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Kleinschroth: Das war ein außergewöhnlicher Mordfall

GSCHWÄTZ: Möchten Sie zum Urteil im Fall Ole etwas sagen?
Kleinschroth: Es ist so, dass ich grundsätzlich eigene Urteile nicht kommentiere. Im Fall Ole denke ich zudem, dass es nicht richtig wäre, dazu zum jetzigen Zeitpunkt in irgendeiner Form Stellung zu beziehen. Das Verfahren ist zwar rechtskräftig abgeschlossen. Aber ich finde es besser, wie ich es in meiner mündlichen Urteilsbegründung gesagt habe, Ole jetzt dort ruhen zu lassen, wo er ist, und nicht noch einmal alles aufzuwühlen. Das gebietet auch die Rücksichtnahme auf die Angehörigen. Schließlich war auch für mich dieses Verfahren mit Sicherheit das bislang emotionalste in meiner Karriere.

GSCHWÄTZ: Warum war das Verfahren so emotional?
Kleinschroth: Jedes Tötungsdelikt ruft starke Emotionen hervor, die oft in den Gerichtssaal Eingang finden. Verfahren, in denen Kinder zu Tode gekommen sind, sind für sich genommen noch einmal viel emotionaler. Dann die ganzen äußeren Umstände um den Tod von Ole: Die unfassbare Tat an sich. Das unbeschreibliche Leid und die große Verzweiflung der Eltern, beides war im Gerichtssaal durchgehend spür- und greifbar. Die vielen offenen Fragen, die wir im Laufe der Verhandlung zu klären hatten. Da kam vieles zusammen. Und wenn während der Zeugenaussage der Mutter wirklich alle Zuhörer im vollbesetzten Gerichtssaal Tränen in den Augen haben oder sogar weinen, dann muss man auch als Richter so eine Situation erst einmal für sich verarbeiten. Schließlich muss man auch in so einem Verfahren als Richter objektiv und neutral bleiben.

GSCHWÄTZ: Sie sind Richter und müssen unbequeme Urteile fällen. Wie gehen Sie mit Kritik um?
Kleinschroth: Wenn man dieses Amt so viele Jahre ausübt, ist man abgehärtet. Auch durch Kritik kann man lernen. Aber konstruktive Kritik ist immer besser als schlechte. Wenn sich Menschen kritisch äußern, die nie in einer Verhandlung waren und mit Argumenten kommen, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben, gesetzwidrig oder übertrieben sind – nach dem Motto: entweder Kopf ab oder Freispruch -, diese Kritik nehme ich zwar zur Kenntnis, aber nicht persönlich.

 

„Während ich mit ihm telefoniert habe, hat er in der Sparkasse herumgeschossen“

 

GSCHWÄTZ: Was war der wohl emotionalste Augenblick Ihrer Karriere?
Kleinschroth: Die Geiselnahme in Neuenstein. Neuenstein hat mein Leben mit Sicherheit geprägt. Man kann sich auf so eine Situation nicht vorbereiten und dann ist man in diesem Moment auch noch Herr über Leben und Tod von sieben Menschen – sechs Geiseln, ein Geiselnehmer. Ich war 32 und arbeitete gerade bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Ich war Bereitschaftsstaatsanwalt, das heißt, wenn etwas außerhalb der normalen Dienstzeit vorfiel, war ich zuständig. Ich bin vor Ort nach Neuenstein gegangen, weil man sich so besser mit den Polizeibeamten besprechen und beraten konnte. In der Nacht hat der Geiselnehmer gesagt, er möchte mit dem Staatsanwalt persönlich sprechen. Während ich mit ihm telefoniert habe, hat er in der Sparkasse herumgeschossen. Man wusste in diesem Moment, während man mit ihm verhandelte, nicht, ob er gerade jemanden erschießt. Aber letzten Endes haben wir es alle gut hinbekommen. Da fing der ganz enge Bezug zu Hohenlohe an.

