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„Vergiss nie: Du bist mehr als dein Zeugnis“

Margot Wicharz aus Unterginsbach erinnert sich noch heute, nach über 50 Jahren, an einen Satz aus ihrer Grundschulzeit, der sie stets daran erinnerte, „fleißig, aber langsam“ zu sein. Auch später in der Ausbildung hatte sie stets Angst, zu langsam zu sein. Das berichtete sie uns im Gespräch über ihre Depression (wir berichteten). Ein vermeintlicher harmloser Satz in einem Zeugnis, der dein Sein bestimmt oder schlimmstenfalls eine selbst erfüllende Prophezeihung auslöst. Nach dem Motto: Der Lehrer sieht mich so, also bin ich auch so.

Auch heute noch wird unterschätzt, wie prägend die Fließtext-Beurteilungen für Kinder für ihr weiteres Leben sein können, die sie in der Grundschule in Deutschland erhalten. Besonders natürlich, wenn nicht nur positive Dinge drinstehen. Sätze wie „Antje war stets bemüht“ (siehe Zeugnis unten) erinnern dabei mehr an ein Arbeitszeugnis als an ein Kind, das da schon in relativ jungen Jahren bewertet wird.

„Ihre Merkfähigkeit erstreckt sich nur über eine kurze Zeit“

Das Zeugnis von Paula B. an einer Grund- und Hauptschule von Baden-Württemberg (siehe unten) ist geprägt von Negativformulierungen wie etwa: „Paula hat erhebliche Schwierigkeiten, im Unterricht bei der Sache zu bleiben und sie lenkt sich und andere ab. (…) Ihre Merkfähigkeit erstreckte sich meist nur über eine kurze Zeit. Paula arbeitete besonders bei schriftlichen Arbeiten häufig mit zu wenig Sorgfalt und Einsatzwillen.“

Manche Schulen auch im Hohenlohekreis sind abgerückt von Negativbewertungen und formulieren stattdessen psychologisch sinnvoller. Etwa:  „Otis hat die neue Herausforderung, nämlich ein gutes Tempo zu finden, sehr gut aufgenommen“ (siehe Zeugnis unten) anstatt: „Otis war sehr langsam.“

Laut diverser psychologischer Studien unterstützt positives Feedback Kinder, aber Erwachsene erheblich mehr in ihrer Motivation und ihren Leistungen als Kritik. Optimalerweise verpackt daher ein Lehrer Kritik immer als positive „Herausforderung“ für die Zukunft (siehe Schüler Otis). So verharren die Schüler:innen nicht in ihren „Defiziten“, sondern finden optimalereise einen guten Weg, damit umzugehen.

Wieder andere Schulen geben ihren Schüler:innen zusätzlich zu ihrem normalen Zeugnis das „wahre Zeugnis“, wie die Schule in Hilden. Darin steht: „Im letzten Jahr hast du viel gelernt und geschafft. Du bist ein tolles Koalakind und wir sind froh, dich in unserer Klasse zu haben. Vergiss nie: Du bist toll. Du bist einzigartig. Du bist mehr als dein Zeugnis.“

In der DDR ausgestelltes Grundschulzeugnis von Antje Kesting, 1986

Das Zeugnis aus der Grund- Hauptschule Werkt in Baden-Württemberg von Paula B.




Kreisschulen heißen Geflüchtete willkommen

Die Richard-von-Weizsäcker-Schule in Öhringen und die Karoline-Breitinger-Schule in Künzelsau werden Unterricht für Jugendliche aus der Ukraine anbieten. Die Vorbereitungen dafür laufen in Absprache mit dem Kultusministerium. Gestartet werden soll bereits nach den Osterferien. Bei der Herausforderung, Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse zu unterrichten, setzen die beiden Schulen in Trägerschaft des Hohenlohekreises auf ihre bisherigen Erfahrungen. Bereits in der Fluchtwelle 2015/2016 konnte dort zahlreichen Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung eine schulische Ausbildung und der Spracherwerb ermöglicht werden.

