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Salzsäure und Ammoniak reagieren miteinander

Vor gut einem Monat waren über 100 Rettungskräfte im Einsatz, um die Bevölkerung vor einem reizenden oder ätzenden Gas zu schützen, das am 13. September 2021 aus einem Glascontainer am Stadion entwich (GSCHWÄTZ berichtete). Die Bevölkerung Künzelsaus wurde auch über die Katastrophen-Warn-Apps KATWARN und NINA gewarnt.

Ein LKW-Fahrer, der das Gas eingeatmet hatte, musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Ammoniak und Salzsäure

Inzwischen ist bekannt, was die Gasentwicklung verursachte, teilt die Polizei mit: „Untersuchungen haben ergeben, dass sich in den so genannten Apothekerflaschen Salzsäure (über 32 Prozent) sowie Ammoniak (über 25 Prozent) befand.“ Möglicherweise wurden die Flaschen beim Austausch der Glascontainer beschädigt und die beiden Stoffe konnten miteinander reagieren. Das Video oben zeigt eindrücklich, was passiert, wenn diese beiden Chemikalien zusammengebracht werden. „In weiteren Flaschen befanden sich Rückstände von Ethanol, Isopropanol, Diethylether und Aceton“, teilt das Polizeipräsidium Heilbronn mit.

Ermittlungen wegen Freisetzen von Giften

Die Polizei ermittelt in diesem Fall wegen §330a (4),(5) StGB – Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften. Auch wenn bislang wegen Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit ermittelt wird, kann der Verursacher es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verurteilt werden. werden.

Verursacher noch nicht bekannt

Allerdings teilt die Polizei weiter mit, dass bisher noch keine verantwortliche Person ermittelt werden konnte. „Ermittlungen sowie Spurensicherung dauern an.“

Text: Matthias Lauterer

Viele Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge beim Einsatz im Frankenweg. Foto: GSCHWÄTZ

Auch der Kochersteg war gesperrt. Foto: GSCHWÄTZ

Der Gefahrgutzug der Feuerwehr Öhringen war vor Ort. Foto: GSCHWÄTZ




Einsatz am Stadion

Über einhundert Rettungskräfte von DRK, Feuerwehr und Polizei waren am Montagvormittag, den 13. September 2021, in Künzelsau im Einsatz. Neben der Feuerwehr aus Künzelsau waren auch Kräfte aus Gaisbach sowie der Gefahrgutzug aus Öhringen am Einsatzort.

Mysteriöse Flüssigkeit im Glascontainer

Grund war eine mysteriöse Flüssigkeit, die aus einem Glascontainer austrat und einen „beißenden Geruch verströmte“. Entdeckt wurde diese Flüssigkeit vom Fahrer eines LKWs, der auf seiner üblichen Tour die gefüllten Glascontainer durch leere ersetzen sollte.

LKW-Fahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht

Lars Walther, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter des Polizeireviers Künzelsau, der als Einsatzleiter fungierte, bestätigt damit die ursprüngliche Meldung. Seinen Angaben zufolge wurde der Fahrer noch vor Ort vom DRK medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Walther spricht von Atemwegsreizung, nähere Angaben zum Gesundheitszustand des Fahrers konnte Walther noch nicht machen.

Weiträumige Absperrungen

Der Standort des Glascontainers wurde weiträumig abgesperrt, selbst der Kochersteg ist gegen 12:00 noch nicht begehbar. Die Anwohner wurden informiert, Fenster und Türen geschlossen zu halten und es wurde vorsorglich eine Warnmeldung über die NINA-App abgesetzt.

Mehrere Behörden vor Ort

Die Polizei war mit etwa 12 Personen, darunter der Fachdienststelle Gewerbe und Umwelt vor Ort. Auch Beamte des Landratsamts und Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann waren am Einsatzort.

Flüssigkeit noch nicht identifiziert

„Momentan werden Messungen durchgeführt. Bis jetzt ist der Stoff noch nicht bekannt“, sagte Walther gegen 11:30 Uhr, „und steht noch vor Ort.“

Keine weiträumige Gefährdung

„Außerhalb der Warnmassnahmen“ sieht Walther momentan keine Gefahr für die Bevölkerung. Es sieht so aus, als wäre die Gefahrenzone sogar „begrenzt auf den Standort des LKW“. Diese Vermutung wird auch durch die Beobachtung, dass die Einsatzkräfte keinen Atemschutz trugen, gestützt.

Illegale Entsorgung?

Der am Morgen von der Polizeipressestelle ausgesprochene Verdacht auf eine illegale Entsorgung steht weiterhin im Raum.