GSCHWÄTZ: Wissen sie, welchen Ruf Sie als Richter genossen haben, als Sie im Hohenlohischen gearbeitet haben?
Kleinschroth: Mir hat man oft gesagt, ich sei ein ganz harter Hund. Obwohl ich das nicht so stehen lassen will. Ich halte es für falsch, übermäßig draufzuschlagen. Aber ich halte auch nichts davon, wenn man zu milde urteilt. Eine klare Linie fahren ist wichtig. Einmal habe ich einen jungen Mann verurteilt. Er hätte 40 Arbeitsstunden verdient gehabt, aber es tat ihm ehrlich leid. Also hat er erst einmal 20 Arbeitsstunden bekommen. Ich habe ihm aber gesagt, wenn er nochmal kommt, bekommt er die anderen 20 drauf.

GSCHWÄTZ: Und? Kam er wieder?
Kleinschroth (lacht). Ja, und die 20 Stunden bekam er zusätzlich. (Kurze Pause). Eine ganz üble Geschichte war auch der Pilsener Prostituiertenfall 2005. Damals war ich Beisitzer in der Jugendkammer.

Dieses selbst gemalte Bild von Richter Kleinschroths Nichte ziert die Wand in seinem Büro. Sie hat ihren Onkel bei der Arbeit gemalt. Foto: GSCHWÄTZ

„Kein Mensch wird böse geboren“

 

GSCHWÄTZ: Erzählen Sie.
Kleinschroth: Drei Öhringer wollten Frauen von Tschechien nach Deutschland entführen, um sie hier als Prostituierte zu verkaufen. Eine Frau wurde in Pilsen schwer misshandelt und ermordet. Der jüngste Täter war 18 Jahre und 5 Monate alt und der Chef seines eigenen Inkassobüros. Er war damals wohl deutschlandweit der Jüngste, der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

GSCHWÄTZ: Betreiben Sie als Richter auch Ursachenforschung hinsichtlich der Frage: Wie konnte es soweit kommen, dass ein 18-Jähriger eine solche Tat begeht?
Kleinschroth: Ich sage immer: Um ein Urteil richtig fällen zu können, sollte man sich in die Person des Opfers und des Angeklagten hineinversetzen. Man sollte objektiv die Sachen gegeneinander abwägen, um herauszubekommen, was und warum etwas passiert ist. Je emotionaler ein Fall ist, umso schwieriger ist das, weil die Emotionalität auf einen überspringt.

GSCHWÄTZ: Inwieweit spielt die Kindheit eine Rolle für spätere Verbrechen?
Kleinschroth: Die Kindheit wird bei uns immer hinterfragt, auch in der Hinsicht, ob jemand an einer Krankheit leidet. Das Urteil, das wir fällen, soll auch einen resozialisierenden Charakter haben und dafür ist es wichtig zu wissen, was die Ursache für das Handeln war. Aber kein Mensch wird böse geboren. Die Kinder sind die vernünftigsten Menschen der Welt. Nicht jeder Täter ist gebeutelt worden im Leben. Manche haben sich bewusst für diesen Weg im Leben entschieden. Die haben einfach einen schlechten Charakter. Ich bin ein sehr großer Fan von Werten. Wir haben in den vergangenen Jahren eine sehr starke Verschiebung der Werteordnung erfahren. Es hat sich viel „verrückt“. Ich denke gerne an das Jahr 1990 zurück. Die Wiedervereinigung. Frieden. Es bereitet einem schon Sorge, wie sich alles verändert hat. Die Gefahr, die von gewissen Gruppierungen und Menschen ausgeht und die meinen, die Gesellschaft spalten zu müssen, ist groß. Da reicht ein Blick ins Parlament.

