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„Mir fehlen die Worte“

Eine Viertklässlerin wird von einem Mitschüler an einer Grundschule im hohenlohischen Krautheim gewürgt. Die Familie des Mädchens wendet sich hilfesuchend an die Schule. Diese reagiert. Sie fordert den betreffenden Schüler auf, sich bei dem Kind zu entschuldigen. Dem Mädchen wird angeboten, in die Parallelklasse zu wechseln (wir berichteten).

Negative Konsequenzen für das Opfer

GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann sieht das Durchspielen derartiger Optionen kritisch. „Dem Mädchen wird damit im Prinzip eine Flucht vor einem gewaltbereiten Mitschüler angeboten. Das sind negative Konsequenzen für das Opfer. Damit wird das Kind eigentlich nochmal Opfer.“

Videokommentar von Dr. Sandra Hartmann: „What?“ – Viertklässlerin wird Opfer von Gewalt – Was dann folgt, sorgt für Stirnrunzeln

Täter müsste gezwungen werden, sich zurückzuziehen, nicht Opfer

Zusätzlich sieht die Journalistin die Gefahr, dass die Gewaltbereitschaft damit nicht aufhört, sondern dass die Chance hoch ist, dass der gewaltbereite Schüler sich dann einfach andere Opfer sucht. Ein Ende der Gewalt sei damit nicht in Sicht. „Es sollte doch eigentlich immer so sein, dass die Person, von der Gewalt ausgeht, die Konsequenzen bekommt und nicht Betroffene. Aber auch bei Partnerschaftsgewalt wird häufig mit dem Opfer darüber gesprochen, welche Möglichkeiten des  Rückzuges / Auszuges es gäbe, anstatt mit dem Täter diese Dinge zu besprechen. und, wen nötig, auch zu erzwingen.

Angemessene Maßnahmen

„Wir schauen nach Gewaltakten – sei es Mobbing, Vergewaltigung oder Femizid – leider nach wie vor zu sehr auf die von Gewalt Betroffenen – wie haben sie sich verhalten? Haben Sie provoziert? Hatten sie die falsche Kleidung an? Waren Sie zur falschen Zeit am falschen Ort? Das eigentliche Problem sind doch nicht die Opfer, sondern die Täter“, findet Hartmann. Auf sie müsse das Scheinwerferlicht gerichtet und über angemessene, abschreckende Maßnahmen gesprochen werden.




Familie kritisiert Schulleitung nach Mobbing-Vorwurf an Krautheimer Grundschule

Eine Viertklässlerin wurde nach eigenen Angaben von einem Mitschüler an der Grundschule in Krautheim gewürgt. Er hat sie derart heftig und lange in den Schwitzkasten genommen, dass sie keine Luft mehr bekam und ihre Freundinnen, die Zeuginnen dieser Szene wurden, Angst um sie hatten, dass sie ersticke. Die Eltern des Mädchens kritisieren nun die Schulleitung scharf bezüglich ihres Verhaltens nach dem Vorfall.

Jede:r vierte Schüler:in von Mobbing betroffen

Mobbing ist unter Kindern und Jugendlichen ein verbreitetes Phänomen – das zeigt nicht nur die PISA-Studie, sondern auch eine Umfrage der DAK aus dem Jahr 2024. Nach dieser sind 24 Prozent der befragten Schulkinder mindestens einmal im Monat von Mobbing betroffen. Angesichts dieser Zahlen überrascht es nicht, dass sich viele Kinder in Deutschland an ihrer Schule nicht wohlfühlen.

Mobbing hat viele Gesichter

Mobbing an Schulen hat viele Gesichter. Besonders häufig sind verbale und psychische Formen, es kommt aber auch zu physischer Gewalt. Eine Umfrage unter Lehrenden zur Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2022 zeigt ebenfalls, dass das Klima an Schulen teilweise als rau und gewaltbetont wahrgenommen wird. Anlass für Mobbing können zum Beispiel der Körper oder die Herkunft des Opfers sein. Damit ist Mobbing eine Form der Diskriminierung. Wichtig ist zu betonen, dass das Opfer in der Regel keine Schuld an seiner Situation trägt.

Täter-Opfer-Umkehr?

Die Familie des betroffenen Mädchens hatte sich nach dem Vorfall hilfesuchend an die Grundschule in Krautheim gewandt. Nach Angaben der Familie hat sich der Junge zwar entschuldigen müssen, aber ihrer Tochter sei als „Lösung“ wiederum vorgeschlagen worden, nicht an der bevorstehenden Schulübernachtung teilzunehmen sowie in die Parallelklasse zu wechseln. Der Familie des Mädchens ist nicht bekannt, dass dem Jungen, der sie gewürgt hatte, ähnliche „Lösungsvorschläge“ präsentiert worden seien.

