht ausschließen.

„Eine allgemeine Depression macht sich breit“

Laut der Jugendamtsleiterin zeigen die Corona-Maßnahmen „auf unterschiedlichen Ebenen“ ihre Auswirkungen und sie sehe, dass sich eine allgemeine Depression breitmache. Was ihrer Ansicht nach bedeutet, „sich gegenseitig zu unterstützen und sich Mut zuzusprechen“. Sie begrüßte, dass Schulen und Kitas offen bleiben sollen, „egal wie sich die Lage weiterentwickelt“. Selbst gestalten könne hier das Jugendamt mit dem Projekt „Corona und Familie – Wege aus der Krise“. Allerdings sei die Pandemie nicht die einzige Herausforderung für die Jugendhilfe in den nächsten Jahren. „Die mit Abstand größte und interessanteste Aufgabe hat die Jugendhilfe mit der umfassenden Reform des Kinder- und Jugendstärkegesetzes“ – die größte Reform in diesem Bereich seit 1992.

„Es gab einen Rückgang bei den betreuten Kindern“

Marion Bringezu, Fachdienstleiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe, stellte den Teilbereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vor. „Die Kindertagesbetreuung ist seit 2019 in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt war und teilweise noch ist“, begann sie. Sie zielte dabei auf die Lockdowns, Notbetreuungen und eingeschränkte Regelbetriebe ab. Deswegen sei es im Bereich der Kindertagespflege zu einem Rückgang der betreuten Kinder gekommen. „Wir sind da von 360 zwischenzeitlich mal auf 310 Kinder abgestürzt.“ Allerdings hätten sich die Betreuungszahlen im Jahr 2021 wieder eingependelt, auch wenn das Niveau von 2019 noch nicht wieder erreicht sei. Bei den Planungen für 2022 hänge auch vieles davon ab, wie sich die Situation weiterentwickelt. Die Ausgaben in 2022 sollen aber „wieder an die Ausgangslage vor Corona anknüpfen.“

„Die Erträge gingen hinter die Planungen zurück“

Die Fachdienstleiterin stellte kurz das Gute-Kita-Gesetz vor. Das besagt, dass seit 01. August 2019 Eltern, die Sozialleistungen beziehen, von einer Kostenbeteiligung sowohl in der Tagespflege als auch bei der Übernahme von Kindergartenbeiträgen befreit sind. Die Ausfälle sollen durch pauschale Ausgleichszahlungen kompensiert werden. „Für das Jahr 2022 ist hier mit Erträgen von rund 160.000 Euro zu rechnen.“ Eine Steigerung gibt es auch im Bereich der Kostenbeteiligung des Landes für die Kleinkindbetreuung. Berechnungsgrundlage ist hier die durchschnittliche Kinderzahl von 2020 und 2022, um hier eine „relativ gleichmäßige Entwicklung der Zahlen zu gewährleisten“. Dies ergibt einen Betrag von rund 1,5 Millionen Euro. Die tatsächliche Zuweisungssumme werde sich aber erst nachträglich erweisen, weil die Zahlen für 2022 ja noch nicht vorliegen. Bei den Über-Dreijährigen bemisst sich der Erstattungsbetrag an den tatsächlich genutzten Betreuungsstunden. Der Bereich der Randzeitenbetreuung vor und nach Kindergarten oder Schule ist rückläufig, weshalb dann auch die Zuwendungen vom Land geringer ausfallen. Außerdem wird mit Elternbeiträgen in Höhe von 55.000 Euro gerechnet beziehungsweise bei den Kleinkindern mit 405.000 Euro. Insgesamt seien die Erträge zuletzt aufgrund von Betreuungsausfällen und zurückgegangenen Kinderzahlen hinter den Planungen zurück.

Rund 1,8 Millionen für Unterhaltsvorschussleistungen

Birgit Stitz-Schad stellte den Teilbereich der Unterhaltsvorschussleistungen vor, der anschließend von dem Gremium einstimmig angenommen wurde. Im Jahr 2022 wird hier mit einem Aufwand von 1,8 Millionen Euro geplant. Der Bund beteiligt sich hier mit 40 Prozent, das Land mit 30 Prozent. Allerdings haben beide auch Anspruch auf einen Teil der bei den Eltern eingezogenen Gelder: der Bund zu 40 Prozent und das Land zu 20 Prozent. Allerdings seien die Rückholquoten mit rund 27 Prozent gut.

Bezahlt wird bis zum 18. Geburtstag

„Der Unterhaltsvorschuss hilft, die Lebensgrundlage zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt“, begann sie. Für diese staatliche Leistung gebe es keine Einkommensgrenze. Auch sei es seit 2017 möglich, von der Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu zahlen. Dies bedeute erhebliche Mehraufwendungen sowohl bei den Leistungen als auch bei den Personal- und Sachkosten. „Die Auswirkungen von Corona sind auch hier weiterhin spürbar“, meinte Stitz-Schad. „Dies bedeutet eine vermehrte Antragstellung, aber auch eine geringere Möglichkeit der Rückholung von Unterhalt beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit der Eltern.“ Gerade in dieser Zeit würden die anspruchsberechtigten Kinder eine reibungslose und zeitnahe Gewährung der Leistungen benötigen.

