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Impf-und Testmöglichkeiten im Hohenlohekreis diese Woche

Derzeit kann man sich an folgenden Stationen impfen lassen:
  • Künzelsau: dienstags und freitags von 18 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, im Gebäude des ehemaligen Krankenhauses in der Notfallambulanz
  • Pfedelbach: montags, mittwochs und donnerstags von 18 bis 20 Uhr, samstags ab 9 Uhr; Nobelgusch Pfedelbach

Anmeldung unter https://welle-brechen.de/hohenlohe/.

MVZ Hohenlohe in Forchtenberg

dienstags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr

Impfung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/forchtenberg/mvzhohenlohe.

Impfungen ohne Termin sind bei den Einsätzen mobiler Impfteams im Landkreis möglich. Diese können Sie derzeit der Übersicht auf www.dranbleiben-bw.de entnehmen.

Die nächsten Einsätze:

2. bis 4. Januar 2022: Ehemaliges Notariat Künzelsau

5. bis 7. Januar 2022: Mehrzweckhalle Zweiflingen, Altes Foyer

8. bis 9. Januar 2022: Eugen-Seitz-Bürgerhaus Krautheim

10. bis 11. Januar 2022: Universum Dörzbach

Hinweise: Geimpft wird jeweils von 10-17 Uhr und solange Vorrat reicht. Impfwillige über 30 erhalten in der Regel den Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige sowie Schwangere in der Regel den Impfstoff von BioNTech. Boosterimpfungen werden erst verabreicht, wenn eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung vergangen ist. Dieser Zeitraum beträgt bei BioNTech/Moderna und AstraZeneca drei Monate, bei Johnson&Johnson vier Wochen.

Schnellteststationen in Künzelsau:

  • Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9:
    Montag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr,
    Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: https://www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau .
    Wer sich testen lassen möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen.
    Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang werden von der Hohenlohe Apotheke van Dorp unter Telefon 07940 91090 entgegengenommen.
  • Emma, Bahnhofstraße 1, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 7 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr,
    Samstag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr.
    Termin vereinbaren: 07940 9818761 oder https://apo-schnelltest.de/emma-kuenzelsau oder einfach vorbeikommen und eventuell Wartezeit einplanen.
  • Mundocare-Teststation am Globus Baumarkt, Würzburger Straße 26, Künzelsau:
    Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: www.mundocare.de oder vor Ort einchecken
  • KÜNfit, Hallstattweg 36, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 12 bis 16 Uhr
    Samstag und Sonntag 9 bis 12 Uhr
    Teststation erreichbar über separaten Seiteneingang, ohne Terminvereinbarung

Coronaregeln ab dem 27. Dezember 2021 für den Hohenlohekreis:

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren in der Alarmstufe II. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten
  • 2G+-Regelung – Ausnahmen nur noch für
    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien.
  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Dampfbäder, Dampfsaunen und ähnliches müssen schließen.
  • Für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

 

Quellen: Landratsamt des Hohenlohekreises, Stadt Künzelsau

 




Landrat Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen“

An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, den 01. Juni 2021, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, den 2. Juni (56,8), sowie Donnerstag, den 3. Juni (52,4).

Damit treten laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises bereits am Freitag, den 04. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1.

Anbei veröffentlichen wir die Übersicht des Landratsamtes über die Änderungen diesbezüglich:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.

Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“