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„Kleinbürgerliche Scheiße“

Am vierten Verhandlungstag des Dörzbacher Scheunenbrandprozesses ( GSCHWÄTZ berichtete ), in dem es darum geht, ob der Beschuldigte Bernd K. in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird, wurde nochmals ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen: Z., ein Beamter des lokalen Polizeipostens in Krautheim war mit der Eskalation vertraut. Er nahm bereits die erste Anzeige gegen Bernd K. auf und inspizierte auch die Brandstelle.

Doch keine vollendete Brandstiftung?

Z. ist auf die Bearbeitung von Brandfällen und für die Beurteilung von Bränden speziell ausgebildet. Auf die Frage der Staatsanwältin ist er sich daher sicher: „Der Brand ist ja nicht ausgebrochen“ und „die Pfosten haben nicht selbständig gebrannt“. Michael Donath, der Anwalt von Bernd K., hatte bereits vorher versucht, eine derart deutliche Aussage von anderen Zeugen zu bekommen – eine Aussage, die für die Entscheidung des Gerichts wichtig ist, dann damit liegt möglicherweise keine vollendete Brandstiftung vor.

Mindestens 4 Strafanzeigen gegen Bernd K.

Z. berichtet von vier Strafanzeigen gegen Bernd K., von denen er Kenntnis hat. Erstmals habe er sich am 29. Mai 2019 mit Bernd K. beschäftigt aufgrund eines Telefonats mit dem Vermieter von Bernd K., der ihm über das Autotelefon mitteilte, dass es eine bedrohende Nachricht gebe. Er habe zusammen mit einem Kollegen den Vermieter aufgesucht und dort auch die Ehefrau des Vermieters „aufgelöst“ vorgefunden. Dort habe er die MMS-Mitteilung erstmals gesehen, in der unter anderem zu lesen ist: „Torpedorohre sind geflutet und erwarten Feuerbefehl“. Auch von „faschistoiden Treiben“ des Vermieters ist die Rede. Und zu guter Letzt habe er da auch die „obszönen Bilder“ erstmals gesehen.

Zur eventuellen Beziehung keine Information

Ob es tatsächlich eine Beziehung zwischen der Ehefrau des Vermieters und Bernd K. gab, konnte Z. nicht sagen: Der Vermieter sei  „ausweichend“ gewesen, habe „nicht nein gesagt, aber auch nichts bestätigt“. Auch beim anschließenden Besuch bei Bernd K. habe er zu einer möglichen Beziehung der Ehefrau aus Dörzbach nichts weiter gefragt. Die Richterin ist erstaunt. Bei diesem Besuch wollte sich Bernd K. nicht äußern, habe aber doch viel „erzählt“. Z. habe „nicht den Eindruck gehabt, dass K. verwirrt ist.“ Allerdings sei Bernd K. bei einigen Bundeswehrerzählungen vielleicht übers Ziel hinausgeschossen, die habe Z. angezweifelt.

Strafanzeige wegen Nachstellung

In der Folgezeit gab es weitere Mails von Bernd K. an eine große Zahl von Adressaten, eine weitere Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durch die angebliche Geliebte mit dem Vermerk „Er hört nicht auf“ folgten. Am 11. Juli 2021 fertigte Z. eine weitere Strafanzeige der Familie aus, diesmal wegen „Nachstellung“. Noch am selben Tag suchte Z. Bernd K. ein zweites Mal auf und wies ihn auf Konsequenzen wie zum Beispiel eine Zwangsräumung hin. „Er hätte noch einiges loswerden müssen“, berichtet Z von der Reaktion Bernd Ks. K habe aber „nicht den Eindruck erweckt, psychisch krank zu sein“. Dies sei der letzte persönliche Kontakt zu Bernd K. gewesen.

Zeuge stellt selber Strafanzeige gegen Bernd K.

Als Bernd K. den Polizeibeamten Z in einem Kommentar auf den facebook-Seiten vom GSCHWÄTZ in Zusammenhang mit Faschismus und dem Naziregime bringt, erstattet er selber Anzeige gegen Bernd K.. Es ist ihm bei der Aussage anzumerken, dass es ihn heute noch emotional stark mitnimmt, mit Nazis verglichen zu werden: „Nazi  ist zuviel“. Dieses Verfahren wird später eingestellt werden.

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.

Am 21. Juli hat Z. eine weitere Strafanzeige des Vermieters gegen Bernd K. bearbeitet, die „Möbelgeschichte“, also die Mitnahme der Möbel aus der Wohnung. Er habe Bernd K. einen Anhörungsbogen geschickt, aber keine Antwort erhalten. Da er sich wegen seiner eigenen Strafanzeige als befangen ansieht, habe er den Fall nach Heilbronn abgegeben.

Weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung

Z. berichtet von einer weiteren Strafanzeige aus dem Dezember 2019 gegen Bernd K., durch eine Leasing-Bank, bei der Bernd K. die Raten nicht mehr bezahlt habe. Man habe das betreffende Fahrzeug aufgefunden und an die Leasinggesellschaft zurückgeführt.

Verwirrende Fragen von Bernd K.

Bernd K. unterstellt dem Zeugen Z. eine „Bevorteilung im Amt“: Ein angeblich gestohlenes Auto in einer angeblich illegalen Werkstatt spielt dabei eine Rolle, das Z. allerdings unbekannt ist. Bernd K droht dem Zeugen: „Das wird alles noch Thema werden.“ Auch verwundert es Bernd K., dass seine Briefe ans Krankenbett seiner angeblichen Geliebten in die Hände der Polizei gekommen seien – das gerichtliche Kontaktverbot hat er offenbar nicht zur Kenntnis genommen.

Befragung der Hauptzeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nachdem der Zeuge Z. entlassen ist, wird die Zeugin C., die vorgebliche Geliebte von Bernd K., hereingerufen. Sie erscheint mit ihrem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand und macht einen gesundheitlich angeschlagenen Eindruck. Auf ihren Antrag entscheidet das Gericht, die Öffentlichkeit auszuschließen, da es die schutzwürdigen Interessen der Zeugin als höher ansieht als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Text: Matthias Lauterer

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.

 




Wer ist eigentlich dieser Bernd K.?

Wenn Bernd K., der Beschuldigte im Dörzbacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete), den Gerichtssaal betritt, sieht man einen gutgekleideten Menschen, die grauen Haare akkurat geschnitten, mit klaren hellen Augen, der ein gewinnendes Lächeln in Richtung Publikum schickt. Einen Menschen, der einen offenen und zugänglichen Eindruck macht – bis seine Fesseln, die man bis dahin gar nicht bemerkt hat, aufgeschlossen werden. Man sieht einen Menschen, der auf den ersten Blick eine angenehme Aufmerksamkeit erregt. Man sieht die Fesseln erst auf den zweiten Blick.

Abwechslungsreiche Lebensgeschichte

Genau so scheint es vielen Menschen in seiner Umgebung zu gehen: Beim ersten Kennenlernen, so sagen es die Zeugen unisono aus, trifft man auf einen umgänglichen Menschen, vielleicht etwas redseliger als auf dem Dorf üblich, aber er hat ja auch aus seinem Leben einiges zu erzählen:

Einige Jahre als Soldat gedient, dann auf dem sogenannten „zweiten Bildungsweg“ ein Ingenieursstudium abgeschlossen, danach freiberuflich in immer wechselnden Projekten als Berater für angesehene Firmen tätig, viel herumgekommen, beruflich offenbar durchaus erfolgreich – da gibt es Stoff genug, den er erzählen kann und der auch für die neuen Bekannten zuhörenswert ist. Und wenn er dann auch noch selber alte Motorräder fährt und sich mit alten Motoren auskennt – da ist er natürlich zum Beispiel im Kreis eines Motorradklubs sofort willkommen.

Erfolgreich, selbstbewusst, gewinnendes Wesen

Genau so stellt er sich auch dem Gericht dar: Als einen erfolgreichen und selbstbewussten Menschen, der nur durch eine Verschwörung zu den angeklagten Taten, die er bereits am ersten Verhandlungstag offen und geradezu stolz zugibt, gezwungen wurde. Erst beim Nachhaken des Gerichts zeigen sich Risse in der Fassade: Offenbar hat Bernd K. beispielsweise nennenswerte Schulden, die nicht so recht in das von ihm gemalte Bild passen wollen – plötzlich wird seine Aussage unsicher, Sätze verlieren sich im Nichts. Als wolle er diesen Teil seines Lebens selber nicht wahrhaben. Kein Wort darüber, woher diese Schulden stammen: War er beruflich in den letzten Jahren vielleicht doch nicht so erfolgreich? Zumindest ein Fall, in dem ein lokales Unternehmen eine hohe Rechnung Bernd K.s nicht bezahlen wollte, wurde im Prozeß mehrfach angesprochen. Immer, wenn es um Misserfolg im Leben des Bernd K. geht, wird seine Aussage unklar, wirkt er getroffen und als habe er sich darauf nicht vorbereitet.

Status ist ihm wichtig

Status ist ihm wichtig, das zeigt sich nicht nur an Kleidung, Haarschnitt und Auftreten. Immer wieder versucht er, höherwertige Begrifflichkeiten einzubringen: „Beratender Ingenieur“ sei er, er habe nicht in einer „Zweizimmerwohnung“ gewohnt, sondern in einem „repräsentativen Beratungsbüro“. Auch den Begriff der „Monteurswohnung“ mag er nicht akzeptieren und das Wort „Schulden“, das die Richterin sagt, korrigiert er umgehend zu „Verbindlichkeiten“.