 

„Ich hätte ihm damit quasi ein neues Leben geschenkt“

 

GSCHWÄTZ: Wie haben sich die Werte konkret verändert?
Kleinschroth: In meiner Kindheit gab es die Vereine und die Kirche. Wenn man sich mit Freunden treffen wollte, rief man sie an. Die Verbindungen waren persönlicher. Früher schrieb man aus dem Urlaub Postkarten, heute schickt man eine WhatsApp-Statusmeldung. Heute hat man freien Zugang zu allen Medien. Viele Kinder spielen irgendwelche Kriegsspiele, bei denen man auf menschliche Körper eindrischt. Dadurch sinkt auch die Hemmschwelle im realen Leben für Gewaltanwendung. Wenn heute einer am Boden liegt, tritt man nochmal nach. Aber es gibt auch sehr viele junge Menschen, die sehr hohe Wertvorstellungen haben und diese nicht nur leben, sondern auch vermitteln.

GSCHWÄTZ: Haben Sie nach einem Urteilsspruch schon einmal Drohungen erhalten?
Kleinschroth: Selbstverständlich ist man als Richter mit verschiedenen Einschätzungen, aber auch mit Drohungen konfrontiert. Ich habe irgendwann beschlossen, für mich innerlich eine Mauer zu bauen. Was innerhalb der Mauer bleibt – damit muss ich alleine umgehen. Alles andere wäre eine zu große Belastung für meine Familie. Aber es gibt nicht nur Negatives, wenn man Richter ist. Vor zwei Jahren hat ein Mann an der Pforte auf mich gewartet. Er hat mir erklärt, dass er in meiner Öhringer Zeit von mir verurteilt worden wäre. Er habe eine Arbeitsauflage bekommen und sei danach dort übernommen worden als Arbeitnehmer. Ich hätte ihm damit quasi ein neues Leben geschenkt. Das hat mich tierisch gefreut.

 

„Es ging um einen Enkel, der seinen Großvater in Verrenberg 2014 brutal erstochen hat“

 

GSCHWÄTZ: Hadern Sie manchmal mit Entscheidungen?
Kleinschroth: Man macht sich Gedanken, aber die macht man sich vorher, bevor man das Urteil fällt.

GSCHWÄTZ: Manche kritisieren das deutsche Strafrecht als zu milde. So gäbe es zum Beispiel nicht wirklich ‚lebenslang‘.
Kleinschroth: Lebenslang in Deutschland bedeutet: Nach 15 Jahren prüft die jeweils für das Gefängnis zuständige Strafvollstreckungskammer, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei Gewaltdelikten wird ein Gutachter hinzugezogen. Wirklich ,lebenslang‘ ist sehr selten.

GSCHWÄTZ: Ebenso wie Sicherungsverwahrung.
Kleinschroth: Es gibt hierfür ganz enge gesetzliche Voraussetzungen, an die man sich als Richter halten muss. Bei einem Tötungsdelikt darf nicht einfach auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Einmal haben wir tatsächlich einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Und zwar ging es um einen Enkel, der seinen Großvater in Verrenberg 2014 brutal erstochen hat. Es war zwar seine erste Tat, aber er hat im Gefängnis Tagebuch geschrieben. Darin hat er unter anderem festgehalten, dass er, wenn er wieder draußen ist, bei seiner nächsten Tat aufpasst, dass es nicht wieder Zeugen gibt. Zudem hat er verherrlichend über reale Serienmörder geschrieben, oder dass er wie Adolf Hitler werden möchte, ein kaltblütiger Psychopath. Und dass er sich ein Opfer aussuchen wird, zu dem er kein persönliches Verhältnis habe.

GSCHWÄTZ: Können Sie völlig neutral urteilen oder gibt es Menschen, mit denen Sie mehr sympathisieren als mit anderen?
Kleinschroth: Die Menschlichkeit und das Herz müssen immer dabei sein. Man muss in einem Verfahren in der Lage sein, offen zu sein. Vielleicht stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass jemand eine mildere oder eine höhere Strafe verdient hat. Aber man muss immer objektiv bleiben.

 

„Wenn die Verurteilten die Kosten nicht tragen können, dann bleibt es beim Steuerzahler hängen.“

 

GSCHWÄTZ: Wer zahlt eigentlich die Gerichtsverfahren?
Kleinschroth: Wer verurteilt wird, muss die Kosten tragen. Bei einem Prozess sind die Gutachterkosten extrem hoch. Oft mehrere tausend Euro. Wenn die Verurteilten die Kosten nicht tragen können, dann bleibt es beim Steuerzahler hängen. Allerdings kann auch das Haus des Angeklagten zwangsversteigert werden.

