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Prozessauftakt: Schwere sexuelle Nötigung

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Montag, den 09. Dezember 2019, wegen besonders schwerer sexueller Nötigung. 

Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei am frühen Abend des 6. April 2019 in Schwäbisch Hall der zur Tatzeit 13 Jahre alten Tochter seiner Nachbarn in den Waschkeller gefolgt, habe ihr ein Messer vorgehalten und sie dabei gezwungen, Berührungen unter ihrer Kleidung an der Brust zu dulden. Weitere sexuelle Handlungen habe die Geschädigte dadurch abgewehrt, dass sie nach dem Angeklagten gestoßen und um Hilfe geschrien habe, die in Gestalt mehrerer Familienmitglieder der Geschädigten auch eingetroffen sei. Der Angeklagte habe sich dann eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Hilfspersonen geliefert. Der Schwester, dem Vater und dem Bruder der Geschädigten habe er durch Schläge und Tritte Prellungen und leichte Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Geschädigte selbst habe eine leichte Schnittverletzung an der Schulter davongetragen und sei in psychologischer Behandlung.

Seit dem 21. Juni 2019 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

Aktuell sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, zwei Dolmetscher für Arabisch und Farsi, die Nebenkläger und ihre Vertreterin, 15 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Heilbronn