1

Erstattung von NVH-Schülertickets

Das Land Baden-Württemberg schnürt ein weiteres Hilfspaket für den öffentlichen Nahverkehr. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen sollen mit 115 Millionen Euro abgefedert werden.

Auch Eltern bekommen Unterstützung

Aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Eltern wird unter die Arme gegriffen: 20 Millionen Euro stehen bereit, um bezahlte und wegen des Schul-Lockdowns nicht in Anspruch genommene Schülertickets auszugleichen.

Im Interesse der Fahrgäste

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt über die Überbrückungshilfe: «Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms und Ausgleichszahlungen für Schülertickets ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Angebots an Bussen und Bahnen im Land im Interesse der Fahrgäste.»

Keine Entscheidung ohne Wermutstropfen

Einschränkend teilt die NVH auf Ihrer Webseite allerdings mit: „Über die Anzahl der vom Land übernommenen Monatsraten ist noch nichts bekannt. Wie schon im Frühjahr 2020 wird eine Erstattung voraussichtlich nur erfolgen, sofern das Abo nicht gekündigt wurde.“

Text: Matthias Lauterer, Quelle: Pressemitteilung des Landtags




NVH verlängert Rückgabefrist

Der aktuelle Lockdown wird verlängert, noch bis mindestens 15. Februar 2021 bleiben Kitas geschlossen und an den Schulen findet kein Präsenzunterricht – außer für Abschlussklassen – statt. Viele Kinder und Jugendliche benötigen deshalb ihre Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr nicht und die Eltern fragen sich, was sie nun mit diesen machen sollen. Auf der Homepage des Hohenloher Nahverkehrs (NVH) heißt es unter https://www.h3nv.de/aktuelles/detail/rueckgabefrist-verlaengert, dass „die Rückgabefrist für das Sunshine-Ticket und die KidCard im Abo im Januar verlängert“ wird. Das heißt, die Monatsabschnitte für Februar 2021 können ausnahmsweise bis Montag, 25. Januar, abgegeben werden. Normalerweise ist das nur bis zum 15. des jeweiligen Vormonats möglich. 

Wer die Karte zurückgeben möchte, sollte diese mit einer kurzen Erklärung an das Abo-Center schicken oder direkt dort einwerfen. Wichtig ist aber, dass diese spätestens am 25. Januar dort vorliegt. Später eingehende Karten werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Januar-Abschnitte, die auch nicht benötigt wurden, ist momentan keine solche Kulanzregelung oder Erstattung vorgesehen.

 




Elternfrust im Hohenlohekreis

Viele Eltern von Kindern, die normalerweise mit Bussen des Nahverkehr Hohenlohe (NVH) zur Schule fahren würden, ärgern sich derzeit: Obwohl seit Dienstag, den 17. März 2020, kein regulärer Unterricht mehr stattfindet, wurden die Abopreise für die Monatstickets der Kinder weiterhin regulär abgebucht. Gleichzeitig empfahl der NVH, die Abos nicht zu kündigen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte eine Entschädigungsregelung angekündigt. Die Verhandlungen zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden laufen aber seit April 2020. Wie der NVH auf seiner Homepage mitteilt, könne sich „die Entlastung gegebenenfalls bis Juni ziehen“. Die KidCard für Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostet im Abo und für eine Tarifzone 43 Euro pro Monat. Das Sunshineticket gilt für das gesamte Netz und kostet 51,25 Euro monatlich.

„Bisher konnte noch keine Lösung gefunden werden“

Als Anfang Mai klar wurde, dass auch in diesem Monat für die meisten Kinder kein Unterricht stattfinden wird, wandte sich eine betroffene Mutter aus dem Hohenlohekreis bezüglich einer Rückerstattung der Fahrkartenkosten für April und Mai an den NVH. Die Antwort des Unternehmens vom Montag, den 04. Mai 2020, liegt GSCHWÄTZ vor. Sie besagt: „Für den Monat April 2020 kann nach heutigem Stand keine Erstattung oder Sonderreglung zugesagt werden. Es finden jedoch momentan Gespräche zwischen dem Land, den Landkreisen und Städten sowie den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg statt, um gegebenenfalls eine Ausgleichsregelung für die im April 2020 weitgehend nicht genutzten Schüler-Abos sicherzustellen. Für den NVH konnte bisher leider noch keine Lösung gefunden werden“. Sobald aber weitere Informationen dazu vorliegen, würden diese auf  der NVH-Homepage eingestellt. Dazu sollten sich die Eltern regelmäßig auf http://www.nvh.de informieren.

„Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“

GSCHWÄTZ hakte daraufhin beim NVH nach. Birgit Kuttner, beim NVH zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, erklärte am Dienstag, den 05. Mai 2020, per E-Mail ebenfalls: „Leider gibt es hier noch keine Lösung. Es finden derzeit Absprachen zwischen dem Land Baden-Württemberg, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verkehrsverbünden statt. Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.

Rückgabe ungenutzter Tickets bis zum 15. des Vormonats

Laut NVH-Homepage können ungenutzte Monatsabschnitte bei den Schüler-Abos normalerweise bis zum 15. des Vormonats beim zuständigen ABO-Center abgegeben werden. Der Monat wird dann nicht berechnet. Dann muss aber auch – sofern vorhanden – die Bonuskarte abgegeben werden. Die Frist für die Rückgabe der Mai-Abschnitte hatte der NVH bis zum 23. April verlängert. Viele Eltern – so etwa im Landkreis Heilbronn – nutzten diese Möglichkeit, manche gaben dann auch gleich die restlichen Tickets für die Monate Juni und Juli ab, weil ja immer noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang der reguläre Schulbetrieb wieder startet. Gerade die älteren Schüler fahren dann häufig mit dem Fahrrad zur Schule.

Text: Sonja Bossert