Transparenz, Transparenz, Transparenz: Das versprechen Politiker jeglicher Couleur vor jeder Wahl in ihren Wahlkampfreden – nach der Wahl fordern sie die Transparenz in aller Regel nur noch vom politischen Gegner ein. Auch der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann hat bei seiner Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Backnang sinngemäß mit der Transparenz seiner Amtsführung geworben – wenngleich er das Wort auf seiner Webseite nicht explizit verwendet hat.
In Künzelsau erscheint seine Amtsführung hingegen oftmals reichlich intransparent, ja regelrecht geheimniskrämerisch. Das PEKA-Areal, bestimmendes stadtpolitisches Thema seit gut 20 Jahren, zeigt diese Intransparenz sehr gut:
Transparenz vs. Geheimniskrämerei
Was ist geschehen: Auf dem PEKA-Areal wurde Abrißmaterial des ehemaligen Kaufhauses zur Verfüllung des Geländes nach dem Abriß verwendet. Dieses Material ist, so hat sich herausgestellt, wohl kontaminiert, obwohl es das nicht hätte sein sollen. Neumann berichtete im Gemeinderat von einer entsprechenden Vereinbarung mit den Alteigentümern. Jetzt ist Neumann mit den vorherigen Eigentümern in Kontakt … das ändert aber nichts an der Kontamination und der Tatsache, dass die Entsorgungskosten deutlich in die Höhe gehen.
Erst wird das Thema gegen den Willen des Gemeinderats, der mit 11:9 Stimmen für eine öffentliche Beratung gestimmt hat, nichtöffentlich beraten. In der Folgesitzung wird das Thema mit einer kurzen vorbereiteten Erklärung, die viele Fragen offenließ, nicht be-, sondern regelrecht abgehandelt.
Auf der Hand liegende Fragen werden gar nicht erst angesprochen
Auch wenn man ja niemanden vorverurteilen soll, wie auch Bürgermeister Neumann in seinem Statement betont, fragt man sich doch, warum der Bürgermeister einige auf der Hand liegende Fragen in seinem Statement gar nicht erst aufwirft, geschweige denn beantwortet:
- Warum wurde nicht bereits bei der Einlagerung des Materials eine Verprobung durchgeführt? Dies wäre bereits damals eine elementare Vorsichtsmaßnahme der Stadt gewesen, um sich vor der heute eingetretenen Situation zu schützen. Die Folge könnte eine Verjährung eventueller zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehemaligen Eigentümer sein, falls die Vereinbarung, von der Stefan Neumann im Gemeinderat gesprochen hat, angewendet werden könnte.
- Warum wurde von der Stadt Künzelsau bisher keine Strafanzeige erstattet? Der §324a StGB Bodenverunreinigung sowie der §326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen hätten genügend Anlass geboten, eine Strafanzeige zu erstatten. Beides sind schließlich schwere Straftaten. Ein Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörde wäre wohl zur Anzeigeerstattung qua Amtes verpflichtet gewesen.
- Und warum wird die Bevölkerung nicht wenigstens umfassend und proaktiv von Bürgermeister und Stadtverwaltung über Menge und Art der Schadstoffe informiert, die jetzt mehrere Jahre in der Innenstadt gelagert waren und denen die Bevölkerung möglicherweise ausgesetzt war?
Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information
Die Bevölkerung hat ein Recht auf Aufklärung: Es könnte ja sein, dass sie jahrelang Stoffen ausgesetzt war, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die Stadtverwaltung weiß offenbar, welche Schadstoffe aufgefunden wurden – sie ist zumindest moralisch in der Pflicht, die Bevölkerung darüber aufzuklären.
Die Stadtverwaltung ist gegenüber der Presse zur Auskunft verpflichtet
Es ist unbestreitbar, dass das Thema PEKA-Areal in und für Künzelsau von erheblichem öffentlichem Interesse ist. Das zeigt sich daran, dass die Presse ein ganzes Jahrzehnt schon drüber berichtet oder dass sich Bürgermeister Neumann im Wahlkampf auf dem Grundstück fotografieren ließ. Gesetzlich ist die Stadtverwaltung daher in der Pflicht, auf eine konkrete Presseanfrage eine konkrete Antwort zu geben. Die Frage nach Art und Menge der Schadstoffe ist sicher kein Grund, die Auskunft zu verweigern, das ist nur möglich, soweit
1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder, 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.
GSCHWÄTZ hat bei der Pressestelle der Stadt Künzelsau nachgefragt:
- Welcher Art ist die festgestellte Kontamination? Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
- Welche Materialien enthalten diese Schadstoffe (beispielsweise Betonreste, Verkleidungen, Mineraldämmungen etc)?
- Wieviel Schutt (m³ oder Tonnen) wurden als kontaminiert festgestellt?
- Von welchen Mehrkosten für die Entsorgung geht man derzeit aus?
Die Antwort von Helen Bühler auf diese konkreten Fragen ist nichts- und gleichzeitig vielsagend:
Es wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass der Aushub der Baugrube im April 2021, der zum Teil aus Abbruchmaterial besteht, mit Schadstoffen belastet ist.
Das beim Baustart ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzept behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von einem Fachbüro überwacht und das Material nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, ebenfalls von der Stadtverwaltung beauftragtes Fachingenieurbüro hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und dort ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.
Jetzt steht die Stadtverwaltung Künzelsau mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist. Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit weiter unterrichten.
Nicht eine der gestellten Fragen wurde beantwortet – stattdessen flieht man in leere Worthülsen, die noch weniger Information enthalten als die Erklärung von Bürgermeister Neumann vor dem Gemeinderat. Eine Begründung, warum die Verwaltung die Aussage verweigert, wird nicht gegeben.
Die Untersuchung dieses Sachverhalts kann lange dauern … allein die Staatsanwaltschaft rechnet damit, einige Monate zur Vorermittlung zu benötigen. Solange will Bürgermeister Neumann und seine Verwaltung also die Bevölkerung über mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdungen im Unklaren lassen?
Intransparenz oder Vertuschung?
Vor vielen Jahren sang der Kabarettist Hans Scheibner: „Hauptsache, es quatscht nicht einer, das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“ Bei einer solchen Informationspolitik der Stadt Künzelsau, die diesen Namen eigentlich gar nicht verdient, fragt sich selbst der Wohlmeinendste, ob hier noch einfache behördenübliche Intransparenz vorliegt oder ob hier zielgerichtet ewas vertuscht werden soll.
GSCHWÄTZ hat bei Bürgermeister Neumann um einen Interviewtermin zum Thema gebeten, aber noch keine Antwort erhalten. Er sei noch nicht dazu gekommen.
Kommentar: Matthias Lauterer