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Keine liebenswerten Sonderlinge

Sind es harmlose „Spinner“ oder gefährliche politische Gruppierungen, die selbst vor Gewalttaten nicht zurückschrecken oder gar einen Umsturz planen?

Die sogenannten „Reichsbürger“ tauchen immer wieder in Veröffentlichungen auf. Oft liest man von Menschen, die bei Verkehrskontrollen Papiere eines „Deutschen Reichs“ vorweisen, manchmal geht es um Razzien, nach denen die Behörden meist gefundene Waffen und gefährliche Gegenstände präsentieren. Und man liest auch von schweren Straftaten. Berühmtheit erlangte der Fall, bei dem am 19. Oktober 2016 im fränkischen Georgensgmünd ein „Reichsbürger“ einen Polizisten erschoss. Inzwischen wurde der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Und immer wieder geht es um Waffenbesitz: So wurden 2017 auch in der Nähe von Künzelsau bei einem Mann mehrere Schusswaffen und eine große Menge Munition sichergestellt.

Verleugnung der Bundesrepublik Deutschland

Gemeinsame Basis der „Reichsbürger“ ist die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen behaupten sie, dass sie weiterhin Bürger des Deutschen Reichs oder eines seiner Teilstaaten seien, da diese Staaten weiterhin existierten. Die einen sagen, dass die Bundesrepublik kein Staat sei, da das Grundgesetz keine „Verfassung“ sei, andere behaupten, die Bundesrepublik sei eine privatwirtschaftliche GmbH und wieder andere behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland ein besetztes Gebiet sei und die wahren Machthaber ganz woanders säßen.

Nutzen das Rechtssystem, das sie ablehnen

Aus diesem Grund akzeptieren „Reichsbürger“ auch behördliche Entscheidungen nicht, leugnen die Zuständigkeit von Gerichten oder die Legitimität polizeilicher Maßnahmen. Gerne beantragen sie einen „Staatsangehörigkeitsausweis“ statt eines Personalausweises oder versuchen, sich mit selbsterstellten Dokumenten auszuweisen, die man gleich auf mehreren Seiten im Internet erstellen lassen kann. Die Legitimität von Gerichten oder Behörden oder Gerichte bestreiten sie oft mit seitenlangen Schreiben und behindern damit deren Arbeit. Auch diese Formschreiben kann man sich aus dem Internet herunterladen. Dabei nutzen „Reichsbürger“ das Rechtssystem, das sie ablehnen, derart geschickt aus, dass die Landesregierung Baden-Württemberg für ihre Bediensteten sogar eine Handreichung zum Umgang mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ herausgegeben hat.

Konkurrierende Gruppierungen

Es gibt viele unterschiedliche Argumentationen sowie viele unterschiedliche und teils konkurrierende Gruppierungen innerhalb der „Reichsbürger“-Szene. Da gibt es eine „Kommissarische Reichsregierung“, der eine „Exilregierung Deutsches Reich“ gegenübersteht. Selbst ein „Königreich Deutschland“ gab es, mit Sitz in Wittenberg. In Baden-Württemberg agieren unter anderem der „Volksstaat Württemberg“ und die „Republik Baden“. Alle diese Gruppen eint die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland.

Verbinbdungen zum Rechtsextremismus

Im März 2020 wurde erstmals eine „Reichsbürger“-Gruppe namens „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVS) verboten, das Bundesinnenministerium wirft der Gruppe Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus vor. Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, sieht eine klare Verbindung zum Rechtsextremimus: „Das heutige Verbot einer Reichsbürger-Gruppe ist richtig. Diese werden mitunter immer noch als bloße Irre verklärt. Tatsächlich bereiten sie nicht nur den Boden für rechtsextreme Gewalt. Es geht durch zunehmende Militanz und Bewaffnung auch von ihnen selbst eine Gefahr aus.“

