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„Ich wer echt schockiert – Das war eine regelrechte Pilgerreise“

„Wir sind und waren dankbar um jeden Helfer, der hier unterstützt hat“, betont Linda Maier*, eine nahe Angehörige der Familie, auf deren landwirtschaftlichen Anwesen es am Montag bei Forchtenberg-Ernsbach gebrannt hat. Die Angehörige möchte nicht mit ihrem richtigen Namen an die Öffentlichkeit gehen. Daher haben wir ein Pseudonym gewählt. Der Redaktion ist der richtige Name bekannt. Aber sie möchte dennoch öffentlich dazu eine Stellungnahme abgeben, wie geschmacklos sie die anscheinend mittlerweile massiv ausufernde „Gaffer“-Mentalität findet, die sie bei dem Brand auf dem Hof erlebt hat.

Brandverletzungen

Laut diversen Medienberichten sollen am Montag zunächst die Strohballen gebrannt haben, dann soll das Feuer übergegriffen haben auf eine Scheune. Der Hofbesitzer sei zum Zeitpunkt des Brandes nicht auf dem Anwesen gewesen – lediglich ein Mitarbeiter, der aufgrund des Brandes ins Krankenhaus musste, da er Brandverletzungen und einen Schock erlitten hatte.

„Es waren viele Gaffer da“

In der Nina-Warn-App wurde der Brand direkt öffentlich gemacht – mit der vollständigen Adresse – ein Unding , findet Lina Maier, da dadurch noch mehr neugierige Menschen angelockt wurden, um sich ein Bild von dem Brand zu machen. Sie meine damit ausdrücklich nicht die, die vor Ort geholfen und unterstützt hätten, aber es habe wohl auch zahlreiche Menschen gegeben, die gezielt zu dem etwas abseits gelegenen Hof gelaufen oder gefahren seien, um sich den Schaden auch noch Tage später aus der Nähe anzuschauen. „Es waren viele Gaffer war, manche sind sogar auf dem Privatgelände herumspaziert, sind teilweise um die Feuerwehrautos herumgelaufen und haben einfach nur geschaut – und das auch noch am nächsten Tag bei den Aufräumarbeiten“, berichtet Linda Maier gegenüber GSCHWÄTZ. Da habe quasi eine regelrechte Pilgerreise zu dem Aussiedlerhof stattgefunden.

„Wir haben so viel Tatütata gehört“

„Wir haben gestern so viel Tatütata gehört“, erklärt eine Oma, die mit ihrem Enkel gekommen ist, auf die Frage, was sie denn hier mache. „Das ist einfach unfassbar“, sagt Lisa Maier. Man müsse sich doch immer fragen, wie man es selbst möchte, wenn man mal einen Schaden hat. Möchte man dann auch, dass jeder kommt und guckt?“, fragt sie. „Ich war echt schockiert.“

Anfangs wusste sie selbst nicht mal, ob sich noch jemand in den Gebäuden befindet, als es noch gebrannt hat, und war unter anderem noch in Gesprächen mit der Feuerwehr. Ihre Familie wünsche sich schlicht und ergreifend, dass man „bitte die Privatsphäre respektieren möge“.

Strafanzeige von Peta?

Nach dem Schrecken und den Aufräumarbeiten stehe nun eine große Schadenssumme im Raum. 14 Tiere sind bei dem Brand gestorben. Anscheinend habe jemand von der Tierschutzorganisation Peta eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die Hofbesitzer gestellt – angeblich weil es auch Fluchtwege für die Tiere geben müsse. Maier schüttelt darüber nur den Kopf: „Diese Menschen haben keine Ahnung von Rindern. Die Rinder realisieren die Gefahr nicht und fühlen sich an ihrem Platz im Stall immer sicher und in Stresssituationen umso mehr.“

 

 




Vollbrand einer Scheune, Feuer auf Wohnhäuser übergegriffen

Am frühen Donnerstagmorgen, den 11. März 2021, gegen 02.20 Uhr, geriet im Criesbacher Ortskern eine Scheune aus unbekannter Ursache in Brand. Das Feuer war schnell auf den Dachstuhl des angebauten Wohngebäudes sowie den Dachstuhl des angrenzenden Nachbarhauses übergegriffen. Die als Brennholzlager dienende Scheune brannte völlig aus. Die Dächer der beiden Wohnhäuser wurden stark beschädigte, die Gebäude sind vorläufig nicht bewohnbar.

Auch die umliegenden Gebäude erlitten leichte Schäden. Durch die enge Bauweise der alten Ortsmitte, bestand die Gefahr, dass sich der Brand noch weiter ausbreitete, was die Feuerwehr durch einen Großeinsatz verhindern konnte. Menschen wurden nicht verletzt.