Gespräche in den Osterferien

Ansgar Hagnauer, Schulleiter in Künzelsau, lädt Schülerinnen und Schüler, welche sich bereits bei der Karoline-Breitinger-Schule gemeldet haben, in den Osterferien zu Gesprächen ein, um das Unterrichtsangebot möglichst passgenau nach den Bedürfnissen der jungen Menschen zu gestalten. Auch in der Richard-von-Weizsäcker-Schule soll darauf Rücksicht genommen werden, dass einige der jungen Menschen zugleich den Onlineunterricht des Heimatlandes besuchen, welchen die Ukraine für die Geflüchteten anbietet, berichtet der dortige Schulleiter Uwe Stiefel. Nicht nur der Unterricht selbst und der Spracherwerb seien wichtig, sondern auch eine Tagesstruktur, die wieder ein bisschen Normalität in das Leben der vom Krieg betroffenen jungen Menschen bringt, betonen die Schulleitungen.

Task Card im Internet

Für alle Schulen im Hohenlohekreis hat das Kreismedienzentrum des Hohenlohekreises auf seiner Homepage eine sogenannte TaskCard erstellt. Das ist eine digitale Pinnwand, auf der vielfältige Angebote für die Schulen hinterlegt sind. Dazu gehören Materialien zum Erlernen der deutschen Sprache oder zum Umgang mit Fake News (falschen oder gefälschten Nachrichten) und dem aktuellen Krieg. Auch Links zu Angeboten wie der Schulpsychologischen Beratungsstelle sind dort hinterlegt.

Link zum Kreismedienzentrum: Kreismedienzentren Hohenlohekreis (kmz-hok.de)

In Künzelsau sind laut Angeben der Stadt etwa 25% der gemeldeten Ukraine-Flüchtlinge im Schulalter.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




Jedes Jahr 100.000 Euro: Künzelsauer Fünftklässler werden mit mobilen Endgeräten ausgestattet

Bereits am 28. Juli 2020 hat der Künzelsauer Gemeinderat außerplanmäßig eine halbe Million Euro genehmigt, um Schüler der beiden städtischen Schulen Ganerben-Gymnasium und Georg-Wagner-Schule umgehend mit Notebooks auszustatten. Rund ein Drittel dieser Summe, nämlich 150.562 Euro wurden von Bund und Land gefördert.

Ausgegeben wurden im Schuljahr 2020/21 445.643 Euro, weitere 94.428 Euro wurden anfangs des Schuljahres 2021/22 für die Anschaffung der Geräte für die neuen Fünftklässler ausgegeben. Die fehlenden rund 40.000 Euro wurden über den Digitalpakt gedeckt.

Wichtig im Distanzunterricht

Wie sich im Jahresverlauf gezeigt hat, war dies eine wichtige Entscheidung, konnten doch die Schüler mit diesen einheitlichen Geräten auch dem Distanzunterricht folgen.

Auch für die Folgejahre geplant

Wie die Stadt Künzelsau auf GSCHWÄTZ-Anfrage mitteilt, sollen auch in den Folgejahren „die Fünftklässler der beiden städtischen Schulen mit Endgeräten ausgestattet werden. Im jeweiligen Haushalt sollen dafür 100.000 Euro eingeplant werden.“

Text: Matthias Lauterer

 




Die Luftreiniger sind da!

Am 17. August 2021 beschloß der Künzelsauer Gemeinderat die Anschaffung von 96 Luftreinigern für die Klassenräume der Klassen 1 – 6 sowie die Kindergärten in städtischer Trägerschaft. Am 19. Oktober 2021 vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma AFS Airfilter GmbH aus Übrigshausen, die versprach, bis Ende November liefern zu können.

