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Außergewöhnliche Trunkenheitsfahrt

Ein Zeuge meldete am Dienstabend, dass eine Person betrunken mit seinem elektrischen Rollstuhl durch Krautheim fahre. Durch eine Streife des Polizeireviers Künzelsau konnte der Mann in seinem Gefährt in der Götzstraße angetroffen und kontrolliert werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Daher wurde dem 52-Jährigen im Krankenhaus Blut abgenommen. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




„Die wollten ihre Macht demonstrieren“

„Es ist absurd, aber es geht mir schon noch nach“, sagt Andreas K.* in Erinnerung an jenen 05. Juli 2020 und seine schier unglaubliche Begegnung mit der Heidelberger Polizei. „Doch eigentlich habe ich keine Zeit für so schlechte Energie.“ Ein Stück weit hört sich seine Geschichte so an wie die Berichte von Polizeigewalt aus den USA. Zuvor hatte die Rhein-Neckar-Zeitung bereits über die Verhandlungen am 04. Februar 2021 und am 11. Februar 2021 berichtet.

„Dazu muss auch die innere Einstellung passen“

Was ist geschehen? Der 29-Jährige, der seit einiger Zeit in Heidelberg lebt, wurde in Künzelsau geboren und wuchs in Ingelfingen auf. Seit rund achteinhalb Jahren sitzt er im Rollstuhl. Bei einem Motorradunfall hat er sich im März 2013 eine inkomplette Querschnittlähmung zugezogen. Das heißt, er kann seine Beine spüren und hat damit einhergehend auch Schmerzen. Fünf Stunden am Tag kann er sitzen – Andreas K. nennt das „meine Sitzzeit“. Die übrige Zeit muss er liegend verbringen. Dennoch lässt sich Andreas K. nicht unterkriegen, meldet sich mit einem fröhlichen „Hallo“ am Telefon. „Ich habe Rollstuhlbasketball gespielt und in einem Rehageschäft als Fachberater gearbeitet“, erzählt er. Ursprünglich hatte er Metallbauer und Schweißer gelernt, den Beruf kann er aufgrund seiner Einschränkungen aber nicht mehr ausüben. Seit rund zwei Jahren ist er in Rente, das Amt meinte, er sei „nicht leistungsfähig“. Seither erstellt er von zu Hause aus Trainingspläne und Ernährungspläne für andere Betroffene. „Dazu muss auch die innere Einstellung passen“, meint er.

Ausnahmeregelung für Cannabispatienten

Gegen die Schmerzen und Krämpfe, sogenannte Spastiken, hat ihm sein Arzt unter anderem medizinisches Cannabis verschrieben. Andreas K. ist auch im Besitz eines Führerscheins und bekifft darf man kein Auto fahren. Jedoch gilt für Cannabispatienten seit 2017 eine Ausnahmeregelung: Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Das hat die Bundesregierung damals auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag mitgeteilt. Die Führerscheinstelle in Heidelberg weiß Bescheid. Um sich zusätzlich abzusichern, hat Andreas K. sich „alles komplett bestätigen lassen, alle Untersuchungen auf allen Ebenen gemacht“ und zusätzlich zwei positive Gutachten eingeholt. „Ich bin ein Vorreiter“, sagt er deshalb von sich selbst. Das Cannabis darf er allerdings nicht direkt als Joint rauchen, sondern er muss es in einem Vaporisator verdampfen und den Rauch inhalieren.

„Ich habe mich von Anfang an als Rollstuhlfaher ausgewiesen“

An jenem Juli-Tag war der gebürtige Hohenloher mit seinem 3er-Golf auf den Heidelberger Straßen unterwegs und geriet prompt in eine Verkehrskontrolle. Die Polizei stoppte ihn, weil seine Zehen zum Fenster rausschauten. Der Golf war behindertengerecht umgebaut, zum Fahren benötigte K. seine Füße nicht. Weil er so besser sitzen kann, hat er die Füße sprichwörtlich auf dem Armaturenbrett abgelegt – was der junge Mann heute selbst „als blöd“ bezeichnet. Seine Medikamente hatte er in einer Schachtel neben sich im Fußraum vor dem Beifahrersitz liegen. „Ich habe mich von Anfang an als Rollstuhlfahrer ausgewiesen und auch zugegeben, dass ich medizinisches Cannabis geraucht hatte“, sagt Andreas K. „Achtmal habe ich darum gebeten, dass die Beamten in der Polizeidienststelle anrufen und dort meine Akte einsehen.“ Denn in der sei hinterlegt, dass er Cannabis konsumieren und auch Autofahren dürfe. „Stattdessen wurde ich gleich als Verbrecher abgestempelt.“ Er wies darauf hin, dass das kein Freizeitkonsum sei. Die Polizei bestand darauf, dass das illegal sei und er mit zur Wache kommen müsse.