Der Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Die umliegenden Feuerwehren waren mit insgesamt 16 Fahrzeugen und zirka 90 Mann im Einsatz. Diese wurden durch das THW und dem Rettungsdienst unterstützt. Die polizeilichen Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

 

 

 




„Nö, das war’s“

Am Donnerstag, den 21. Januar 2021, dem zweiten Verhandlungstag des Hohebacher Scheunenbrandprozesses (wir berichtetenhttps://www.gschwaetz.de/2021/01/08/beschuldigter-schickte-laut-eigenen-aussage-dickpics-an-ehefrau-von-hochrangigem-hohenloher-politiker/https://www.gschwaetz.de/2021/01/08/wie-man-einen-partisanenkrieg-durchfuehrt-so-nuechtern-habe-ich-das-geplant/  versucht das Gericht, mehr über die Vorgeschichte des Scheunenbrands und den Brand an sich zu erfahren. Als erster Zeuge ist der Eigentümer der in Band gesetzten Scheune, Herr E., geladen. Er berichtet, dass er den Beschuldigten Bernd K. auf einem Treffen der örtlichen Motorradfreunde an Pfingsten 2019 kennengelernt habe. Schon damals sei ihm aufgefallen, dass K. „ein Schwätzer“ gewesen sei. So habe er ihm beim ersten Treffen bereits von hohen Geldforderungen an ein lokales Unternehmen berichtet, die er jetzt einziehen lassen wollte.

„Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“

„Ungefähr im Juni oder Juli“ 2019 habe Bernd K. ihn über eine Bekannte fragen lassen, ob er einige Möbel für einige Monate bei ihm unterstellen könne. Man habe sich auf eine geringe Miete geeinigt und Bernd K. habe die Möbel untergestellt. Anfangs seien tatsächlich Möbel, Schränke, Regale und dergleichen sowie Papiere untergestellt gewesen, er habe sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Von einem Computer, der am ersten Prozesstag eine Rolle gespielt hat, weil er laut Bernd K. angeblich wichtige Daten enthalten habe, erwähnt E. nichts. Der Zeitraum habe sich verlängert, da Bernd K. einen Krankenhausaufenthalt gehabt habe – auch das sei für E. kein Problem gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass einige der Möbel nicht Bernd K.,  sondern dessen ehemaligem Vermieter gehört hätten. „Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“, daher habe E., so erklärt er es als Zeuge vor Gericht, zum damaligen Zeitpunkt dem Vermieter nicht helfen können.

Betreuerin half weiter

Anfang 2020 habe sich eine Frau R. bei ihm gemeldet, die Betreuerin von Bernd K., und sich umgehend um die Bezahlung der ausstehenden Miete gekümmert. Er habe erfahren, dass Bernd K. und sein ehemaliger Vermieter über die gegenseitige Herausgabe von Gegenständern verhandelt hätten und als im April eine Liste der Gegenstände angefertigt wurde, habe er sich gedacht „dann sind die sich wohl einig geworden“. Kurz vor dem vereinbarten Termin zum Austausch sein K dann nochmal zu ihm gekommen, um den Austausch zu verhindern, aber Frau R. habe ihm versichert, dass alles in Ordnung gehe. Im Zuge des Austauschs seien dann unter anderem zwei Motorräder eingestellt worden. Ein juristisches Dokument zu diesem Tausch habe E nicht gesehen.

„Mir ist das dann suspekt geworden“

Anfang Juni habe ihm Bernd K. „Ärger mit dem Finanzamt“ angedroht. „Mir ist das dann suspekt geworden“, sagt Herr E. Ein seltsames Zusammentreffen schildert E: Bernd K. sei offenbar zu Fuß aus Unterbalbach gekommen und habe scheinbar einen Rucksack in den an der Scheune gelagerten Hackschnitzeln versteckt gehabt – da hatte Herr E. genug und er habe Bernd K. ein Hausverbot ausgesprochen. Danach habe er ihm das Mietverhältnis per SMS gekündigt und den Schlüssel zurückgefordert. Brnd K. hat die Kündigung bestätigt. Das Gericht liest die Nachrichten aus den Akten vor: Sie sind lang, höflich und geschäftsmäßig formuliert.

Als Bernd K. den Schlüssel nicht zurückgegeben habe, habe Herr E.E das Schloss ausgetauscht und mehrere Schlüssel anfertigen lassen und er habe K. darüber informiert und ihm die Kosten in Rechnung gestellt, danach habe „Funkstille“ geherrscht.

„Großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“

Den Brandtag schildert Herr E. wie folgt: Er habe in der Frühe das Martinshorn gehört, sei dann kurz vor sechs in der Arbeit gewesen und habe kurz nach 6 Uhr den Anruf erhalten: „Die Feldscheuer brennt“. An der Feldscheuer angekommen war dort „großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“. Es seien Bretter teils durchgebrannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass es sich um eine Brandstiftung gehandelt hat, da es mehrere Brandherde gegeben habe.

Seinen Schaden beziffert E auf 6.500 Euro für die Reparaturarbeiten an der Scheune, dazu 2.500€ Eurofür den Feuerwehreinsatz. Wäre die Scheune komplett abgebrannt und die darin untergestellten Fahrzeuge und Maschinen zerstört worden, wäre ein Schaden von fast einer halben Million Euro entstanden. Seit der Tat habe es keinen Kontakt mehr mit Bernd K. gegeben, auch der Dauerauftrag für die Miete sei storniert worden.