Rechtsextreme Anfänge

In der Tat wurden einige „Reichsbürger“-Gruppierungen von bekannten Rechtsextremisten gegründet, geleitet oder gesteuert, selbst der Anfang der „Reichsbürger“-Bewegung hat bereits einen deutlichen rechtsextremen Hintergrund: Manfred Roeder, zeitweise Anwalt von Rudolf Heß, war wohl der erste, der sich auf Strukturen des Deutschen Reichs berief und sich 1975 selbst zum „Reichsverweser“ erkor, angeblich ernannt von Karl Dönitz, nach Hitlers Selbstmord einige wenige Tage Reichspräsident. Roeder wurde später wegen Rädelsführerschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt und war nach Verbüßung sogar noch einmal Bundestagskandidat für die NPD. Auch Horst Mahler, bekanntgeworden als Anwalt von RAF-Terroristen, später zum Rechtsextremisten geworden, gründete mit seiner Lebensgefährtin eine „Reichsbürger“-Gruppe. Momentan ist Mahler wegen diverser Straftaten mit rechtsextremem und antisemitischem Hintergrund in Haft. Ausgerechnet die GdVS setzte sich in Aktionen lautstark für Mahlers Freilassung ein.

Beobachtung duch den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz, der die einzelnen „Reichsbürger“-Organisationen inzwischen beobachtet, geht von 19.000, davon 3.200 in Baden-Württemberg, aktiven Personen aus, reiht die „Reichsbürger“ aber trotz der erwiesenen Verstrickungen mit der rechtsextremen Szene nicht unter die Rubrik „Rechtsextremismus“ ein, sondern widmet ihnen bisher ein eigenes Kapitel im Verfassungsschutzbericht, denn nur etwa 950 der Reichsbürger seien Rechtsextremisten, meint der Verfassungsschutz.

Unrechtmäßige Film- und Tonaufnahmen

Im polizeilichen Bereich fallen „Reichsbürger“ vor allem durch Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und illegalem Waffenbesitz auf. „Unrechtmäßig sind auch die heimlichen Film- und Tonaufnahmen, die Szeneanhänger häufig bei der Konfrontation mit den Behördenmitarbeitern oder vor Gericht fertigen und nicht selten im Internet veröffentlichen“, so der Verfassungsshutzbericht 2018. Auch im Hohenlohekreis wurden in den letzten Jahren derartige Straftaten im „Reichsbürger“-Umfeld begangen.
Besonderes öffentliches Augenmerk liegt auf dem Thema Waffenbesitz, dabei geht es auch um legale Waffen. Dazu teilt Carsten Diemer, Pressesprecher der Polizei Heilbronn, mit: „Bei Erkenntnissen hinsichtlich waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wird die originär zuständige Waffenbehörde unverzüglich informiert, die über die Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse und gegebenenfalls die Einziehung von legal besessenen Waffen zu entscheiden hat. Über derzeit aktuelle Verfahren könne jedoch keine Auskunft gegeben werden.“

Versuchte Einflussnahme auf politische Strömungen

Reichsbürger agieren aber nicht nur im Stillen, sondern versuchen auch, Einfluss auf die Politik zu bekommen, als Mittel zum politischen Zweck haben sie sich offenbar die AfD ausgesucht:
Medien berichten, dass 2016 beim Stuttgarter Programmparteitag der AfD allen Ernstes der Antrag eingebracht wurde, „dass die Bundesrepublik nicht als Staat, das Grundgesetz nicht als Verfassung bezeichnet wird.“ Deutschland sei nach Ansicht von Rainer Rösl, dem Antragsteller, „kein souveräner Staat, sondern eine Verwaltungsorganisation ohne Verfassung“ – das ist genau der Sprachgebrauch der „Reichsbürger“. Eine Partei, die diesen Text in ihrem Programm stehen hätte, stünde sicher nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, der Text wurde auch nicht ins Programm aufgenommen.

„Reichsbürger“-Sprache

Auch eine kleine Anfrage vom 14. Juli 2018 von Christina Baum, AfD-Landtagsabgeordnete aus dem Main-Tauber-Kreis, klingt nach „Reichsbürger“-Sprache: „Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um die Verunglimpfung von Besitzern und Anwärtern des deutschen Staatsangehörigkeitsausweises als Reichsbürger zu beenden?“, fragen sie und ihr Fraktionskollege Stefan Räpple. Vereinzelt haben es auch bekennende „Reichsbürger“ über AfD-Listen bereits in Stadtparlamente geschafft, zum Beispiel in Bad Kreuznach. Von erfolgreichen „Reichsbürger“-Aktivitäten in anderen Parteien ist bislang nichts bekannt.