GSCHWÄTZ: Gibt es etwas, das Sie an unserem heutigen Strafrecht ändern würden?
Kleinschroth: Im Jugendstrafrecht ist eine Vorbewährung möglich. Das sollte im Erwachsenenstrafrecht auch möglich sein. Das ist quasi ein letzter Warnschuss vor dem Gefängnis. Bei der Vorbewährung steht er mit einem Bein im Gefängnis. Der Unterschied zur normalen Bewährung: Hier unterstellen wir schon eine günstige Prognose. Bei der Vorbewährung muss er sich diese günstige Prognose erst erarbeiten, zum Beispiel hat der Betroffene dann drei Monate Zeit, eine Arbeitsstelle zu finden oder eine Therapie zu beginnen.

GSCHWÄTZ: Manche kritisieren auch die Dauer der Verfahren.
Kleinschroth: Wir haben hier das Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, das am zweitschlechtesten besetzt ist. Es fehlen über sieben Richterstellen. Unser Justizminister will mehr Stellen, aber ob er mehr bekommt, ist fraglich. Das bedeutet, dass die Zivilreferate viel größer sind und die Verfahren dadurch länger dauern. Es gibt bis zu 200 offene Verfahren in einem Referat. Im Zivilbereich schlagen besonders die ganzen Klagen rund um den Dieselskandal zu Buche.

GSCHWÄTZ: Was machen Sie, um in ihrer Freizeit auf andere Gedanken zu kommen?
Kleinschroth: Ehrenamtlich bin ich noch in der Sozialberatung tätig und engagiere mich im Lions Club Hohenlohe. Außerdem bin ich noch im Kirchengemeinderat. Und nicht zu vergessen: Ich bin VfB-Fan. Bei den Spielen lasse ich meine Emotionen heraus. Dafür bin ich auch bekannt.
VfB-Fan bin ich seit den 1970ern, als wir noch in der Zweiten Liga gespielt haben. Für mich ist das daher kein unbekanntes Terrain (Anm. d. Red.: der Abstieg des VfB Stuttgart in die Zweite Liga).

 

Mit dem Hohenlohekreis eng verbandelt

Roland Kleinschroth wurde am 24.02.1964 geboren. Der 55-jährige lebt in Heilbronn und ist verheiratet. In Mannheim hat er Jura studiert. Zunächst als Assistent am öffentlich-rechtlichen und am strafrechtlichen Lehrstuhl in Mannheim, arbeitet Kleinschroth seit 1995 im Staatsdienst – zunächst als Zivilrichter am Landgericht Heilbronn.

1996 hat er zur Hälfte bei der Zivilkammer am Landgericht Heilbronn und zur Hälfte als Strafrichter in Künzelsau gearbeitet.
Ab Mitte 1996 arbeitete er bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Mitte 1997 bis April 2002 war Kleinschroth als Jugend- und Strafrichter sowie Vorsitzender des Schöffengerichts beim Amtsgericht Öhringen tätig.
Seit 2002 ist Kleinschroth am Landgericht Heilbronn, zunächst als Beisitzer in verschiedenen Kammern. Unter anderem war er Beisitzer im Pilsener Prostituiertenfall, ein, laut Kleinschroth, „ganz außergewöhnlicher Mordfall“.
2009 war er für sechs Monate am Oberlandesgericht Stuttgart tätig.
Seit Herbst 2012 ist Kleinschroth Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn, seit November 2013 ist er Vorsitzender der Ersten Großen Strafkammer sowie der Erstem Schwurgerichtskammer.
Seit April 2019 ist er auch für Schwurgerichtsverfahren vor der Jugendkammer zuständig.




Achim und Klaus – ist es bald aus?