Die Grundschule selbst wollte den Vorfall weder dementieren noch bestätigen

Dies sei für die Familie so enttäuschend gewesen,  das sie überlegt haben, ihre Tochter nun nach der vierten Klasse in der Gemeinschaftsschule in Mulfingen anzumelden. Auch Freundinnen des Mädchens würden auf diese Schule nach der vierten Klasse wechseln. Die Schule in Mulfingen nahm jedoch das Mädchen nicht auf. Laut Angaben der Eltern könne das daran liegen, dass derzeit schon sehr wenige Kinder die Grundschule in Krautheim besuchen und man Angst habe, dass die Schule schließen müsse, wenn noch mehr Kinder weggehen würden.

Die Grundschule indes wollte den Vorfall gegenüber GSCHWÄTZ weder bestätigen noch dementieren. In einer Antwort auf eine GSCHWÄTZ-Presseanfrage bezüglich des Mobbing-Vorfalles und der Grundschulzahlen verweist Rektor Zürn lediglich auf Folgendes:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich beantworten wir keine Presseanfragen zu Vorfällen zwischen Schülern und Schülerinnen in der Schule.“

Auch auf die Presseanfrage zu der Spekulation über eine drohende Schulschlie0ung bei zu geringen Schülerzahlen äußerte sich Herr Zürn nicht. Auf Nachfrage, wie denn die Schule generell hinsichtlich des Themas Mobbing aufgestellt ist, antwortet Rektor Zürn ausführlicher:

„Im sozial Curriculum der GWRS Krautheim ist Prävention, insbesondere Mobbing, sehr wichtig und wird sehr ernst genommen. Daher möchte ich Ihnen beispielhaft die Maßnahmen( Unterstützungssysteme/Projekte) unsere Schule nennen:

  • Streitschlichter
  • Mobbingintervention durch die Klassenlehrer: Mobbing was ist das? (Erläuterung: Schikanieren von Personen (körperliche/psychische Gewalt über einen längeren Zeitraum ))
  • Stärkung der Klassengemeinschaft (Projekttage externer Partner/ mit Schulsozialarbeit), sodass es nicht zu Mobbingvorfällen kommt.
  • Projekte zum Thema Cybermobbing gemeinsam mit dem Kreismedienzentrum
  • Polizei: Präventionsveranstaltung zum Thema Gewalt
  • Interaktives Jugendtheater Q- Rage: Stücke: „Total vernetzt und alles klar?“/ „Grenzbereiche“

Theaterstück: „Trau dich“ – BzGa

  • Schulsozialarbeiterin:
    • Gesprächsangebote
    • Konfliktberatung mit Schülerinnen und Schüler im Einzelgespräch
    • Gruppengespräch mit den Konfliktparteien
    • Mobbinginterventionsprojekte in den Klassen
    • Einzelgespräche zum Thema Mobbing
  • Externer Anbieter zum Thema Gewaltprävention: Projekt „Selbstbehauptungstraining gemeinsam stark“ (jährlich)
    • Inhalte:
      • Selbstbehauptung
      • Mobbing
      • Bedrohung – Wie löse ich diese Probleme und wie gehe ich damit um?“

Das betroffene Mädchen kommt im September nun in die fünfte Klasse der weiterführenden Schule in Krautheim und hofft, dass sich so ein Vorfall nicht noch einmal wiederholt.

 




Mit diesem Satz katapultierte sich eine 16-Jährige 50 Jahre hinter Gitter

Sie war 16, als sie mit einer Waffe, die sie von ihrem Vater geschenkt bekam, am 29. Januar 1979 in eine Schule ging und damit neun Menschen verletzte – acht davon Kinder – und zwei Erwachsene tötete. Brenda Spencer wurde damals zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach 46 Jahren bat sie nun um eine Begnadigung. Das Gericht lehnte ab. Dabei war damals nichts so wie es schien.

„I don’t like Mondays“

„I don’t like mondays“, soll die damals 16-Jährige Brenda Spencer zu einem Reporter gesagt haben, als dieser sie unmittelbar nach ihrem Amoklauf mit einer Waffe an einer Schule, bei der zwei Erwachsene starben und neun weitere Personen verletzt wurden, befragt hat. Ihr angeblicher Satz wird heute noch als zentrale Aussage bewertet, die bei Gericht und bei der Presse damals wie heute das Mädchen wie eine eiskalte Teen-Killerin wirken lässt. Dabei täuscht das Bild massiv und viele wichtige Dinge flossen nie in die Urteilsbewertung mit ein – bis heute nicht.