Sein gewinnendes Wesen führt offenbar auch dazu, dass Menschen sich ihm gegenüber öffnen und er viele Einzelheiten aus dem dörflichen Leben erfährt. Später verwendet er diese Einzelheiten in seinen beleidigenden und bedrohenden Aussagen.

Immer im Mittelpunkt

Auf den zweiten Blick bemerken aber auch die Zeugen Verhaltensweisen, die nicht so recht zum ersten Eindruck passen wollen. Zu sehr sucht Bernd K. die Aufmerksamkeit, will im Mittelpunkt stehen und wird mehr und mehr als störend empfunden: Er sprengt eingespielte soziale Regeln in den Gruppen, in denen er sich aufhält. Und man wird ihm das auch gesagt oder gezeigt haben – dörfliche Gruppen, die sich seit Jahrzehnten kennen, haben ihre eigenen Gesetze. Bernd K. drängt sich dazwischen, mit Ratschlägen, um die ihn niemand gebeten hat. Und seine gutgemeinten Ratschläge werden ignoriert, was zu verbitterten Kommentaren und ersten Drohungen seinerseits führt.

Auch im Gericht ist das aufmerksamkeitsheischende Verhalten zu bemerken, immer wieder versucht er, sich in den Mittelpunkt zu stellen: Wenn er die Richterin mit einem betörenden Lächeln in eine Diskussion darüber verstricken will, wie er sie ansprechen soll. Wenn er alle bereitstehenden Stühle ausprobiert und damit alle Augen auf sich zieht.  Wenn er sein Fragerecht zu ausschweifenden Erklärungen verwenden will.

Beginn und Ende einer Liebe

Irgendwann, so sagt es Bernd K. selber, will er die Liebe seines Lebens gefunden haben: Eine Frau, hochgebildet, beruflich und im sozialen Umfeld hochangesehen, nur leider verheiratet. Ob die Liebe beiderseits war, wie es Bernd K. aussagt, konnte im Prozess noch nicht geklärt werden.

Und plötzlich ist diese Beziehung mit Knalleffekt zu Ende. Das scheint der Bruch im Leben des Bernd K. gewesen zu sein, der ihn derart aus der Bahn bringt, dass er sich mehrere Monate in stationäre Behandlung nach Tauberbischofsheim in eine Klinik begibt. Ob er das aus freien Stücken tat, ob ein Arzt es ihm geraten hat oder ob es sich um eine Maßnahme nach dem PsychKHG gehandelt hat, ist nicht geklärt.

Zerstörtes Selbstbild

Ein Mensch, der bis dahin vor Selbstbewusstsein nur so strotzt, ist nicht mehr in der Lage, sein Leben selbstbestimmt und selbständig zu führen, ist abhängig von Ärzten und Medikamenten: Das könnte für Bernd K. eine Erniedrigung gewesen sein, die Zerstörung seines Selbstbildes. Die Vernichtung seines Selbst.

Nach dem Klinikaufenthalt scheint er nicht mehr der Alte gewesen zu sein: Statt des umgänglichen Menschen, der vielleicht ein „Schwätzer“ aber sonst „ganz in Ordnung“ war, entwickelt er sich immer mehr zum bewussten Störenfried, der auch nicht mehr davor zurückschreckte, Schäden anzurichten. Von sehr subtil angerichteten Schäden an der Wohnungseinrichtung bis hin zum Feuerlegen an der Scheune. Aber auch psychische Schäden richtet er an: Beleidigungen, Bedrohungen, teils in privaten Nachrichten, teils öffentlich, zum Beispiel als Kommentar auf den facebook-Seiten des GSCHWÄTZ. Mindestens ein Ziel seiner Tiraden musste längerfristig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine Zeugin berichtet, dass Bernd K. bald nach der Entlassung aus der Klinik seine Medikamente abgesetzt hätte. Ein anderer Zeuge bemerkte einen, wenn auch nicht übermäßigen, Alkoholkonsum. Möglicherweise haben diese Faktoren den Wandel in Bernd K.s Verhalten beeinflusst.

Eine Verschwörung, um ihn zu ruinieren?

Bernd K. erzählt davon, dass er sich verfolgt fühlt: Von der Familie seiner Liebe, vom Bürgermeister, vom Feuerwehrkommandanten und von den Polizisten des lokalen Polizeipostens, die sich zusammengetan hätten, um ihn zu ruinieren und seine Existenz zu vernichten. Alle dörflichen Würdenträger haben sich scheinbar gegen ihn verschworen.

Einen Weg, seine Interessen persönlich wahrzunehmen, sieht er wohl nicht mehr – denn die Polizei bis hoch zum Innenminister und zum Justizminister des Landes Baden-Württemberg sieht er ja als Teil der Verschwörung. Daher ruft mit seinen langen Schriftsätzen immer größere Adressatenkreise um Unterstützung, bis hin zur Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten. Er sucht gezielt eine größere Öffentlichkeit – und den Beistand der Staatsanwaltschaft im fernen München, die er wohl als so weit weg empfindet, dass sie nicht mehr Teil der Einflusssphäre der Familie seiner großen Liebe sein kann.

Ein letztes Fanal geplant und die Scheune entflammt?

Einen spürbaren Erfolg in seinem Sinne zeigen seine Mails offenbar nicht. Und so mag es sein, dass Bernd K. mit dem Versuch, die Scheune anzuzünden, ein Fanal setzen wollte und mit lodernden Flammen einmal mehr auf sich aufmerksam machen wollte. Seine eigene Erklärung, dass er mit dem Verbrennen seines eigenen Hab und Guts verhindern wollte, dass jemand an dort gelagerte geheime militärische Daten kommen könnte, klingt jedenfalls wenig glaubwürdig. Hat vielleicht der zufällig vorbeikommende LKW-Fahrer nicht nur einen Scheunenbrand, sondern auch eine menschliche Tragödie verhindert?

Eine Analyse von Matthias Lauterer

 

Teil eines Facebook-Kommentars, den Bernd K. auf der GSCHWÄTZ-facebook Seite postete, gespickt mit lauter Unflätigkeiten.




„Das geht in Richtung Größenwahn“

Im zweiten Teil des dritten Verhandlungstags im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess befaßte sich das Gericht vor allem mit der Vorgeschichte und den persönlichen Entwicklungen rund um den Beschuldigten Bernd K. kurz vor der Tat (GSCHWÄTZ berichtete vom ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag). Geladen waren die Polizeibeamtin, die die Beleidigungen und Bedrohungen von Bernd K. ursprünglich bearbeitete, die vom Gericht bestellte Betreuerin, die Bernd K. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt betreute, sowie ein Nachbar von Bernd K.

Bernd K. sei zu damals wohnungslos gewesen

Fortgesetzt wurde der Verhandlungstag mit der Befragung der Polizeibeamtin R. Wo ihr Kollege W am zweiten Tag (GSCHWÄTZ berichtete) mit Erinnerungslücken aufwartete, erwies sich R als souverän, sachlich und gut informiert und konnte Licht in den Ablauf des Ermittlungsverfahrens bringen:

Ermittlungsverfahren wegen „Nachstellung“ gemäß §238 StGB – Haftstrafe steht im Raum

Das Verfahren sei nach einer schriftlichen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall nach Krautheim abgegeben worden. Krautheim habe die Bearbeitung abgelehnt, womöglich weil der dortige Beamte Z ebenfalls Opfer von Beleidigungen oder Bedrohungen von Bernd K. geworden sei. Daher sei der Fall bei ihr gelandet, mit der Anweisung, eine formgerechte Anzeige wegen „Nachstellung“ zu fertigen und eine Vernehmung Bernd K.s durchzuführen.  W berichtet von gesundheitlichen Konsequenzen, u.a. einem stationären Klinikaufenthalt der Antragstellerin. Der §238 (2) „Nachstellung“, gerne als „Stalking-Paragraph“ bezeichnet, sieht bei der Gefahr „einer schweren Gesundheitsschädigung“ Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren vor – also ein empfindliches Strafmaß.

Bernd K. sei zu der Zeit wohnsitzlos gewesen, konnte daher zum damaligen Zeitpunkt nicht vernommen werden.

Es hätten eine Vielzahl von Strafanzeigen von Bürgern vorgelegen, berichtete R.

Antrag auf zwangsweise Unterbringung

Es wurde danach ein Antrag auf Ingewahrsamnahme nach PsychKHG gestellt. Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ sieht vor, dass Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden können. Diese Unterbringung muss ein Amtsarzt befürworten.

Über Handyortung ausfindig gemacht

Eine Zustellung des Beschlusses an Bernd K. war nicht möglich, da er wohnsitzlos war. Über eine Handyortung wurde er ausfindig gemacht, in Verwahrung genommen und der Amtsärztin vorgeführt, die jedoch keinen Anlass zur Unterbringung sah. Erst auf weitere Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde die Unterbringung angeordnet.

Mit der Ehefrau aus Dörzbach, mit der Bernd K. eine Liebesbeziehung gehabt haben will, habe sie keinen persönlichen Kontakt gehabt, nur ein Telefonat. Eine eventuelle Beziehung zu Bernd K. sei dabei kein Thema gewesen, berichtet R weiter.

Ungewöhnlicher Verfahrensablauf, hoher technischer Aufwand

Auf Nachfrage, ob so das gewöhnliche Vorgehen sei, erklärt R, dass eine Unterbringung nach PsychKHG schon öfter vorkomme und das Vorgehen durchaus normal sei. Eine Unterbringung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft habe sie in ihren fast 30 Dienstjahren allerdings noch nicht erlebt. Auch der technische Aufwand, der zur Suche nach Bernd K. betrieben wurde, sei „schon hoch“.

