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Eisenmann hebt Schulbesuchspflicht fürs kommende Schuljahr auf

Die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hebt die Schulbesuchspflicht für das kommende Schuljahr auf. Das geht aus einem aktuellen Artikel auf der Internetseite http://www.news4teachers.de hervor.

Lehrergewerkschaft schlägt Alarm

Danach müssen Eltern, die ihre Kinder nicht zum Präsenzunterricht schicken möchten, dies nur formlos melden. Wie dadurch zukünftig Noten gegeben werden, zum Beispiel hinsichtlich des Schreibens von Klassenarbeiten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Eisenmann betonte aber bei der Vorstellung ihrer Pläne am Mittwoch, den 08. Juli 2020, dass der Präsenzunterricht im Klassenzimmer die Regel sein soll. Ab September 2020 soll es dann auch wieder mit 100 Prozent Präsenzunterricht für die weiterführenden Schulen losgehen – so wie dies unlängst geschehen ist für die Grundschüler. Derzeit müssen Schüler ab Klasse fünf noch zirka 50 Prozent ihrer Unterrichtsmaterialien im Homeschooling erledigen, während die Erst- bis Viertklässler wieder ganz im Klassenzimmer sitzen dürfen.

„Versuchskaninchen der Landesregierung“

Indes schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Alarm. Die Lehrer würden sich wie „Versuchskaninchen der Landesregierung“ fühlen, sagte die GEW-Vorsitzende  Doro Moritz. Es würden klare Zusagen fehlen, welche Schutzmaßnahmen für Schüler und Lehrer zur Verfügung stünden. Moritz fordert Schutzmasken für alle Lehrer.

Risikogruppe Lehrer

Seit Einführung der Attestpflicht würden laut Eisenmann wieder mehr Lehrer am Präsenzunterricht teilnehmen, so dass sie guter Dinge sei, dass ab September ausreichend Lehrer für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen. Vorher hatten sich rund 20 Prozent zur Risikogruppe gezählt und hielten keinen Präsenzunterricht ab.

Es könne, so Eisenmann aber immer wieder auch ab September zu temporären Schulschließungen kommen, je nachdem, wo das Virus gerate wütet. Daher gelte es, verbindliche Richt- und Leitlinien das Homeschooling betreffend auszuarbeiten.




Jeder fünfte Lehrer wird seinen Dienst heute nicht im Klassenzimmer antreten können

Ab heute startet einen Großteil der Schüler wieder in den Unterricht im Klassenzimmer. Die Schulen unterrichten wegen dem gebotenen Kontaktabstand  die Kinder in kleinen Klassengrößen. Dies bedeutet ein Verwaltungsaufwand, der nicht zu unterschätzen ist. Des Weiteren werden heute laut dem baden-württembergischen Kultusministerium rund 20 Prozent der Lehrkräfte nicht ihren Dienst an den Klassenzimmern antreten können.

Regionale Unterschiede

„Das Kultusministerium geht davon aus, dass etwa 25 Prozent der Lehrkräfte zu Risikogruppen gehören“, erklärt Benedikt Reinhard gegenüber GSCHWÄTZ auf Nachfrage. Aus der Risikogruppe der Lehrkräfte im Alter von über 60 Jahren und der Lehrkräfte, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen aus einer Risikogruppe leben, habe sich jedoch ein beträchtlicher Teil bereit erklärt, in der Präsenz zu unterrichten. „Deswegen stehen im landesweiten Durchschnitt rund 80 Prozent der Lehrkräfte für Präsenzangebote an den Schulen vor Ort zur Verfügung. In einzelnen Schularten sowie regional stellt sich dies allerdings unterschiedlich dar.“

Wer zählt als Risikogruppe?

„Das Kultusministerium orientiert sich bei der Einstufung als Risikogruppe an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und der Landesgesundheitsbehörden. Zu den Risikogruppen gehören deswegen aktuell schwangere Lehrkräfte, Personen mit relevanten Vorerkrankungen sowie Personen über 60 Jahre. Aktuell zeigen Lehrer die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beziehungsweise dass sie nicht in Präsenz arbeiten können mit einem entsprechenden Formblatt gegenüber ihrer Schulleitung an http://(https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1445697780/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20Anlage%20Formblatt%20Risikogruppen.pdf).