Vom Vater eine Waffe zum Geburtstag

Brendas lange leicht lockige rötliche Haare waren ihr Markenzeichen. Ein hübsches Mädchen, das von ihrem Vater, wie sie in einem Interview später erzählt, eine Waffe zu ihrem 16. Geburtstag geschenkt bekommen hat. Mit dieser Waffe ging sie an einem Montag im Jahr 1979 in eine Schule und schoss um sich. Es war einer der ersten so genannten Amokläufe in den USA zu der damaligen Zeit und der erste überhaupt, ausgeübt von einem Mädchen. Das Entsetzen darüber und die Betroffenheit mit den Opfern war verständlicherweise groß.

Das personifizierte Böse?

Die Presse stürzte sich auf diesen Fall. Ein Journalist behauptete, er habe direkt nach der Tat mit Brenda gesprochen und nach den Gründen ihrer Tat gefragt. Sie habe anscheinend geantwortet: „I don’t like mondays“. Durch diesen Satz, wenn er denn je so gefallen sein sollte, erschien Brenda wie das personifizierte Böse, ohne jegliches Gewissen. Sie wird als Erwachsene und nicht gemäß dem Jugendstrafrecht verurteilt zu einer lebenslänglichen Haftstrafe – mit der Möglichkeit auf Entlassung ab 1993. Ab 1993 hatte Brenda Spencer die Möglichkeit, um ihre Freilassung zu bitten, was sie bis heute sechsmal versuchte. Sechsmal lehnte das Gericht ab. So bleibt sie weiterhin, seit nunmehr fast 50 Jahren hinter Gittern. Die Begründung hierfür wirkt fadenscheinig. Zumal viele Dinge in ihrem Fall nach wie vor nicht als strafmildernde Umstände herangezogen werden.

Auch Gerichte entwickeln sich innerhalb der vergangenen 50 Jahre weiter

Mittlerweile ist psychologisch längst widerlegt, dass Menschen von Natur aus „böse“ sind. Kein Mensch wird als „Monster“, ohne jedes Gewissen geboren. Wenn wir Geschichten über Täter:innen hören, sind diese oft stark traumatisiert – in ihrer Kindheit und/oder in ihrem weiteren Leben. Nicht selten sehen sich viele Täter:innen interessanterweise selbst als nicht traumatisiert an und weisen jegliche verstörende Kindheit von sich und idealisieren sie möglicherweise noch, da sie die Wahrheit gar nicht verkraften würden. Das ist ein Teufelskreis, denn durch ein Ausblenden der eigenen Traumata, besteht auch nie die Möglichkeit einer Aufarbeitung und damit einer Verarbeitung. Eines solcher Beispiele ist etwa der Serienmörder Ted Bundy, der Frauen zunächst umschmeichelt und dann auf qualvolle Weise umgebracht und sich an ihren Leichen vergangen hat. Das war ebenfalls in den 1970er Jahren. Sein Umfeld berichtete von einem verstörenden schwierigen Kindheit und einem abweisenden Elternhaus. Bundy selbst nahm alle Schuld auf sich und erklärte in ausführlichen Interviews, eine perfekte Kindheit gehabt zu haben und er einfach so geboren oder eventuell die Pornoindustrie Schuld an seinen verstörenden Trieben sei.

Kein Mensch wird als Mörder geboren

Es gibt in keinen einzigen Täter, der bewusst derartige Taten durchgeführt hat. ohne dass er traumatisiert ist und/oder dass er psychische Leiden hat und/oder von äußeren Einflüssen bestimmt wurde, wie etwa durch Drogenkonsum. All diese Dinge werden in der Regel im Rahmen eines Gerichtsverfahrens näher geprüft – und zwar dahingehend, ob es schuldmindernde Umstände gibt, die zu dem Mord geführt haben. Liegen schuldmindernde Umstände vor, werden Mörder in Deutschland nicht wegen Mordes verurteilt, sondern wegen Totschlages, was eine wesentlich geringere Haftstrafe bewirkt. So ist es zumindest heute, 50 Jahre später, üblich. Aktuelle zahlreiche Fälle von Pädophilie in Deutschland kommen vor Gericht noch immer häufig mit einer Haftstrafe zwischen 5 und 10 Jahren davon – und das, obwohl die Täter:innen diese Taten nach der Haft wieder begehen könnten.