„Solche Krämpfe hatte ich noch nie“

Als die Polizei versucht, die Medikamente vom Beifahrersitz zu nehmen, eskaliert die Situation. Andreas K. soll dem Beamten die Dose aus der Hand geschlagen, gebissen und die Polizisten beleidigt haben. Bei Andreas K. hört sich das so an: „Der ist reingekommen durchs Fenster und hat mich gewürgt.“ Schließlich sei sogar sein T-Shirt dabei zerrissen worden. Schließlich habe er Spastiken bekommen – also die bereits erwähnten Krämpfe – und deshalb habe er die Dose gar nicht mehr loslassen können. „Das war unmenschlich, solche Krämpfe hatte ich noch nie“, sagt er rückblickend. Als die Polizisten bemerkten, dass sie den Mann so nicht packen können, riefen sie Verstärkung. Um die Schmerzen und Krämpfe zu lindern, wollte er sich in der Zeit einen Joint anzünden, was die Beamten zusätzlich aufbrachte. Letztendlich seien fünf Polizeiwagen an der Stelle gewesen und vier Polizisten hätten sich auf Andreas K. geworfen und dabei noch zusätzlich gegen seine verkrampften Muskeln gedrückt. Sie zogen ihn aus dem Auto und fixierten ihn. Prellungen am Körper hätten später das grobe Vorgehen der Beamten gezeigt. Eine Bodycam eines der Polizisten hat das Geschehen außerdem aufgezeichnet.

Multiple Prellungen an Thorax, Schulter und Wirbelsäule

„Mehrmals habe ich darum gebeten, einen Krankenwagen zu rufen“, sagt Andreas K.. Vergebens. Wie einer der Beamten später bei der Gerichtsverhandlung bekennt, habe er dazu keinen Anlass gesehen. Als Andreas K. abends wieder zu Hause war, habe er selbst einen Krankenwagen gerufen. „Ich hatte Lähmungserscheinungen, konnte nicht mehr sitzen und musste liegend transportiert werden“, erklärt er. Im Krankenhaus seien multiple Prellungen am Thorax, der Schulter sowie Wirbelsäule festgestellt worden. Zwei Tage habe er in der Klinik bleiben müssen. Heute resümiert Andreas K.: „Es wäre besser gewesen, ich hätte mich einfach aus dem Auto ziehen lassen.“

„Es liegt kein Straftatbestand vor“

Nach einem Kurzaufenthalt in der Schweiz zur Erholung ging Andreas K. zur Führerscheinstelle, wo ihm sofort sein Führerschein zurückgegeben wurde. Wie der Stellenleiter feststellte: „Es liegt kein Straftatbestand vor.“ Allerdings traf er vier Wochen später auf eine am ersten Einsatz beteiligte Polizistin und wurde prompt wieder überprüft. „Ich gelte jetzt in Heidelberg als gefährlich, denn einer der Polizisten meinte noch: `Bei Ihnen weiß man ja nie´“, erzählt Andreas K. resigniert. Wieder wurde ihm der Führerschein entzogen. Doch bereits ein paar Tage später bekam er ein vorläufiges Dokument ausgestellt und dazu ein Schreiben mit der Bestätigung, dass er Auto fahren darf.

„Momentan bin ich gefangen im Alltag“

„Die Polizei hat mich angezeigt, unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, sagt Andreas K. Einer der Beamten hat ihn außerdem wegen Beleidigung angezeigt, will 8.000 Euro Schadensersatz. Er gibt zu: „Als die Polizisten sich auf mich stürzten, habe ich gerufen, `Ihr Wichser, seid ihr verrückt´. Das war natürlich nicht gut.“ Im Dezember 2020 rückte die Polizei bei ihm zu Hause mit sieben Mann an, durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten beide Autoschlüssel und den Führerschein. „Die wollten ihre Macht demonstrieren“, wirft der 29-Jährige der Polizei vor. Seither sitzt er in Heidelberg fest. Seine Familie in Hohenlohe mit der Bahn zu besuchen, dauert zu lange. „So lange kann ich nicht sitzen.“ Eigentlich hatte er geplant, den Winter in Spanien zu verbringen – mittlerweile hat er ein Wohnmobil – denn die Kälte im deutschen Winter setzt ihm zu. Doch auch das geht zurzeit logischerweise nicht. „Momentan bin ich gefangen im Alltag, denn ich bin auf das Auto angewiesen.“