Geld vorgestreckt für Medikamente

Das Verhalten des Beschuldigten in der Vernehmung beschreibt sie als sachlich, höflich, ruhig und kooperativ. So habe sie ihm seine Mails nicht vorlesen müssen: „Ich weiß ja, was ich geschrieben habe“. Sie berichtet von einer schriftlichen Einlassung von Bernd K., die dieser allerdings an die Staatsanwaltschaft München geschickt habe, weil er den Behörden in Baden-Württemberg nicht vertraue. Sie habe dieses Schreiben einige Zeit später erst erhalten und nach Rücksprache an die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall weitergeleitet. Es dürfte sich dabei um das Schreiben handeln, nach dessen Verbleib sich Bernd K. am zweiten Verhandlungstag erkundigt hatte.

Bernd Ks Betreuerin berichtet von Drohungen

Weiteren Einblick in die Tatvorgeschichte sollte die Betreuerin R. bringen, eine 49-jährige Frau, die vor Gericht mit kräftiger Stimme auftritt und einen resoluten Eindruck macht. Sie konnte berichten, dass man ihr die Betreuung von Bernd K. angetragen habe, nach einem rund dreimonatigen Krankenhausaufenthalt. Nach einem Gespräch mit ihm, in dem Bernd K. die Notwendigkeit einer Betreuung als Unterstützung bejaht hatte, hat sie die Betreuung auch übernommen und verschiedene offene finanzielle Angelegenheiten, etwa mit dem Finanzamt und Banken, in geregelte Bahnen gebracht. Sie habe ihn in einer von ihr vermieteten „Monteurswohnung“ wohnen lassen, damit er nicht aus dem Krankenhaus in die Wohnsitzlosigkeit entlassen würde. Dem Wort Monteurswohnung hatte K am ersten Verhandlungstag noch vehement widersprochen (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zur ersten Auszahlung des ALG habe sie ihm Geld vorgestreckt, zum Beispiel für  die Medikamente, die ihm noch in der Klinik verschrieben worden seien. Auch den Austausch der Gegenstände mit seinem ehemaligen Vermieter habe sie geklärt. „Das war nötig, auch um die Rechtsstreitigkeiten vom Tisch zu bringen.“ Aber am Tag der geplanten Übergabe, Anfang Mai 2020, war Bernd K. verschwunden.

Betreuung nach kurzer Zeit schon wieder aufgehoben

Am 13. Mai 2020 sei die Betreuung aufgehoben worden – die genauen Hintergründe, die das Gericht zur Aufhebung gebracht haben, sind unklar. Bernd K. behauptet, dass er selber den Antrag gestellt habe, weil er den Eindruck gehabt habe, dass sein „Eigentum verhökert wurde“. R. zitiert das Gericht, das von „Unbetreubarkeit“ gesprochen habe. R berichtet, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Unstimmigkeiten bezüglich der Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten gegeben habe, auch habe Bernd K. Schäden am Mobiliar hinterlassen, mit kleinem Aufwand habe er große Wirkungen erzeugt. Sie habe Angst gehabt, dass er größere Schäden am Haus anrichten könnte – als Ingenieur habe er die Mittel dazu. In einer Videobotschaft habe er gesagt, „seine Berufung sei es, Störenfried zu sein“ und sie habe den Eindruck, dass er das wirklich glaubt. Daher habe sie ihm eine Wohnung in Bad Mergentheim besorgt.

SMS mit bedrohlichem Inhalt

Am 13. Juli 2020 habe sie eine SMS mit, so empfand sie es, mit bedrohlichem Inhalt von Bernd K.  bekommen, aus der hervorging, dass er um ihr Haus geschlichen sei und Fotoaufnahmen gemacht habe. Bei der Verlesung von SMS-Inhalten nickt Bernd K. wieder zustimmend.

Sie habe ihn dann „rausgeschmissen“, seine Sachen in Tüten gepackt und die Polizei informiert. Vorher habe er sie nochmals bedroht und ihr mit damit gedroht, sie aus ihrem eigenen Haus zu werfen.

Aus ihrer Sicht ist Bernd K. krank, sie ist der Überzeugung, dass er bewußt provoziert und genau weiß, was er tut.

Betreuerin vermutet, dass er Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt hat

Auf Befragen der Staatsanwaltschaft stellt sich heraus, dass Bernd K. offenbar seine Medikamente selbsttätig abgesetzt hat. Zum Beispiel habe er bei seiner einwöchigen Abwesenheit, sie nennt es „Vagabundentum“, Anfang Mai keine Medikamente mitgenommen. Mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka bei Einnahme und Absetzung kenne sie sich aus: Das Thema sei Bestandteil eines Kurses während ihrer Ausbildung gewesen.

„Das geht in Richtung Größenwahn“

Auf die Frage des Sachverständigen Heinrich, welchen Eindruck sie von der Psyche Bernd K.s habe, antwortet sie mit „das geht in die Richtung Größenwahn“.

Der Anwalt des Beschuldigten versucht, darauf hinzuwirken, dass R. gekränkt gewesen sein könnte,  dass ihr der Dank des Betreuten gefehlt habe – aber auf diesen Vorhalt zeigt sich R selbstbewusst. Genauso selbstbewusst wie sie die zweifelnden Fragen von Bernd K. über ihre Ausbildung beantwortet: Sie ist offenbar stolz auf das Erreichte, während Bernd K. die Ausbildungsinhalte mit einem spöttischen Lächeln begleitet. Auch während ihrer Aussage sitzt Bernd K. wieder so, dass er die Zeugin immer anschaut und spricht bei seinen Fragen konsequent am Mikrofon vorbei.

Keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden, der den Fall Bernd K. übernehmen wollte

Auf Bernd K.s Frage, warum R. die von Bernd K. gestellten Rechnungen nicht eingetrieben habe, antwortet R., dass sie keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen wäre, für Bernd K. zu arbeiten.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde und den Saal verlassen hatte, herrscht im Saal eine Weile Stille, bevor Richterin Bezold als letzten Zeugen für diesen Tag Herrn P. in den Saal ruft.

„fixiert auf das Zerstörerische“

P. berichtet davon, dass er sich freiwillig einer ambulanten Entziehungsbehandlung unterzogen habe, ganz bewußt weit weg von seiner Heimat. Während dieser Zeit habe er bei der Zeugin R gewohnt, quasi als Nachbar von Bernd K. „Ich fand ihn ganz interessant, als ich ihn kennengelernt habe“, beginnt er,  berichtet aber auch davon, dass Bernd K. sich immer mehr beleidigend geäußert habe. Ob er Bernd K. als psychisch auffällig empfinde? Bernd K. sei „sehr von sich eingenommen“ und „fixiert auf das Zerstörerische – das ist für mich schon eine Störung“, meint P. Körperliche Übergriffe habe er nicht wahrgenommen, aber „verbal und von hinten“. So habe Bernd K. ihm Sozialbetrug unterstellt. Er habe den Eindruck gehabt, dass Bernd K. auch in sein eigenes Leben eingreifen und es zerstören wolle.

Eine abschließende Frage hat Bernd K. an den Zeugen P.: „Funktioniert die Elektrik von Ihrem Jaguar noch?“ P. besitzt keinen Jaguar.

Text: Matthias Lauterer

Langsam kommt Licht ins Dunkel – Landgericht Heilbronn. Foto: Gschwätz Archiv

 

 




Ehefrau teilte sich mit einem anderem Mann Wohnung in München

Der dritte Verhandlungstag im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete bereits vom ersten und vom zweiten Tag) am Montag, den 25. Januar 2021, vor dem Landgericht Heilbronn brachte an einigen Ecken etwas Licht ins Dunkel, warf aber gleichzeitig neue Fragen auf. Beschuldiger ist Bernd K.. Dieser wiederum stellt eine Dörzbacher Familie in den Fokus seines Leidens – und Liebens.

Wichtige Zeugin nicht verhandlungsfähig

Die Ehefrau, mit der der Beschuldigte Bernd K. laut eigenen Aussagen eine Liebelei gehabt haben soll und die wahrscheinlich wichtigste Zeugin, sei verhandlungsunfähig erkrankt. Das Gericht hatte daher ihren Schwager geladen, um Einblicke in das Verhältnis der Familie zu Bernd K. sowie in die Entwicklungen, die zur Eskalation des Scheunenbrandes führten, zu bekommen. Bernd K. beschuldigte insbesondere am ersten Prozesstag eine Dörzbacher Familie, ihn in den existenziellen Ruin getrieben zu haben. Vorausgegangen soll laut Bernd K. eine heimliche Liebelei sein mit der Ehefrau. Ihr Schwager sagte nun vor Gericht aus.

Eine ominöse Wohnung in München

M. hat angeblich weder mit seinem Bruder noch seiner Schwägerin jemals über eine etwaige Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. gesprochen. Über eine eventuelle Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. sagt er daher lediglich: „Darüber kann ich keine Auskunft geben, sie haben sich gut verstanden. Aber da muss man nicht gleich was vermuten.“ Auf konkretes Befragen des Anwaltes bestätigt M, dass seine Schwägerin eine Wohnung in München habe, die sie vor ein paar Jahren zeitweise mit einem Mann zusammen bewohnt habe. Er stellt in den Raum, dass diese Konstellation einzig aufgrund der bekannt hohen Mietpreise in München zustande gekommen sein mag. Seinen Bruder beschreibt er als einen sehr toleranten Menschen. Ob er auch bezüglich der Treue in der Ehe tolerant sei, fragt der Anwalt: „Da denke ich, dass er auch tolerant ist.“

Stühlerücken zu Beginn

Der Verhandlungstag begann mit einem großen Stühlerücken, da dem Beschuldigten sein Stuhl plötzlich nicht mehr bequem genug war. Zwar gab es im Saal nur Stühle desselben Typs – aber, nun ja.

„Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“

Erster Zeuge war am dritten Prozesstag Feuerwehrkommandant H., der mit als erster am Tatort angekommen war. Er berichtete von Flammen an einer Ecke der Scheune, die „unverzüglich mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte“. Die weiteren Brandnester seien mit Wasser unschädlich gemacht worden. Er konnte aber nach Vorlage von Bildmaterial und auf eindringliche Fragen der Vorsitzenden Richterin Bezold und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten, Michael Donath, nicht genau sagen, ob die Flammen nur im Brandnest züngelten oder schon auf die Scheune übergegriffen hatten. Ob tatsächlich die Scheune gebrannt hat, ist für den Vorwurf der Brandstiftung wichtig. Pfosten und Tor sind jedenfalls, das war auf den Bildern zu sehen, angekokelt. „Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“, sagt H.

Angekokelte Scheune

Kennengelernt habe er den Beschuldigten beim Freitagsstammtisch der Motorradfreunde, an dem Bernd K. gelegentlich teilgenommen habe. H. berichtete davon, dass Bernd K. bei einem Treffen der Motorradfreunde von einer Beziehung zu der Ehefrau erzählt habe, auch sei die Beziehung sozusagen Dorftratsch gewesen. Auf die Frage des Anwalts, von wem er denn sonst noch von der angeblichen Beziehung gehört habe, konnte er unter großen Schwierigkeiten drei Männer benennen. Auch Dr. Heinrich, der dem Prozess als psychiatrischer Sachverständiger folgt, findet: „Herr H, Sie eiern“ und auch Richterin Bezold meint: „Da hat man sich doch das Maul zerrissen.“

Schon vorher gezündelt

Auslöser der Eskalation sei ein Vorfall im ersten Lockdown, als die Freitagsstammtische nicht mehr stattfinden konnten: Es sei zu einem scharfen Wortwechsel zwischen H und K gekommen, als K auf dem Gelände der Motorradfreunde ein Lagerfeuer angezündet habe. Er als Feuerwehrmann habe Bernd J. aufgefordert, das  Feuer umgehend zu löschen, auch weil es seit einiger Zeit nicht mehr geregnet habe. Da Bernd K. nicht einsichtig gewesen sei, habe sich das aufgeschaukelt, er sei auch laut geworden, und er habe ihm einen Platzverweis ausgesprochen. Seitdem habe er keinen persönlichen Kontakt mehr zu Bernd K. gehabt.

Beleidigender Facebook-Kommentar

Am 3. Juni 2020 hat der Beschuldigte dann einen langen Kommentar auf der Facebook-Seite unseres Magazins GSCHWÄTZ veröffentlicht [Anmerkung: Aufgrund des Inhalts wurde der Kommentar von der Redaktion gelöscht], in dem unter anderem die Dörzbacher Feuerwehr unflätigst beschimpft wurde.

„Volltrottel“

Am 25. Juni 2020 habe er dann, nach einer E-Mail Bernd K.s, in der H. unter anderem als „Volltrottel“ bezeichnet wurde und ihm unterstellt wurde, er sei von der Familie der Ehefrau, mit der Bernd K. nach eigenen Angaben angeblich eine Liebelei hatte, „zur Feindaufklärung in den Weinberg geschickt“ worden, als letztes verbleibendes Mittel Strafantrag gestellt. Außerdem sei er in der Mail für den Tod eines Mädchens am 25. Januar 2005, genau vor 16 Jahren, verantwortlich gemacht worden. Als E. davon berichtet, merkt man, dass ihn dieses Ereignis heute noch mitnimmt. Aber „außer dem Namen des Mädchens war alles falsch. Alles in irgendeiner Form zusammengereimt.“

Über Bernd K. erzählt er, dass dieser sich „immer gerne in den Mittelpunkt gerückt habe“. Ob er psychische Auffälligkeiten feststellen konnte? „Im Vorfeld eigentlich nicht“, er sei „ein Schwätzer und Angeber“ gewesen, aber eher als Wesenszug, nicht im Sinne einer Krankheit. Aber er halte ihn inzwischen für gefährlich: „Jemand die Scheune abbrennen, ist was anderes. Wenn einer Schaden anrichtet, ist das was anderes“.

Während der Befragung verschiebt der Beschuldigte seinen Stuhl immer mehr in Richtung des Zeugen und begleitet dessen Aussage mit aussagestarker Mimik – Naserümpfen, Hochziehen der Augenbrauen, mehrere unterschiedliche Arten des Lächelns.

Verschiedene Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung

Aufgrund der verschiedenen Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung versucht Anwalt Donath recht subtil, die Möglichkeit einer Verschwörung gegen seinen Mandanten in den Raum zu stellen, allzu weit kommt er damit jedoch nicht.

Bernd K. selbst will sein Fragerecht einmal mehr für ausschweifende Erklärungen nutzen, wird aber von Richter Thiel nachdrücklich daran erinnert, dass er in diesem Stadium des Prozesses nur direkte Fragen an den Zeugen stellen darf.

Sichtlich erschöpft von der Befragung verlässt E den Saal.

Beendetes Mietverhältnis

Danach wird der bereits eingangs erwähnte Schwager der Ehefrau hereingerufen, der als Verwalter unter anderem für die vermieteten Wohnungen der Dörzbacher Familie, die im Fokus der Ansculdigen von Bern K. steht, verantwortlich ist, hereingerufen. Er berichtet von einer „Zweizimmerwohnung“, die Bernd K. in einem regulären Mietverhältnis bewohnt habe und nennt Details wie etwa die Höhe der Miete. Von einem „repräsentativen Beraterbüro“, wie es Bernd K. am ersten Verhandlungstag bezeichnet hatte, ist nicht die Rede.

„Randprobleme“ seien aufgetreten, so habe sich Bernd K. mit dem Hausmeister überworfen, einer Mieterin unschöne Dinge gesagt und einer Cousine sei er durch Sprüche so aufgefallen, dass sie gesagt habe, „man müsse ein wenig Abstand halten.“

Die Sprache  ist sehr distanziert und vorsichtig, er deutet viel an, manches bleibt im Unkonkreten – ein klares Ja oder Nein kommt ihm kaum über die Lippen.

Auch hier: Eskalation hat einen Anfangspunkt

Auch in der Beziehung der Familie zu Bernd K. gibt es wieder diesen einen Punkt, den man als Beginn der Eskalation sehen kann. Hier ist es der Schornsteinfegerbesuch, den Bernd K. am ersten Tag bereits erwähnt hatte. Laut M hatte K bei einem Holzofen die Ofentür „zum Entlüften“ offen stehen lassen. Beim Fegen des Schornsteins ist daher Russ ausgetreten. „Dafür muss man Ingenieur studiert haben“, habe der Schwager zu Bernd K. gesagt. Er kann es bis heute nicht verstehen, wieso man eine Ofenklappe tagsüber geöffnet lasse. Auch das vorgebrachte Argument von Bernd K., dass man den Mietern den Besuch des Schornsteinfegers einige Tage vorher anzukündigen habe, zieht nicht: Der Schornsteinfeger komme ohne Ankündigung.

Nach weiteren Beleidigungen, unter anderem gegenüber dem Hausmeister, habe die Familie das Mietverhältnis mit Bernd K. dann gekündigt, darauf kam keine Reaktion. Eine fristlose Kündigung mit Hilfe eines Rechtsanwalts führte dann dazu, dass bernd K. kurz vor einem angekündigten Räumungstermin ausgezogen sie  – und die Wohnung leer zurückgelassen habe, auch die Möbel, die Bestandteil der Wohnung und Eigentum der Familie waren, wie die Küche und den Herd. Töpfe und Gerätschaften seien im Müll gelandet. Bern K. habe selbst die EnBW dazu gebracht, den Stromzähler abzubauen. Daraufhin habe man seine Motorräder und Werkzeuge als Pfand in Verwahrung genommen, auch wegen Mietrückständen.

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“, stellte Richterin Bezold fest und so stellt sich auch heraus, dass das Gericht in Öhringen auf Antrag der Familie ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen hatte, welches der Beschuldigte durch dauernde E-mails umging. „Das ist ein Aktenordner voll“, sagte der Schwager. „Wir sind mit E-mails ganz gut versorgt worden.“ Auf die Frage, ob man geantwortet habe, antwortet der Schwager in der für ihn typischen Ausdrucksweise nicht „nein“ sondern: „Das war einseitig.“

Während über das Kontaktverbot gesprochen wurde, will Bernd K. wissen, wer denn das beantragt habe. Als die Richterin bestätigt, das der Antrag von der Ehefrau gestellt wurde, wirkt er schlagartig niedergeschlagen und konsterniert.

In besagten E-mails wurde die Familie erheblich beschimpft und bedroht, von „Blutrache“ ist die Rede und davon, dass Bernd K. die Familie „wirtschaftlich und politisch fertigmachen“ wolle. Während der Befragung des Schwagers sitzt Bernd K. diesem zugewandt mit locker übereinandergeschlagenen Beinen, beim Verlesen der Mail lächelt Bernd K. – man könnte vermuten, aus Stolz über seine Formulierungen.