In dem Video wirkt sie authentisch und glaubwürdig

In einem Interview aus dem Gefängnis, das das Mädchen kurz nach ihrer Verurteilung mit CSB führte, erklärte sie, dass sie an diesem Tag und auch die darauffolgenden Tage noch unter massivem Drogeneinfluss stand und sich nur noch bruchstückhaft an diese Tage erinnern konnte. In eben diesem Interview erzählte sie auch, dass ihr Vater ihr diese Waffe zu ihrem 16. Geburtstag geschenkt hat. Das ist kein übliches Weihnachtsgeschenk und spricht sicher nicht für ein friedvolles Elternhaus. Als sie mit dem Reporter über die beiden Männer spricht, die durch ihre Hand gestorben sind, weint sie und sagt, das sei sehr schwer auszuhalten, dass diese Männer wegen ihr tot sind. In dem Video wirkt sie absolut authentisch und glaubwürdig. Sie zeugte echte Reue, was ein Gericht ebenfalls als positiv bewerten sollte.

Convicted San Diego school shooter Brenda Spencer exclusive CBS 8 interview in 1993

Heute werden strafmildernde Umstände mehr beleuchtet und höher bewertet bei der Urteilssprechung

Vielleicht waren die Gerichtsverfahren Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre noch nicht soweit, um auch das soziale Umfeld, das Elternhaus und die Kindheit in den Blick zu nehmen. Vielleicht wurden mögliche psychische Leiden nicht geprüft. Aber nun, nach knapp 46 Jahren hinter Gittern hat sich die Welt verändert und es sollte jedem, der eine so lange Haftstrafe verbüßt (geschweige denn, dass die wenigsten Menschen eine so lange Haftstrafe überhaupt verbüßen müssen, selbst wenn sie die schlimmsten Taten verübt hatten, wie etwa Kindesmissbrauch), die Möglichkeit gegeben werden, den Fall noch einmal neu prüfen zu lassen. Sechsmal hat Brenda in den vergangenen Jahrzehnten versucht, eine gerichtliche Wiederaufnahme ihres Falles zu erkämpfen, ohne Erfolg. Das letzte Mal im Februar diesen Jahres.

Die Anwaltskanzlei in San Diego, die unter anderem drei der damaligen Opfer vertritt, freut sich über die Entscheidung des Gerichts und erklärt:

„The shock of this brazen crime rippled through the community in San Diego at the time and it continues to hold a place of infamy in the history of mass shootings in our nation. While new laws are in place that can potentially speed up releases for individuals who were convicted as minors, as well as inmates who are over 50 years old, our position is that the totality of the horrific circumstances of this crime and this case do not warrant release and we are gratified that the Parole Board agreed with our position.“

Die Anwaltskanzlei bezieht sich damit auf den Schock-Moment des damaligen Amoklaufes und was dieser bis heute für Auswirkungen auf San Diego hat und daher eine Freilassung von Brenda nicht in Frage komme.

Bei einer Entscheidung über eine Freilassung eines Menschen sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen, welche verheerenden Auswirkungen die vergangenen Taten noch immer auf das Umfeld haben, da der Umkehrschluss bedeuten würde, dass im Grunde niemals ein Mensch wieder entlassen werden dürfte, der wegen Totschlags oder Mord verurteilt worden ist. Es sollte einzig und allein darum gehen, zu prüfen, ob dieser Mensch nach wie vor eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

Das nächste Mal kann Brenda Spencer im Jahr 2028 um ihre Freilassung bitten.

 

 




Nach 30 Tagen hängt man sich Kochlöffel um den Hals und trommelt damit auf einer Gurkenreibe, die am Bauch baumelt

Ein TikTikok-Video, das derzeit viral geht, zeigt eine Mutter, die diverses Küchengeschirr an ihrem Bauch baumeln hat: zwei Töpfe an Schnüren hängend vor ihren Brüsten, eine Gurkenreibe an einer Schnur befestigt an ihrem Bauch, mit Kochlöffel trommelt sie auf den Töpfen und der Gurkenscheibe ein Lied, während sie durchs Wohnzimmer marschiert. Der Ehemann sitzt auf der Couch und kann kaum glauben, was seine Frau da macht. Betitelt ist das das Ganze mit: Nach den Sommerferien ist vor den Sommerferien.

Die Sommerferien. Der August. Am 23. Tag dieser Ferien hat man dann als Eltern gefühlt auch so alles durch, was das kreative Repertoire hergibt – Freizeitpark, Spaßbad, backen, wandern, Maislabyrinth, Kino, Gesellschaftsspiele, auf die irgendwann mal so gar keiner mehr Lust hat, dazwischen noch ein Urlaub (must have in der heutigen Zeit) und nebenbei arbeiten – und noch immer liegen zwei Wochen Sommerferien vor uns. Der August ist der Horrormonat vieler Eltern in Baden-Württemberg – weil der Spagat zwischen Ferien, Freizeit, täglichem Animationsprogramm für den Nachwuchs und parallel oftmals arbeiten – stark an den Corona-Spagat von vor drei Jahren erinnert.

