„Die Ortspolizeibehörden sind zuständig“
Fakt ist, dass die größte Sommerveranstaltung, die in Künzelsau geplant war und auf die sich viele Menschen gefreut haben, das Schlaraffenklang-Festival nicht stattfinden wird. Der Veranstalter weist jegliche Verantwortung dafür von sich und wirft dem Landratsamt vor, ihm Steine in den Weg gelegt zu haben.
Landratsamt kann Vorwürfe des Veranstalters nicht nachvollziehen
Nicht nachvollziehen kann Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamtes, die Aussagen von Stefan Ole Linseisen und Marco Schrenk, den Geschäftsführern von Schlaraffenklang, gegenüber GSCHWÄTZ . Die Veranstalter des geplanten Festivals in Künzelsau kritisierten das Landratsamt, da dieses ihnen anscheinend erst 5 Tage vor dem geplanten Festival die Auflagen für eine Maskenpflicht auf dem gesamten Festivalgelände mitgeteilt hätten.
Maskenpflicht ist in der Corona-Verordnung des Landes geregelt
Sprenger sagt, dass es keine behördliche Verordnung des Landratsamtes gegeben habe, die Coronamaßnahmen ergäben sich aus der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, auf diese hat der Landkreis keinen Einfluss. Die Corona-Verordnung sieht eine Maskenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen vor, erläutert Sprenger auf GSCHWÄTZ-Anfrage: „Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO gibt es im Freien keine Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Im Hygienekonzept waren keine Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands beschrieben. Daher war davon auszugehen, dass die Veranstaltung wie ein normales Open-Air ablaufen soll und deshalb in manchen Bereichen wie z. B. vor der Bühne, vor Verkaufsständen und in Wartebereichen der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.“
Ortspolizei Künzelsau dafür zuständig
Im Übrigen sei das Landratsamt für die Genehmigung derartiger Veranstaltungen auch nicht der richtige Ansprechpartner, sondern die Stadt Künzelsau: „Die Ortspolizeibehörden (= Städte und Gemeinden) sind für den Vollzug der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg zuständig und entscheiden auch über eventuelle Ausnahmen in eigener Zuständigkeit.“
Stadt Künzelsau hat das Landratsamt um Rat gefragt
Die Stadt Künzelsau habe das Landratsamt allerdings um Rat gefragt, die entsprechende E-Mail mit dem Hygienekonzept des Veranstalters sei am Freitag, 20.08.2021, beim Landratsamt eingegangen „und wurde am Montagvormittag, 23.08.21, per E-Mail beantwortet, also am nächsten Arbeitstag“, so Sprenger.
Sprenger fährt fort: „Es gab also keine „offizielle behördliche Bekanntgabe des Landratsamts“ oder eine „behördliche Verordnung durch den Landkreis Hohenlohe““.
Änderung des Veranstaltungskonzepts
Hintergrund der Anfrage der Stadt Künzelsau war offenbar eine Änderung des Veranstaltungskonzepts: War anfangs noch von „Tanzquadraten“ die Rede (GSCHWÄTZ berichtete), in denen die Abstandsregeln wohl gewahrt gewesen wären, schreibt Sprenger aufgrund des vorgelegten Hygienekonzepts jetzt davon, „dass die Veranstaltung wie ein normales Open-Air ablaufen soll“. Warum diese Änderung kurzfristig vorgenommen werden sollte, ist unklar.
Landratsamt widerspricht Linseisen vehement
Kontrovers wird es, wenn Sprenger die Aussage, dass ähnliche Veranstaltungen an anderen Standorten maskenlos stattfinden würden, kommentiert: „Nachfragen bspw. bei der Stadt Mannheim (als einem der vom Veranstalter genannten Beispiele) haben ergeben, dass sich die Behörden auch dort an der CoronaVO orientieren und keine Ausnahmen von der Maskenpflicht zulassen.“
Zu Linseisens Aussage „Aussage des Landratsamts ist, dass dort unter anderem eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, die es im Nachhinein jedoch so nicht wirklich hätte geben dürfen“, erwidert Sprenger: „Es gab auch von Seiten des Landratsamts keine Aussage zu Veranstaltungen in anderen Regionen von Baden-Württemberg.“
Landratsamt telefonisch für Schlaraffenklang nicht erreichbar?
Schlaraffenklang monierte in seiner Pressemitteilung, dass das Landratsamt bzw. die betreffenden Sachbearbeiter:innen telefonisch nicht erreichbar war. Auch in diesem Punkt verweist Sprenger wieder auf die Zuständigkeiten: „Die Ortspolizeibehörden (= Städte und Gemeinden) sind für den Vollzug der CoronaVO zuständig und entscheiden auch über eventuelle Ausnahmen in eigener Zuständigkeit. Das Landratsamt als übergeordnete Behörde war in diesem Fall auf Anfrage der Stadt Künzelsau lediglich beratend tätig.“
Text: Matthias Lauterer