Auf die Frage des Gutachters, über den psychischen Zustand von Bernd K antwortet der Schwager wieder ausschweifend: „Wie er sich geriert und wie er schreibt, das sind zwei verschiedene Welten.“ Später wird er deutlicher, als er berichtet, dass in den E-mail-Verteilern selbst das Bundeskanzleramt und der Bundespräsidenten auftauchten: „Ein normaler Mensch wird so etwas nicht machen.“

Bernd K. spricht den Schwager konkret darauf an, was es mit den von Bernd K. am ersten Verhandlungstag in den Raum geworfenen Schulden der Dörzbacher Familie in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf sich habe. M weiß von diesen Schulden nichts: „Ich führe seit Jahrzehnten die Bücher, das ist mir nicht bekannt.“

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




„Nö, das war’s“

Am Donnerstag, den 21. Januar 2021, dem zweiten Verhandlungstag des Hohebacher Scheunenbrandprozesses (wir berichtetenhttps://www.gschwaetz.de/2021/01/08/beschuldigter-schickte-laut-eigenen-aussage-dickpics-an-ehefrau-von-hochrangigem-hohenloher-politiker/https://www.gschwaetz.de/2021/01/08/wie-man-einen-partisanenkrieg-durchfuehrt-so-nuechtern-habe-ich-das-geplant/  versucht das Gericht, mehr über die Vorgeschichte des Scheunenbrands und den Brand an sich zu erfahren. Als erster Zeuge ist der Eigentümer der in Band gesetzten Scheune, Herr E., geladen. Er berichtet, dass er den Beschuldigten Bernd K. auf einem Treffen der örtlichen Motorradfreunde an Pfingsten 2019 kennengelernt habe. Schon damals sei ihm aufgefallen, dass K. „ein Schwätzer“ gewesen sei. So habe er ihm beim ersten Treffen bereits von hohen Geldforderungen an ein lokales Unternehmen berichtet, die er jetzt einziehen lassen wollte.

„Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“

„Ungefähr im Juni oder Juli“ 2019 habe Bernd K. ihn über eine Bekannte fragen lassen, ob er einige Möbel für einige Monate bei ihm unterstellen könne. Man habe sich auf eine geringe Miete geeinigt und Bernd K. habe die Möbel untergestellt. Anfangs seien tatsächlich Möbel, Schränke, Regale und dergleichen sowie Papiere untergestellt gewesen, er habe sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Von einem Computer, der am ersten Prozesstag eine Rolle gespielt hat, weil er laut Bernd K. angeblich wichtige Daten enthalten habe, erwähnt E. nichts. Der Zeitraum habe sich verlängert, da Bernd K. einen Krankenhausaufenthalt gehabt habe – auch das sei für E. kein Problem gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass einige der Möbel nicht Bernd K.,  sondern dessen ehemaligem Vermieter gehört hätten. „Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“, daher habe E., so erklärt er es als Zeuge vor Gericht, zum damaligen Zeitpunkt dem Vermieter nicht helfen können.

Betreuerin half weiter

Anfang 2020 habe sich eine Frau R. bei ihm gemeldet, die Betreuerin von Bernd K., und sich umgehend um die Bezahlung der ausstehenden Miete gekümmert. Er habe erfahren, dass Bernd K. und sein ehemaliger Vermieter über die gegenseitige Herausgabe von Gegenständern verhandelt hätten und als im April eine Liste der Gegenstände angefertigt wurde, habe er sich gedacht „dann sind die sich wohl einig geworden“. Kurz vor dem vereinbarten Termin zum Austausch sein K dann nochmal zu ihm gekommen, um den Austausch zu verhindern, aber Frau R. habe ihm versichert, dass alles in Ordnung gehe. Im Zuge des Austauschs seien dann unter anderem zwei Motorräder eingestellt worden. Ein juristisches Dokument zu diesem Tausch habe E nicht gesehen.

„Mir ist das dann suspekt geworden“

Anfang Juni habe ihm Bernd K. „Ärger mit dem Finanzamt“ angedroht. „Mir ist das dann suspekt geworden“, sagt Herr E. Ein seltsames Zusammentreffen schildert E: Bernd K. sei offenbar zu Fuß aus Unterbalbach gekommen und habe scheinbar einen Rucksack in den an der Scheune gelagerten Hackschnitzeln versteckt gehabt – da hatte Herr E. genug und er habe Bernd K. ein Hausverbot ausgesprochen. Danach habe er ihm das Mietverhältnis per SMS gekündigt und den Schlüssel zurückgefordert. Brnd K. hat die Kündigung bestätigt. Das Gericht liest die Nachrichten aus den Akten vor: Sie sind lang, höflich und geschäftsmäßig formuliert.

Als Bernd K. den Schlüssel nicht zurückgegeben habe, habe Herr E.E das Schloss ausgetauscht und mehrere Schlüssel anfertigen lassen und er habe K. darüber informiert und ihm die Kosten in Rechnung gestellt, danach habe „Funkstille“ geherrscht.

„Großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“

Den Brandtag schildert Herr E. wie folgt: Er habe in der Frühe das Martinshorn gehört, sei dann kurz vor sechs in der Arbeit gewesen und habe kurz nach 6 Uhr den Anruf erhalten: „Die Feldscheuer brennt“. An der Feldscheuer angekommen war dort „großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“. Es seien Bretter teils durchgebrannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass es sich um eine Brandstiftung gehandelt hat, da es mehrere Brandherde gegeben habe.

Seinen Schaden beziffert E auf 6.500 Euro für die Reparaturarbeiten an der Scheune, dazu 2.500€ Eurofür den Feuerwehreinsatz. Wäre die Scheune komplett abgebrannt und die darin untergestellten Fahrzeuge und Maschinen zerstört worden, wäre ein Schaden von fast einer halben Million Euro entstanden. Seit der Tat habe es keinen Kontakt mehr mit Bernd K. gegeben, auch der Dauerauftrag für die Miete sei storniert worden.

Anwalt versucht, die Schwere der Brandstiftung gering zu halten

Anwalt Donath, der Anwalt des Beschuldigten, versucht noch, darauf hinzuarbeiten, dass die Scheune nicht „gebrannt“ habe, die Fotos aus der Akte zeigen jedoch Brandspuren, zum Beispiel an einem Eckpfosten.

Der Beschuldigte nutzt sein Fragerecht zur Konstruktion einer Verschwörung von dem ehemaligem Vermieter, Herr E und der Betreuerin R, denen er „räuberische Erpressung“ vorwirft.

Der Mann, der Schlimmeres verhindert hat

Der zufällige Zeuge, der den Brand zuerst bemerkt hat, wird als nächster befragt: Er gibt an, mit seinem LKW bei dem schönen Wetter mit offenem Fenster unterwegs gewesen zu sein und einen Brandgeruch bemerkt zu haben. Daraufhin habe er angehalten, sei zu den Scheunen gelaufen und hätte dort Rauch festgestellt. Umgehend habe er – laut den Unterlagen des Gerichts war das um 05:12 Uhr – Feuerwehr und Polizei alarmiert. „Gebrannt haben sie nicht, nur geraucht“, berichtete er über den Zustand der Brandnester bei seiner Ankunft. Er selber sei Feuerwehrmann und habe keinen Grund gesehen, unmittelbar einzugreifen. Die eintreffende Feuerwehr habe die Nester dann gelöscht.

Bericht der Polizei vor Ort

Routiniert trägt der Zeuge D seine Personalien vor – kein Wunder: Als Kriminalkommissar tut er das sicherlich des Öfteren. Er sei wegen des Notrufs zur Scheune geschickt worden und dort gegen 05:30 eingetroffen, zu diesem Zeitpunkt sei ein Teil der Feuerwehr bereits vor Ort gewesen. „Manche Bretter waren in Brand geraten“ sagt er und betonte, dass Flammen zu sehen gewesen seien, „allerdings keine Stichflammen“. Er berichtet aber auch von mindestens einem Brandnest, das nicht gezündet habe, man habe deutlich den Anzünder sehen können. Eine Verpackung dieser Anzünder sei später von seinen Kollegen auch in der Nähe gefunden worden.

K wurde sofort als Verdächtiger benannt

Der Sohn des Geschädigten habe im Gespräch K als Verdächtigen ins Gespräch gebracht, weil der Streit mit seinem Vater gehabt habe, der Geschädigte selbst habe ihm kurz darauf auch davon berichtet, dass er K im Verdacht habe, den Brand gelegt zu haben.

D berichtet, dass K. auf dem Revier durchaus bekannt gewesen sei. Zwar sei D selber nicht dienstlich mit K befaßt gewesen, aber er habe über den Flurfunk gewußt, dass K. ohne festen Wohnsitz sei und zum Beispiel an oder in einer Kapelle genächtigt habe. Auch von kleineren Straftaten, die W nicht spezifizierte, sprach er. Außerdem seien Platzverweise gegen K ausgesprochen worden. Weitere Details über K oder die Vorgeschichte des Brandes kannte er nicht, er sei auch erst seit kurz vor dem Brand in Künzelsau.

Einige Tage nach der Brandstiftung hätte D im Rahmen einer politischen Veranstaltung, die er schützen sollte, weil auch der Innenminister anwesend war, im Gespräch mit dem Veranstalter davon gehört, dass am Vortag eine Gestalt im Hof gesehen worden sei, bei der es sich um K gehandelt haben könnte. Auch seien kurz darauf emails mit beleidigenden Inhalten eingegangen. E habe dies als Anzeige formuliert und weitergeleitet. Weiter sei er mit dem Vorfall nicht befasst gewesen.

K befragt den Beamten nach der Organisation der Verteilung der e-mails innerhalb des Reviers. Er befürchtet, dass seine Mails – er spricht insbesondere von einer 804-seitigen Schriftsatz, aus dem hervorgehen sollte, dass er kein „Landstreicher“ sondern ein „wissenschaftlicher Berater“ sei – nicht gelesen würden.