Nur dass dieser Spagat Eltern jedes Jahr aufs Neue bevorsteht. Denn Deutschlands Bildungswelt hat es noch immer nicht geschafft, wie in anderen Ländern adäquate Ferienprogramme in diesen 6 Wochen anzubieten – mal ganz davon abgesehen, dass wir im Jahr in Baden-Württemberg insgesamt auf über 14 Wochen Ferien kommen – also 3,5 Monate. Umgerechnet sind das 105 Ferientage – bei 30 Tagen Urlaub, wenn man als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, wie die meisten Deutschen (und nicht etwa selbstständig).

Glücklich das Doppelverdiener-Ehepaar, das sich dann abwechseln kann mit Urlaub und so auf bis zu 60 abgedeckte Ferientage kommt (was aber immer noch nicht reicht) und/oder die Großeltern mit einbeziehen kann. Auch das Hausfrau/Haumann-Modell kann diese hohe Anzahl an Ferien abdecken. Aber viele andere können es nicht. Etwa Alleinerziehende, die nur 30 Tage Urlaub on the wohle zur Verfügung haben.

Wie soll das funktionieren, will man nicht irgendwann mit einer Gurkenreibe um den Bauch hängend das Animationsprogramm für die Kids trommeln, während man gedanklich schon beim nächsten Geschäftsmeeting ist?

Die Schulen und Kindergärten sind in der Hauptferienzeit geschlossen. Alternativprogramme gibt es seitens öffentlicher Bildungseinrichtungen kaum. Diese weisen nur ständig darauf hin, dass man einen „kontrollierten Medienumgang“ mit den Kindern pflegen soll, also sie nicht 8 Stunden vor einem medialen Endgerät parken, sondern optimalerweise auch noch jeden Tag idealerweise mit den Kindern lesen und ein paar Aufgäbchen von der Schule nacharbeiten soll. Die Praxis schaut – verständlicherweise oft ganz anders aus.

Wie Eltern diesen Tanz auf dem Vulkan meistern, interessiert in Deutschland, dem Land, das bekannt ist für familienfreundliches Auftreten (Achtung, Ironie) auch nicht wirklich.

Manche größeren Firmen auch im Hohenlohekreis bieten nun  Activity-Wochen für die Kinder von ihren Arbeitnehmern an – damit die Arbeitnehmer adäquat arbeiten können in dieser Zeit.  Das ist löblich, aber nicht jeder arbeitet bei einem derart fortschrittlichen Unternehmen.

Daher ist es an der Politik, Kinderbeschäftigungswochen, zumindest zwei, in den Sommerferien anzubieten oder zumindest staatlich zu fördern, wie etwa Reiterferien, Golf-Camps oder Wanderwochen. So einfach sähe im Grunde die Lösung aus, damit nicht jedes Jahr im August der gefühlte kollektive Zusammenbruch der Familien droht.

 




„Vergiss nie: Du bist mehr als dein Zeugnis“

Margot Wicharz aus Unterginsbach erinnert sich noch heute, nach über 50 Jahren, an einen Satz aus ihrer Grundschulzeit, der sie stets daran erinnerte, „fleißig, aber langsam“ zu sein. Auch später in der Ausbildung hatte sie stets Angst, zu langsam zu sein. Das berichtete sie uns im Gespräch über ihre Depression (wir berichteten). Ein vermeintlicher harmloser Satz in einem Zeugnis, der dein Sein bestimmt oder schlimmstenfalls eine selbst erfüllende Prophezeihung auslöst. Nach dem Motto: Der Lehrer sieht mich so, also bin ich auch so.

Auch heute noch wird unterschätzt, wie prägend die Fließtext-Beurteilungen für Kinder für ihr weiteres Leben sein können, die sie in der Grundschule in Deutschland erhalten. Besonders natürlich, wenn nicht nur positive Dinge drinstehen. Sätze wie „Antje war stets bemüht“ (siehe Zeugnis unten) erinnern dabei mehr an ein Arbeitszeugnis als an ein Kind, das da schon in relativ jungen Jahren bewertet wird.

„Ihre Merkfähigkeit erstreckt sich nur über eine kurze Zeit“

Das Zeugnis von Paula B. an einer Grund- und Hauptschule von Baden-Württemberg (siehe unten) ist geprägt von Negativformulierungen wie etwa: „Paula hat erhebliche Schwierigkeiten, im Unterricht bei der Sache zu bleiben und sie lenkt sich und andere ab. (…) Ihre Merkfähigkeit erstreckte sich meist nur über eine kurze Zeit. Paula arbeitete besonders bei schriftlichen Arbeiten häufig mit zu wenig Sorgfalt und Einsatzwillen.“

