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Landratsamt richtet Verwahrstellen für Tierkadaver ein

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Aussagen bereits in den vergangenen Monaten und Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sich auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubereiten und eine weitere Verbreitung im Ausbruchsfall zu verhindern. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor.

Proben für weitere Untersuchungen

In fünf Kommunen des Landkreises wurden Verwahrstellen für Tierkadaver eingerichtet, so das Landratsamt, eine sechste Verwahrstelle sei derzeit in Planung. Dort können Wildabfälle wie zum Beispiel Innereien, die bei der Erlegung und Verarbeitung von Wild entstehen, durch die Jäger beseitigt werden. Insbesondere können dort verendet aufgefundene Wildtiere, so genanntes Fallwild oder verunfallte Wildtiere, durch Jäger entsorgt und, sofern erforderlich, Proben für weitere Untersuchungen genommen werden. Zusätzlich wurde durch das Veterinäramt ein speziell gefertigter Anhänger für die Bergung verendeter Wildschweine und Gerätschaften für die Bergung von Wildschweinkadavern beschafft.

Tierseuchenübungen

Die Jäger seien durch Tierseuchenübungen sowie durch Informationsveranstaltungen umfassend geschult worden und übernähmen neben der Beobachtung des Schwarzwilds auch die Beprobung erlegter beziehungsweise tot aufgefundener Tiere. Alle Beteiligten, wie z.B. Vertreter von Jägerschaft, Forst, Landwirtschaft, Polizei und Veterinäramt stünden im permanenten Austausch und träfen sich regelmäßig zu einem Runden Tisch, um gemeinsam die aktuelle Lage zu besprechen, teilt das Landratsamt mit.

Landesweites Kompetenzteam

Für ganz Baden-Württemberg wurde am landwirtschaftlichen Zentrum (LAZBW) in Aulendorf ein ASP-Kompetenzteam gebildet, das landesweit Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung bei Schwarzwild entwickelt, die Vertreter der einzelnen Landkreise in der Umsetzung dieser Maßnahmen regelmäßig schult und im Seuchenfall die Vor-Ort-Maßnahmen unterstützt.

Wildschweine in Brandenburg betroffen

Doch auch jeder Einzelne könne mithelfen, die Tierseuche, die vor wenigen Tagen nach Funden bei Wildschweinen in Brandenburg erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde, an der Ausbreitung zu hindern. Da die Übertragung nicht nur von Schwein zu Schwein, sondern auch indirekt vor allem über Lebensmittel wie Rohwurst oder Schinken vonstatten geht, bittet das Veterinäramt darum, keine schweinefleischhaltigen Lebensmittel in der Natur zu entsorgen, sondern zu Hause in verschließbaren Müllbehältern. Selbst ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, das von einem Wildschwein gefressen wird, könnte zu einem neuen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest führen. Außerdem sollten keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus dem Ausland mitgebracht werden. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und kann monatelang in Kadavern oder Fleisch und Fleischerzeugnissen überleben.

Man geht allgemein davon aus, dass sich die Seuche zunächst über Wildschweine verbreitet – es soll auf alle Fälle verhindert werden, dass die Seuche auf Hausschweinbestände übergreift.

Für die Schweinehalter im Kreis gilt es daher, besondere Regelungen in Bezug auf Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Die Verbringung von Hausschweinen aus betroffenen Gebieten ist nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich und an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Das Land Baden-Württemberg startet ab Oktober ein freiwilliges Früherkennungsprogramm, bei dem die Kontrolluntersuchungen im Betrieb vorverlegt und später als Genehmigungsvoraussetzungen anerkannt werden können. Alle Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren inklusive Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz https://mlr.baden-wuerttemberg.de erhältlich.

Afrikanische Schweinepest

Die ASP wurde von Afrika nach Osteuropa vermutlich über erregerhaltige Speiseabfälle eingeschleppt und breitet sich seit einigen Jahren von dort aus. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg der erste bundesweite Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein nachgewiesen. Insgesamt sind mittlerweile 20 Fälle bei Wildscheinen in dieser Region bestätigt (Stand 22.09.2020).

Die ASP kann, sowohl direkt durch die gegenseitige Ansteckung der Tiere als auch indirekt durch Menschen, Futter oder Fahrzeuge übertragen werden. Der Erreger ist extrem widerstandsfähig und dadurch besonders gefährlich, er kann monatelang in Kadavern oder im Fleisch überleben.

Für Menschen und andere Haustiere wie Hunde oder Katzen ist das Virus ungefährlich, auch wer das Fleisch eines infizierten Tieres verzehrt, kann sich nicht anstecken.

Die Verwahrstellen für Wildkadaver bzw. Abfälle, die bei Erlegung entstehen, befinden sich in Öhringen, Krautheim, Forchtenberg, Schöntal und Waldenburg.

 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Telefon: 07940/18 670.