Von der Präsenzpflicht befreit

Dann sind die Lehrer von der Präsenzpflicht befreit und kommen ihren dienstlichen Aufgaben laut Reinhard von zu Hause aus nach. „Da Lehrkräfte in der öffentlichen Diskussion allerdings unter Druck geraten und auch das Robert-Koch-Institut von einer generellen Einstufung in Risikogruppen zu einer individuellen Risikoabschätzung übergegangen ist, plant das Kultusministerium in Abhängigkeit von der Entscheidung auf der Ebene der Kultusministerkonferenz spätestens nach den Sommerferien eine Attestpflicht für Lehrkräfte, auch um diesen den Druck aus der öffentlichen Diskussion zu nehmen“, führt Benedikt Reinhard näher aus.

„Kommen ihren Aufgaben vollumfänglich zu Hause nach“

„Die Lehrer, die von der Präsenzpflicht befreit sind, befinden sich weiterhin im Dienst und kommen diesem vollumfänglich von zu Hause aus nach und betreuen dabei unter anderem die Schüler im Fernunterricht“, erklärt Reinhard. „Deswegen gibt es bei Lehrkräften auch keine Kurzarbeit.“

Grundschulen sollen im Juli wieder voll öffnen

„Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat bereits angekündigt, dass die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen aufgrund erster Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung bei der Universitätskinderklinik Heidelberg in Auftrag gegeben hat, Ende Juni wieder vollständig geöffnet werden sollen. Die Erkenntnisse aus der Studie legen nahe, dass Kinder bis zehn Jahre als Überträger eine untergeordnete Rolle spielen. Somit kann in dieser Altersgruppe auf die Abstandsgebote verzichtet werden, so dass ein Unterricht und eine Betreuung aller Schüler möglich wird“, erklärt Benedikt Reinhard.

Corona-Super-Spreader: Keine Rückschlüsse bei Kindern ab 11 Jahren

„Da sich für ältere Kinder aus der Studie der Universitätskinderklinik in Heidelberg keine Rückschlüsse ziehen lassen, wird ein Betrieb nach aktuellem Stand bis zum Ende des Schuljahres nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 Metern möglich sein. Das gibt einen Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht vor, der im Wochenrhythmus in einem rollierenden System angeboten werden soll.“

Dem Kultusministerium sei bewusst, so Reinhard, „dass die aktuelle Situation für Familien eine große Herausforderung darstellt. Insbesondere müssen Eltern aktuell eine Doppelbelastung aus Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung schultern.“

Für den Umgang mit der aktuellen Situation sei es ratsam, den direkten Kontakt zur Schule beziehungsweise zu den Lehrkräften zu suchen und mit ihnen darüber zu sprechen, was die Familien in der aktuellen Situation leisten können oder eben nicht. Das ermöglicht es, das schulische Arbeitspensum auf die Möglichkeiten der Familie und Bedürfnisse der Kinder abzustimmen.

 




Sportunterricht vorwiegend theoretisch – Abstandsregeln im Unterricht – Ältere Schüler sollen zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen – Wie soll das funktionieren?

Vergangene Woche hat es die Politik entschieden, dass im Rahmen der Lockerungsmassnahmen auch die Schulen wieder geöffnet werden. Ein Stück Normalität soll wiederhergestellt werden, andererseits sollen natürlich vor allem die Abschlussprüfungen gesichert werden. Die Bundesländer haben daraufhin, auch weil in einigen Ländern die Sommerferien schon fast vor der Tür stehen, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen beschlossen.

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat den 04. Mai für den „eingeschränkten Schulbeginn“ vorgesehen. Kultusminsterin Dr.Susanne Eisenmann schickt voraus:  „Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 04. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“ und informierte die Schulen und die Öffentlichkeit am 20.April über folgende Richtlinien:   

// Präsenzunterricht erstmal nicht für alle //

Der Unterricht in den Schulen beginnt am 04. Mai für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder dem nächsten Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen sowie der Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Entsprechendes gilt für Schüler in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Grundschulen gilt das nicht, für die Klasse 4 der Grundschulen ist noch kein verbindlicher Starttermin festgelegt.

Das Kultusministerium erachtet es zusätzlich für „wünschenswert“, wenn die Schulen für Schüler, „die im Fernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten“ Präsenzangebote eingerichtet werden. Hier wird es ggf. schulspezifische Informationen für die Eltern geben.