Anwalt versucht, die Schwere der Brandstiftung gering zu halten

Anwalt Donath, der Anwalt des Beschuldigten, versucht noch, darauf hinzuarbeiten, dass die Scheune nicht „gebrannt“ habe, die Fotos aus der Akte zeigen jedoch Brandspuren, zum Beispiel an einem Eckpfosten.

Der Beschuldigte nutzt sein Fragerecht zur Konstruktion einer Verschwörung von dem ehemaligem Vermieter, Herr E und der Betreuerin R, denen er „räuberische Erpressung“ vorwirft.

Der Mann, der Schlimmeres verhindert hat

Der zufällige Zeuge, der den Brand zuerst bemerkt hat, wird als nächster befragt: Er gibt an, mit seinem LKW bei dem schönen Wetter mit offenem Fenster unterwegs gewesen zu sein und einen Brandgeruch bemerkt zu haben. Daraufhin habe er angehalten, sei zu den Scheunen gelaufen und hätte dort Rauch festgestellt. Umgehend habe er – laut den Unterlagen des Gerichts war das um 05:12 Uhr – Feuerwehr und Polizei alarmiert. „Gebrannt haben sie nicht, nur geraucht“, berichtete er über den Zustand der Brandnester bei seiner Ankunft. Er selber sei Feuerwehrmann und habe keinen Grund gesehen, unmittelbar einzugreifen. Die eintreffende Feuerwehr habe die Nester dann gelöscht.

Bericht der Polizei vor Ort

Routiniert trägt der Zeuge D seine Personalien vor – kein Wunder: Als Kriminalkommissar tut er das sicherlich des Öfteren. Er sei wegen des Notrufs zur Scheune geschickt worden und dort gegen 05:30 eingetroffen, zu diesem Zeitpunkt sei ein Teil der Feuerwehr bereits vor Ort gewesen. „Manche Bretter waren in Brand geraten“ sagt er und betonte, dass Flammen zu sehen gewesen seien, „allerdings keine Stichflammen“. Er berichtet aber auch von mindestens einem Brandnest, das nicht gezündet habe, man habe deutlich den Anzünder sehen können. Eine Verpackung dieser Anzünder sei später von seinen Kollegen auch in der Nähe gefunden worden.

K wurde sofort als Verdächtiger benannt

Der Sohn des Geschädigten habe im Gespräch K als Verdächtigen ins Gespräch gebracht, weil der Streit mit seinem Vater gehabt habe, der Geschädigte selbst habe ihm kurz darauf auch davon berichtet, dass er K im Verdacht habe, den Brand gelegt zu haben.

D berichtet, dass K. auf dem Revier durchaus bekannt gewesen sei. Zwar sei D selber nicht dienstlich mit K befaßt gewesen, aber er habe über den Flurfunk gewußt, dass K. ohne festen Wohnsitz sei und zum Beispiel an oder in einer Kapelle genächtigt habe. Auch von kleineren Straftaten, die W nicht spezifizierte, sprach er. Außerdem seien Platzverweise gegen K ausgesprochen worden. Weitere Details über K oder die Vorgeschichte des Brandes kannte er nicht, er sei auch erst seit kurz vor dem Brand in Künzelsau.

Einige Tage nach der Brandstiftung hätte D im Rahmen einer politischen Veranstaltung, die er schützen sollte, weil auch der Innenminister anwesend war, im Gespräch mit dem Veranstalter davon gehört, dass am Vortag eine Gestalt im Hof gesehen worden sei, bei der es sich um K gehandelt haben könnte. Auch seien kurz darauf emails mit beleidigenden Inhalten eingegangen. E habe dies als Anzeige formuliert und weitergeleitet. Weiter sei er mit dem Vorfall nicht befasst gewesen.

K befragt den Beamten nach der Organisation der Verteilung der e-mails innerhalb des Reviers. Er befürchtet, dass seine Mails – er spricht insbesondere von einer 804-seitigen Schriftsatz, aus dem hervorgehen sollte, dass er kein „Landstreicher“ sondern ein „wissenschaftlicher Berater“ sei – nicht gelesen würden.

Als nach der Befragung des Polizeibeamten das Gericht mit Verteidigung und Staatsanwältin bespricht, ob eventuell Zeugen abgeladen werden können und dabei kurz die Rede auf das ominöse Intimfoto kommt, geht ein schwer zu interpretierendes Lächeln über K’s Gesicht.

Die Polizeibeamtin R war um 06:13 mit einem Kollegen als zweite Streifenwagenbesatzung am Brandort. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Feuer bereits gelöscht. Mit welchen Mitteln die Feuer gelöscht wurden weiß sie nicht, aber da eine aufgefundene Verpackung von Anzündern durchnäßt gewesen sei, vermutet sie, dass mit Wasser gelöscht war. Anschließend habe man nach dem Brandstifter gesucht, sowohl allgemein als auch gezielt nach K, dessen Personenbeschreibung vorgelegen habe. Sie und ihr Kollege hätten allerdings niemanden auffinden können.