Als nach der Befragung des Polizeibeamten das Gericht mit Verteidigung und Staatsanwältin bespricht, ob eventuell Zeugen abgeladen werden können und dabei kurz die Rede auf das ominöse Intimfoto kommt, geht ein schwer zu interpretierendes Lächeln über K’s Gesicht.

Die Polizeibeamtin R war um 06:13 mit einem Kollegen als zweite Streifenwagenbesatzung am Brandort. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Feuer bereits gelöscht. Mit welchen Mitteln die Feuer gelöscht wurden weiß sie nicht, aber da eine aufgefundene Verpackung von Anzündern durchnäßt gewesen sei, vermutet sie, dass mit Wasser gelöscht war. Anschließend habe man nach dem Brandstifter gesucht, sowohl allgemein als auch gezielt nach K, dessen Personenbeschreibung vorgelegen habe. Sie und ihr Kollege hätten allerdings niemanden auffinden können.

Skurril zu nennender Auftritt eines weiteren Polizeibeamten

Letzter Zeuge am zweiten Verhandlungstag war der Polizeibeamte W., dessen Auftreten vor Gericht man durchaus als skurril bezeichnen darf: Er hatte offenbar kaum Erinnerungen an den Fall und hatte diese Erinnerung auch nicht durch vorbereitendes Lesen der Akte aufgefrischt. Auch der Vorhalt von Richterin Bezold, dass Sachverhalte nicht durch Verweis auf eine Akte, sondern durch Vortrag in den Prozess einzubringen seien, verbesserte sein Erinnerungsvermögen kaum.

Einn Polizeibeamter mit Gedächtnislücken

Er kenne den Beschuldigten nur aus der Akte, es seien mehrfache Beleidigungen und Drohungen, sogar Morddrohungen, in der Akte. Gegen wen genau und genaue Wortlaute waren ihm nicht erinnerlich. Eine eventuelle Vorgeschichte sei ihm auch nicht bekannt. Auch zum Ablauf der Ermittlungen konnte er wenig beitragen: Frau R. habe ihm in einem Telefonat von den Beleidigungen und Drohungen berichtet, daraufhin habe er festgestellt, dass es sich dabei um Straftaten handelt und ihr Unterlagen zur Stellung eines Strafantrags zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit R. habe es – Corona geschuldet – nicht gegeben.

Ein denkwürdiger Dialog zwischen Richterin und Zeugen

Der Anwalt wirft „keine eigene Erinnerung“ ein und auch Richterin Bezold wird ein wenig ärgerlich, als W. wieder einmal in der Akte blättert, und es kommt zu einem denkwürdigen Dialog:

„Also sprich, Sie kennen das eh nicht, was da drin steht“

„Ich habe die Akte nur zusammengeführt“

„Sie kennen von der Akte ganz wenig, weil Sie sagen, Sie haben die Akte nur zusammengeführt.“

Einige Details kamen dennoch ans Tageslicht: So seien auch die Künzelsauer Beamten bedroht werden, weshalb der Fall an W’s Dienststelle abgegeben worden sei. Der Beschuldigte ist offenbar aufgrund einer Handyortung in Bietigheim aufgefunden worden. W habe dann bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft gestellt, der sei von der StA in Schwäbisch-Hall erst abgelehnt, ein paar Tage später aber bewilligt worden. Das Gericht zitiert aus dem Antrag auf U-Haft: „Bedrohungen steigern sich, er sucht die Personen auf und schreckt auch vor Brandstiftung nicht zurück.“ Zudem war K zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Offenbar hätten die Künzelsauer Kollegen nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, mutmaßt W.. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses nicht recht war.

Weiterer denkwürdiger Dialog

Bernd K.’s Anwalt fragt zum Telefonat, das W. mit R. geführt hat, nochmals nach W.’s „fachkundiger Einschätzung“, warum und welche Straftaten nach der Beschreibung von Frau R. vorgelegen hätten. „Da müsste man schauen …“, was der Anwalt mit „Nö, das wars“ beendete.

Ein weiterer umfangreicher Schriftsatz des Beschuldigten

K. will danach von W. noch wissen, was mit einem weiteren seiner Schreiben, diesmal 420 Seiten lang, an diverse Polizeidienststellen geschehen sei. Davon sei ihm nichts bekannt, möglicherweise sie das Schreiben bei seiner Stellvertreterin gelandet, vermutet W..

Wenn man davon hört, dass er eimal 804 Seiten und einmal 420 Seiten geschrieben hat, wird auch die Bemerkung der Richterin Bezold verständlich, als ihr am Anfang des Prozesstags Dr. Heinrich, der psychiatrische Sachverständige, ein mehrere Zentimeter dickes Paket mit Schriftsätzen des Beschuldigten übergab: „Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Ende zu finden.“

Text: Matthias Lauterer




„Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“

Richtiggehend stolz schildert der Beschuldigte Bernd K., was er alles getan hat, um am 23. Juni 2020 eine Scheune in Hohebach anzuzünden. „Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“, sagt der Beschuldigte am Freitag, den 08. Januar 2021 am Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht (wir berichteten). Bernd K. soll eine Scheune in Hohebach angezündet haben. Den Eindruck, er sei möglicherweise psychisch krank, will er vermeiden, als er seine Tat im Detail schildert: Grillanzünder habe er gekauft und diese an mehreren Stellen in die Ritzen der Scheune gesteckt, damit das Feuer auch wirklich übergreift. Danach habe er mit Grillanzündern die einzelnen Nester angezündet und geprüft, ob auch alles gut brennt. „Wenn noch eine Halle dagewesen wäre, dann hätte ich die auch angezündet, um die Feuerwehrkräfte zu zerstreuen“, sagt er. Wieviele Brandstellen er angezündet habe, wisse er nicht mehr, „so viele wie möglich“. Danach sei er im Morgengrauen weggegangen.

Zufälliger Zeuge verhindert erheblichen Schaden

Dass die Brandstiftung nicht zu einem Vollbrand wurde, ist laut Anklageschrift einem zufällig vorbeifahrenden Zeugen zu verdanken, der die Feuerwehr alarmierte – so entstand nur ein relativ geringer Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

„Die Kehle durchschneiden“

Auch die anderen Tatvorwürfe räumt Bernd K. freimütig ein: Bedrohende und beleidigende SMS-Nachrichten und E-Mails, an seine angebliche ehemalige Geliebte und deren Angehörige, an eine Betreuerin sowie an den Feuerwehrhauptmann Norbert Hepp. In diesen Nachrichten fielen Worte wie „Faschistenpack“, „Nazifotze“ oder „Fettwurst“  und Drohungen wie „Ich will Blutrache“ oder „Soll ich deinem zahnlosen Spinner die Kehle durchschneiden?“ Mit denen habe er provozieren wollen, um seine Situation öffentlich zu machen. Auf die Nachfrage der Richterin besteht er darauf, dass er auch diese Taten bei vollem Bewußtsein geplant und ausgeführt habe: „Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“, sagt er.

Damit liegt ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten auf dem Tisch.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldfähigkeit ganz anders als der Beschuldigte: Sie hat keine Anklage in einem Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob Bernd K. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muß. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bernd K. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Am ersten Verhandlungstag am 08. Januar 2020 wird Bernd K. zu den ihm vorgeworfenen Taten befragt.

Bernd K. könnte auch in einer Bank arbeiten

Ein seriös aussehender Herr mittleren Alters wird hereingeführt, graue Haare, offener Blick, in Jeans und weißem Hemd, darüber eine Weste. Bernd K. könnte in einer Bank arbeiten. Auffällig nur, dass ihm während der Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen werden.

Redselig ist Bernd K. und berichtet gerne von Dingen, die von den Fragen der Richterin Eva Bezold wegführen und die Richterin auch nicht immer interessieren. Der anwesende psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich allerdings hört sehr interessiert zu.

Beinahe bei der NATO gelandet?

Ganz regulär habe er den Realschulabschluß gemacht, danach keine Lehrstelle gefunden, weil die Meister laut Bernd K. das Risiko nicht auf sich nehmen wollten, einen wie ihn, der mit vielen Vorkenntnissen aufwarten konnte und nicht mehr so lenkbar gewesen sei, nicht einstellen wollten. Daher habe  er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, bis er sich 1985 für 4 Jahre bei der Luftwaffe verpflichtet habe. Als es gegen Ende der Dienstzeit um eine Dienstzeitverlängerung und eine Versetzung zur NATO nach Washington D.C. gehen sollte, habe ihm ein vorgesetzter Offizier geraten, lieber ein Studium aufzunehmen, was er dann auch getan habe. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß habe er 4 Jahre als Angestellter gearbeitet, ehe er durch äußere Umstände entlassen worden sei. Daher habe er sich als beratender Ingenieur selbständig gemacht, viele Firmen mit großen Namen habe er beraten, auch im militärischen Sicherheitsbereich. Das alles trägt er recht emotionslos vor, euphorisch wird er, wenn er über erfolgreiche Tätigkeiten spricht: So gebe es „keinen Motor, den ich noch nicht aufgeschraubt hätte“. Über seine Tätigkeit als freiberuflicher beratender Ingenieur sagt er: „Das ist meine Profession, immer ein neues Umfeld, interdisziplinär, zielorientierte Vernetzung“. Hier wirkt er geradezu begeistert, auch von sich selbst. Allerdings wirken die Sätze auch arg zurechtgelegt, zum Beispiel, wenn er über seine mathematischen Vorkenntnisse, die er ins Studium mitbrachte, spricht: „Die mathematische Vorbildung in der Realschule ist nicht gerade studiengerecht gewesen“. Viele Details seiner Schilderung entnimmt er mitgebrachten umfangreichen Notizen. Ganz anders spricht er bei Mißerfolgen, Tiefschlägen oder offenbar unerwarteten Fragen von Richterin Eva Bezold: Dann enden die Sätze oft im Nirgendwo oder werden sehr schwammig, zum Beispiel, wenn es um seine finanzielle Situation geht: Auf die Frage der Richterin nach Schulden antwortet er mit „Verbindlichkeiten“ und „wenn ich ein oder zwei Jahre arbeite, ist das alles wieder weg“.  Von 30 – 60.000€ spricht er dann,  aber „das ist geschätzt“. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, er wisse gar nicht, ob sein Vater überhaupt noch lebe.