// „Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“ //

„Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“, stellt das Kultusministerium klar und legt fest: „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.“ Auch für die Klassen, die nächstes Jahr ihre Prüfungen ablegen, „geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.“ Das steht ganz im Gegensatz zu den Mitteilungen einiger Schulen, die bereits vor der Festlegung des Kultusministeriums optimistisch Termine veröffentlicht haben, ab wann Tests und Klausuren wieder stattfinden werden.

// Keine Ausflüge, keine Abschlussfahrten // 

„Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.“ Das heißt, Klassenausflüge oder Abschlussfahrten finden nicht statt, ebenso wie Unterricht unter Beteiligung schulfremder Personen.

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart findet der Sportunterricht vorwiegend theoretisch statt, die fachpraktische Prüfung im Fach Sport ist weiterhin im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 10. Juli 2020 geplant. Sollten bis dahin immer noch Corona-Massnahmen gelten werden kurzfristig „alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien“ bereitgestellt, insbesondere für die Prüfungen in Mannschaftssportarten.

Für alle Klassen, die nicht ab dem 04. Mai Präsenzunterricht haben, sagt das Kultusministerium: „Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.“ und geht selbstverständlich davon aus, dass digitale Angebote flächendeckend genutzt werden können und dass die Lehrer diesen digitalen Unterricht auch anbieten wollen.

// Abstandsregeln einhalten //

Die Schulen werden in die Verantwortung genommen, dass die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Die Sitzordnung in den Klassenräumen muss so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, die Hygieneinfrastruktur muss gewährleistet werden. Wie das praktisch umzusetze ist, wenn etwa an den Grundschulen nicht selten 27 Kinder in einem Klassenzimmer sitzen, bleibt abzuwarten.

Im Schreiben vom 20.April wird noch explizit davon gesprochen, dass keine Maskenpflicht herrscht – nach der Entscheidung der Landesregierung vom 21. April 2020, das Tragen von Masken im ÖPNV und in Geschäften verbindlich vorzuschreiben, wird man das möglicherweise nochmals überdenken.

Organisation obliegt der Schule

Die Organisation und Umsetzung obliegt der Schule, das Kultusministerium schreibt: „Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt, eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Auch hier bleibt abzuwarten, wie kleinere Lerngruppen gebildet werden sollen, da laut dem SWR rund 25 Prozent der Lehrer, also jeder vierte, unter die so genannte „Risikogruppe“ fällt und damit seinen Dienst vermutlich vorerst nicht antreten wird im Präsenzunterricht. Sprich: Wie aber soll bei weniger Lehrern mehr Kleingruppen gebildet werden?

Unterschiedlicher Unterrichtsbeginn

Gegebenenfalls können laut dem Kultusministerium Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (in der Aula oder etwa dem Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.“ Das Kultusministerium schlägt vor, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, um eine Entzerrung zu gewährleisten.

Die Trennung der Klassen in kleinere Gruppen wird die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, weil auch die Verfügbarkeit der Fachlehrer aufgrund eventueller gesundheitlicher Risiken nicht gewährleistet ist. Es muß hier zwangsläufig zu individuellen Lösungen für jede Schule kommen.

Von einer validen Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, etwa durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter, ist nicht die Rede. Hier wäre eine Unterstützung der Schulen sicherlich angebracht.

Wie kommen die Schüler überhaupt in die Schule?

Die Verkehrsunternehmen fahren derzeit – wenn überhaupt – nach dem sogenannten Ferienfahrplan, der keine Schülerbeförderung vorsieht. Das Kultusministerium ist „mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.“ Gerade in ländlichen Gebieten wie dem Hohenlohekreis wird es für den Schülertransport aufgrund der geringen Schülerzahl und der gewünschten Entzerrung des Unterrichtsbeginns sicherlich keine einfachen Lösungen geben.

Älteren Schülern wird empfohlen, individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eine Fahrgemeinschaft, in der Schüler aus mehreren Familien gemeinsam zur Schule gebracht werden, dürfte nicht den Corona-Regelungen entsprechen.