„Hygiene-Demos“

In den letzten Wochen zeigten sich „Reichsbürger“ zahlreich mit ihren Emblemen bei den sogenannten „Hygiene-Demos“ und waren damit im Umfeld von bekannten Extremisten, politischen Agitatoren und Verschwörungstheoretikern zu sehen. Offensichtlich wollen die „Reichsbürger“ gesellschaftlichen Einfluss gewinnen und nutzen dafür gern die ansonsten verachteten staatlichen und politischen Strukturen, wo immer sie ihnen nützlich erscheinen, und schließen sich politischen Trends an, um sie für sich auszuschlachten. In Verbindung mit dem verbreiteten Waffenbesitz und einer von den Behörden festgestellten gestiegenen Militanz ist das nicht eine Organisation von liebenswerten und harmlosen Hobbyhistorikern sondern eine akute Gefahr, die nicht weggelächelt werden kann.

Text: Matthias Lauterer




Razzia bei Reichsbürgern

Am Mittwoch, den 27. Mai 2020, hat das Landeskriminalamt eine Razzia in der Reichsbürger-Szene durchgeführt. Wie der SWR unter https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/reichsbuerger-durchsuchung-in-bw-100.html berichtete, wurden 25 Wohnungen von 34 Beschuldigten durchsucht. Rund 450 Beamte sowie ein Spezialkommando sollen bei den Razzien im Bereich Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Ulm sowie Hessen im Einsatz gewesen sein und dabei hunderte Waffen, Drogen sowie gefälschte Papiere sichergestellt haben.

Die Beschuldigten werden den Reichsbürgerorganisationen „Republik Baden“ und „Freier Volksstaat Württemberg“ und ihrer Dachorganisation „Staatenbund Deutsches Reich“ zugeordnet.

Reichsbürger

Laut dem Verfassungsschutz berufen sich „Reichsbürger“ auf die Fortexistenz eines wie auch immer gearteten „Deutschen Reiches“ und lehnen daher die Bundesrepublik Deutschland ab. Gelegentlich markieren sie ihr Wohnanwesen durch „Grenzziehungen“, „Schilder“, „Wappen“ oder andere Kennzeichen, aus denen die „Selbstverwaltung“ hervorgehen soll. Der Anteil von Rechtsextremisten an der „Reichsbürger-Szene“ ist laut dem Verfassungsschutz gering, ein kleiner Teil jedoch zeige sich offen rechtsextremistisch. Mitunter seien antisemitische Ideologieelemente und Argumentationsmuster zu beobachten, insbesondere im rechtsextremistischen Teil der Szene. In ihrer Gesamtheit ist die Szene der „Reichsbürger“ laut dem Verfassungsschutz als  als staatsfeindlich einzustufen. https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/was-sind-reichsbuerger-und-selbstverwalter

 




Künzelsaus „Schandfleck“?

„In einer Künzelsauer Straße sah ich dieses eigentlich schön renovierte Haus mit der ‚Zutat‘, die auf einen bekennenden Nazi hindeutet“, schrieb ein Künzelsauer Tourist in einer E-Mail an GSCHWÄTZ. „Das Foto schickte ich auch an Ihren Bürgermeister. Es wäre zu prüfen, ob eine Reichsflagge öffentlich gezeigt werden darf. Das eindeutige Nummernschild jedoch dürfte es so nicht geben. Das wäre eine Frage an Ihre Zulassungsstelle. Das auch im Blick auf den Gönner Ihrer Stadt und dem Hintergrund der Nazi, und deren Umgang mit ‚unwertem Leben‘.“ Der E-Mail wurden Fotos mitgeschickt mit dem genannten Haus, der Flagge und mit einem Auto, das vor dem Haus parkt. Die Buchstaben- und Zahlenkombination des Nummernschildes des Fahrzeuges weist tatsächlich auf eine gängige Abkürzung für Adolf Hitler hin. Nur: Ob dies der Fahrzeughalter bewusst oder unbewusst gewählt beziehungsweise bekommen hat, ist nicht nachprüfbar.