Betritt man den lichtdurchfluteten Besprechungsraum von Klaus Richter, sieht man einige Aktenordner. Klaus Richter ist Bausachverständiger, gleichzeitig auch stellvertretender Bürgermeister und Gemeinderat in Niedernhall. Er sieht sich in seiner Funktion als Gemeinderat als „Vertreter des Bürgers“. Und da in Niedernhall einiges nicht so laufe, wie es seiner Meinung nach laufen müsse, hat er mittlerweile sieben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Achim Beck, Niedernhalls Bürgermeister, eingereicht und die Wege geebnet für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister und eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gegen den Gemeinderat. Zu Recht?

 

„In der ganzen Literatur gibt es kein vergleichbares Verfahren“

 

Um diese Frage zu beantworten, sprechen wir mit Klaus Richter, fragen das Gericht, den Bürgermeister und haken beim Gemeinderat nach. Vorab: Es geht um Vorgänge, die teils so komplex sind, dass sie nicht in aller Ausführlichkeit hier dargelegt werden können. Es geht um juristische Fragen, um Fragen der Moral. Aber im Kern geht es darum, wie Demokratie in einer kleinen Stadt auf dem Land funktioniert beziehungsweise funktionieren soll und kann.

Auf der einen Seite gibt es den Oppositionspolitiker Klaus Richter, der sich für die Belange der Bevölkerung einsetzen möchte, wie er sagt. Auf der anderen Seite steht ein junger Bürgermeister, Achim Beck, der einen Stellvertreter (nämlich Richter) hat, der Strafanzeige gegen ihn gestellt hat und da sind Gemeinderäte, die mittlerweile Angst davor haben, etwas Falsches zu sagen.

Klaus Richter ist ein akkurat arbeitender Mann, ein Zahlenmensch, der Sätze sagt wie: „In der ganzen Literatur gibt es kein vergleichbares Verfahren“ wie dieses, das er nun in Niedernhall angestossen habe. Nachprüfbar ist dieser Satz nicht. Klaus Richter ist ambitioniert, keine Frage. Er sieht sich als Volksvertreter. Er wirft dem Bürgermeister und Gemeinderat vor, dass dem Niedernhaller Bürger Pachteinnahmen in nicht unerheblicher Höhe „durch das Vorgehen vom Bürgermeister“ entgangen seien. Untreue nennt sich das unter anderem im Juristendeutsch. Wobei Richter schützend seine Hand über den Gemeinderat hält, wenn er sagt: Dieser sei von Bürgermeister Beck getäuscht worden – über die Höhe der zu zahlenden Pacht: „Ich behaupte, Herr Beck hat wiedermal die Unwahrheit gesagt.“ Und: „Der Gemeinderat hat sich vom Bürgermeister blenden lassen.“

 

„Es geht um die Frage: Darf Herr Beck das Gelände, das im Eigentum der Stadt ist, kostenlos einem Unternehmer überlassen, der munter weiter produziert?“

 

Konkret geht es um das Kerl-Areal entlang der Kochertalstraße (zwischen katholischer Kirche und Rossmann), das die Stadt Niedernhall von der Firma Kerl 2015 gekauft hat. Klaus Richter sagt: „Das Areal wurde vom Verkäufer voll weitergenutzt. Statt zu räumen, wurde sogar noch weiter Holz angeliefert.“ Im Februar 2017 habe Klaus Richter Bürgermeister Beck gefragt, wieviel Pacht der Verkäufer der Stadt Niedernhall denn für die Monate zahle, in denen der Betrieb weiterläuft. Beck habe geantwortet, dass er dem Verkäufer Pachtfreiheit zugesagt habe. Für diesen Zeitraum hätte die Stadt eine Miete oder Pacht verlangen können und müssen, hat es jedoch nicht gemacht – und damit auf Einnahmen verzichtet, so Richters Ansicht: „Es geht um die Frage: Darf Herr Beck das Gelände, das im Eigentum der Stadt ist, kostenlos einem Unternehmer überlassen, der munter weiter produziert? Im Haushaltsrecht steht, dass ein Bürgermeister alle Steuern, Mieten und Pachten eintreiben muss.“ Wenn er den durchschnittlichen Preis, den ein gewerblicher Pächter in Niedernhall bezahlt und die genutzte Fläche multipliziere, komme er auf „weit über 100.000 Euro“, die hätten verlangt werden müssen, so Richter. 