Umgang mit Risikogruppen

Dem Kultusministerium ist bewußt, dass nicht alle Lehrer und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können: Schwangere, Angehörige von Risikogruppen, direkt von Corona Betroffene oder aber Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen von Risikogruppen leben, werden prinzipiell von der Präsenzpflicht befreit. Das dürfte eine große Gruppe der Lehrkräfte und Schüler betreffen, denn die Risikogruppe ist vorsichtshalber sehr weitreichend definiert. Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, sollen anderweitig eingesetzt werden, etwa in der „Aufrechterhaltung der Fernlehrangebote oder für sonstige schulische Aufgaben“ ohne direkten Kontakt Schülern.

// Ethische Zwangslage der Erziehungsberechtigten //

Die Entscheidung, ob Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, den Schulunterricht besucht, überlässt das Kultusministerium komplett den Erziehungsberechtigten. Sie werden mit der Entscheidung alleingelassen, ob sie die Prüfungsvorbereitung des Kindes, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer, zum Beispiel der Großeltern, für wichtiger halten – eine sehr schwere und sehr persönliche ethische Entscheidung, für die das Kultusministerium den Erziehungsberechtigten keinerlei Handreichung gibt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man den Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, „individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen“ wird.

Text: Matthias Lauterer

Mehr Informationen:




Schulen & Kitas ab Dienstag bis 17. April geschlossen in Baden-Württemberg

Das Bundesland Baden-Württemberg schließt wegen dem Coronavirus alle Schulen und Kitas.

Jetzt auch Baden-Württemberg: Wegen des Coronavirus schließt das Bundesland alle Schulen und Kitas. Das ist das Ergebnis der Sondersitzung des Kabinetts am Freitag, den 13. März 2020. Damit würde Baden-Württemberg mit dem Nachbarbundesland Bayern gleichziehen. Bayern hatte am Freitagvormittag, den 13. März 2020, verkündet, dass ab Montag, den 16. März 2020, bis zu den Osterferien alle Schulen und Kitas im Freistaat geschlossen bleiben.

Bereits vor der Kabinettsitzung um 12 Uhr hat Manfred Luchas baden-württembergisches Sozialministerium gegenüber dem SWR erklärt, dass fortan auch alle Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen erst einmal untersagt werden sollen, um die Schwächsten in der Gesellschaft vor dem Virus zu schützen. http://www.swr.de

Schulen wie die Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen sollen ab Montag, den 13. März 2020, geschlossen bleiben. Foto: GSCHWÄTZ




Der Druck auf alle steigt

 

// Oberschulamt Künzelsau bestätigt Lehrerengpass an den Schulen im Kocher- und Jagsttal
 
// Stundenausfall, Förderunterricht gestrichen, Krankheit: besonders Grundschulen haben zu kämpfen

Wenn Katrin* von der Grundschule nach Hause kommt, beeilt sich Mama Christina K. mit dem Kochen, damit die Viertklässlerin so früh wie möglich mit ihren Hausaufgaben beginnen kann. In der Regel sind es zwei Blätter in Deutsch und in Mathe. „Aber das ist leider nicht alles“, seufzt die Mutter. Hausaufgaben am Wochenende seien die Regel, Arbeitsblätter für die Ferien ebenso. Thomas M. stimmt zu. Der Vater einer Zweitklässlerin ergänzt: Hinzu kämen jeden Tag Schreibübungen, die die Kinder mit den Eltern gemeinsam erledigen müssten. Lesen üben sei ebenso tägliches Pflichtprogramm, ergänzt Mutter Maren die GSCHWÄTZ-Runde. Wir haben Eltern aus dem Hohenlohekreis gebeten, uns über den Schulalltag ihrer Kinder zu berichten. Alle scheinen sich zu fragen: „Was lernen unsere Kinder überhaupt noch in der Schule?“

 

Ein Lehrer an einer Grundschule im Hohenlohekreis berichtet von der Kehrseite der Medaille: „Ich arbeite mittlerweile manchmal 80 Stunden in der Woche“. Das Problem: „Wir haben eine Unterversorgung an Lehrern besonders in den Grundschulen“, sagt er und vermutet, dass das mit dem niedrigeren Gehalt zusammenhängt, das Grundschullehrer im Vergleich zu anderen Lehrern an weiterführenden Schulen bekommen.

 

Alois Schmitt vom staatlichen Schulamt Künzelsau bestätigt einen Engpass an Lehrern besonders an den Grundschulen. Er führt diesen Engpass zum einen auf die aktuelle Pensionierungswelle zurück. Viele Lehrer sind in den Ruhestand gegangen oder stehen kurz davor. Zum anderen unterrichten an Grundschulen überproportional viele Frauen. Derzeit seien viele von ihnen in Mutterschutz gegangen.