Polizeibeamte ändern ihre Aussage

Am 02. Februar 2021 fand vor dem Heidelberger Amtsgericht eine erste Verhandlung statt. Dort sei es zu einer gemeinschaftlichen Falschaussage vonseiten der beteiligten Polizeibeamten gekommen. Andreas K. wurde unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Fahrens unter Drogeneinfluss zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Auch sollte er die 1.800 Euro Schadenersatz an einen der Beamten zahlen. Das hat er bis heute nicht gemacht. Am 10. November 2021 gab es eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht Heidelberg. „Leider gab es keinen Abschluss, in 14 Tagen wird weiter verhandelt“, sagt Andreas K. Sein Anwalt will nun den Videoausschnitt der Bodycam des Polizisten einsehen, der im Archiv der Polizei aufbewahrt wird. „Die Polizisten haben ihre Aussage geändert, sprechen nur noch davon, dass ich die Dose aus der Hand geschlagen hätte.“ Davon, dass er jemanden attackiert hätte, sei nun keine Rede mehr. Andreas K. will diesen Kampf durchfechten, wenn es sein muss, bis vor’s Bundesverfassungsgericht. Er wirft den Polizisten mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. „Auch wenn sich das ein paar Jahre ziehen kann, den Weg muss ich gehen“, sagt er. Er lässt sich nicht unterkriegen.

„Das kommt wieder“

„Bis zu der Kontrolle war ich fit“, blickt Andreas K. zurück. Er trainiert jeden Tag und geht zwei- bis dreimal die Woche schwimmen. „Seit drei Jahren mache ich eine extreme Heilungsphase durch“, was seine Hoffnung nährt, eines Tages wieder laufen zu können. „Das kommt wieder, stehen kann ich ja auch“, sagt er. Eigentlich wollte er sich für die Paralympics 2024 qualifizieren, hätte am Kölner Schwimmleistungsstützpunkt trainieren können. Eine Chance, die ihm auch durch die Attacken der Polizisten zerstört wurde.

Polizei gibt keine Stellungnahme ab

GSCHWÄTZ hat die Polizei in Heidelberg um eine Stellungnahme gebeten. Die allerdings sei nach der Anklageerhebung nicht mehr befugt, Auskünfte zu erteilen, schreibt Pressesprecher Norbert Schätzle vom für Heidelberg zuständigen Polizeipräsidium Mannheim.

Text: Sonja Bossert

  • Der Name ist der Redaktion bekannt, wurde jedoch anonymisiert.

 

Screenshot von der Dashcam eines der Polizisten. Foto: privat

Schreiben des Universitätsklinikums Heidelberg, in dem Andreas K. zwei Tage verbrachte. Foto: privat

Schreiben der behandelnden Ärztin vom 17.08.2020. Foto: privat

Auflistung der Beschwerden. Foto: privat

 

Folgeschreiben der behandelnden Ärztin ein knappes halbes Jahr nach der Polizeikontrolle. Foto: privat




„Nach dem Aufwachen konnte ich meine Beine nicht mehr spüren“

Simone Zeller hat eine Odyssee hinter sich, was Krankenhäuser, Operationen und Behandlungen angeht. Trotzdem trägt sie die Folgen ihres so genannten Rückenmarkinfarktes, nämlich die Lähmung der Beine, stoisch und relativ gelassen. Doch der Reihe nach.

Treppen sind eine Barriere für Simone Zeller. Foto: GSCHWÄTZ/DR. Felix Kribus

Nach einem Sturz während der Arbeit verordnet der Arzt Spritzen, die aber nicht helfen. Eine implantierte Schmerzpumpe muss wegen Entzündungen wieder entfernt werden. Danach beginnt das Spiel von vorne, wieder Schmerzpumpe, aber keine Besserung in Sicht. Simone Zeller, Jahrgang 70, plagt sich weiter wochenlang mit Rückenschmerzen herum. An einem Freitagabend legt sie sich mit Rückenschmerzen aufs Sofa. Als die 47-Jährige nach einem Schläfchen wieder aufstehen will, spürt sie ihre Beine nicht mehr. Ein Schock.
Vom Künzelsauer Krankenhaus geht’s ins Ludwigsburger – ohne genaue Diagnose. Von dort zurück auf eigenen Wunsch nach Schwäbisch Hall. Die Ärzte diagnostizieren schließlich eine Rückenmarksentzündung, welche dann medikamentös behandelt wird. Nach drei Wochen wird sie entlassen und kommt in die Reha-Maßnahme. Im Januar 2018 kommt sie dann nach fünf Monaten endlich wieder nach Hause. Im Rollstuhl. Ob sie wieder zu gehen vermag, kann und will ihr kein Arzt prognostizieren.