Trotz der bekannten Turbulenzen auf den Beschaffungsmärkten konnte AFS den Liefertermin einhalten, wie die Stadt Künzelsau mitteilt:

„Die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH hat zu Beginn der Woche die Luftfiltergeräte an die Georg-Wagner-Schule und das Ganerben-Gymnasium ausgeliefert. Insgesamt werden rund 50 Klassenräume der Stufen 1 bis 6 aller städtischen Schulen mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Für die schlecht zu lüftenden Räume wurden bereits im Frühjahr Luftfiltergeräte angeschafft. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten mit den Geräten dazu beitragen, dass in den Einrichtungen neben Hygienekonzepten und den Hygienemaßnahmen ein bestmöglicher Schutz gegen Corona geboten wird. „Unser Ziel als Schule ist es, die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz der Schüler, Lehrer und Angehörigen zu schaffen. Die Luftfiltergeräte unterstützen uns dabei“, so Rainer Süßmann, 1. Konrektor der Georg-Wagner-Schule. Auch Antje Rother, 2. Konrektorin der Georg-Wagner-Schule ist froh, dass die Luftfiltergeräte da sind: „Die Geräte geben einfach zusätzliche Sicherheit.

Auch das Ganerben-Gymnasium bekommt Luftfiltergeräte. Foto: Stadt Künzelsau

Auch die städtischen Kindergärten und die Kindertageseinrichtungen der freien Träger werden aktuell mit 40 Luftfiltergeräten ausgestattet.“

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau




„Die Maskenpflicht im Unterricht ist gerade gefallen, da wäre es jetzt ein guter Zeitpunkt für den Einsatz der Geräte gewesen“

Nachdem der Künzelsauer Gemeinderat in einer Sondersitzung am 17. August 2021 beschlossen hatte, 98 mobile Luftfilteranlagen für Kindertageseinrichtungen und die Klassenräume der Klassen 1-6 zu beschaffen (wir berichteten), konnte die Verwaltung bei der Sitzung vom 19. Oktober 2021 das Ergebnis der Ausschreibung vorlegen:

Nur zwei Firmen hatten überhaupt angeboten

Ganze zwei Anbieter hatten sich um den Auftrag, der immerhin ein Volumen von rund 400.000 Euro hat, beworben. Das Angebot des einen Anbieters entsprach in technischer Hinsicht bei Weitem nicht den Anforderungen der Ausschreibung. Somit war die Entscheidung für den Gemeinderat leicht: Nur die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH aus Übrigshausen war noch im Rennen. Mit den Geräten dieser Firma hat die Stadt Künzelsau bereits Erfahrung, einige Geräte sind im Rathaus im Einsatz.

Fördergelder sind reserviert

Am 20. September 2021 kam auch die Information, dass die beantragten Fördergelder für Künzelsau reserviert sind. Die Entscheidung, AFS zu beauftragen, fiel demnach auch einstimmig aus. Die ersten Geräte sollen Ende November geliefert werden. Kai Kuppinger, einer der Geschäftsführer von AFS, freut sich über den Zuschlag: „Wir freuen uns a) natürlich über den Auftrag und b), dass wir Schulen und Kindergärten unterstützen können.“

Ganz wenige Anbieter auf dem Markt

Dass es keinen erbitterten Bieterwettstreit gegeben hat, wundert ihn nicht: „Es gibt in diesem Markt ganz wenige Anbieter, die diese Anforderungen erfüllen können, maximal drei bis vier.“ Viele der am Markt angebotenen Geräte seien für den Einsatz im Klassenzimmer ungeeignet, sagt Kuppinger. Luftdurchsatz und Geräuschentwicklung sowie die Verteilung der ausgeblasenen Luft im Klassenraum seien Kriterien, die nur schwer zu erfüllen seien. Seine Geräte, so sagt es das Datenblatt, sind mit speziellen „Weitwurfdüsen“ ausgestattet, die „die gereinigte Luft großflächig und zugfrei über Kopfhöhe zurück in den Raum“ führen.