Text: Matthias Lauterer

Auch der Kochersteg war gesperrt. Foto: GSCHWÄTZ

Der Gefahrgutzug der Feuerwehr Öhringen war vor Ort. Foto: GSCHWÄTZ




Pssst …. das darf doch alles keiner wissen

Transparenz, Transparenz, Transparenz: Das versprechen Politiker jeglicher Couleur vor jeder Wahl in ihren Wahlkampfreden – nach der Wahl fordern sie die Transparenz in aller Regel nur noch vom politischen Gegner ein. Auch der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann hat bei seiner Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Backnang sinngemäß mit der Transparenz seiner Amtsführung geworben – wenngleich er das Wort auf seiner Webseite nicht explizit verwendet hat.
In Künzelsau erscheint seine Amtsführung hingegen oftmals reichlich intransparent, ja regelrecht geheimniskrämerisch. Das PEKA-Areal, bestimmendes stadtpolitisches Thema seit gut 20 Jahren, zeigt diese Intransparenz sehr gut:

Transparenz vs. Geheimniskrämerei

Was ist geschehen: Auf dem PEKA-Areal wurde Abrißmaterial des ehemaligen Kaufhauses zur Verfüllung des Geländes nach dem Abriß verwendet. Dieses Material ist, so hat sich herausgestellt, wohl kontaminiert, obwohl es das nicht hätte sein sollen. Neumann berichtete im Gemeinderat von einer entsprechenden Vereinbarung mit den Alteigentümern. Jetzt ist Neumann mit den vorherigen Eigentümern in Kontakt … das ändert aber nichts an der Kontamination und der Tatsache, dass die Entsorgungskosten deutlich in die Höhe gehen.

Erst wird das Thema gegen den Willen des Gemeinderats, der mit 11:9 Stimmen für eine öffentliche Beratung gestimmt hat, nichtöffentlich beraten. In der Folgesitzung wird das Thema mit einer kurzen vorbereiteten Erklärung, die viele Fragen offenließ, nicht be-, sondern regelrecht abgehandelt.

Auf der Hand liegende Fragen werden gar nicht erst angesprochen

Auch wenn man ja niemanden vorverurteilen soll, wie auch Bürgermeister Neumann in seinem Statement betont, fragt man sich doch, warum der Bürgermeister einige auf der Hand liegende Fragen in seinem Statement gar nicht erst aufwirft, geschweige denn beantwortet:

  1. Warum wurde nicht bereits bei der Einlagerung des Materials eine Verprobung durchgeführt? Dies wäre bereits damals eine elementare Vorsichtsmaßnahme der Stadt gewesen, um sich vor der heute eingetretenen Situation zu schützen. Die Folge könnte eine Verjährung eventueller zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehemaligen Eigentümer sein, falls die Vereinbarung, von der Stefan Neumann im Gemeinderat gesprochen hat, angewendet werden könnte.
  2. Warum wurde von der Stadt Künzelsau bisher keine Strafanzeige erstattet? Der §324a StGB Bodenverunreinigung sowie der §326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen hätten genügend Anlass geboten, eine Strafanzeige zu erstatten. Beides sind schließlich schwere Straftaten. Ein Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörde wäre wohl zur Anzeigeerstattung qua Amtes verpflichtet gewesen.
  3. Und warum wird die Bevölkerung nicht wenigstens umfassend und proaktiv von Bürgermeister und Stadtverwaltung über Menge und Art der Schadstoffe informiert, die jetzt mehrere Jahre in der Innenstadt gelagert waren und denen die Bevölkerung möglicherweise ausgesetzt war?

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Aufklärung: Es könnte ja sein, dass sie jahrelang Stoffen ausgesetzt war, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die Stadtverwaltung weiß offenbar, welche Schadstoffe aufgefunden wurden – sie ist zumindest moralisch in der Pflicht, die Bevölkerung darüber aufzuklären.

Die Stadtverwaltung ist gegenüber der Presse zur Auskunft verpflichtet

Es ist unbestreitbar, dass das Thema PEKA-Areal in und für Künzelsau von erheblichem öffentlichem Interesse ist. Das zeigt sich daran, dass die Presse ein ganzes Jahrzehnt schon drüber berichtet oder dass sich Bürgermeister Neumann im Wahlkampf auf dem Grundstück fotografieren ließ. Gesetzlich ist die Stadtverwaltung daher in der Pflicht, auf eine konkrete Presseanfrage eine konkrete Antwort zu geben. Die Frage nach Art und Menge der Schadstoffe ist sicher kein Grund, die Auskunft zu verweigern, das ist nur möglich, soweit

1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder, 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

GSCHWÄTZ hat bei der Pressestelle der Stadt Künzelsau nachgefragt:

  • Welcher Art ist die festgestellte Kontamination? Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
  • Welche Materialien enthalten diese Schadstoffe (beispielsweise Betonreste, Verkleidungen, Mineraldämmungen etc)?
  • Wieviel Schutt (m³ oder Tonnen) wurden als kontaminiert festgestellt?
  • Von welchen Mehrkosten für die Entsorgung geht man derzeit aus?