Zwei Stufen? Dann ist der Laden unerreichbar für Rollstuhlfahrerin Simone

Ehemann Joachim baut den ersten Stock für Simone behindertengerecht um, so dass Simone, gelernte Fleischereifachverkäuferin, weitgehend mit ihrer Behinderung und der Komplettsituation besser klar kommt. Mal mehr, mal weniger, wie das eben so ist. Seit letztem Jahr kann Simone auch das Haus eigenständig verlassen, da ihr Mann einen Treppenlift für satte 11.000 Euro hat einbauen lassen. 4.000 Euro hat ihm die Krankenkasse dazugeschossen. Immerhin. Der Treppenlift gibt ihr eine neue Freiheit zurück. Sie kann das Haus alleine verlassen und einkaufen gehen. Allzu große Steigungen wie den Mühlgrabenweg im ‚Honigzipfel‘ , wo sie wohnt, oder das Sixtenbergele meidet sie und nimmt Umwege in Kauf. Erst geht’s Richtung Hauptstraße, dann an der Bushaltestelle vorbei Richtung Drogerie Müller, Altes Rathaus. „Treppen kommen für mich natürlich nicht in Frage. Im Drogeriemarkt frage ich jemanden, wenn ich was aus dem Untergeschoss brauche. Die Leute sind aber schon hilfsbereit“. Viele neue beziehungsweise modernisierte Geschäfte in Städtle kann Simone glücklicherweise barrierefrei befahren, viele Türen öffnen automatisch, wobei die Ladenbauer primär wohl ein barrierefreies, sprich, bequemeres Einkaufserlebnis für jedermann im Auge hatten und weniger die Rollstuhlfahrer. Sei’s drum. Simone profitiert davon. Trotzdem gibt es immer noch alte Häuser mit Geschäften, wo ein, zwei Stufen nach oben führen. Und damit ist dieser Laden für Simone unerreichbar.

Vor nicht allzu langer Zeit konnte Simone Zeller noch laufen. Foto: GSCHWÄTZ/Dr. Felix Kribus

Gefährliche Gullys und Schlaglöcher

Daneben existieren noch andere Rollstuhlfallen, an die kein normaler Fußgänger überhaupt nur einen Gedanken verschwendet. Aber für Simone können sie gefährlich werden, „zum Beispiel schwere große Türen, die ich im Sitzen aufdrücken muss. Hier kann ich mich einklemmen und verletzen“. Und dann gibt’s Stellen, wo sich die Räder verklemmen und man nicht mehr ohne fremde Hilfe herauskommt, zum Beispiel Gullys mit schmalen Rillen oder Schlaglöcher direkt zwischen Bordsteinkante und Straße, die sie überqueren muss. Busfahren bleibt Simone erspart, da ihr Mann Joachim Autobesitzer ist.

Gullys – einmal nicht aufgepasst und schon festgesetzt. Foto: GSCHWÄTZ/Dr. Felix Kribus

Ärzte im Obergeschoss – wie erreichen?

Aber auch das Busfahren ist für Rollstuhlfahrer zum Teil ein Problem, da nicht alle Busse einen behindertengerechten Einstieg haben. Immerhin aber gibt es in Künzelsau ein Taxi für Rollstuhlfahrer, das man aber vorbestellen sollte. Bei Arztpraxen im Obergeschoss ohne Aufzug muss Familie Zeller improvisieren. Entweder hochtragen oder zu einem anderen Arzt, notfalls auch in Öhringen oder Schwäbisch Hall. Simone: „Generell kann ich mit der Situation in Kü’au relativ zufrieden sein. Künzelsau ist übersichtlich und alles liegt nah beieinander.“
Während gesunde Menschen viele Wünsche haben, haben Kranke nur einen Wunsch. So auch Simone: „wieder laufen zu können und geregelt zur Arbeit zu gehen“.

Unüberwindbares Hindernis: bauchige Regenablaufrinne am Straßenrand der Hauptstraße. Foto: GSCHWÄTZ/Dr. Felix Kribus

Mit Simone Zeller durch Künzelsau – Das Video

In unserem Video begleitet unser Autor Simone Zeller mit ihrem Rollstuhl durch Künzelsau und stellt fest: Es gibt ganz schön viele unscheinbare Hürden für Rollstuhlfahrer.