Kritische Versorgungslage

Zum anderen sei auch weiterhin die Versorgungslage kritisch: „Bayern hat schon frühzeitig ein Förderprogramm auf den Weg gebracht. Seitdem kauft Bayern den Markt leer.“ Trotzdem hat er einen Liefertermin ab Ende November zugesagt: „Wir haben schließlich starke und zuverlässige Partnerunternehmen aus der Region.“

„Erst mal froh, dass es am Laufen ist“

Mit „besser spät als nie“ beantwortete Rainer Süßmann  ganz spontan die Frage nach einem Kommentar zur Entscheidung des Gemeinderates. Süßmann ist kommissarischer Schulleiter der Georg-Wagner-Realschule und hat dort bereits einige Luftreiniger im Einsatz. Er hat den Antrag auf Beschaffung der Luftreiniger im Gemeinderat eingebracht und begründet. „Die Maskenpflicht im Unterricht ist gerade gefallen, da wäre es jetzt ein guter Zeitpunkt für den Einsatz der Geräte gewesen. Das bestehende Risiko hätte man damit minimieren können“, trauert er einer verpassten Gelegenheit nach. Es sei eben in den vorhandenen Räumen sehr schwierig, die Abstände wirklich immer einzuhalten. Trotzdem ist er „erst mal froh, dass es am Laufen ist.“

Hohenloher sind lösungsorientiert

Dass der Auftrag ausgerechnet an ein Hohenloher Unternehmen gegangen ist, wundert ihn nicht: „Die Hohenloher denken halt immer an Lösungen.“

Text: Matthias Lauterer




Ab sofort Maskenbefreiung für Schüler:innen

Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. „Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen“, heißt es in einer Nachricht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. Weiter heißt es:

Kultusministerium betont die Wichtigkeit von Präsenzunterricht für den „Lernerfolg“ und das „emotionale Wohlergehen“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Schüler:innen durch nichts zu ersetzen ist. Er ist auch für das emotionale und soziale Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen“, habe die Landesregierung „Sicherheitszäune eingezogen, wie zum Beispiel die umfangreichen Testungen sowie die Maskenpflicht. Die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die schon länger wieder im Schulbetrieb sind, ermöglichen es, dass an den Schulen ein weiterer vorsichtiger Schritt Richtung Normalität gegangen werden kann. Die Maskenpflicht am Platz soll deswegen an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden.“

Masken seien ein „Sicherheitszaun“

„Masken sind in pädagogischer Hinsicht gerade beim Erlernen der Sprache und in der Grundschule ein Hindernis“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – ein Lächeln geben und ein Lächeln sehen können.“ In Abwägung der Vor- und Nachteile habe man sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern und dies wie ursprünglich geplant in einem geordneten Verfahren mit der nächsten Verkündung der Corona-Verordnung Schule umzusetzen. Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schüler:innen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.“

Testpflicht bleibt bestehen

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schüler:innen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler beziehungsweise diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schüler:innen der Klasse beziehungsweise Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

Bei Alarmstufe heißt es wieder, Maske auf

„Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Uns ist wichtig, dass wir zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts diese Rückfalloption einführen. Ich kann zudem versichern, dass wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten. Außerdem haben wir ja bereits ein tägliches Monitoring der Corona-Lage an den Schulen“, erklärt die Kultusministerin. Es gilt deshalb: Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

Anfang Oktober 2021 fast jede 5. Schule von positiven Testungen betroffen

Am 1. Oktober waren 809 Schulen von insgesamt 4.500 Schulen von positiven Testungen auf das Coronavirus betroffen. An 22 Schulen waren 30 Klassen beziehungsweise Gruppen vorübergehend aus dem Präsenzunterricht herausgenommen. In den übrigen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler betroffen.

Die Schulen haben insgesamt 1.927 positiv auf Covid-19 getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet – das sind etwa 0,13 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. 2.108 Schülerinnen und Schüler befanden sich in Quarantäne, das entspricht 0,14 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.

64 Lehrer in Quarantäne

Die Schulen haben außerdem 70 auf Covid-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 64 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,05 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.

Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.

Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl 1.927 positiv getesteter Schülerinnen und Schüler bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Schülerinnen und Schüler positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemäß der Absonderungsdauer der Corona-Verordnung Absonderung für 14 Tage in der Zählung behalten und danach herausgenommen.




Schulunterricht in Präsenz – welche Regeln gelten?

Die Ferien gehen zu Ende, die Schule beginnt. Pandemiebedingt mit einigen Auflagen und Regelungen, die zu beachten sind. Die aktuelle Coronaverordnung des Landes legt fest, dass die Corona-Regeln für Schulen vom Kultusministerium in einer eigenen Verordnung definiert werden.
Das Ziel des Kultusministeriums ist, trotz Pandemie die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht, wo immer es möglich ist, zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse hat das Kultusministerium einen Maßnahmenkatalog vorgeschrieben:

Präsenzpflicht wieder gültig

Die Aufhebung der Präsenzpflicht wurde rückgängig gemacht, Schüler:innen können nun nicht mehr ohne weitere Angabe von Gründen zu Hause bleiben. Sollte ein Schüler, eine Schülerin oder eine Kontaktperson im Haushalt einer besonderen Risikogruppe angehören, ist eine individuelle Ausnahmeregelung mit Homeschooling möglich. Diese persönliche Situation ist ab jetzt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Maskenpflicht nach den Ferien

Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule. Ausnahmen sind streng geregelt, zum Beispiel im fachpraktischen Sportunterricht, beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten, zur Nahrungsaufnahme oder in den Pausen außerhalb der Gebäude. Die ursprünglich beschlossene Regelung, dass diese Maskenpflicht nur in den ersten 14 Tagen nach Wiederbeginn der Schule gelten soll, ist in den derzeitigen Regeln des Kultusministeriums nicht mehr zu  finden.

Ohne Maske: Zutritts- und Teilnahmeverbot

„Die Verpflichtung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. Deshalb sind z.B. auch Handwerker, die an der Schule eine Reparatur ausführen, oder auch Eltern, die zu einem Gespräch mit der Klassenlehrkraft erscheinen, dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und dennoch keine Maske tragen, haben ebenso wie Lehrkräfte und andere Personen ein Zutritts – und Teilnahmeverbot“,  schreibt das Kultusministerium auf seiner Webseite.

Quarantäneregelung gelockert

Gibt es einen positiven Corona-Fall, muss nur die erkrankte Person in Quarantäne. „Enge Kontaktpersonen“ der Person gehen nicht automatisch in Quarantäne. Stattdessen gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, fünf Schultage die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltests. Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht und das regelmäßige Lüften nachgewiesen werden kann. Andernfalls kann das Gesundheitsamt trotzdem eine Quarantänepflicht anordnen.

Testpflicht

Zu diesen Maßnahmen kommt eine generelle Testpflicht: Zwei Coronatests pro Woche sind vorgeschrieben. Falls die Schule keine Tests anbietet, gelten Testnachweise anerkannter Teststellen sowie Eigenbescheinigungen der Eltern.

Übergang in Wechsel- oder Fernunterricht

Ein solcher Übergang ist nicht mehr vorgesehen. Da die Inzidenz in der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr die Basis für Maßnahmen ist, entfallen diese Regeln. Ziel ist es, den Präsenzunterricht offenzuhalten.

Weitere Informationen

Die oben genannten Maßnahmen entsprechen dem Stand vom Freitag, 10. September 2021.
Auf den Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg sind die jeweils geltenden Regelungen abrufbar. Außerdem gibt es dort eine umfangreiche Liste mit Antworten auf häufige Fragen.

Text: Matthias Lauterer




„Nicht warten bis zum Sankt Nimmerleinstag“

Mit dem Beschluß, den Tagesordnungspunkt zu Information und Aussprache über das PEKA-Gelände zu streichen, hatte die Sondersitzung des Gemeinderats Künzelsau am 17.August 2021 bereit spektakulär begonnen (wir berichteten).

Eigentlicher Grund für diese Sondersitzung war allerdings ein Antrag der Freien, für die Kindertageseinrichtungen und die Klassenstufen 1 bis 6 insgesamt 98 Luftreinigungsgeräte aus dem Förderprogramm des Landes, das den Einstandspreis mit 50 Prozent bezuschußt, zu kaufen. Weiter sollten etwa 40 Geräte für die Klassen 7 – 12 ohne Landesförderung beschafft werden, so der Antrag.

Bürgermeister spricht sich gegen den Kauf den Antrag aus

Bürgermeister Stefan Neumann argumentierte ungewohnt vehement und mit einem ungewohnt langen Wortbeitrag gegen diesen Antrag: Diese Geräte seien kein Allheilmittel zur Verhinderung von Infektionen, sinnvoller seien – so appellierte er an die Eltern – Impfungen und er zitiert eine Studie, nach der der „flächendeckende Einsatz nicht indiziert“ sei. Laut der Studie sei lüften trotzdem notwendig, die „Luftreiniger keine Alternative zum Außenluftwechsel“ und außer dem wegen der hohen Leistung zu laut. Raumlufttechnische Maßnahmen seien sinnvoller. Außerdem sei die Stadt Künzelsau ja bereits tätig geworden: Bei allen zukünfttgen Bau- oder Renovierungsmassnahmen würden Raumluftanlagen geplant werden.

Gegenrede von Rainer Süßmann

Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Georg-Wagner-Schule, hat bereits gute Erfahrungen mit Luftreinigern in seiner Schule gesammelt. Er vertritt den Antrag seiner Fraktion, den Freien: Die Studie, aus der Neumann zitiert, sei veraltet, außerdem seien die dort untersuchten Geräte nicht die, die der Antrag vorsehe: Die Geräte von Rosenberg oder AFS – beides regionale Firmen – seien anders dimensioniert als die Geräte aus der Studie. In der Tat ist von diesen beiden Luftreinigungsgeräten im Ratssaal nichts zu hören.

„Das sind Nebelkerzen“

„Die Geräte geben uns die Möglichkeit, die Kinder in der Schule zu lassen“, betont Süßmann und ergänzt: „Die helfen ja nicht nur gegen COVID, sondern gegen Pollen, Bakterien, andere Viren oder Schimmelsporen.“ Süßmann kamm die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung nicht nachvollziehen: „Das sind Nebelkerzen, man will einfach diese Geräte nicht“.

Reintraut Lindenmaier will wissen, woher die beantragten Anzahl der Geräte kommen: „Wurden die Schulen gefragt, was sie wollen?“ Ja, das seien die Zahlen, die die Schulen selbst genannt haben, bekommt sie von der Verwaltung zur Antwort.

„Nicht warten bis zum Sankt Nimmerleinstag“

Herbert Schneider, der moniert: „Die Kinder stehen an letzter Stelle. Wir müssen möglichst schnell agieren und nicht warten bis zum St. Nimmerleinstag.“ Mit den unterschiedlichsten Wortbeiträgen der Gemeinderäte wird immer klarer, dass der Gemeinderat den Antrag trotz der ablehnenden Haltung der Stadt eher unterstützen, als ablehnen wird.

Bürgermeister Neumann betont nochmals, dass die von ihm zitierte Studie aus dem Juli 2021 und damit ganz aktuell sei. Sein Argument, „Quarantäne können Sie aber damit auch nicht ausschließen“ kommt bereits recht zaghaft.

„Nach Ihrem Beschlußantrag wollen Sie die Geräte, aber nach ihrem Wortbeitrag hier wollen sie sie nicht“, weist Sabine Janny (UBK) den Bürgermeister auf die Diskrepanz hin. Außerdem sagt sie: „Die Jugendlichen haben lange auf die Alten Rücksicht genommen. Das Ziel muß sein, dass die Kinder in die Schule gehen.“ Ein wenig Ironie dürfte in „Außerdem haben wir schon Geld für wesentlich weniger sinnvolle Dinge ausgegeben“ enthalten gewesen sein.