Die Antwort von Helen Bühler auf diese konkreten Fragen ist nichts- und gleichzeitig vielsagend:

Es wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass der Aushub der Baugrube im April 2021, der zum Teil aus Abbruchmaterial besteht, mit Schadstoffen belastet ist.
Das beim Baustart ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzept behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von einem Fachbüro überwacht und das Material nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, ebenfalls von der Stadtverwaltung beauftragtes Fachingenieurbüro hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und dort ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.
Jetzt steht die Stadtverwaltung Künzelsau mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist. Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit weiter unterrichten.

Nicht eine der gestellten Fragen wurde beantwortet – stattdessen flieht man in leere Worthülsen, die noch weniger Information enthalten als die Erklärung von Bürgermeister Neumann vor dem Gemeinderat. Eine Begründung, warum die Verwaltung die Aussage verweigert, wird nicht gegeben.
Die Untersuchung dieses Sachverhalts kann lange dauern … allein die Staatsanwaltschaft rechnet damit, einige Monate zur Vorermittlung zu benötigen. Solange will Bürgermeister Neumann und seine Verwaltung also die Bevölkerung über mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdungen im Unklaren lassen?

Intransparenz oder Vertuschung?

Vor vielen Jahren sang der Kabarettist Hans Scheibner: „Hauptsache, es quatscht nicht einer, das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“ Bei einer solchen Informationspolitik der Stadt Künzelsau, die diesen Namen eigentlich gar nicht verdient, fragt sich selbst der Wohlmeinendste, ob hier noch einfache behördenübliche Intransparenz vorliegt oder ob hier zielgerichtet ewas vertuscht werden soll.

GSCHWÄTZ hat bei Bürgermeister Neumann um einen Interviewtermin zum Thema gebeten, aber noch keine Antwort erhalten. Er sei noch nicht dazu gekommen.

Kommentar: Matthias Lauterer




Auf Verjährung kann hier keiner hoffen: „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ ist ein Dauerdelikt .

Die Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn ermitteln zwischenzeitlich zum Thema „PEKA-Areal“ (GSCHWÄTZ berichtete) wegen eines Umweltdeliktes. Offenbar hat die Stadt Künzelsau nicht selbst Strafanzeige erstattet, laut Polizeisprecher Gerhard Olma wurden die Ermittlungen von Amts wegen aufgrund von „Kenntnisnahme“ aus der Presse aufgenommen. Staatsanwalt Harald Lustig von der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall drückt es so aus, dass die Pressemeldungen die Staatsanwaltschaft „bösgläubig gemacht“ hätten und deshalb Vorermittlungen aufgenommen worden seien.

Unerlaubter Umgang mit Abfällen

Er betont, dass man sich noch im Stadium der Vorermittlungen befinde, insbesondere werde überprüft, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt und wer gegebenenfalls für die giftige Müllablagerung verantwortlich sein könnte – was vermutlich auch nicht so einfach zu klären ist. Er nennt den §326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen als möglicherweise einschlägigen Paragraphen:

Wer unbefugt Abfälle, die
(…)
2. für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
(..)
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,

außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weitere Tatbestände kännten sich möglicherweise aus speziellen Umweltgesetzen ergeben.

Hoher Strafrahmen

Das Strafmaß von „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“ zeigt, dass der Gesetzgeber derartige Straftaten als sehr schwerwiegend einschätzt, dasselbe Strafmaß steht zum Beispiel auf Körperverletzung.

Verjährung bereits eingetreten?

Der Abriss des PEKA-Kaufhauses und danach die Verbringung des kontaminierten Materials in die Erde hat ab dem Jahr 2015 stattgefunden – erst im Jahre 2021 wurde das Material wieder ausgegraben. Es könnte also sein, dass zwischen Verbringung und Entdeckung bereits mehr als fünf Jahre vergangen sind. Verjährung muss aber dennoch nicht eingetreten, sein, denn, so sagt es Lustig: „Der §326 ist ein Dauerdelikt“, die Verjährungsfrist würde – würde sich eine Strafbarkeit nach diesem Paragraphen ergeben – also erst seit dem Ende der Lagerung „außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage“ im Jahre 2021 laufen.

Text: Matthias Lauterer




Ein kurzes Statement ist hier zu wenig

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser – Dieser Satz wird dem Anführer der russischen Oktoberrevolution, Lenin, zugeschrieben. Man muss Lenin wirklich nicht mögen, um festzustellen, dass sich dieser Satz immer wieder bewahrheitet. In der Politik kommt er einem regelmäßig dann in den Sinn, wenn es um Ergebnisse von „Selbstverpflichtungen“ oder „Appellen an die Selbstverantwortung“ geht.