Skurril zu nennender Auftritt eines weiteren Polizeibeamten

Letzter Zeuge am zweiten Verhandlungstag war der Polizeibeamte W., dessen Auftreten vor Gericht man durchaus als skurril bezeichnen darf: Er hatte offenbar kaum Erinnerungen an den Fall und hatte diese Erinnerung auch nicht durch vorbereitendes Lesen der Akte aufgefrischt. Auch der Vorhalt von Richterin Bezold, dass Sachverhalte nicht durch Verweis auf eine Akte, sondern durch Vortrag in den Prozess einzubringen seien, verbesserte sein Erinnerungsvermögen kaum.

Einn Polizeibeamter mit Gedächtnislücken

Er kenne den Beschuldigten nur aus der Akte, es seien mehrfache Beleidigungen und Drohungen, sogar Morddrohungen, in der Akte. Gegen wen genau und genaue Wortlaute waren ihm nicht erinnerlich. Eine eventuelle Vorgeschichte sei ihm auch nicht bekannt. Auch zum Ablauf der Ermittlungen konnte er wenig beitragen: Frau R. habe ihm in einem Telefonat von den Beleidigungen und Drohungen berichtet, daraufhin habe er festgestellt, dass es sich dabei um Straftaten handelt und ihr Unterlagen zur Stellung eines Strafantrags zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit R. habe es – Corona geschuldet – nicht gegeben.

Ein denkwürdiger Dialog zwischen Richterin und Zeugen

Der Anwalt wirft „keine eigene Erinnerung“ ein und auch Richterin Bezold wird ein wenig ärgerlich, als W. wieder einmal in der Akte blättert, und es kommt zu einem denkwürdigen Dialog:

„Also sprich, Sie kennen das eh nicht, was da drin steht“

„Ich habe die Akte nur zusammengeführt“

„Sie kennen von der Akte ganz wenig, weil Sie sagen, Sie haben die Akte nur zusammengeführt.“

Einige Details kamen dennoch ans Tageslicht: So seien auch die Künzelsauer Beamten bedroht werden, weshalb der Fall an W’s Dienststelle abgegeben worden sei. Der Beschuldigte ist offenbar aufgrund einer Handyortung in Bietigheim aufgefunden worden. W habe dann bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft gestellt, der sei von der StA in Schwäbisch-Hall erst abgelehnt, ein paar Tage später aber bewilligt worden. Das Gericht zitiert aus dem Antrag auf U-Haft: „Bedrohungen steigern sich, er sucht die Personen auf und schreckt auch vor Brandstiftung nicht zurück.“ Zudem war K zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Offenbar hätten die Künzelsauer Kollegen nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, mutmaßt W.. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses nicht recht war.

Weiterer denkwürdiger Dialog

Bernd K.’s Anwalt fragt zum Telefonat, das W. mit R. geführt hat, nochmals nach W.’s „fachkundiger Einschätzung“, warum und welche Straftaten nach der Beschreibung von Frau R. vorgelegen hätten. „Da müsste man schauen …“, was der Anwalt mit „Nö, das wars“ beendete.

Ein weiterer umfangreicher Schriftsatz des Beschuldigten

K. will danach von W. noch wissen, was mit einem weiteren seiner Schreiben, diesmal 420 Seiten lang, an diverse Polizeidienststellen geschehen sei. Davon sei ihm nichts bekannt, möglicherweise sie das Schreiben bei seiner Stellvertreterin gelandet, vermutet W..

Wenn man davon hört, dass er eimal 804 Seiten und einmal 420 Seiten geschrieben hat, wird auch die Bemerkung der Richterin Bezold verständlich, als ihr am Anfang des Prozesstags Dr. Heinrich, der psychiatrische Sachverständige, ein mehrere Zentimeter dickes Paket mit Schriftsätzen des Beschuldigten übergab: „Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Ende zu finden.“

Text: Matthias Lauterer




„Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“

Richtiggehend stolz schildert der Beschuldigte Bernd K., was er alles getan hat, um am 23. Juni 2020 eine Scheune in Hohebach anzuzünden. „Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“, sagt der Beschuldigte am Freitag, den 08. Januar 2021 am Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht (wir berichteten). Bernd K. soll eine Scheune in Hohebach angezündet haben. Den Eindruck, er sei möglicherweise psychisch krank, will er vermeiden, als er seine Tat im Detail schildert: Grillanzünder habe er gekauft und diese an mehreren Stellen in die Ritzen der Scheune gesteckt, damit das Feuer auch wirklich übergreift. Danach habe er mit Grillanzündern die einzelnen Nester angezündet und geprüft, ob auch alles gut brennt. „Wenn noch eine Halle dagewesen wäre, dann hätte ich die auch angezündet, um die Feuerwehrkräfte zu zerstreuen“, sagt er. Wieviele Brandstellen er angezündet habe, wisse er nicht mehr, „so viele wie möglich“. Danach sei er im Morgengrauen weggegangen.