 

„Das Nummernschild ist erlaubt, aber vielleicht ist der Zulassungsstelle da ein Versehen passiert“

 

Jedes Bundesland entscheidet bei Autokennzeichen für sich, was erlaubt ist und was nicht. In der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), Paragraph 8, heißt es: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ In Baden-Württemberg sind die Kennzeichen KZ, HJ, NS, SA, SS verboten. In Bayern hingegen sind zusätzlich die Kombinationen AH und HH in Verbindung mit den Zahlen 88, 18 und 28 verboten. Denn die Zahlen stehen für Buchstaben, die 88 zum Beispiel für den achten Buchstaben im Alphabet. Das wäre das ‚H‘. HH bedeutet ‚Heil Hitler‘. Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann erkundigte sich aufgrund der GSCHWÄTZ-Nachfrage bei der Zulassungsstelle. Das Ergebnis: „Das Nummernschild ist erlaubt, aber vielleicht ist der Zulassungsstelle da ein Versehen passiert“, erklärt Neumann und scheint dementsprechend selbst nicht glücklich über die Kennzeichen-Wahl.

Das GSCHWÄTZ-Redaktionsteam machte sich auf dem Weg, um besagtes Haus zu finden. Da stand es, versteckt in einer Seitenstraße und dennoch mitten im Herzen Künzelsaus. Über der Eingangstüre hängt ein Blechschild mit dem Reichsadler und dem Schriftzug ‚Deutsches Schutzgebiet‘. Auf Höhe des zweiten Stocks weht die Reichskolonialflagge.
Wer Flagge zeigt, will Farbe bekennen – heißt es zumindest in eine Redewendung. Aber welche genau und darf man das? Bürgermeister Neumann äußert sich wie folgt: „Die Reichskolonialflagge und das ‚Deutsche-Schutzgebiet‘-Schild sind frei käuflich und somit nicht verboten. Es herrscht gleiches Recht für alle. Sowas muss man aushalten können, auch wenn es ein öffentliches Bild darstellt. Es ist nicht verboten“, stellt Neumann klar.

Das Schild über der Eingangstüre. Foto: privat

 

So genannte Reichsbürger sehen das Deutsche Kaiserreich nach wie vor als existent an und erkennen das Deutsche Grundgesetz nicht an

 

Zu den in Deutschland verbotenen Flaggen gehören zum Beispiel Flaggen mit Hakenkreuzen und Flaggen, die an das Dritte Reich erinnern. Die an dem besagten Haus wehende Reichskolonialflagge hingegen steht für das Deutsche Kaiserreich und ist erlaubt. Das Reichskolonialamt hatte im Deutschen Kaiserreich die Aufgaben einer Reichsbehörde mit der Verwaltung der Kolonien. Zu dieser Zeit war Deutschland weit größer als heute und beinhaltete heutige tschechische und polnische Gebiete. Auch Kolonien in Afrika, unter anderem in Namibia, umfasste das damalige Reich.

So genannte Reichsbürger sehen das Deutsche Kaiserreich nach wie vor als existent an und erkennen das Deutsche Grundgesetz nicht an. Laut dem Verfassungsbericht Baden-Württemberg verneinen ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems. Unter anderem berufen sie sich hierbei auf das historische Deutsche Reich oder auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten ihre Legitimation ab: „‚Selbstverwalter‘ gründen Fantasie-Staaten nach ihren eigenen Vorstellungen. Sie betrachten sich, zum Teil unter Bezugnahme auf ein selbstdefiniertes Naturrecht, als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Die Angehörigen des Milieus eint eine fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Repräsentanten. Zu ihren Feindbildern gehören dementsprechend hauptsächlich Vertreter von Polizei, Justizvollzug, Gerichten und Finanzämtern sowie politische Mandatsträger. Sowohl ‚Reichsbürger‘ als auch ‚Selbstverwalter‘ sind häufig bereit, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu begehen.“ Laut Rassismusforschern neigen Menschen, die eine derartige Flagge hissen, eher dazu, rechtsextremes Gedankengut zu transportieren.

GSCHWÄTZ hat versucht, Kontakt mit dem Bewohner des besagten Hauses aufzunehmen, denn wir hätten gerne die Hintergründe gewusst. Bis zum Redaktionsschluss, knapp vier Wochen später, blieb unsere Bitte, sich bei uns zu melden, allerdings unbeantwort. Ob der Bewohner nun rechtsextrem oder ein Reichsbürger ist oder einfach nur Nationalstolz hat – darüber kann nur spekuliert werden. Er hat mit seiner Beflaggung jedenfalls nichts Gesetzteswidriges getan.