Manche Schulen auch im Hohenlohekreis sind abgerückt von Negativbewertungen und formulieren stattdessen psychologisch sinnvoller. Etwa:  „Otis hat die neue Herausforderung, nämlich ein gutes Tempo zu finden, sehr gut aufgenommen“ (siehe Zeugnis unten) anstatt: „Otis war sehr langsam.“

Laut diverser psychologischer Studien unterstützt positives Feedback Kinder, aber Erwachsene erheblich mehr in ihrer Motivation und ihren Leistungen als Kritik. Optimalerweise verpackt daher ein Lehrer Kritik immer als positive „Herausforderung“ für die Zukunft (siehe Schüler Otis). So verharren die Schüler:innen nicht in ihren „Defiziten“, sondern finden optimalereise einen guten Weg, damit umzugehen.

Wieder andere Schulen geben ihren Schüler:innen zusätzlich zu ihrem normalen Zeugnis das „wahre Zeugnis“, wie die Schule in Hilden. Darin steht: „Im letzten Jahr hast du viel gelernt und geschafft. Du bist ein tolles Koalakind und wir sind froh, dich in unserer Klasse zu haben. Vergiss nie: Du bist toll. Du bist einzigartig. Du bist mehr als dein Zeugnis.“

In der DDR ausgestelltes Grundschulzeugnis von Antje Kesting, 1986

Das Zeugnis aus der Grund- Hauptschule Werkt in Baden-Württemberg von Paula B.




Kreisschulen heißen Geflüchtete willkommen

Die Richard-von-Weizsäcker-Schule in Öhringen und die Karoline-Breitinger-Schule in Künzelsau werden Unterricht für Jugendliche aus der Ukraine anbieten. Die Vorbereitungen dafür laufen in Absprache mit dem Kultusministerium. Gestartet werden soll bereits nach den Osterferien. Bei der Herausforderung, Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse zu unterrichten, setzen die beiden Schulen in Trägerschaft des Hohenlohekreises auf ihre bisherigen Erfahrungen. Bereits in der Fluchtwelle 2015/2016 konnte dort zahlreichen Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung eine schulische Ausbildung und der Spracherwerb ermöglicht werden.

Gespräche in den Osterferien

Ansgar Hagnauer, Schulleiter in Künzelsau, lädt Schülerinnen und Schüler, welche sich bereits bei der Karoline-Breitinger-Schule gemeldet haben, in den Osterferien zu Gesprächen ein, um das Unterrichtsangebot möglichst passgenau nach den Bedürfnissen der jungen Menschen zu gestalten. Auch in der Richard-von-Weizsäcker-Schule soll darauf Rücksicht genommen werden, dass einige der jungen Menschen zugleich den Onlineunterricht des Heimatlandes besuchen, welchen die Ukraine für die Geflüchteten anbietet, berichtet der dortige Schulleiter Uwe Stiefel. Nicht nur der Unterricht selbst und der Spracherwerb seien wichtig, sondern auch eine Tagesstruktur, die wieder ein bisschen Normalität in das Leben der vom Krieg betroffenen jungen Menschen bringt, betonen die Schulleitungen.

Task Card im Internet

Für alle Schulen im Hohenlohekreis hat das Kreismedienzentrum des Hohenlohekreises auf seiner Homepage eine sogenannte TaskCard erstellt. Das ist eine digitale Pinnwand, auf der vielfältige Angebote für die Schulen hinterlegt sind. Dazu gehören Materialien zum Erlernen der deutschen Sprache oder zum Umgang mit Fake News (falschen oder gefälschten Nachrichten) und dem aktuellen Krieg. Auch Links zu Angeboten wie der Schulpsychologischen Beratungsstelle sind dort hinterlegt.

Link zum Kreismedienzentrum: Kreismedienzentren Hohenlohekreis (kmz-hok.de)

In Künzelsau sind laut Angeben der Stadt etwa 25% der gemeldeten Ukraine-Flüchtlinge im Schulalter.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




Jedes Jahr 100.000 Euro: Künzelsauer Fünftklässler werden mit mobilen Endgeräten ausgestattet

Bereits am 28. Juli 2020 hat der Künzelsauer Gemeinderat außerplanmäßig eine halbe Million Euro genehmigt, um Schüler der beiden städtischen Schulen Ganerben-Gymnasium und Georg-Wagner-Schule umgehend mit Notebooks auszustatten. Rund ein Drittel dieser Summe, nämlich 150.562 Euro wurden von Bund und Land gefördert.

Ausgegeben wurden im Schuljahr 2020/21 445.643 Euro, weitere 94.428 Euro wurden anfangs des Schuljahres 2021/22 für die Anschaffung der Geräte für die neuen Fünftklässler ausgegeben. Die fehlenden rund 40.000 Euro wurden über den Digitalpakt gedeckt.