Zufälliger Zeuge verhindert erheblichen Schaden

Dass die Brandstiftung nicht zu einem Vollbrand wurde, ist laut Anklageschrift einem zufällig vorbeifahrenden Zeugen zu verdanken, der die Feuerwehr alarmierte – so entstand nur ein relativ geringer Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

„Die Kehle durchschneiden“

Auch die anderen Tatvorwürfe räumt Bernd K. freimütig ein: Bedrohende und beleidigende SMS-Nachrichten und E-Mails, an seine angebliche ehemalige Geliebte und deren Angehörige, an eine Betreuerin sowie an den Feuerwehrhauptmann Norbert Hepp. In diesen Nachrichten fielen Worte wie „Faschistenpack“, „Nazifotze“ oder „Fettwurst“  und Drohungen wie „Ich will Blutrache“ oder „Soll ich deinem zahnlosen Spinner die Kehle durchschneiden?“ Mit denen habe er provozieren wollen, um seine Situation öffentlich zu machen. Auf die Nachfrage der Richterin besteht er darauf, dass er auch diese Taten bei vollem Bewußtsein geplant und ausgeführt habe: „Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“, sagt er.

Damit liegt ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten auf dem Tisch.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldfähigkeit ganz anders als der Beschuldigte: Sie hat keine Anklage in einem Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob Bernd K. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muß. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bernd K. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Am ersten Verhandlungstag am 08. Januar 2020 wird Bernd K. zu den ihm vorgeworfenen Taten befragt.

Bernd K. könnte auch in einer Bank arbeiten

Ein seriös aussehender Herr mittleren Alters wird hereingeführt, graue Haare, offener Blick, in Jeans und weißem Hemd, darüber eine Weste. Bernd K. könnte in einer Bank arbeiten. Auffällig nur, dass ihm während der Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen werden.

Redselig ist Bernd K. und berichtet gerne von Dingen, die von den Fragen der Richterin Eva Bezold wegführen und die Richterin auch nicht immer interessieren. Der anwesende psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich allerdings hört sehr interessiert zu.

Beinahe bei der NATO gelandet?

Ganz regulär habe er den Realschulabschluß gemacht, danach keine Lehrstelle gefunden, weil die Meister laut Bernd K. das Risiko nicht auf sich nehmen wollten, einen wie ihn, der mit vielen Vorkenntnissen aufwarten konnte und nicht mehr so lenkbar gewesen sei, nicht einstellen wollten. Daher habe  er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, bis er sich 1985 für 4 Jahre bei der Luftwaffe verpflichtet habe. Als es gegen Ende der Dienstzeit um eine Dienstzeitverlängerung und eine Versetzung zur NATO nach Washington D.C. gehen sollte, habe ihm ein vorgesetzter Offizier geraten, lieber ein Studium aufzunehmen, was er dann auch getan habe. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß habe er 4 Jahre als Angestellter gearbeitet, ehe er durch äußere Umstände entlassen worden sei. Daher habe er sich als beratender Ingenieur selbständig gemacht, viele Firmen mit großen Namen habe er beraten, auch im militärischen Sicherheitsbereich. Das alles trägt er recht emotionslos vor, euphorisch wird er, wenn er über erfolgreiche Tätigkeiten spricht: So gebe es „keinen Motor, den ich noch nicht aufgeschraubt hätte“. Über seine Tätigkeit als freiberuflicher beratender Ingenieur sagt er: „Das ist meine Profession, immer ein neues Umfeld, interdisziplinär, zielorientierte Vernetzung“. Hier wirkt er geradezu begeistert, auch von sich selbst. Allerdings wirken die Sätze auch arg zurechtgelegt, zum Beispiel, wenn er über seine mathematischen Vorkenntnisse, die er ins Studium mitbrachte, spricht: „Die mathematische Vorbildung in der Realschule ist nicht gerade studiengerecht gewesen“. Viele Details seiner Schilderung entnimmt er mitgebrachten umfangreichen Notizen. Ganz anders spricht er bei Mißerfolgen, Tiefschlägen oder offenbar unerwarteten Fragen von Richterin Eva Bezold: Dann enden die Sätze oft im Nirgendwo oder werden sehr schwammig, zum Beispiel, wenn es um seine finanzielle Situation geht: Auf die Frage der Richterin nach Schulden antwortet er mit „Verbindlichkeiten“ und „wenn ich ein oder zwei Jahre arbeite, ist das alles wieder weg“.  Von 30 – 60.000€ spricht er dann,  aber „das ist geschätzt“. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, er wisse gar nicht, ob sein Vater überhaupt noch lebe.

Umzug ins Jagsttal

Als Techniker und eisenbahninteressierter Mensch habe er das Jagsttal besucht, um dort die Jagsttalbahn zu inspizieren, dort sei er dem Dörzbacher Ehepaar, das er beschuldigt, seine Existenz gefährdet zu haben, zum erstenmal begegnet. „Ich habe mich als Naturbursche sofort zu Hause gefühlt, auch von den Menschen ist sehr viel rübergekommen“.