Zu viel vertraut?

Diese Erfahrung muss jetzt auch die Stadt Künzelsau machen, hat sie sich doch offenbar auch auf Versprechungen verlassen, ohne diese zu kontrollieren. In einem kurz angebundenen Statement berichtete Bürgermeister Stefan Neumann im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 13. Juli 2021, davon, dass beim Bau des Quartiers an der Stadtmauer belastetes Abbruchmaterial festgestellt wurde.

Vorher standen dort Gebäude aus Beton

Auf dem Gelände, das, so Neumann, die Stadt Künzelsau in den Jahren 2007 bis 2009 erworben hatte, standen das PEKA-Kaufhaus und das Gebäude mit der Gaststätte Hopfenlocher – beides Betongebäude im Stil der 60er Jahre. Diese Gebäude wurden im Jahre 2015 abgerissen. Das Gelände wurde teilweise mit dem Abbruchschutt aufgefüllt.

Bekannt, dass in Altbauten oftmals Schadstoffe sind

Es ist bekannt, dass in Beton aus dieser Zeit oft Schadstoffe zu finden sind. Über die Schädlichkeit einiger damals gebräuchlicher Zusatzstoffe war noch wenig bekannt, heute ist die Verwendung einiger dieser Zusatzstoffe stark reglementiert. Auch soll die Zementherstellung manchmal der Schadstoffbeseitigung gedient haben. Weitere Schadstoffe, die bei Gebäuden aus dieser Zeit immer wieder gefunden werden, sind zum Beispiel mineralfaserhaltige Materialien oder Holzverkleidungen, die noch immer hochgiftige Insektizide (Lindan) enthalten.
Vorsicht beim Abriss oder der Sanierung solcher Gebäude ist also immer angebracht.

Entsprechende Vereinbarung nicht eingehalten?

Neumann legt Wert darauf, dass mit den vorherigen Eigentümern vereinbart war, dass nach dem Abbruch ausschliesslich unbelastetes Material verfüllt werden darf. Dies wurde, so Neumann, von den Eigentümern so zugesichert. Neumann fragt sich deshalb: „Wie ist das Material in die Grube gekommen?“
Die offensichtlichere Frage „Warum hat man das beim Verfüllen 2015 nicht geprüft und warum ist das niemandem aufgefallen?“ wurde im Gemeinderat nicht angerissen, zumindest nicht öffentlich. Oder will Neumann damit sagen, dass jemand nachts mit dem LKW kontaminierten Schutt in die Grube geschüttet haben könnte?

Situation undurchsichtig

Mit den vorherigen Eigentümern der Gebäude sei die Stadt Künzelsau in Kontakt, so Neumann. Wer die damaligen Eigentümer waren, will er nicht sagen. Er will eine Vorverurteilung vermeiden.

Wer trägt die Kosten für die teure Entsorgung der Schadstoffe

Auf jeden Fall werden für die Entsorgung des Materials höhere Kosten entstehen als ursprünglich geplant, wie hoch diese Kosten sein können, ist noch nicht bekannt.
Das Gelände war schon mehr als 10 Jahre im Eigentum der Stadt. Ob diese Kosten nach so langer Zeit noch auf die Alteigentümer umgelegt werden können, ist offen. Möglicherweise kann diese Frage nur gerichtlich geklärt werden.
Auch könnten mögliche strafbare Handlungen nach 10 Jahren ebenfalls bereits verjährt sein.

Womöglich bleibt die Stadt Künzelsau, genauer: die Bürger:innen der Stadt, letztlich auf diesen Kosten sitzen.

Mehr Transparenz wäre in diesem Falle angebracht

Die Bebauung der Innenstadt und die damit verbundenen Themen interessieren die Bürger:innen. Vor allem dann, wenn es Außergewöhnliches zu berichten gibt oder wenn es um Geld geht. Im Sinne der Transparenz wäre es erforderlich, dass ein solches Thema in öffentlicher Sitzung ausgiebig diskutiert und die ganz offensichtlichen Fragen gestellt und beantwortet werden.
Offenbar war auch die Mehrheit des Gemeinderats in der letzten Sitzung dieser Meinung, denn der Antrag, das Thema in öffentlicher Sitzung zu behandeln wurde vom Rat mit 11:9 Stimmen angenommen, jedoch vom Bürgermeister so nicht umgesetzt.
Ein knappes Statement, das mehr Fragen aufkommen lässt als es beantwortet, kann bei einem solch wichtigen Thema sicher nicht genügen.

Text: Matthias Lauterer