Umzug ins Jagsttal

Als Techniker und eisenbahninteressierter Mensch habe er das Jagsttal besucht, um dort die Jagsttalbahn zu inspizieren, dort sei er dem Dörzbacher Ehepaar, das er beschuldigt, seine Existenz gefährdet zu haben, zum erstenmal begegnet. „Ich habe mich als Naturbursche sofort zu Hause gefühlt, auch von den Menschen ist sehr viel rübergekommen“.

In den letzten Jahren habe er seinen Bürositz auf dem Anwesen des Ehepaares eingerichtet und dort auch gewohnt. Gegen den Begriff „Zweizimmerwohnung“, der in der Anklageschrift vorkommt, verwahrt er sich: „Das war keine Zweizimmerwohnung, das war ein Beraterbüro mit angrenzendem Privatbereich. Da waren meine Kundendaten wie in einer Kanzlei gesichert.“ Auf sozialen Status und die für ihn richtigen Begrifflichkeiten achtet er offenbar.

Liebesbeweis mit bestellen Strümpfen

Dort sei es dann auch zu einer  Beziehung mit der Ehefrau gekommen, keine Affäre, darauf legt er Wert, die letztendlich 18 Monate gedauert habe. Er will Kenntnis von einem Dokument haben, das besagt, die Eheleute würden ganz bewußt eine Scheinehe, später spricht er sogar von Zwangsehe, führen und die Ehe könne aufgelöst werden, wenn einer der Eheleute den Partner fürs Leben gefunden habe. Dass ausgerechnet zwei Rechtsanwälte ein solches Dokument unterschreiben, erscheint dem unbefangenen Beobachter allerdings sehr fraglich.

Dafür, dass er die Ehefrau als seine große Liebe bezeichnet, ist seine Wortwahl sehr kalt: Die von ihm behaupteten Treffen bezeichnet er als „intime Vereinbarungen“ oder als „sexuelle Verabredungen“, es sei immer alles „einvernehmlich, friedlich und respektvoll“ gewesen.

Bis es dann zur – wie er es nennt – Eskalation gekommen sein soll: Nach einem Gespräch über sexuelle Obsessionen habe er als „Liebesbeweis“ ein Foto, auf dem er in extra bestellten Strümpfen und mit rasiertem Intimbereich zu sehen war, an C. geschickt, die zu dem Zeitpunkt wegen einer Operation im Krankenhaus gewesen sei – umgangssprachlich nennt man solche Fotos heutzutage wohl Dickpics. Dieses Foto sei vermutlich dem Ehemann A. v. E. Gesicht gekommen und das hätte dann zum vollständigen Bruch geführt. Nicht mit der Ehefrau, die hätte ihm noch niemals „Nein“ gesagt.

Aussagen des Beschuldigten – das muss nicht die Wahrheit sein

Das alles sind die Aussagen des Beschuldigten, die am ersten Prozeßtag unwidersprochen im Raum stehen, da noch keine Zeugen gehört wurden. Die Zeugen werden ihre Sicht der Dinge vortragen – und aus deren Sicht mag vieles ganz anders aussehen.

Die Äußerungen werden verwirrender

Bis hierhin konnte man die Schilderungen des Beschuldigten noch einordnen. Die Anklageschrift spricht davon, dass die Wohnung 2019 geräumt wurde und dass es einen Zivilrechtsstreit gegeben habe, an dessen Ende ein Austausch von Gütern stand. Wahrhaft verwirrend wird es im Folgenden: Bernd K. berichtet dann von einem Vorfall, als er nach einem Besuch des Schornsteinfegers sein Büro betrat und seine Privaträume völlig verrußt gewesen seien. Den Ofen hätten die Brüder v. E.  und ein Hausmeister unsachgemäß angeschlossen. Auch sein Computer sei völlig verrußt gewesen und die Daten, darunter Unterlagen die angeblich der Geheimhaltung unterlagen, verloren. Hier fällt auch erstmals das Wort „Verletzung von Grundrechten“: Den Ofenunfall sieht er als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aussagen teilweise nicht wirklich glaubwürdig

Aber: Ein beratender Ingenieur, der einen Laptop mit Geheimnissen einfach so im Büro liegen läßt und dazu keine Datensicherung vorhält? Auch das will dem Beobachter nicht wirklich glaubhaft erscheinen. Es ist auch nicht glaubhaft, denn später spricht er davon, dass in der von ihm angezündeten Scheune sein gesamtes Hab und Gut, inklusive der Daten seiner Kunden gelagert gewesen sei. Warum seine Sachen in der Scheune lagerten und wer sie aus welchem Grund dorthin verbracht hat, war aus den Ausführungen von Bernd K. nicht wirklich zu entnehmen. Jedenfalls sei er an seine Besitztümer nicht mehr herangekommen, Polizei und Gericht hätten seine Reputation kaputtgemacht, „zu diesem Zeitpunkt wurden alle Grundrechte verweigert“. Und deshalb habe er die Scheune angezündet, damit diese Daten seiner Kunden, darunter auch militärische Daten, nicht in fremde Hände fallen können, in seinen Augen ein reiner Notwehrakt. Wieder sieht er sich als Opfer: Man habe seine „komplette Identität ausgelöscht, ich besitze nur noch meine Hose und meinen Rucksack“.

Wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Auf den Vorhalt der Richterin, dass man, wenn er darauf besteht, die Taten in völligem Bewußtsein durchgeführt zu haben, eventuell ins reguläre Strafverfahren überleiten müsse, reagieren weder Bernd K. noch sein Anwalt. Überhaupt ist zu bemerken, dass es sehr wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gibt. Man  hätte als Beobachter doch erwartet, dass der Anwalt das eine oder andere Mal au seinen Mandanten einwirkt, aber davon war nichts zu sehen.

Alle Straftaten notiert

Auch die Richterin wird zurechtgewiesen: „Das wirkliche Paket sieht anders aus als das, was Sie auf dem Tisch liegen haben. Und darüber müssen wir reden.“ Der Familie v. E.  wirft er vor, riesige Schulden zu haben – das habe „man ihm zugetragen“ – und Wege gesucht zu haben, diese Schulden zu tilgen. Wegen seines „Portfolios“ unterstellt er, dass „man anders Kapital schlagen wollte“, aus ihm und auf seine Kosten. Darüber habe er eine Schrift mit 16 Kapiteln verfaßt, die er auch dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gutachter geschickt habe. „Das was ich da gemacht habe, ist Notwehr“ ruft er einmal aus und hebt ein DIN-A4-Blatt in die Höhe, auf das er wohl alle Straftaten, die er der Dörzbacher Familie unterstellt, notiert hat. Und weiter geht es .“Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“. In diesem Moment macht er den Eindruck, dass er gar nicht versteht, warum er der Beschuldigte ist und nicht andere: Er nennt noch einmal die besagte Familie und weitere bekannte Familien aus dem Hohenlohekreis sowie Justizminister Guido Wolf und Kultusministerin Susanne Eisenmann, nicht zu vergessen: die CDU. „Die haben alle schon mitgespielt.“ Offenbar hatte er mit allen Genannten Begegnungen oder Schriftwechsel, welche in der Anklageschrift jedoch nicht aufgeführt wurden.

Er hätte ja auch das Schloss anzünden können

Immerhin habe er keine  Menschen töten wollen, meint Bernd K. Er hätte ja auch das Schloß anzünden können, „da ist soviel trockenes Holz, das geht hoch.“ Und außerdem: „Was habe ich denn davon, dass die sterben? Die sollen bis zum letzten Tag leiden und mitkriegen, was sie mir angetan haben. Die müssen weggesperrt werden.“ Gemeint sind die Brüder v. E., auch mit „Ich gehe davon aus, dass wir es hier mit Psychopathen zu tun haben“ meint er nur die beiden Brüder. Die Ehefrau aus Dörzbach nimmt er explizit aus, denn sie „ist die Frau, die ich liebe. Solange sie nicht Nein sagt.“

Der psychiatrische Gutachter hat erstmal nur wenige Fragen

Nachdem das Gericht vorerst keine Fragen mehr hatte, meldete sich der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich zu Wort: Er will vor einer tiefgehenderen Befragung des Beschuldigten noch die Zeugen abwarten. Einiges, was in den Schriftstücken von Bernd K. zu lesen ist, sei allerdings „schwer nachvollziehbar“ und könnte „Rückschlüsse auf seinen psychischen Zustand zulassen“. Allerdings interessiere ihn, was Bernd K. mit der Zerstörung seiner Identität meine? Das sei korrekt, der Ehemann aus Dörzbach habe seine Identität zerstört, meint Bernd K. „Er hat ständig versucht, mir sein Wertesystem überzustülpen“. Als Beispiel nennt er einen geplante Geburtstagsfeier mit 75 Gästen. Der Mann habe ihm zu Distelhäuser geraten. „Er hat versucht meinen Gästen vorzuschreiben, welches Bier sie trinken sollen. Meine Gäste trinken kein Distelhäuser.“ Und wieder der Satz: „Das ist eine Einschränkung meiner Grundrechte.“ Inwiefern die Empfehlung einer Biersorte ein Wertesystem oder eine Grundrechtseinschränkung ist, mag bis zur Befragung durch Dr. Heinrich dahingestellt bleiben. Immerhin berichtet Bernd K. auch über ein Gespräch mit dem Ehemann über das Thema Kinderwunsch, das mag – falls das Gespräch so stattgefunden haben sollte – ein Indiz dafür sein, dass ein recht vertrautes Verhältnis zwischen Bernd K. und dem Ehemann vorgelegen haben könnte.