Das Kerl-Areal in Niedernhall, das die Stadt Niedernhall 2015 gekauft hat.
Foto: GSCHWÄTZ

Im Februar 2017 habe er dann die Kommunalaufsicht eingeschalten, erzählt Richter weiter. Schon lange gäbe es keine Kommunikation mehr zwischen Beck und ihm – was er bedaure. Der Bürgermeister grüße ihn auch nicht mehr. Die Kommunalaufsicht wiederum verwies auf den Gemeinderat, der so etwas entscheiden müsse. Im Mai 2017 sei dann die Pachtfreiheit des Kerl-Areals als nicht öffentlicher Tagespunkt beraten worden. Richter vermutet, dies sei gemacht worden, um „das Beck‘sche Vorgehen im Nachhinein zu legalisieren“. Zwischen 1.200 und 1.400 Euro Pacht pro Jahr habe Bürgermeister Beck für den ersten Teilabschnitt des 22.000 Quadratmeter großen Grundstücks vorgeschlagen. Richter vermutet darin lediglich einen symbolischen Akt der Einigung, denn die Pacht für ein derart großes Grundstück „müsste weitaus höher sein“. Sein Fazit: Der Gemeinderat sei hier von Bürgermeister Achim Beck getäuscht worden: „Der Gemeinderat musste offensichtlich glauben, dass das Grundstück nur ein paar Hundert Euro Pacht pro Jahr wert ist.“ 

 

Dieses Geld fehle nun der Stadt und damit den Bürgern.

 

Die Gemeinderäte schütteln den Kopf über das Vorgehen von  Klaus Richter. Es sei eine „riesen Zeitverschwendung, überhaupt über so etwas zu reden. Wir sind froh, dass uns das Grundstück nun gehört“, wird ein Gemeinderat zur damaligen Situation zitiert. Klaus Richter geht es um die „Gleichbehandlung der Bürger und darum, dass letztendlich deshalb der Verkäufer hätte Pacht an die Stadt Niedernhall zahlen müssen.“ Dieses Geld fehle nun der Stadt und damit den Bürgern.

Es ist nicht das erste Mal, dass Klaus Richter das Vorgehen des Bürgermeisters kritisiert. Sieben Dienstaufsichtsbeschwerden habe er schon gegen ihn gestellt, sagt er. Das Hauptthema: Klaus Richter kritisiert, dass diverse Dinge in nichtöffentlicher Sitzung besprochen worden seien, die eigentlich in einer öffentlichen Sitzung besprochen hätten werden müssen und „dass der Bürgermeister immer wieder die Unwahrheit sagt“. 2015 sei es unter anderem um die Entwidmung der Straße „Steige“ gegangen – die Entscheidung darüber, ob diese öffentliche Straße privatisiert wird. Der Beschluss selbst sei öffentlich gewesen. Der Antrag indes sei nicht-öffentlich behandelt worden, sagt Richter. Die von Bürgermeister Beck gelieferten Begründungen für diese Nicht-Öffentlichkeit seien ebenfalls falsch gewesen, so Richter.

Fragt man Achim Beck zu den Vorgängen um Klaus Richter, will er kein persönliches Gespräch darüber führen und verweist in einer E-Mail darauf, dass „hier eine Verwaltungsgerichtsklage, sowie eine Strafanzeige läuft, bei der der Gemeinderat und auch ich persönlich aufgrund bevorstehender Verhandlungen keine Aussage treffen dürfen“. Dennoch beantwortet er ein paar Fragen zur generellen Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat und ihm per E-Mail. Wir möchten von ihm wissen, ob er mit der bisherigen Zusammenarbeit zwischen ihm und dem  Gemeinderat zufrieden ist. Seine Antwort: „Ja.“ Gibt es Punkte, die es zu verbessern gilt? Wenn ja, welche? Antwort: „Nein.“ Er betont: „Ich arbeite mit allen Mitgliedern des Gemeinderats gleichermaßen zusammen.“