Reduktion der Virenlast in der Luft – stark verringertes Risiko

Auch für Johannes Rückgauer ist oberstes Ziel, „dass wir einen annähernd normalen Betrieb hinbekommen“. Er erklärt nochmals, warum diese Luftreinigungsgeräte das Ansteckungsrisiko erheblich reduzieren: Die Virenlast in der Luft sei ein auschlaggebendes Kriterium für eine Infektion – und diese werde durch derartige Geräte stark verringert.

Folgekosten

Jochen Jäger interessieren die Folgekosten der Geräte: Die Verwaltung informiert, dass pro Gerät ein Vorfilter für 30 Euro pro Jahr notwendig sei und ein HEPA-Filter für 300Euro alle 2 Jahre gebraucht werde. Ausserdem kämen Stromkosten hinzu.

Einstimmig und ohne Enthaltung!

Dem Antrag von Christian von Stetten, die Beschaffung der Anlagen für die Klassenstufen 7-12 zurückzustellen, kann sich der Gemeinderat anschließen, bevor er über den so geänderten Antrag abstimmt. Der geänderte Antrag, 98 Luftreiniger für Kindertageseinrichtungen und Klassenräume der Klassenstufen 1-6 im Rahmen der Landesförderung zu beschaffen, wurde einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Auch Bürgermeister Stefan Neumann stimmte also letztlich für den Antrag.

Text: Matthias Lauterer

 




The same procedure

Nie wieder sollten die Schulen geschlossen und die Schüler:innen aufgrund der Coronapandmie in den Distanzunterricht / home schooling geschickt werden. Zu groß der Schaden, der dabei entsteht und entstanden ist. Das sagten Politiker:innen quer durch die Parteien nach der ersten Coronawelle Mitte des Jahres 2o20 und viele Eltern glaubten fest daran beziehungsweise wollten es glauben. Im Dezember 2020 kam dann die große Ernüchterung. Deutschlands Klassenzimmer schlossen teilweise monatelang.

Nach nur zwei Wochen die erste Schule zu

In diesem Jahr folgte nun the same procedure wie vergangenes Jahr. Krz vor den Sommerferien, nachdem die Schulen wieder ein paar Wochen offenhatten, schworen Politiker:innen aller Couleur erneut Stein und Bein, dass die Schulen im Herbst / Winter 2021 trotz aller Wahrscheinlichkeit wieder schnell steigenden Inzidenwerten nicht mehr geschlossen werden. Die Eltern hofften nach 1,5 Jahren Homeschooling-Jahren noch mehr, dass diese Versprechen eingehalten werden würde – und auch dieses Mal wurden sie schnell enttäuscht.

Der Norden Deutschlands hat es als erstes erwischt

Die Schüler:innen in Schleswig-Holstein starteten als erstes in die Sommerferien und dementsprechend auch wieder in das neue Schuljahr. Nach nur zwei Wochen schloss bereits die erste Schule und schickte die Schüler:innen in den Distanzunterricht.

Und das, obwohl die Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, Karin Prien, noch wie viele ihrer Kolleg:innen ebenfalls betont hat, dass die Schulen aufgrund der Impfangebote und des besseren Schutzes der Risikogruppen offenzubleiben haben, weil der Schaden größer wäre, wenn man sie schlösse. Nun hat es eine Gemeinschaftsschule in Leck in Nordfriesland erwischt. Ein Schüler:innen hat Corona und hatte wohl aufgrund der Aufhebung der Gruppenbildung Kontakt zu fast allen Klassen. Die Schulleitung habe daraufhin in Abstimmung mit dem örtlichen Schulamt die Entscheidung zur vorübergehenden Schließung getroffen, bis alle 420 Schüler:innen und Beschäftigten einen PCR-Test vorweisen können.