In den letzten Jahren habe er seinen Bürositz auf dem Anwesen des Ehepaares eingerichtet und dort auch gewohnt. Gegen den Begriff „Zweizimmerwohnung“, der in der Anklageschrift vorkommt, verwahrt er sich: „Das war keine Zweizimmerwohnung, das war ein Beraterbüro mit angrenzendem Privatbereich. Da waren meine Kundendaten wie in einer Kanzlei gesichert.“ Auf sozialen Status und die für ihn richtigen Begrifflichkeiten achtet er offenbar.

Liebesbeweis mit bestellen Strümpfen

Dort sei es dann auch zu einer  Beziehung mit der Ehefrau gekommen, keine Affäre, darauf legt er Wert, die letztendlich 18 Monate gedauert habe. Er will Kenntnis von einem Dokument haben, das besagt, die Eheleute würden ganz bewußt eine Scheinehe, später spricht er sogar von Zwangsehe, führen und die Ehe könne aufgelöst werden, wenn einer der Eheleute den Partner fürs Leben gefunden habe. Dass ausgerechnet zwei Rechtsanwälte ein solches Dokument unterschreiben, erscheint dem unbefangenen Beobachter allerdings sehr fraglich.

Dafür, dass er die Ehefrau als seine große Liebe bezeichnet, ist seine Wortwahl sehr kalt: Die von ihm behaupteten Treffen bezeichnet er als „intime Vereinbarungen“ oder als „sexuelle Verabredungen“, es sei immer alles „einvernehmlich, friedlich und respektvoll“ gewesen.

Bis es dann zur – wie er es nennt – Eskalation gekommen sein soll: Nach einem Gespräch über sexuelle Obsessionen habe er als „Liebesbeweis“ ein Foto, auf dem er in extra bestellten Strümpfen und mit rasiertem Intimbereich zu sehen war, an C. geschickt, die zu dem Zeitpunkt wegen einer Operation im Krankenhaus gewesen sei – umgangssprachlich nennt man solche Fotos heutzutage wohl Dickpics. Dieses Foto sei vermutlich dem Ehemann A. v. E. Gesicht gekommen und das hätte dann zum vollständigen Bruch geführt. Nicht mit der Ehefrau, die hätte ihm noch niemals „Nein“ gesagt.

Aussagen des Beschuldigten – das muss nicht die Wahrheit sein

Das alles sind die Aussagen des Beschuldigten, die am ersten Prozeßtag unwidersprochen im Raum stehen, da noch keine Zeugen gehört wurden. Die Zeugen werden ihre Sicht der Dinge vortragen – und aus deren Sicht mag vieles ganz anders aussehen.

Die Äußerungen werden verwirrender

Bis hierhin konnte man die Schilderungen des Beschuldigten noch einordnen. Die Anklageschrift spricht davon, dass die Wohnung 2019 geräumt wurde und dass es einen Zivilrechtsstreit gegeben habe, an dessen Ende ein Austausch von Gütern stand. Wahrhaft verwirrend wird es im Folgenden: Bernd K. berichtet dann von einem Vorfall, als er nach einem Besuch des Schornsteinfegers sein Büro betrat und seine Privaträume völlig verrußt gewesen seien. Den Ofen hätten die Brüder v. E.  und ein Hausmeister unsachgemäß angeschlossen. Auch sein Computer sei völlig verrußt gewesen und die Daten, darunter Unterlagen die angeblich der Geheimhaltung unterlagen, verloren. Hier fällt auch erstmals das Wort „Verletzung von Grundrechten“: Den Ofenunfall sieht er als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aussagen teilweise nicht wirklich glaubwürdig

Aber: Ein beratender Ingenieur, der einen Laptop mit Geheimnissen einfach so im Büro liegen läßt und dazu keine Datensicherung vorhält? Auch das will dem Beobachter nicht wirklich glaubhaft erscheinen. Es ist auch nicht glaubhaft, denn später spricht er davon, dass in der von ihm angezündeten Scheune sein gesamtes Hab und Gut, inklusive der Daten seiner Kunden gelagert gewesen sei. Warum seine Sachen in der Scheune lagerten und wer sie aus welchem Grund dorthin verbracht hat, war aus den Ausführungen von Bernd K. nicht wirklich zu entnehmen. Jedenfalls sei er an seine Besitztümer nicht mehr herangekommen, Polizei und Gericht hätten seine Reputation kaputtgemacht, „zu diesem Zeitpunkt wurden alle Grundrechte verweigert“. Und deshalb habe er die Scheune angezündet, damit diese Daten seiner Kunden, darunter auch militärische Daten, nicht in fremde Hände fallen können, in seinen Augen ein reiner Notwehrakt. Wieder sieht er sich als Opfer: Man habe seine „komplette Identität ausgelöscht, ich besitze nur noch meine Hose und meinen Rucksack“.

Wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Auf den Vorhalt der Richterin, dass man, wenn er darauf besteht, die Taten in völligem Bewußtsein durchgeführt zu haben, eventuell ins reguläre Strafverfahren überleiten müsse, reagieren weder Bernd K. noch sein Anwalt. Überhaupt ist zu bemerken, dass es sehr wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gibt. Man  hätte als Beobachter doch erwartet, dass der Anwalt das eine oder andere Mal au seinen Mandanten einwirkt, aber davon war nichts zu sehen.