 

„Er ist überhaupt nicht kritikfähig und hat die Einstellung: Für ihn gelten keine Gesetze.“

 

Hinter den Kulissen soll Achim Beck andere Worte äussern. Nach den ersten drei  Dienstaufsichtsbeschwerden, habe Achim Beck ihn in der damaligen Gemeinderatssitzung „ganz massiv niedergemacht“, sagt Klaus Richter. Er zitiert Beck mit folgenden Worten: „Es ist hier ein Gemeinderat, der mit meiner Arbeit nicht zufrieden ist.“ Er habe gar keine Lust mehr, hier zu arbeiten, soll Beck weiter gesagt haben. „Schenken kommt von Herzen. Und Sie werden verstehen, dass ich unter diesen Umständen dem Gemeinderat nichts schenken kann.“ Das Weihnachtsessen wurde abgesagt. Das Geld hierfür wurde, so Achim Beck, an die evangelische Kirche für die Orgelsanierung gespendet. „Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats war zu diesem Zeitpunkt auch nicht gewillt ein Weihnachtsabschlussessen abzuhalten. Dazu ist auch niemand verpflichtet“, betont Beck.

Es gab laut Richter zwei Vermittlungsgespräche zwischen ihm und Achim Beck im Landratsamt. Man einigte sich damals auf den Minimalkonsens, da sich, so Richter, „Beck keinen Millimeter bewegt hat“: Die Dienstaufsichtsbeschwerden wurden nicht weiter verfolgt. Beck soll zu Richter gesagt haben: „Die Ausgrenzung von Ihnen tut mir leid.“ Das Verhältnis zwischen Beck und Richter habe sich dadurch aber nicht verbessert, sagt Richter und kritisiert Achim Beck scharf: „Er ist überhaupt nicht kritikfähig und hat die Einstellung: Für ihn gelten keine Gesetze.“

Klaus Richter erzählt, dass sich im Zuge der Kerl-Areal-Sache auch die Gemeinderäte gegen ihn gewendet haben. So sei ihm geraten worden, bei der nächsten Wahl nicht mehr zu kandidieren. Wenn die Gemeinderäte nach der Sitzung noch etwas trinken gehen, dürfe er nicht mehr dabei sein. Er sei ein unwillkommener Gast geworden. Er werde permanent angegangen, auch in diversen öffentlichen Gemeinderatssitzungen. So kritisierte er in der jüngsten Sitzung am Montag, den 17. Dezember 2018, dass der Tagesordnungspunkt Bürgerfragen nicht zu dem Zweck missbraucht werden dürfe, um gegen eine Person zu „hetzen“. 

 

„In meinen Augen ist alles richtig gelaufen, was wir getan haben“

 

Für Peter Lutz ist das Wort „Hetze“ in diesem Zusammenhang „harter Tobak“, weil es ihn an eine  längst vergangene Zeit erinnere und völlig unpassend in diesem Zusammenhang sei. Sicher gab es in den Gemeinderatssitzungen „Stellungnahmen“ gegen Richter. „Aber sei das verwunderlich nach seinem Vorgehen?“, fragt Lutz, der wie Richter Gemeinderatsmitglied und ebenfalls bei der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) ist. Bezüglich des Kerl-Areals habe Richter nicht versucht, eine andere Lösung zu finden, sondern habe sofort gegen den Gemeinderat geklagt. Richter kläre gern Probleme über den Anwalt, ist seine Einschätzung. „Ich probiere, persönlich etwas zu klären“, sagt Lutz. Durch die ganzen Debatten ist Lutz aber vorsichtig geworden: „Man muss mittlerweile im Gemeinderat gut überlegen, was man sagt, sonst wird man schlimmstenfalls angezeigt.“

Er kritisiert, dass Klaus Richter, dass, wofür er kämpft, nicht selbst vorlebt: „Wenn alle anderer Meinung sind, muss ich irgendwann doch sagen: Vielleicht haben die anderen Recht.“ Das sei Demokratie. Und so, wie Klaus Richter fordere, sich an Recht und Gesetz zu halten, müsse das auch für ihn selbst gelten. Denn: Es könne nicht sein, dass Klaus Richter in der Dezember-Gemeinderatssitzung 2018 Interna aus den beiden laufenden Verfahren gegen den Gemeinderat und den Bürgermeister breit trete – zumal dieser Vorgang damals in einer nicht-öffentlichen Sitzung entschieden wurde. 