So ist also die Realität

So ist also die Realität. Was die Bildungsministerin vor kurzem noch betonte, ist obsolet. Das örtliche Schulamt hat nun ganz anders entschieden und alle der über 400 Schüler:innen kurzerhand nach Hause geschickt, weil eine Person unter ihnen Corona hat.

Falls die lokalen Schulämter alle so entscheiden und auch künftig wegen einem Coronafall die Schulen reihenweise schließen, sind die Schulen schneller geschlossen als im Herbst / Winter 2021.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

 




Realschule Künzelsau: Positiver Effekt von Luftreinigern

Seit zwei Wochen gilt nun die Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg: Bei einer Inzidenz unter 35 ist die Maskenpflicht im Klassenzimmer aufgehoben. Am 4. Juli 2021 lag kein Landkreis in Baden-Württemberg mehr über dieser Schwelle.

Ausnahme: Positiver PCR-Test in der Schule

Eine Ausnahme gibt es: Gibt es an der Schule einen positiven PCR-Test, gilt die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder, so lange, bis es 14 Tage lang keinen weiteren positiven PCR-Test gibt. Dieser Fall ist an einer Künzelsauer Schule bereits eingetreten.

Kultusministerin Schopper denkt vor allem an die Schüler

Die weiteren Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion und Lüften, blieben aber bestehen, darauf legt die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) Wert. Sie hält daher die Lockerung für vertretbar, auch da das Lehrpersonal zu einem großen Teil geimpft sei und ist derMeinung: „Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern.“ Sie denkt dabei vor allem an die Schüler: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist und obgleich die Masken natürlich grundsätzlich einen wichtigen Schutz darstellten.“

Kretschmann ists trotzdem „ganz mulmig“

Trotz der aktuell niedrigen Inzidenz in Baden-Württemberg ist Ministerpräsident Kretschmann, wie man ihn kennt, vorsichtig: Insbesondere die Bilder mit feiernden Fußballfans bei der Europameisterschaft gehen ihm nicht aus dem Kopf. „Wenn ich diese Bilder sehe, ist mir da ganz mulmig“, sagt er. Aufgrund der „erhöhten Reisetätigkeit“ befürchtet er, dass Urlauber das Coronavirus, insbesondere die Delta-Variante, aus den Reiseländern, wo die Inzidenz teilweise deutlich höher als in Deutschland ist, mitbringen.
Daher kündigte er für die ersten zwei Schulwochen nach den  Sommerferien eine verbindliche Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg an, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Mit dieser Massnahme will er verhindern, dass sich möglicherweise mitgebrachte Viren im Unterricht verbreiten können und einen möglichst ungehinderten Schulbetrieb gewährleisten. Das teilte Kretschmann vor der Regierungspressekonferenz mit. Einige Wissenschaftler hätten die vierte Welle vorausgesagt, „und sie hatten meistens recht“, so Kretschmann.

Frühzeitige Information über Maßnahmenpakete notwendig

Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Künzelsauer Georg-Wagner-Schule, kann die Ankündigung Kretschmanns nachvollziehen. „Im Moment sind wir alle froh, die Masken in den Klassenzimmern ausziehen zu können. Wenn die Anordnung so kommt, dann setzen wir  das auch um, der Effekt ist unstrittig, letztlich ist das nachvollziehbar.“ Allerdings fordert er, dass die Schulen über die Maßnahmen frühzeitig informiert würden, das war während des letzten Schuljahrs nicht immer der Fall.

Luftreiniger notwendig und sinnvoll

Im Gespräch verweist er auf den Effekt der Luftreiniger, die an der Georg-Wagner-Schule bereits erprobt wurden. Der Effekt sei, insbesondere in Räumen, die nicht gut zu lüften sind, deutlich spürbar. Die Landesregierung hat für „Anfang dieser Woche“ eine Aussage dazu angekündigt, wie es mit der Förderung von Luftreinigern für die Schulen in Baden-Württemberg weitergehen wird.

Text: Matthias Lauterer

 

Winfried Kretschmann bei einem Besuch im Hohenlohekreis im Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