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Künzelsauer Rechtsanwalt droht Berufsverbot

Im Fall des Angeklagten Künzelsauer Rechtsanwalt F. sollen zehn Zeugen gehört werden. Am Tag des Prozessauftaktes, 03. April 2019, sprach Professor Ingo H., Vertreter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. „Aktuell gibt es keine Beschwerdeverfahren gegen Herrn F..“ Jedoch habe die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Vergangenheit bereits zwei Rügen gegen den seit 2003 ausübenden Rechtsanwalt F. ausgesprochen. „Es liegen mir zwei Akten vor in denen es um die Rüge für Fremdgeld und die Rüge für die Umgehung eines gegnerischen Anwalts“, erklärte H.. Falls der Angeklagte Rechtsanwalt F. verurteilt werden sollte, erwarten ihn nach seiner verbüßten Strafe, noch eine „Wohlverhaltensphase“ von bis zu 15 Jahren. Erst danach könne er wieder seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, fragte den Zeugen Professor H. ob es denn auch Fälle gäbe, die vor den 15 Jahren wieder ihren Beruf ausüben durften.

Berkner betonte, dass das Gericht Straftäter mit Menschenwürde verurteile und am Beispiel des Rechtsanwalts F., wäre er zirka 70 Jahre alt, wenn er seinen Beruf wieder ausüben könne. „Es gab meines Wissens noch nie einen Fall, der Aufgrund des Alters anders entschieden wurde“, so der Zeuge Professor H. Er erklärte aber, dass es Unterschiede zwischen ‚Verbrechen‘ und ‚Vergehen‘ gäbe. Das Strafmaß eines ‚Vergehens‘ seien laut Professor H. bis zu 12 Monate. Das eines ‚Verbrechens‘ beginne erst bei 12 Monaten. Das Strafmaß, zum Beispiel bei der Anklage des schweren Parteiverrats, läge laut dem Landgericht Heilbronn zwischen einem und fünf Jahren.

Der Angeklagte, Rechtsanwalt F., fragte den Zeugen Professor H.: „Ist es viel in 16 Jahren zwei Rügen zu bekommen?“ Der Verteidiger, Tobias Göbel, riet dem Angeklagten jedoch die Frage zurückzuziehen. Dies tat er auch.

 




Drei Anklagen gegen Künzelsauer Rechtsanwalt

Im Sitzungssaal B des Landgerichts Heilbronn sitzt der Künzelsauer Rechtsanwalt Clemens F.. Vor ihm, auf dem Tisch, stapeln sich die Akten. Er ist am Mittwoch, den 03. April 2019, aber nicht in seiner üblichen anwaltlichen Tätigkeit im Heilbronner Landgericht, sondern als Angeklagter. Er muss sich gegen drei Anklagen vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, meldet sich sein Verteidiger, Tobias Göbel, zu Wort. Er stellt den Antrag, dass die Verhandlung als nicht-öffentliche Verhandlung fortgeführt werden soll. Das heißt: unter Ausschluss von Zuschauern und Presse. Begründung: Er sowie Rechtsanwalt Clemens F. befürchten unter anderem, dass es zu einer „nicht-tatsachenentsprechenden Berichterstattung“ aufgrund der Komplexität kommen könnte. Hintergrund: Die Veröffentlichung der Prozessvorschau auf der Internetseite des Heilbronner Landgerichts. Laut des Verteidigers Göbel sei diese wohl in mehrfacher Weise fehlerhaft gewesen. Auch Rechtsanwalt Clemens F. betonte, dass es aufgrund dessen bereits schon zu einer missverständlichen Berichterstattung gekommen sei. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, antwortete auf die Kritik gegen das Heilbronner Landgericht: „Wenn ich Geld kriegen würde, die Presseseite zu pflegen, dann würde ich dies tun.“
Der Antrag auf Nicht-Öffentlichkeit ist von der Strafkammer nach einer zirka 30-minütigen Beratung abgewiesen worden.

 Warum steht Rechtsanwalt Clemens F. vor Gericht?

Rechtsanwalt Clemens F. steht wegen „Diebstahl, in einem besonders schweren Fall“ und der „Verletzung des Briefgeheimnisses“ vor Gericht. Er soll zwischen dem 21. und 22. September 2014 unbefugt und mit Hilfe seiner „Fingerspitzen oder unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes“ einen an ein Künzelsauer Inkasso-Unternehmen gerichteten Brief aus dem Briefkasten des Inkasso-Unternehmens entwende und diesen unbefugt geöffnet haben.

Die weitere Anklage beinhaltet eine „falsche Versicherung an Eidesstatt“. In einem von Rechtsanwalt Clemens F. geführten Rechtsverfahrens im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Wiesbaden soll er bewusst gelogen haben. Was er falsch ausgesagte haben solle, wurde nicht näher vor Gericht erläutert.

Rechtsanwalt Clemens F. war, zwischen 2007 und 2013 Gesellschafter eines Künzelsauer Inkasso-Unternehmen. In diesem Zusammenhang soll er sich ebenfalls rechtswidrig verhalten haben. Es geht um Herrn A., der bei Rechtsanwalt F. Mandant war. Und es geht um Frau W. die parallel dazu Kundin des Inkasso-Unternehmens war. Frau W. stellte Ansprüche an Herrn A. über eine Summe von 65.000 DM. Das Landgericht Heilbronn wirft Rechtsanwalt Clemens F. vor, dass er Frau W. dahingehend beraten hat, dass sie auf einen Vergleich eingehen soll, und zwar 5.000 Euro in bar anstatt 65.000 DM anzunehmen. Der Vorwurf: „schwerer Parteiverrat“. Da Clemens F. eine Partei bevorzugt behandelt haben soll. Frau W. kann in diesem Zusammenhang nicht mehr aussagen, weil sie zwischenzeitlich verstorben ist.