Text: Sonja Bossert




Kreistag entscheidet sich gegen Regiobuslinie nach Osterburken

In seiner Sitzung am Montag, den 15. November 2021, in der Kultura Öhringen hat der Kreistag des Hohenlohekreises mehrere Beschlüsse gefasst, teilt das Landratsamt mit. Landrat Dr. Matthias Neth brachte laut der Pressemitteilung den Haushaltsplanentwurf für 2022 ein und erläuterte die Schwerpunkte Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Zusammenhalt. Der Kreisumlagehebesatz soll von derzeit 34 auf 31,5 Prozentpunkte sinken. Die Beratungen dazu folgen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 23. November, sowie der Kreistagssitzung am Mittwoch, 29. November 2021. Die Beschlussfassung ist für die Kreistagssitzung am Montag, den 13. Dezember 2021, geplant.

Die Personalkosten der Verwaltung des Hohenlohekreises steigen im nächsten Jahr auf knapp 42 Millionen Euro. Im Jahr 2021 betrug der Posten noch knapp 40 Millionen, was einer Steigerung um rund 2 Millionen entspricht.

Auf Antrag der Verwaltung stellt der Kreistag wegen zu hoher Kosten keinen Förderantrag für die Einrichtung einer Regiobuslinie nach Osterburken. Im Gegenzug wurde die Verwaltung beauftragt, Verbesserungen auf der Linie 9 zu prüfen und dem Gremium im ersten Halbjahr 2022 vorzustellen.

Zustimmung zum Jahresabschluss der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis

Der Kreistag hat dem Jahresabschluss 2020 sowie der Entlastung der Geschäftsführung der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis (AIH) zugestimmt. Zudem wurde der Beschluss über einen jährlichen Zuschuss durch den Hohenlohekreis von maximal 60.000 Euro für die Jahre 2017 bis 2021 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Beide Zustimmungen erfolgten einstimmig. Die Ratsmitglieder stimmten auch der Erhöhung des jährlichen Kreiszuschusses um 18.000 Euro auf 54.000 Euro zu. Drei Räte enthielten sich. Die Finanzierung erfolgt für 2021 überplanmäßig.

Heinrich Schüz scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus und wird durch Arne Höller ersetzt.

An der Gewerblichen Schule in Künzelsau muss der Umbau des Gebäudes C in das Jahr 2022 verschoben werden. Der Kreistag hat der Mittelübertragung aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2022 einstimmig zugestimmt.

Müllgebühren werden nicht erhöht

Die Gebührensätze von 2021 können für das Jahr 2022 beibehalten werden, die Abfallgebühren bleiben also unverändert. Außerdem wurde eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Die Beschlüsse wurden mit drei Enthaltungen gefasst.

Für notwendige Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen an der Ebene 3 der Kaufmännischen Schule Künzelsau war eine Eilentscheidung des Landrates nötig. Dies wurde dem Gremium bekannt gegeben, es gab keine Nachfragen.

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf den Seiten des Bürgerinformationssystems auf www.hohenlohekreis.de unter dem Punkt Kreistag/Ratsinformationssystem einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Diskussion über Fotovoltaik

Der Klimabeirat der Stadt Künzelsau lädt am Dienstag, den 28. September 2021, zu einer öffentlichen Sitzung. Diese beginnt um 18 Uhr im großen Saal des Künzelsauer Rathauses.

Im öffentlichen Teil werden die Aktivitäten des Klimabeirats und der Stadtverwaltung vorgestellt. Linda Bürkert hält einen Vortrag zum Thema „Fotovoltaik“, dem sich eine Diskussionsrunde anschließt. Zum Abschluss gibt es einen Ausblick auf kommende Termine.

Interessierte sollten sich zuvor bei Marina Schukowski-Hust von der Stadtverwaltung Künzelsau per E-Mail an marina.schukowski-hust@kuenzelsau.de oder unter Telefon 07940/129 422 anmelden.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau




Dieter Pallotta und Achim Beck sollen Vorsitz übernehmen bei Wahl des neuen Landrats

Die nächste Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats oder der Landrätin des Hohenlohekreises findet am Montag, den 11. Januar 2021, um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal im Künzelsauer Rathaus statt. Auf der öffentlichen Tagesordnung steht unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlausschusses. Vorgeschlagene Kandidaten sind laut Beschlussvorlage Dieter Pallotta aus Bretzfeld als Vorsitzender und der Niedernhaller Bürgermeister Achim Beck als sein Stellvertreter.

Außerdem soll in der Sitzung über die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landrats entschieden werden. Diese muss nach der Landkreisordnung spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beträgt einen Monat. Laut Beschlussvorlage soll die Stelle deshalb am Freitag, den 22. Januar 2021, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben werden. Außerdem soll unter http://www.hohenlohekreis.de  sowie am 4. Februar auf der Sonderseite „Hohenlohekreis direkt“ auf die Ausschreibung hingewiesen werden.

Die Amtszeit von Landrat Dr. Matthias Neth endet am 22. Juli 2021. Nach der Landkreisordnung ist die Wahl des Landrats frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle durchzuführen – im Fall des Hohenlohekreises in der Zeit vom 23. April bis 22. Juni 2021.  In seiner Sitzung am 7. Dezember hat der Kreistag Montag, den 26. April 2021, als Wahltag festgelegt.

Die Sitzung des beschließenden Ausschusses ist öffentlich. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden und der Sitzungssaal muss auch während der Sitzung regelmäßig gelüftet werden. Personen mit Fieber, Symptomen einer Atemwegserkrankung, einer bekannten oder nachgewiesenen Corona-Infektion oder einem Verdacht darauf ist der Zutritt nicht gestattet.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis