1

Mitarbeiterin verklagt Hohenloher Krankenhaus

„Und wo liegt das eigentliche Problem?“, fragt Richter Michael Schanz trocken in die Runde beim Gütetermin im Saal sechs des Arbeitsgerichts Heilbronn am Dienstag, den 12. September 2017 um 11.30 Uhr.

Corinna Moisel, Führungsassistentin bei der Hohenloher Krankenhaus GmbH (HK), hatte gegen ihren Arbeitgeber gegen zwei Abmahnungen geklagt, die sie innerhalb kürzester Zeit hintereinander bekommen hatte. In einer Abmahnung beklagte die HK, dass Moisel sich nicht schnell genug krank gemeldet habe. Moisel begründete dies damit, dass sie Urlaub hatte und während ihres Urlaubes krank wurde. Zunächst habe sie gedacht, bis ihr Urlaub vorbei ist, werde sie wieder gesund sein. Doch bereits am nächsten Tag sei eine deutliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes eingetreten, so dass sie zum Arzt ging. Dieser wiederum schrieb sie rückwirkend für den Vortag krank. Moisel reichte die Krankmeldung umgehend ein. Die HK bemängelte, dass Moisel sich damit erst einen Tag zu spät krank gemeldet habe.

Richter Schanz runzelte die Stirn: „Einen richtigen Verstoß sehe ich nicht.“ Die Arbeitnehmerin habe „ohne schuldhaftes Zögern“ gehandelt. Er schlägt daher zur gütlichen Einigung vor, die Abmahnung zum 30. November 2017 wieder aus der Personalakte zu entfernen.

Die zweite Abmahnung erhielt Moisel nach einem Gespräch mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der HK – selbst nicht anwesend beim Gütetermin. Dieser habe erklärt, so der HK-Anwalt, dass Moisel ihn darauf hingewiesen habe, dass ein Arzt aus Krautheim und Kreistagsmitglied, in einer Gemeinderatssitzung gesagt habe, dass er keine Patienten mehr ins Krankenhaus Künzelsau einweise, da es dort keine Notfallambulanz mehr gäbe. „Es werden Gerüchte mit falschen Tatsachen verbreitet. Das ist ein Stück weit Stimmungsmache“, begründet HK-Anwalt Reinhard Möller die Abmahnung. Eine Abmahnung als Antwort „ist doch das, was ein fürsorglicher Arbeitgeber tun müsse“, erklärte er.

Moisel hingegen bestritt, dies so gesagt zu haben. Sie habe ausdrücklich zu dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gesagt, dass sie über Dritte gehört habe, dass der Arzt dies gesagt habe. Sie habe keine falschen Tatsachen verbreitet. Im Gegenteil. Sie wollte verhindern, dass falsche verbreitet werden, betonte sie. Daher habe sie den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gebeten, dem Arzt auszurichten, er könne weiterhin seine Patienten ins Künzelsauer Krankenhaus überweisen, „denn die Notaufnahme ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden gewährleistet“.

Die HK, so Anwalt Reinhard Möller, hätte sich gewünscht, dass sich Moisel mit derartigen Dingen direkt an die Geschäftsführung wende. Bevor man gleich abmahne, hätte man dies ja in einem Gespräch klären können, warf der Anwalt von Corinna Moisel, Prof. Dr. Detlef Langbein, ein. Zudem sei Moisel, legte HK-Anwalt Möller nach, für derartige Dinge nicht zuständig. „Was gehört denn als Führungsassistentin zu ihren Aufgaben?“, fragt Richter Schanz HK-Anwalt Möller. Dieser weiß darauf keine Antwort.

Man einigt sich auch in diesem Fall. Auch die zweite Abmahnung wird aus der Personalakte entfernt – und zwar zum 30. Juni 2018.

„Meine Mandantin ist mit dem Ausgang der Güteverhandlung sehr zufrieden“, sagt Anwalt Langbein gegenüber GSCHWÄTZ.

_________________________________________________________________________________________________________________________________

So zerstört man Vertrauen.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

Wozu gibt es einen Betriebsrat? Sicher nicht, um in Mitarbeitern Ängste zu schüren, nach Gesprächen mit ihm eine Abmahnung zu kassieren. Ein Betriebsrat soll eine Vertrauensperson sein. Im HK ist dies nicht mehr der Fall. Viel Unterstützung erfuhr Corinna Moisel von den Mitarbeitern der HK wegen ihrer Klage. Diese betonten, wie sehr sich Moisel für das HK einsetzt. Dass die HK ihr nun den Vorwurf gemacht hat, rufschädigend dem Krankenhaus gegenüber zu agieren, ist geradezu lächerlich. Hier müsste sich eher die obere Managementebene an die Nase fasssen, die wegen ihres internen Verhaltens von zahlreichen Mitarbeitern in der Kritik steht. Allein die auf derart wackligen Füßen stehendne Abmahnungen sprechen für sich.