Alle Straftaten notiert

Auch die Richterin wird zurechtgewiesen: „Das wirkliche Paket sieht anders aus als das, was Sie auf dem Tisch liegen haben. Und darüber müssen wir reden.“ Der Familie v. E.  wirft er vor, riesige Schulden zu haben – das habe „man ihm zugetragen“ – und Wege gesucht zu haben, diese Schulden zu tilgen. Wegen seines „Portfolios“ unterstellt er, dass „man anders Kapital schlagen wollte“, aus ihm und auf seine Kosten. Darüber habe er eine Schrift mit 16 Kapiteln verfaßt, die er auch dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gutachter geschickt habe. „Das was ich da gemacht habe, ist Notwehr“ ruft er einmal aus und hebt ein DIN-A4-Blatt in die Höhe, auf das er wohl alle Straftaten, die er der Dörzbacher Familie unterstellt, notiert hat. Und weiter geht es .“Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“. In diesem Moment macht er den Eindruck, dass er gar nicht versteht, warum er der Beschuldigte ist und nicht andere: Er nennt noch einmal die besagte Familie und weitere bekannte Familien aus dem Hohenlohekreis sowie Justizminister Guido Wolf und Kultusministerin Susanne Eisenmann, nicht zu vergessen: die CDU. „Die haben alle schon mitgespielt.“ Offenbar hatte er mit allen Genannten Begegnungen oder Schriftwechsel, welche in der Anklageschrift jedoch nicht aufgeführt wurden.

Er hätte ja auch das Schloss anzünden können

Immerhin habe er keine  Menschen töten wollen, meint Bernd K. Er hätte ja auch das Schloß anzünden können, „da ist soviel trockenes Holz, das geht hoch.“ Und außerdem: „Was habe ich denn davon, dass die sterben? Die sollen bis zum letzten Tag leiden und mitkriegen, was sie mir angetan haben. Die müssen weggesperrt werden.“ Gemeint sind die Brüder v. E., auch mit „Ich gehe davon aus, dass wir es hier mit Psychopathen zu tun haben“ meint er nur die beiden Brüder. Die Ehefrau aus Dörzbach nimmt er explizit aus, denn sie „ist die Frau, die ich liebe. Solange sie nicht Nein sagt.“

Der psychiatrische Gutachter hat erstmal nur wenige Fragen

Nachdem das Gericht vorerst keine Fragen mehr hatte, meldete sich der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich zu Wort: Er will vor einer tiefgehenderen Befragung des Beschuldigten noch die Zeugen abwarten. Einiges, was in den Schriftstücken von Bernd K. zu lesen ist, sei allerdings „schwer nachvollziehbar“ und könnte „Rückschlüsse auf seinen psychischen Zustand zulassen“. Allerdings interessiere ihn, was Bernd K. mit der Zerstörung seiner Identität meine? Das sei korrekt, der Ehemann aus Dörzbach habe seine Identität zerstört, meint Bernd K. „Er hat ständig versucht, mir sein Wertesystem überzustülpen“. Als Beispiel nennt er einen geplante Geburtstagsfeier mit 75 Gästen. Der Mann habe ihm zu Distelhäuser geraten. „Er hat versucht meinen Gästen vorzuschreiben, welches Bier sie trinken sollen. Meine Gäste trinken kein Distelhäuser.“ Und wieder der Satz: „Das ist eine Einschränkung meiner Grundrechte.“ Inwiefern die Empfehlung einer Biersorte ein Wertesystem oder eine Grundrechtseinschränkung ist, mag bis zur Befragung durch Dr. Heinrich dahingestellt bleiben. Immerhin berichtet Bernd K. auch über ein Gespräch mit dem Ehemann über das Thema Kinderwunsch, das mag – falls das Gespräch so stattgefunden haben sollte – ein Indiz dafür sein, dass ein recht vertrautes Verhältnis zwischen Bernd K. und dem Ehemann vorgelegen haben könnte.

Warum er angegeben hätte, Jude zu sein? Hier beruft sich Bernd K. auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er habe nachgeforscht, es gebe jüdische Wurzeln in der Familie und es bete ohnehin jeder Christ zu Christus am Kreuz, also zu einem Juden. Der sich opfernde Christus mag gut zur Opferrolle passen, in der sich Bernd K. sieht.

Zu guter Letzt stellt Heinrich noch die Frage, warum sich Bernd K. selber als „jüdischen faschistischen Nationalsozialisten“ bezeichnet hat: „Es geht um die Termini“, also die Begriffe,  sagt Bernd K. Er definiert Faschismus als das Schutzverhalten einer Gesellschaft gegenüber Ausgestoßenen, weiterhin sei er Teil einer Nation und sozial kommt vom Sozialstaat – „dann ist es ein Sozialismus“.