 

Das Schulamt ist nicht nur für den Hohenlohekreis zuständig, sondern auch für den Main-Tauber-Kreis sowie den Haller Kreis. „Wir können Schulen derzeit so versorgen, dass sie arbeitsfähig sind“, mehr aber auch nicht, so der Schulamtsdirektor. Sprich: Zusätzliche Angebote wie Förder- und Schwimmunterricht sowie AGs stehen auf der Kippe, wenn sie nicht bereits gestrichen wurden. Das nächste Problem: Wird ein Lehrer krank, muss der Unterricht des Öfteren ausfallen, weil es oft keine Vertretungslehrer gibt. „Wir haben keine Lehrerreserven mehr,
die wir eigentlich bräuchten, zum Beispiel, wenn ein Kollege krank wird.“

 

Eine für Schmitt akzeptable Notlösung sei hier aber Vertretungsunterricht, indem ein Lehrer zwei Klassen parallel unterrichtet. „Er muss dabei nicht ständig im Zimmer sein“, sagt Schmitt und betont: „Wir haben hier ein Luxusproblem.“ Sprich: Viele würden auf hohem Niveau jammern, weil man in der Vergangenheit sehr hohe Standards gewohnt war. Aber was sei schlimm daran, wenn nun wieder Grundschulklasssen ob des Lehrermangels zusammengelegt werden und statt 15 und 12 Schüler es eine große Klasse mit 27 Schülern gäbe?, fragt er. Das sei früher normal gewesen.

 

Eltern und Lehrer wiederum sehen genau in diesen immer größeren Klassen das Hauptproblem: Individueller Unterricht sei kaum möglich, berichtet eine Lehrerin. Nachdem das Land Mathe- und Deutschstunden gekürzt habe, sei es noch schwieriger, ausreichend Zeit zum Lesen, Rechnen und Schreiben zu finden. In der Regel komme jedes Kind einmal dran mit Lesen in der Deutschstunde. Das führt dazu, dass die Basics in der Schule gelernt werden, das vertiefende wiederholende Lernen, die Schreib- und Rechenübungen hierzu jedoch immer mehr nach Zuhause verlagert werden. Manche Eltern berichten von Hausaufgaben, die sich nicht selten bis in den Abend ziehen.

 

Für viele Eltern eine enorme Belastung, zumal in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten.

 

Aber auch „die Belastung der Lehrkräfte hat zugenommen“, sagt Alois Schmitt. Bei so genannten „verlässlichen Grundschulen“ müssten die Kinder in der eigentlichen Schulstundenzeit trotz Stundenausfall irgendwie betreut werden. Bei den Gemeinschaftsschulen hätten die Lehrer zusätzliche Aufgaben wie Coaching-Gespräche mit ihren Schützlingen zu führen.
Diverse Regelschulen bieten, wie von der Landesregierung Baden-Württemberg forciert, Inklusionsklassen für Kinder mit und ohne Behinderung an (wir berichteten), aber nicht immer
steht hierfür genügend Personal zur Verfügung.

 

Hans-Jürgen Saknus, der stellvertretende SPD-Kreisverbandsvorsitzende des Hohenlohekreises, kritisiert die Sparpolitik der derzeitigen baden-württembergischen Landesregierung. Er wünscht sich nicht nur mehr Lehrer, sondern auch mehr Sozialarbeiter an den Schulen vor Ort – was eigentlich auch einmal angestrebt gewesen sei – sowie eine Entlastung der Schulleiter im Verwaltungsmanagement – in Form von Assistenten. Das sei „aber alles wieder weggestrichen worden“.

Einst Musterländle auch in der Bildungspolitik dümpelt Baden-Württemberg bei diversen Studien – etwa bei der Grundschulvergleichsstudie IGLU oder beim IQB-Bildungstrend 2016 vom Institut zur Qualitätssicherung im Bildungswesen – teils auf den letzten Plätzen herum.

Mitte 2017 stellte Baden-Württembergs Kultusministerin Eisenmann ein neues Qualitätskonzept vor, das 2018 an den Schulen umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen laut einer Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 02. Januar 2018 lauten unter anderem:

// Die Methode „Schreiben nach Gehör“ wird abgeschafft

// Die Grundschulen erhalten durch eine Erhöhung der Stundentafel und die Verschiebung des Fremdsprachenunterrichts mehr Lernzeit in Deutsch und Mathematik

// Das Kultusministerium entwickelt einen Rechtschreibrahmen für die Klassen eins bis 10. Dieser soll im Schuljahr 2018/19 an alle Schulen gehen und verbindliche Vorgaben für den Rechtschreibeunterricht enthalten

// Die Realschulen mit ihrer sehr heterogen zusammengesetzten Schülerschaft bekommen Poolstunden zur intensiveren Förderung leistungsstarker und leistungsschwacher Schüler

// Eine Reform der gymnasialen Oberstufe schafft zusätzliche Möglichkeiten der Profilbildung. Die Schüler sollen Schwerpunkte für vertieftes Wissen setzen können, was der Studierfähigkeit und der beruflichen Orientierung zugute kommt

// Schulleitungen sollen bei Verwaltungsaufgaben entlastet werden

 

Auch die Gemeinschaftsschulen kämen nicht zu kurz. In einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2017 heißt es: Die Landesregierung habe für den Ausbau der Ganztagsschule und der Inklusion zusätzliche Stellen geschaffen.

 

Während sich ein Lehrermangel an den Grundschulen breitmacht, haben die Gymnasien einen Bewerberüberschuss. Hinzu kommen steigende Schülerzahlen an den Grundschulen sowie „ein erheblicher Mehrbedarf an Lehrkräften“ durch Zuwanderung und der Herausforderung der Integration“. Dem gestiegenen Bedarf stehe eine geringere Zahl von Neubewerbern gegenüber. Daher können nun auch Gymnasiallehrer an Grundschulen unterrichten. Sie werden jedoch wie ihre Grundschulkollegen bezahlt, betont Schulamtsdirektor Alois Schmitt auf Nachfrage.
Früher sei die Versorgung der Schulen mit Lehrern bei 120 Prozent gelegen, heute bei 100 Prozent, so Schmitt. Unter 100 Prozent werde es schwierig. Doro Moritz, Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg, forderte die Landesregierung jüngst auf, mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.

 

// Angst vor Konsequenzen

Wir haben uns mit Eltern, Lehrern, Schülern und Schulleitern aus dem Hohenlohekreis über die Bildungspolitik im Ländle unterhalten. Allerdings befürchteten viele Eltern bei Nennung ihres Namens Nachteile für ihr Kind. Manche Lehrer und Schulleiter wiederum fürchten bei Nennung ihres Nachnamens ebenfalls mögliche Konsequenzen hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes. Daher haben wir manche Personen anonymisiert. Schulen, die uns unter anderem offiziell Auskunft gegeben haben, waren das Schlossgymnasium Künzelsau (Engpass, wenn etwa Kollegen krank werden, in Elternzeit gehen oder Schulungen besuchen), die Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen (allmählich Lehrermangel an der privaten Gemeinschaftsschule) und die Geschwister-Scholl-Schule Forchtenberg (Schulleitung: „kleiner Engpass“).

 

// Wieviel verdienen Lehrer?
Die durchschnittliche Eingangsbesoldung als Grundschullehrer liegt bei 3.533,38 Euro (A12) in Baden-Württemberg. Ein Gymnasiallehrer steigt mit 4.136,91 Euro (A13) ein. Die Besoldungstabelle mit den Gehaltsstufen ist einsehbar auf www. https://lbv.landbw.de

 

// Versäumnisse vor allem bei den Grundschulen
Baden-Württembergs Kultusministerin Eisenmann kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die Vorgängerregierung es „versäumt“ habe, im Grundschulbereich vorausschauend zu planen und diese Schulen daher derzeit einen verstärkten Lehremangel hätten. Als Grund nannte sie, dass sich die Studienzeit des neuen Grundschullehramts ab dem Wintersemester 2011/12 verlängert und dazu geführt habe, dass im vergangenen Jahr 400 Neubewerber weniger auf den Arbeitsmarkt kamen als üblich. Weitere Gründe für den Engpass seien „die hohe Pensionierungswelle und den daraus resultieren Ersatzbedarf, der ebenfalls bereits vor einigen Jahren geplant hätten werden können und müssen.“

 

Text // Dr. Sandra Hartmann

Fotos // adobe stock