Wichtig im Distanzunterricht

Wie sich im Jahresverlauf gezeigt hat, war dies eine wichtige Entscheidung, konnten doch die Schüler mit diesen einheitlichen Geräten auch dem Distanzunterricht folgen.

Auch für die Folgejahre geplant

Wie die Stadt Künzelsau auf GSCHWÄTZ-Anfrage mitteilt, sollen auch in den Folgejahren „die Fünftklässler der beiden städtischen Schulen mit Endgeräten ausgestattet werden. Im jeweiligen Haushalt sollen dafür 100.000 Euro eingeplant werden.“

Text: Matthias Lauterer

 




Die Luftreiniger sind da!

Am 17. August 2021 beschloß der Künzelsauer Gemeinderat die Anschaffung von 96 Luftreinigern für die Klassenräume der Klassen 1 – 6 sowie die Kindergärten in städtischer Trägerschaft. Am 19. Oktober 2021 vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma AFS Airfilter GmbH aus Übrigshausen, die versprach, bis Ende November liefern zu können.

Trotz der bekannten Turbulenzen auf den Beschaffungsmärkten konnte AFS den Liefertermin einhalten, wie die Stadt Künzelsau mitteilt:

„Die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH hat zu Beginn der Woche die Luftfiltergeräte an die Georg-Wagner-Schule und das Ganerben-Gymnasium ausgeliefert. Insgesamt werden rund 50 Klassenräume der Stufen 1 bis 6 aller städtischen Schulen mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Für die schlecht zu lüftenden Räume wurden bereits im Frühjahr Luftfiltergeräte angeschafft. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten mit den Geräten dazu beitragen, dass in den Einrichtungen neben Hygienekonzepten und den Hygienemaßnahmen ein bestmöglicher Schutz gegen Corona geboten wird. „Unser Ziel als Schule ist es, die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz der Schüler, Lehrer und Angehörigen zu schaffen. Die Luftfiltergeräte unterstützen uns dabei“, so Rainer Süßmann, 1. Konrektor der Georg-Wagner-Schule. Auch Antje Rother, 2. Konrektorin der Georg-Wagner-Schule ist froh, dass die Luftfiltergeräte da sind: „Die Geräte geben einfach zusätzliche Sicherheit.

Auch das Ganerben-Gymnasium bekommt Luftfiltergeräte. Foto: Stadt Künzelsau

Auch die städtischen Kindergärten und die Kindertageseinrichtungen der freien Träger werden aktuell mit 40 Luftfiltergeräten ausgestattet.“

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau




„Die Maskenpflicht im Unterricht ist gerade gefallen, da wäre es jetzt ein guter Zeitpunkt für den Einsatz der Geräte gewesen“

Nachdem der Künzelsauer Gemeinderat in einer Sondersitzung am 17. August 2021 beschlossen hatte, 98 mobile Luftfilteranlagen für Kindertageseinrichtungen und die Klassenräume der Klassen 1-6 zu beschaffen (wir berichteten), konnte die Verwaltung bei der Sitzung vom 19. Oktober 2021 das Ergebnis der Ausschreibung vorlegen:

Nur zwei Firmen hatten überhaupt angeboten

Ganze zwei Anbieter hatten sich um den Auftrag, der immerhin ein Volumen von rund 400.000 Euro hat, beworben. Das Angebot des einen Anbieters entsprach in technischer Hinsicht bei Weitem nicht den Anforderungen der Ausschreibung. Somit war die Entscheidung für den Gemeinderat leicht: Nur die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH aus Übrigshausen war noch im Rennen. Mit den Geräten dieser Firma hat die Stadt Künzelsau bereits Erfahrung, einige Geräte sind im Rathaus im Einsatz.

Fördergelder sind reserviert

Am 20. September 2021 kam auch die Information, dass die beantragten Fördergelder für Künzelsau reserviert sind. Die Entscheidung, AFS zu beauftragen, fiel demnach auch einstimmig aus. Die ersten Geräte sollen Ende November geliefert werden. Kai Kuppinger, einer der Geschäftsführer von AFS, freut sich über den Zuschlag: „Wir freuen uns a) natürlich über den Auftrag und b), dass wir Schulen und Kindergärten unterstützen können.“

Ganz wenige Anbieter auf dem Markt

Dass es keinen erbitterten Bieterwettstreit gegeben hat, wundert ihn nicht: „Es gibt in diesem Markt ganz wenige Anbieter, die diese Anforderungen erfüllen können, maximal drei bis vier.“ Viele der am Markt angebotenen Geräte seien für den Einsatz im Klassenzimmer ungeeignet, sagt Kuppinger. Luftdurchsatz und Geräuschentwicklung sowie die Verteilung der ausgeblasenen Luft im Klassenraum seien Kriterien, die nur schwer zu erfüllen seien. Seine Geräte, so sagt es das Datenblatt, sind mit speziellen „Weitwurfdüsen“ ausgestattet, die „die gereinigte Luft großflächig und zugfrei über Kopfhöhe zurück in den Raum“ führen.

Kritische Versorgungslage

Zum anderen sei auch weiterhin die Versorgungslage kritisch: „Bayern hat schon frühzeitig ein Förderprogramm auf den Weg gebracht. Seitdem kauft Bayern den Markt leer.“ Trotzdem hat er einen Liefertermin ab Ende November zugesagt: „Wir haben schließlich starke und zuverlässige Partnerunternehmen aus der Region.“

„Erst mal froh, dass es am Laufen ist“

Mit „besser spät als nie“ beantwortete Rainer Süßmann  ganz spontan die Frage nach einem Kommentar zur Entscheidung des Gemeinderates. Süßmann ist kommissarischer Schulleiter der Georg-Wagner-Realschule und hat dort bereits einige Luftreiniger im Einsatz. Er hat den Antrag auf Beschaffung der Luftreiniger im Gemeinderat eingebracht und begründet. „Die Maskenpflicht im Unterricht ist gerade gefallen, da wäre es jetzt ein guter Zeitpunkt für den Einsatz der Geräte gewesen. Das bestehende Risiko hätte man damit minimieren können“, trauert er einer verpassten Gelegenheit nach. Es sei eben in den vorhandenen Räumen sehr schwierig, die Abstände wirklich immer einzuhalten. Trotzdem ist er „erst mal froh, dass es am Laufen ist.“

Hohenloher sind lösungsorientiert

Dass der Auftrag ausgerechnet an ein Hohenloher Unternehmen gegangen ist, wundert ihn nicht: „Die Hohenloher denken halt immer an Lösungen.“

Text: Matthias Lauterer




Ab sofort Maskenbefreiung für Schüler:innen

Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. „Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen“, heißt es in einer Nachricht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. Weiter heißt es:

Kultusministerium betont die Wichtigkeit von Präsenzunterricht für den „Lernerfolg“ und das „emotionale Wohlergehen“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Schüler:innen durch nichts zu ersetzen ist. Er ist auch für das emotionale und soziale Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen“, habe die Landesregierung „Sicherheitszäune eingezogen, wie zum Beispiel die umfangreichen Testungen sowie die Maskenpflicht. Die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die schon länger wieder im Schulbetrieb sind, ermöglichen es, dass an den Schulen ein weiterer vorsichtiger Schritt Richtung Normalität gegangen werden kann. Die Maskenpflicht am Platz soll deswegen an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden.“

Masken seien ein „Sicherheitszaun“

„Masken sind in pädagogischer Hinsicht gerade beim Erlernen der Sprache und in der Grundschule ein Hindernis“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – ein Lächeln geben und ein Lächeln sehen können.“ In Abwägung der Vor- und Nachteile habe man sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern und dies wie ursprünglich geplant in einem geordneten Verfahren mit der nächsten Verkündung der Corona-Verordnung Schule umzusetzen. Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schüler:innen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.“

Testpflicht bleibt bestehen

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schüler:innen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler beziehungsweise diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schüler:innen der Klasse beziehungsweise Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

Bei Alarmstufe heißt es wieder, Maske auf

„Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Uns ist wichtig, dass wir zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts diese Rückfalloption einführen. Ich kann zudem versichern, dass wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten. Außerdem haben wir ja bereits ein tägliches Monitoring der Corona-Lage an den Schulen“, erklärt die Kultusministerin. Es gilt deshalb: Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

Anfang Oktober 2021 fast jede 5. Schule von positiven Testungen betroffen

Am 1. Oktober waren 809 Schulen von insgesamt 4.500 Schulen von positiven Testungen auf das Coronavirus betroffen. An 22 Schulen waren 30 Klassen beziehungsweise Gruppen vorübergehend aus dem Präsenzunterricht herausgenommen. In den übrigen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler betroffen.

Die Schulen haben insgesamt 1.927 positiv auf Covid-19 getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet – das sind etwa 0,13 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. 2.108 Schülerinnen und Schüler befanden sich in Quarantäne, das entspricht 0,14 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.

64 Lehrer in Quarantäne

Die Schulen haben außerdem 70 auf Covid-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 64 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,05 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.

Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.

Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl 1.927 positiv getesteter Schülerinnen und Schüler bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Schülerinnen und Schüler positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemäß der Absonderungsdauer der Corona-Verordnung Absonderung für 14 Tage in der Zählung behalten und danach herausgenommen.