Warum er angegeben hätte, Jude zu sein? Hier beruft sich Bernd K. auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er habe nachgeforscht, es gebe jüdische Wurzeln in der Familie und es bete ohnehin jeder Christ zu Christus am Kreuz, also zu einem Juden. Der sich opfernde Christus mag gut zur Opferrolle passen, in der sich Bernd K. sieht.

Zu guter Letzt stellt Heinrich noch die Frage, warum sich Bernd K. selber als „jüdischen faschistischen Nationalsozialisten“ bezeichnet hat: „Es geht um die Termini“, also die Begriffe,  sagt Bernd K. Er definiert Faschismus als das Schutzverhalten einer Gesellschaft gegenüber Ausgestoßenen, weiterhin sei er Teil einer Nation und sozial kommt vom Sozialstaat – „dann ist es ein Sozialismus“.

Mit diesem Statement ist der erste Verhandlungstag beendet – die 12 geladenen Zeugen werden ab dem 21. Januar 2021 befragt.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Beschuldigter schickte laut eigener Aussage dickpics ins Krankenhaus

Skandal im Scheunenprozess: Der Beschuldigte Bernd K., ehemals in Dörzbach lebend, derzeit in der Psychiatrie Weinsberg untergebracht, legte beim Prozessauftakt am 08. Januar 2020 vor der zweiten großen Strafkammer beim Landgericht Heilbronn, ein Geständnis ab, dass er sowohl eine Scheune angezündet als auch E-Mails mit beleidigenden und bedrohenden Inhalt an mehrere Personen verschickt hat. Bernd K. wurde mit Fussfeseln ins Gericht geführt.

Nur noch in Hose und Rucksack dagestanden

Der 54-Jährige begründet es damit, dass die eine Familie aus Dörzbach sein Leben zerstört habe, weil sie seine komplette Lebensgrundlage als Ingenieur (Kundendaten, Eigentum) beschlagnahmt hätten. Er sei „nur noch in Hose und Rucksack“ dagestanden. Zuvor hat Bernd K. wohl jahrelang auf dem Anwesen der Familie gelebt und auch dort als Ingenieur gearbeitet.

In vollem Bewusstsein die Taten begangen

Er habe die Taten, betonte Bernd K., in vollem Bewusstsein durchgeführt, er sei nicht psychisch krank. Psychisch krank seien vielmehr die Brüder v.E. und die gehörten nach Bernd K.s Meinung eingesperrt.

Geheime Liebesbeziehung?

Der Beschuldigte hat laut eigenen Aussagen eine Beziehung mit der Ehefrau aus Dörzbach geführt. Diese habe rund 18 Monate  von 2018 bis 2020 gedauert. Nach 18 Monaten sei diese nach seinen Worten „Liebesziehung“ in die Brüche gegangen, nachdem er so genannte Dickpics [Anm. d. Red.: Penisbilder] an die Ehefrau geschickt hat, die der Ehemann anscheinend gesehen habe. Der Beschuldigte behauptete zudem, dass das Ehepaar eine Scheinehe führen würde, hierüber gäbe es wohl auch ein Dokument. Bislang hat lediglich der Beschuldigte vor Gericht ausgesagt. Inwieweit dieses Aussagen der Wahrheit entsprächen, darüber liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Die Scheune habe Bernd K. angezündet, weil sich laut seinen Aussagen, dort sein Eigentum befunden habe. Die Familiehabe ihn aber daran gehindert, an sein Eigentum zu kommen. Die Scheune gehört jedoch nicht der Familie aus Dörzbach, sondern einem Bauern. Ob und warum das Eigentum von Bernd K. dort eingelagert worden ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Bernd K. habe die Scheune mit seinem eigenen Hab und Gut abgefackelt, weil er eine Öffentlichkeit herstellen wollte, damit „die Wahrheit über die Familie“ berichten könne.

Die  besagte Familie war selbst nicht vor Ort am Prozessauftakt.

Es stehen noch mehrere Prozesstage an. Das Gericht will im Rahmen des Prozesses eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung  Bernd K. prüfen:

Donnerstag, 21. Januar 2021, 09 Uhr

Montag, 25. Januar 2021, 14 Uhr

Freitag, 12. Februar 2021, 13.30 Uhr

Donnerstag, 18. Februar 2021, 09.00 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Dem Angeklagten wird vom Gericht Folgendes zur Last gelegt: „Dem Beschuldigten liegt insbesondere zur Last, er habe am 23. Juni 2020 in Dörzbach eine Scheune angezündet und dadurch mehr als 6.000 Euro Sachschaden verursacht. In der Folgezeit bis zum 13. Juli 2020 habe er diverse Bedrohungen und Beleidigungen kundgetan.
Hintergrund der Taten sei eine bei dem Beschuldigten bestehende psychiatrische Erkrankung, die womöglich dazu geführt habe, dass der Beschuldigte außerstande gewesen sei, nach vorhandener Unrechtseinsicht zu handeln. Daher sei zwar keine Strafe auszusprechen, jedoch im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.“

Für Sie beim Prozess in Heilbronn dabei war: Matthias Lauterer




15-Jährige sollte möglicherweise Desinfektionsmittel in Behinderteneinrichtung trinken

Vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn beginnt laut einer Pressemitteilung am Donnerstag, den 19. November 2020, der Prozess gegen einen 18-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der junge Mann soll am 22. Mai 2020 in einer Behinderteneinrichtung in Schwäbisch Hall eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin mit autistischer Störung aufgefordert haben, Desinfektionsmittelkonzentrat zu trinken. Weil sie sich aufgrund mangelnder geistiger Fähigkeiten nicht widersetzen konnte, sei die Geschädigte dieser Aufforderung gefolgt, wodurch sie Verätzungen der Speiseröhre und ihrer Augen erlitten habe.

Der Angeklagte, der möglicherweise an einer Intelligenzminderung leidet, befindet sich seit dem 24. Mai 2020 in vorläufiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Über die Fortdauer dieser Unterbringung wird das Gericht entscheiden.

Für den Prozess sind zwei Folgetermine angesetzt. 13 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Öhringen: Prozessauftakt wegen versuchten Mordes

Am Dienstag, den 28. Januar 2020, 09 Uhr, beginnt am Landgericht Heilbronn der Prozess um einen Beschuldigten wegen versuchten Mordes.

Der Beschuldigte zur Last gelegt wird, am 1. August 2019 in Öhringen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern in den Bauch- und Schulterbereich des Geschädigten gestochen, der sich mit einem Bekannten unterhalten habe, von dem Beschuldigten abgewendet gewesen sei und mit keinerlei Angriff gerechnet habe. Bei den drei Stichen habe der Beschuldigte den Tod des ihm unbekannten Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Nach der Tat sei der Beschuldigte geflüchtet. Dank einer Notoperation sei der Geschädigte mit dem Leben davongekommen, allerdings nur deswegen, weil die Klinge einige seiner vitalen Organe und Gefäße glücklicherweise knapp verfehlt habe.

 

Mit einem Küchenmesser in den Bauch des Geschädigten gestochen

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie möglicherweise außerstande gewesen sein, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Tat sei Ausfluss krankheitsbedingter Halluzinationen gewesen. Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
Der Beschuldigte hat sich seit dem 2. August 2019 in Untersuchungshaft befunden, ist jedoch aufgrund seines Zustandes seit dem 4. Oktober 2019 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Fortsetzungstermine:

Dienstag, den 04. Februar 2020, 09 Uhr
Donnerstag, den 20. Februar 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 03. März 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 10. März 2020, 09 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, einen Dolmetscher für die albanische und einen Dolmetscher für die arabische Sprache, 20 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichtes Heilbronn




Prozessauftakt: Schwere sexuelle Nötigung

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Montag, den 09. Dezember 2019, wegen besonders schwerer sexueller Nötigung. 

Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei am frühen Abend des 6. April 2019 in Schwäbisch Hall der zur Tatzeit 13 Jahre alten Tochter seiner Nachbarn in den Waschkeller gefolgt, habe ihr ein Messer vorgehalten und sie dabei gezwungen, Berührungen unter ihrer Kleidung an der Brust zu dulden. Weitere sexuelle Handlungen habe die Geschädigte dadurch abgewehrt, dass sie nach dem Angeklagten gestoßen und um Hilfe geschrien habe, die in Gestalt mehrerer Familienmitglieder der Geschädigten auch eingetroffen sei. Der Angeklagte habe sich dann eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Hilfspersonen geliefert. Der Schwester, dem Vater und dem Bruder der Geschädigten habe er durch Schläge und Tritte Prellungen und leichte Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Geschädigte selbst habe eine leichte Schnittverletzung an der Schulter davongetragen und sei in psychologischer Behandlung.

Seit dem 21. Juni 2019 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

Aktuell sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, zwei Dolmetscher für Arabisch und Farsi, die Nebenkläger und ihre Vertreterin, 15 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Heilbronn