Mit diesem Statement ist der erste Verhandlungstag beendet – die 12 geladenen Zeugen werden ab dem 21. Januar 2021 befragt.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Beschuldigter schickte laut eigener Aussage dickpics ins Krankenhaus

Skandal im Scheunenprozess: Der Beschuldigte Bernd K., ehemals in Dörzbach lebend, derzeit in der Psychiatrie Weinsberg untergebracht, legte beim Prozessauftakt am 08. Januar 2020 vor der zweiten großen Strafkammer beim Landgericht Heilbronn, ein Geständnis ab, dass er sowohl eine Scheune angezündet als auch E-Mails mit beleidigenden und bedrohenden Inhalt an mehrere Personen verschickt hat. Bernd K. wurde mit Fussfeseln ins Gericht geführt.

Nur noch in Hose und Rucksack dagestanden

Der 54-Jährige begründet es damit, dass die eine Familie aus Dörzbach sein Leben zerstört habe, weil sie seine komplette Lebensgrundlage als Ingenieur (Kundendaten, Eigentum) beschlagnahmt hätten. Er sei „nur noch in Hose und Rucksack“ dagestanden. Zuvor hat Bernd K. wohl jahrelang auf dem Anwesen der Familie gelebt und auch dort als Ingenieur gearbeitet.

In vollem Bewusstsein die Taten begangen

Er habe die Taten, betonte Bernd K., in vollem Bewusstsein durchgeführt, er sei nicht psychisch krank. Psychisch krank seien vielmehr die Brüder v.E. und die gehörten nach Bernd K.s Meinung eingesperrt.

Geheime Liebesbeziehung?

Der Beschuldigte hat laut eigenen Aussagen eine Beziehung mit der Ehefrau aus Dörzbach geführt. Diese habe rund 18 Monate  von 2018 bis 2020 gedauert. Nach 18 Monaten sei diese nach seinen Worten „Liebesziehung“ in die Brüche gegangen, nachdem er so genannte Dickpics [Anm. d. Red.: Penisbilder] an die Ehefrau geschickt hat, die der Ehemann anscheinend gesehen habe. Der Beschuldigte behauptete zudem, dass das Ehepaar eine Scheinehe führen würde, hierüber gäbe es wohl auch ein Dokument. Bislang hat lediglich der Beschuldigte vor Gericht ausgesagt. Inwieweit dieses Aussagen der Wahrheit entsprächen, darüber liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Die Scheune habe Bernd K. angezündet, weil sich laut seinen Aussagen, dort sein Eigentum befunden habe. Die Familiehabe ihn aber daran gehindert, an sein Eigentum zu kommen. Die Scheune gehört jedoch nicht der Familie aus Dörzbach, sondern einem Bauern. Ob und warum das Eigentum von Bernd K. dort eingelagert worden ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Bernd K. habe die Scheune mit seinem eigenen Hab und Gut abgefackelt, weil er eine Öffentlichkeit herstellen wollte, damit „die Wahrheit über die Familie“ berichten könne.

Die  besagte Familie war selbst nicht vor Ort am Prozessauftakt.

Es stehen noch mehrere Prozesstage an. Das Gericht will im Rahmen des Prozesses eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung  Bernd K. prüfen:

Donnerstag, 21. Januar 2021, 09 Uhr

Montag, 25. Januar 2021, 14 Uhr

Freitag, 12. Februar 2021, 13.30 Uhr

Donnerstag, 18. Februar 2021, 09.00 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Dem Angeklagten wird vom Gericht Folgendes zur Last gelegt: „Dem Beschuldigten liegt insbesondere zur Last, er habe am 23. Juni 2020 in Dörzbach eine Scheune angezündet und dadurch mehr als 6.000 Euro Sachschaden verursacht. In der Folgezeit bis zum 13. Juli 2020 habe er diverse Bedrohungen und Beleidigungen kundgetan.
Hintergrund der Taten sei eine bei dem Beschuldigten bestehende psychiatrische Erkrankung, die womöglich dazu geführt habe, dass der Beschuldigte außerstande gewesen sei, nach vorhandener Unrechtseinsicht zu handeln. Daher sei zwar keine Strafe auszusprechen, jedoch im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.“

Für Sie beim Prozess in Heilbronn dabei war: Matthias Lauterer




Scheune in Brand geraten

Am Dienstag, den 30. Juni 2020, geriet gegen 03.40 Uhr morgens eine Scheune in der Weißbacher Straße in Forchtenberg in Brand. Der Dachstuhl wurde dabei zerstört. Durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr wurden angrenzende Gebäude, darunter auch Wohnhäuser, nicht beschädigt. Gegen 04.30 Uhr war der Brand gelöscht. Der Schaden an der Scheune wird auf rund 40.000 Euro beziffert. Es wird von einem Inventarschaden, darunter auch zwei E-Bikes, von etwa 10.000 Euro ausgegangen. Menschen wurden bei dem Brand nicht verletzt.

Über die Brandursache liegen noch keine Erkenntnisse vor. Neben der Polizei war die Feuerwehr mit fünf Fahrzeugen und 50 Kräften am Brandort eingesetzt. Der Rettungsdienst war mit einem Fahrzeug und vier Personen am Einsatzort tätig.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn