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So ein Salat – Heilbronner Zoll stoppt 16.000kg Feldsalat-Saat, weil Verpackung nicht korrekt war

Am Montag, den 20. April 2020,  dieser Woche hatten die Zöllner des Zollamts Heilbronn, so geht es aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes hervor, „den richtigen Riecher“. Sie stoppten die Einfuhr von zwei 40-Fuß-Überseecontainer mit über 16.000 kg Feldsalat-Saatgut aus Neuseeland mit einem Warenwert von knapp über 100.000 EUR. Die Reise der beiden Container, die am anderen Ende der Welt ihren Anfang nahm, endete abrupt vor dem eigentlichen Ziel, weil die Verpackung des Saatguts und dessen Etikettierung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Darf nicht nach Deutschland eingeführt werden

„Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung dient letztlich dem Schutz der Verbraucher in der Europäischen Union. Der Sendung hier fehlt ein Lieferantenetikett an der Außenseite der Verpackungseinheiten und eine Firmenplombe des Lieferanten.“, erklärt der stellvertretende Leiter des Zollamts Heilbronn, Sven Figula.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, erfüllt das Saatgut nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung und darf daher nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Einführer aus dem Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn muss das Saatgut auf eigene Kosten neu verpacken und neu etikettieren oder wieder ausführen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, werden die 16 Tonnen sichergestellt und auf Kosten des Einführers vernichtet.

Feldsalat-Saatgut muss neu etikettiert werden

Produkte aus Drittländern müssen sicher sein, erklärt der Zoll in seiner Pressemitteilung. „Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat. Ein Ziel der Europäischen Union (EU) ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen.“

Weiter Informationen unter http://www.zoll.de >

Hier endete vorerst die Reise des Feldsalat-Saatgutes. Quelle: Hauptzollamt Heilbronn