Ist denn grundsätzlich alles falsch, was Klaus Richter bislang kritisiert hat?, möchten wir von Peter Lutz wissen. „In meinen Augen ist alles richtig gelaufen, was wir getan haben“,sagt er. Warum betreibt Klaus Richter seiner Meinung nach diesen Aufwand? Lutz: „Ich glaube, er macht das für sich. Er muss das Gefühl bekommen, Recht zu kriegen.“ Fragt man Lutz, wie das Verhältnis des Gemeinderats zu Bürgermeister Beck ist, sagt er: „Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander. Aber das heißt nicht, dass wir immer einer Meinung sein müssen.“ Auch er habe schon im Gemeinderat gegen Dinge gestimmt, die von der Stadtverwaltung vorgeschlagen wurden – zum Beispiel gegen die Gemeinschaftskläranlage für das Mittlere Kochertal. 

Am 26. Mai 2019 ist Gemeinderatswahl in Niedernhall. Klaus Richter wird nicht mehr für die BWV antreten – „nach über 30 Jahren auf der Liste“, wie er hinzufügt. „Ich empfinde, dass das Verhalten der anderen vier Listenmitglieder den guten Namen der BWV beschmutzt hat.“ Er möchte als Einzelperson oder im Rahmen einer neuen Liste antreten. Auch für Peter Lutz ist klar: „Wir wären nicht mehr mit Klaus angetreten.“ Es wird spannend, denn die große Frage bei der Wahl wird sein: Schafft Klaus Richter wieder den Sprung in den Gemeinderat? Richter hofft, dass die Entscheidung der Gerichte hinsichtlich des Verfahrens den Bürgermeister betreffend noch vor der Gemeinderatswahl in Niedernhall fällt. Doch die Aussichten hierfür stehen denkbar schlecht. Ulrike Zeitler, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes Stuttgarts, sagte auf GSCHWÄTZ-Nachfrage: „Wir haben momentan eine unglaubliche Anzahl an Verfahren.“ Rund 30.000 Asylverfahren müssten abgearbeitet werden. Alle Verfahren, ausser so genannte Eilverfahren, verschieben sich laut Zeitler nach hinten. Es sei nicht absehbar, wann für Niedernhall eine Entscheidung falle.  Neben Niedernhall hätten sie derzeit noch 18 ähnliche kommunalpolitische Streitigkeiten, teils wesentlich ältere als Niedernhall. Zwei neue Kammern sollen nun die Verfahren schneller bearbeiten. 

 Über 317.000 Euro für Niedernhall

Für das rund 22.000 Quadratmeter große Kerl-Areal hat die Stadt Niedernhall 2015 über 1,2 Millionen Euro bezahlt. Die Stadt hat vom Land Baden-Württemberg am 18. April 2016 einen Zuwendungsbescheid aus dem ELR-Programm (Entwicklung ländlicher Raum) in Höhe von 309.560,00 Euro für die Baureifmachung durch Abbruch ehemaliger Betriebsgebäude auf dem Kerl-Areal erhalten. Diese Zuschüsse stehen für den Abbruch von Gebäuden sowie die Entsorgung der Altlasten auf allen betroffenen Flurstücken, erklärt Bürgermeister Achim Beck. Im März 2015 erhielt die Stadt Niedernhall einen Zuwendungsbescheid über 8.310 € für die Altlastenuntersuchung auf dem Kerl-Areal.  Der Boden soll mit Altlasten wie Öl behaftet gewesen sein.